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Frage an (Erbrechts-) Juristen

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Hi

Kann mir jemand aus der oben genannten Berufsgruppe sagen,was man im folgenden Fall machen kann?

Hier der Fall:

Meine Oma hat meinem Onkel 1996 ihr Haus "geschenkt" ohne,das einer der beiden davon meine Mutter in Kenntnis gesetzt hat.
Jetzt hat meine Mutter davon erfahren (vor knapp 3 Wochen) und fragt sich,in wie weit sie noch Anspruch auf ihren Pflichterbteil hat.


Also,wäre sehr nett,wenn jemand ne fachkundige Antwort (evtl. mit Quelle,Beleg) geben könnte.

Besten dank

Matze
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In diesem Fall dürften die Messen gesungen sein, da seit der Schenkung mehr als 10 Jahre vergangen sind:

http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Pflichtteil/pta07.htm

Da es hier um einen erheblichen Betrag geht, könnte es aber doch lohnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Zumindest die ordnungsgemäße Eintragung ins Grundbuch sollte geprüft werden.
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Hmmh...bin zwar kein Volljurist, habe aber den § 2332 I BGB im Hinterkopf.

Gemäß diesem verjährt der Pflichtanteilsanspruch des von der Erbschaft ausgeschlossenen nach drei Jahren ab Kenntnisnahme, ansonsten nach 30 Jahren. Könnte also hinhauen, jedoch sehe ich schon die Probleme, diese Nichtkenntnisnahme zu beweisen...

Pflichte stefank bei --> am besten direkt zum (Fach-)Anwalt.


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