stefank schrieb: Ich könnte dir als Jurist antworten, aber ich möchte lieber als Moralist mal zusammenfassen:
Du hast bereits eine Stelle, möchtest aber zu Trainingszwecken gerne zu diesem Bewerbungsgespräch gehen. Das völlig chancenlose Unternehmen soll dir gefälligst die Kosten erstatten. Und damit die Nummer auch klappt, möchtest du kostenlose Hilfe von Profis hier im Forum.
Stimmt das soweit?
Nein, stimmt nicht 100%ig. Mir wurde eine Stelle ANGEBOTEN. Ich habe noch nicht zugesagt ,-) Da es aber BISHER die Zusage ist, die mir am besten gefällt (Aufgaben, Stadt, Unternehmen), wird es wohl so kommen. Heißt meiner Meinung nach aber nicht, dass sich nicht noch etwas ändern kann.
Wenn ihr hier aber mehr über Moral oder nicht Moral diskutieren wollt, können wir den Thread auch schließen
Ach ja....es ging mir auch nicht darum, dass das Unternehmen UNBEDINGT die Kosten übernehmen soll. Es geht doch nur darum, obs überhaupt nen Zuschuss oder ähnliches gibt. Nicht mehr und nicht weniger.... :neutral-face
Alte Juristenweisheit: Man darf dem Sachverhalt nichts hinzudenken, was dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist.
Alte Forumsweisheit: Man darf aber durchaus mal seinen Kopf benutzen.
Ich dachte immer, es heisst: Frag niemals was, was andre wissen?
So kommt es mir naemlich vor, wenn ich mal nen Ratschlag brauch ueber was wovon ich kaum bis keine Ahnung habe. Dann darf man sich blød von der Seite anmachen lassen von Usern, die auch noch verlangen, dass man sie siezt
Dirty-Harry schrieb: Die Frage nach der " Erstattung von Fahrtkosten "entwickelt sich zu einer unterhaltsamen Sache.
jetzt sagt ihm doch bitte die lösung.
Weißt du: Das lustige ist, dass ich seit heute Nachmittag die Antwort kenne und einfach mal schauen wollte, wann es hier dazu kommt.
Aber anstatt ne sinnvolle Antwort zu schreiben, wird eben lieber ne Moralpredigt gehalten. Zeigt mal wieder, dass man Fragen am besten aus dem Forum herauslässt..kommt ja doch nix dabei raus
Also, ich habe mal einen Arbeitgeber mündl. zugesagt, wenn sie mir das Angebot noch schriftl bestätigen.
Dies haben sie nicht hinbekommen und so habe ich am Tag x an anderer Stelle angefangen.Mittags klingelte mein telefon: " Wir haben sie doch heute erwartet!"
stefank schrieb: Ich könnte dir als Jurist antworten, aber ich möchte lieber als Moralist mal zusammenfassen:
Du hast bereits eine Stelle, möchtest aber zu Trainingszwecken gerne zu diesem Bewerbungsgespräch gehen. Das völlig chancenlose Unternehmen soll dir gefälligst die Kosten erstatten. Und damit die Nummer auch klappt, möchtest du kostenlose Hilfe von Profis hier im Forum.
Stimmt das soweit?
Nein, stimmt nicht 100%ig. Mir wurde eine Stelle ANGEBOTEN. Ich habe noch nicht zugesagt ,-) Da es aber BISHER die Zusage ist, die mir am besten gefällt (Aufgaben, Stadt, Unternehmen), wird es wohl so kommen. Heißt meiner Meinung nach aber nicht, dass sich nicht noch etwas ändern kann.
Wenn ihr hier aber mehr über Moral oder nicht Moral diskutieren wollt, können wir den Thread auch schließen
Ach ja....es ging mir auch nicht darum, dass das Unternehmen UNBEDINGT die Kosten übernehmen soll. Es geht doch nur darum, obs überhaupt nen Zuschuss oder ähnliches gibt. Nicht mehr und nicht weniger.... :neutral-face
Ich war mal in einem Unternehmen an einer Personalentscheidung beteiligt. Zwei von den interessantesten zehn Kandidaten fanden noch in der Dings-, na: der Sichtungsphase einen besser bezahlten Job. Die schrieben einen netten Brief, dass sie ein anderes Angebot angenommen hätten, baten aber darum, dass ihre Bewerbungsunterlagen bei meinen Arbeitgeber verbleiben sollten. Ich fand das sehr elegant.
