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Kündungsfrist Arbeitsverhältnis

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Gude,

vielleicht kennt sich ja zufällig jemand mit sowas aus und kann mir völlig unverbindlichen Rat geben.

Meine Freundin arbeitet seit ca. 2,5 Jahren in einem festen Arbeitsverhältnis und würde dies gerne demnächst beenden und eine neue Stelle antreten. Als mögliches Problem hat sich dabei die Kündigungsfrist in ihrem Arbeitsvertrag herausgestellt. Diese beträgt 2 Monate. Jedoch steht kein Zusatz wie "zum Ende eines Kalendermonats" oder ähnliches dabei. Das Problem ist, dass man bei Bewerbungsgesprächen halt immer nur sagen kann, dass man frühstens in zwei Monaten den Job antreten kann. Nachdem ich jetzt das Internet durchforstet habe bin ich nicht wirklich viel schlauer. Da habe ich nun doch noch 2 Fragen:

a) Sind längere Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer als 4 Wochen erlaubt? Oder gelten für den Arbeitnehmer grundsätlich 4 Wochen?

b) Wenn dann doch diese 2 Monate gelten: Kann man jederzeit kündigen für "heute in zwei Monaten" oder nur zum Monatsende (auch wenn dies nicht im Vertrag steht)?
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Also es würde mich sehr wundern, wenn das auf 4 Wochen beschränkt wäre. Wie willst du denn in der Zeit eine sinnvolle Übergabe und Nachbesetzung der Stelle machen.
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dyna schrieb:
Gude,

vielleicht kennt sich ja zufällig jemand mit sowas aus und kann mir völlig unverbindlichen Rat geben.

Meine Freundin arbeitet seit ca. 2,5 Jahren in einem festen Arbeitsverhältnis und würde dies gerne demnächst beenden und eine neue Stelle antreten. Als mögliches Problem hat sich dabei die Kündigungsfrist in ihrem Arbeitsvertrag herausgestellt. Diese beträgt 2 Monate. Jedoch steht kein Zusatz wie "zum Ende eines Kalendermonats" oder ähnliches dabei. Das Problem ist, dass man bei Bewerbungsgesprächen halt immer nur sagen kann, dass man frühstens in zwei Monaten den Job antreten kann. Nachdem ich jetzt das Internet durchforstet habe bin ich nicht wirklich viel schlauer. Da habe ich nun doch noch 2 Fragen:

a) Sind längere Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer als 4 Wochen erlaubt? Oder gelten für den Arbeitnehmer grundsätlich 4 Wochen?

b) Wenn dann doch diese 2 Monate gelten: Kann man jederzeit kündigen für "heute in zwei Monaten" oder nur zum Monatsende (auch wenn dies nicht im Vertrag steht)?


im normalfall ist es im vorstellungsgespräch selten ein nachteil wenn man sich in einem noch ungekündigten arbeitsverhältnis befindet. dann beweist man nämlich, dass man den job nicht machen muss, sondern will.

und viele arbeitgeber sträuben sich auch nicht einer auflösung des vertrags zuzustimmen, wenn das verhältnis zwischen mitarbeiter und firma nicht völlg zerrüttet ist. der alte arbeitgeber geht ja davon aus, dass die motivation am arbeitsplatz nicht mehr die allergrößte sein wird.

es hängt allerdings natürlich auch davon ab, wie dringend der neue arbeitgeber die stelle besetzen muss.
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Ist die zwei Monatsfrist beidseitig vereinbart? Falls ja, ist sie gültig.
Hinsichtlich des Beginns schau in § 622Abs. 1 BGB.
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Danke schonmal an alle.

Es steht nur da: "Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate", daher gehe ich mal davon aus, dass es dann wohl für beide Parteien gültig sein wird.

Wenn sie am Montag (8.2.) kündigen würde, zu welchem Termin kann sie denn dann kündigen? 8.4. oder 30.4.?
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dyna schrieb:
Danke schonmal an alle.

Es steht nur da: "Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate", daher gehe ich mal davon aus, dass es dann wohl für beide Parteien gültig sein wird.

Wenn sie am Montag (8.2.) kündigen würde, zu welchem Termin kann sie denn dann kündigen? 8.4. oder 30.4.?



immer zum monatsende. schau auch mal nach ob da etwas von zwei monate zum quartalsende steht, dann könnte sie erst zum 30.06. kündigen.
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Ich lese ja immer gerne so spannede Rechtsfragen mit.

Von beiden Seiten vereinbarte Kündigungsfrst von 2 Monaten-

ca. 2, 5 Jahre beschäftigt

heinz Gründel benennt die maßgebende Regelung des BGB, welche ich eingesehen habe

Insgesamt ist mir jetzt klar, daß sie innerhalb einer Frist von 2 monaten kündigen kann.

Aber die letzte frage der Beitragseröffnerin ist schon berechtigt:

nämlich 2 monate zum entsprechenden Tag?

oder

2 Monate zum entsprechenden Monatsende?

Aus dem § 822 BGB kann die entsprechende Antwort direkt nicht hergeleitet werden
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meinte natürlich 622 BGB
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peter schrieb:
dyna schrieb:
Danke schonmal an alle.

Es steht nur da: "Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate", daher gehe ich mal davon aus, dass es dann wohl für beide Parteien gültig sein wird.

Wenn sie am Montag (8.2.) kündigen würde, zu welchem Termin kann sie denn dann kündigen? 8.4. oder 30.4.?



immer zum monatsende. schau auch mal nach ob da etwas von zwei monate zum quartalsende steht, dann könnte sie erst zum 30.06. kündigen.


Da muss ich Harry zustimmen. Aus dem § von Heinz geht nicht hervor, dass die Kündigung zum Monatsende erfolgen muss. Ohne geregelte Kündigungsfrist scheinen es ja immer 4 Wochen zum 15. oder Monatsende zu sein.
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dyna schrieb:
peter schrieb:
dyna schrieb:
Danke schonmal an alle.

Es steht nur da: "Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate", daher gehe ich mal davon aus, dass es dann wohl für beide Parteien gültig sein wird.

Wenn sie am Montag (8.2.) kündigen würde, zu welchem Termin kann sie denn dann kündigen? 8.4. oder 30.4.?



immer zum monatsende. schau auch mal nach ob da etwas von zwei monate zum quartalsende steht, dann könnte sie erst zum 30.06. kündigen.


Da muss ich Harry zustimmen. Aus dem § von Heinz geht nicht hervor, dass die Kündigung zum Monatsende erfolgen muss. Ohne geregelte Kündigungsfrist scheinen es ja immer 4 Wochen zum 15. oder Monatsende zu sein.


Du hast dir die Antwort selbst gegeben. Wenn im Vertag nichts geregelt ist, gilt das Gesetz.Es gilt die 2 monatige Kündigungsfrist zum 15. oder zum Monatsende.
So würde ich das jedenfalls auslegen.



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