Wenn ihr hier aber mehr über Moral oder nicht Moral diskutieren wollt, können wir den Thread auch schließen
Ach ja....es ging mir auch nicht darum, dass das Unternehmen UNBEDINGT die Kosten übernehmen soll. Es geht doch nur darum, obs überhaupt nen Zuschuss oder ähnliches gibt. Nicht mehr und nicht weniger.... :neutral-face
Komisch. Ich finde die erste Frage nach der Moral viel entscheidender für dein Leben als die zweite nach der Fahrtkostenerstattung.
Um dir Zeit zum Nachdenken über die erste Frage zu geben, hier die Antwort auf die zweite: Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Fahrtkostenerstattung bei einem Bewerbungsgespräch ist § 670 BGB:
"Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet."
Wenn der Arbeitgeber die Erstattung von Fahrtkosten nicht ausdrücklich ausschließt, ist er zur Erstattung nach obiger Norm verpflichtet. Ein Problem ergibt sich nur, wenn der Arbeitgeber den Bewerber einstellen will und dieser ablehnt. Hier kann der Anspruch auf Erstattung der Kosten nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein.
Ich muss über die erste Frage nicht nachdenken. Warum auch? Ich habe noch keinen Vertag in der Tasche und freue mich auf das Vorstellungsgespräch. Und möglicherweise gefällt es mir dort so gut, dass ich zusagen würde. Wenn ich mit der falschen Einstellung reingehen würde, dann bräuchte ich erst gar nicht hinfahren, oder?
Und das Vorstellungsgespräch kann auch nützlich sein für spätere Jobs oder noch während des Studiums für eine Bachelor-Thesis. Wenn man einen dementsprechenden Eindruck hinterlässt, kann es sich auch positiv auf zukünftige Dinge auswirken.
Ich muss über die erste Frage nicht nachdenken. Warum auch?
Weil ein gewisser Herr Kant sagt: "Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“
Schön und gut, aber dann frage ich dich, warum es 1 1/2 Tage und 5 Bettelversuche dauert bis endlich mal jemand ne ordentliche Antwort zur eigentlichen Frage gibt? Das war doch alles, was ich haben wollte.
Wenn ich ne 22-jährige Blondine mit geilen Profilbild wäre, hätte ich die Antwort wohl nach 10 Minuten gehabt
Ich verstehe ja deinen Standpunkt, aber ich kanns dir gerne nochmal und nochmal erklären: Ich habe noch keinen Vertrag unterzeichnet. Und solange das nicht der Fall ist, kann ich ja wohl guten Gewissens zu einem Vorstellungsgespräch gehen. Oder etwa nicht?
1. Weil ich deine Frage erst heute abend, nach einer Woche harter Arbeit gelesen habe.
2. Wir Juristen hier im Forum haben schon sehr vielen Usern geholfen, und das sehr gerne Leider war die 22-jährige Blondine noch nicht dabei. Vielleicht sollten wir mal nach Fahrtkostenerstattung fragen.
3.Ds war nicht deine Ausgangsfrage, oder? Ging es dir nicht vielmehr um die Kohle für die Fahrtkosten?
Nein, stimmt nicht 100%ig.
Mir wurde eine Stelle ANGEBOTEN. Ich habe noch nicht zugesagt ,-)
Da es aber BISHER die Zusage ist, die mir am besten gefällt (Aufgaben, Stadt, Unternehmen), wird es wohl so kommen. Heißt meiner Meinung nach aber nicht, dass sich nicht noch etwas ändern kann.
Wenn ihr hier aber mehr über Moral oder nicht Moral diskutieren wollt, können wir den Thread auch schließen
Ach ja....es ging mir auch nicht darum, dass das Unternehmen UNBEDINGT die Kosten übernehmen soll. Es geht doch nur darum, obs überhaupt nen Zuschuss oder ähnliches gibt. Nicht mehr und nicht weniger.... :neutral-face
Alte Forumsweisheit: Man darf aber durchaus mal seinen Kopf benutzen.
jetzt sagt ihm doch bitte die lösung.
Ich dachte immer, es heisst: Frag niemals was, was andre wissen?
So kommt es mir naemlich vor, wenn ich mal nen Ratschlag brauch ueber was wovon ich kaum bis keine Ahnung habe. Dann darf man sich blød von der Seite anmachen lassen von Usern, die auch noch verlangen, dass man sie siezt
Weißt du: Das lustige ist, dass ich seit heute Nachmittag die Antwort kenne und einfach mal schauen wollte, wann es hier dazu kommt.
Aber anstatt ne sinnvolle Antwort zu schreiben, wird eben lieber ne Moralpredigt gehalten. Zeigt mal wieder, dass man Fragen am besten aus dem Forum herauslässt..kommt ja doch nix dabei raus
Dies haben sie nicht hinbekommen und so habe ich am Tag x an anderer Stelle angefangen.Mittags klingelte mein telefon: " Wir haben sie doch heute erwartet!"
Es kann also viel passieren.
Ich war mal in einem Unternehmen an einer Personalentscheidung beteiligt. Zwei von den interessantesten zehn Kandidaten fanden noch in der Dings-, na: der Sichtungsphase einen besser bezahlten Job. Die schrieben einen netten Brief, dass sie ein anderes Angebot angenommen hätten, baten aber darum, dass ihre Bewerbungsunterlagen bei meinen Arbeitgeber verbleiben sollten. Ich fand das sehr elegant.
Komisch. Ich finde die erste Frage nach der Moral viel entscheidender für dein Leben als die zweite nach der Fahrtkostenerstattung.
Um dir Zeit zum Nachdenken über die erste Frage zu geben, hier die Antwort auf die zweite: Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Fahrtkostenerstattung bei einem Bewerbungsgespräch ist § 670 BGB:
"Ersatz von Aufwendungen
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet."
Wenn der Arbeitgeber die Erstattung von Fahrtkosten nicht ausdrücklich ausschließt, ist er zur Erstattung nach obiger Norm verpflichtet. Ein Problem ergibt sich nur, wenn der Arbeitgeber den Bewerber einstellen will und dieser ablehnt. Hier kann der Anspruch auf Erstattung der Kosten nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein.
Jetzt werde allerdings wirklich sauer. Wage es nicht, hier nochmal um juristische Hilfe zu bitten, du Schmock.
Für copado könnte dieser die Zahlung ausnehmende Satz ja evtl. von Bedeutung sein.
Ich muss über die erste Frage nicht nachdenken. Warum auch?
Ich habe noch keinen Vertag in der Tasche und freue mich auf das Vorstellungsgespräch. Und möglicherweise gefällt es mir dort so gut, dass ich zusagen würde. Wenn ich mit der falschen Einstellung reingehen würde, dann bräuchte ich erst gar nicht hinfahren, oder?
Und das Vorstellungsgespräch kann auch nützlich sein für spätere Jobs oder noch während des Studiums für eine Bachelor-Thesis. Wenn man einen dementsprechenden Eindruck hinterlässt, kann es sich auch positiv auf zukünftige Dinge auswirken.
Weil ein gewisser Herr Kant sagt: "Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“
wird er gleich zum Geschäftsführer befördert
oder
wird SOFORT der nächste Bewerber hereingebeten
UND MEINE fRAU SAGT IMMER REISEKOSTENABRECHNUNGEN SEIEN LANGWEILIG
Wenn ich ne 22-jährige Blondine mit geilen Profilbild wäre, hätte ich die Antwort wohl nach 10 Minuten gehabt
Ich verstehe ja deinen Standpunkt, aber ich kanns dir gerne nochmal und nochmal erklären: Ich habe noch keinen Vertrag unterzeichnet. Und solange das nicht der Fall ist, kann ich ja wohl guten Gewissens zu einem Vorstellungsgespräch gehen. Oder etwa nicht?
2. Wir Juristen hier im Forum haben schon sehr vielen Usern geholfen, und das sehr gerne Leider war die 22-jährige Blondine noch nicht dabei. Vielleicht sollten wir mal nach Fahrtkostenerstattung fragen.
3.Ds war nicht deine Ausgangsfrage, oder? Ging es dir nicht vielmehr um die Kohle für die Fahrtkosten?