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Keine Rechnung mehr für ipod, wie verfahren bei Zollkontrolle?

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Ich verreise am Donnerstag in die USA, wollte meinen ipod mitnehmen (ca. 6 Monate alt), hab alledings die Rechnung verbummelt. Falls ich bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert werde, können die Zöllner anhand der Gerätenummer herausfinden, ob das Gerät in Deutschland verkauft/ -trieben wurde?
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Also wenn der ipod gebraucht ist,dürfte das beim Zoll eigendlich kein großes Problem sein
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Sieht man dem iPod nach einem halben Jahr noch nicht an, dass er gebraucht ist?
Also ich hatte noch nie Probleme mit meinen mitgeführten Elektrogeräten (Laptop, iPod, Kamera). Da kam noch kein Zöllner auf die Idee, zu hinterfragen ob ich die Geräte vielleicht drüben gekauft habe. Ich denke, mit nem iPod bist du ohnehin noch unter der Einfuhrfreigrenze. Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, dass du die Rechnung mitführen musst. Im Falle einer Kontrolle läge die Beweislast doch eher beim Zoll. Anders würde es sich vielleicht verhalten, wenn das Teil mistneu und originalverpackt wäre, oder wenn du 10 iPods dabeihättest  
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Ja, Freigrenze für Alleinreisende 580.-; zu zweit 430.- pro Nase.

http://www.usareise.mobi/tools/zollfreigrenze-usa-berechnen/
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Woher sieht man den, daß der IPod in Deutschland schon gebraucht wurde?
Es ist ja wohl kein Problem, sich einen IPod in den USA zu kaufen und dort Material draufzuschaufeln.

Ist es glaubwürdiger wenn nur Heino und Margot & Maria Hellwig drauf ist?  
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OnkelTobi schrieb:
Sieht man dem iPod nach einem halben Jahr noch nicht an, dass er gebraucht ist?
Also ich hatte noch nie Probleme mit meinen mitgeführten Elektrogeräten (Laptop, iPod, Kamera). Da kam noch kein Zöllner auf die Idee, zu hinterfragen ob ich die Geräte vielleicht drüben gekauft habe. Ich denke, mit nem iPod bist du ohnehin noch unter der Einfuhrfreigrenze. Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, dass du die Rechnung mitführen musst. Im Falle einer Kontrolle läge die Beweislast doch eher beim Zoll. Anders würde es sich vielleicht verhalten, wenn das Teil mistneu und originalverpackt wäre, oder wenn du 10 iPods dabeihättest    


Also in der Beweispflicht bin ich. Ein Kumpel hat ein ipod von seinem Onkel zum Geburtstag geschenkt bekommen und musste diesen bei Rückkehr aus USA (weil über Freimenge) verzollen, weil er keinen Kassenbeleg hatte
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zimbi_popimbi schrieb:

Also in der Beweispflicht bin ich. Ein Kumpel hat ein ipod von seinem Onkel zum Geburtstag geschenkt bekommen und musste diesen bei Rückkehr aus USA (weil über Freimenge) verzollen, weil er keinen Kassenbeleg hatte


...und dann kam er noch ins Gefängnis, und da hat er seine Hausaufgaben verloren.

Im Ernst; Man sollte nicht jede Geschichte glauben. Man ist nicht verpflichtet, Kaufbelege für aus- und wieder eingeführte Elektroartikel vorzulegen. Vielmehr wird der Zoll nur bei einem Anfangsverdacht tätig, also etwa Originalverpackung etc. Und selbst dann lässt sich anhand der Produktionsnummer die Charge feststellen, aus der das Gerät stammt, und wo es gekauft wurde. Auch Zeugenbeweis wäre möglich, in obiger Räuberpistole hätte ja nur der Onkel die Schenkung bestätigen müssen.

Also keine Panik.
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Ich kapier das gar nicht....Ich hab ueberhaupt keine Uebersicht darueber, ob ich meine Elektrogeraete in D oder N gekauft habe und transportier die dauernd hin und her....und das ist eigentlich nicht erlaubt???
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dawiede schrieb:
Ich kapier das gar nicht....Ich hab ueberhaupt keine Uebersicht darueber, ob ich meine Elektrogeraete in D oder N gekauft habe und transportier die dauernd hin und her....und das ist eigentlich nicht erlaubt???


Dann begeb ich jetzt mal in die Kategorie "Laie errät Rechtslage"  
Würde mal vermuten, dass es ein Unterschied ist, ob ich innerhalb der EU etwas transportiere oder eben in die EU einführe.
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Crung schrieb:
dawiede schrieb:
Ich kapier das gar nicht....Ich hab ueberhaupt keine Uebersicht darueber, ob ich meine Elektrogeraete in D oder N gekauft habe und transportier die dauernd hin und her....und das ist eigentlich nicht erlaubt???


Dann begeb ich jetzt mal in die Kategorie "Laie errät Rechtslage"  
Würde mal vermuten, dass es ein Unterschied ist, ob ich innerhalb der EU etwas transportiere oder eben in die EU einführe.


Ich nix EU, nur Schengen...

....Naja, meinen Rasierer nehm ich auch ueberall mit hin. Meinen Computer auch.
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Crung schrieb:
dawiede schrieb:
Ich kapier das gar nicht....Ich hab ueberhaupt keine Uebersicht darueber, ob ich meine Elektrogeraete in D oder N gekauft habe und transportier die dauernd hin und her....und das ist eigentlich nicht erlaubt???


Dann begeb ich jetzt mal in die Kategorie "Laie errät Rechtslage"  
Würde mal vermuten, dass es ein Unterschied ist, ob ich innerhalb der EU etwas transportiere oder eben in die EU einführe.


Vergiss es... Norwegen ist ja gar kein EU-Mitglied.
Die Politikbildung lässt grüßen  :neutral-face
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Hmmm, blöd nur wenn N nicht in der EU iss
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Ich stelle mir gerade vor ich müsste die Kaufbelege für mein Notebook oder blackberry mitführen wenn ich in die Staaten oder Kanada reise. Zumal die nicht mal mir gehören sondern der Firma.
Solange Du keine Originalverpackungen mitführst oder die Tags noch auf den Klamotten kleben ist das alles kein Problem.

DA
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zu Norwegen:
Norwegen ist zwar nicht EU, gehørt aber zu Schengen. Vorteile im Duty-Free Shop hat man dennoch
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stefank schrieb:
zimbi_popimbi schrieb:

Also in der Beweispflicht bin ich. Ein Kumpel hat ein ipod von seinem Onkel zum Geburtstag geschenkt bekommen und musste diesen bei Rückkehr aus USA (weil über Freimenge) verzollen, weil er keinen Kassenbeleg hatte


...und dann kam er noch ins Gefängnis, und da hat er seine Hausaufgaben verloren.

Im Ernst; Man sollte nicht jede Geschichte glauben. Man ist nicht verpflichtet, Kaufbelege für aus- und wieder eingeführte Elektroartikel vorzulegen. Vielmehr wird der Zoll nur bei einem Anfangsverdacht tätig, also etwa Originalverpackung etc. Und selbst dann lässt sich anhand der Produktionsnummer die Charge feststellen, aus der das Gerät stammt, und wo es gekauft wurde. Auch Zeugenbeweis wäre möglich, in obiger Räuberpistole hätte ja nur der Onkel die Schenkung bestätigen müssen.

Also keine Panik.


Noch ein Nachtrag: In den sehr seltenen Fällen, in denen man Probleme bei der Wiedereinfuhr befürchten könnte, kann man bei der Ausreise eine Ausfuhrbestätigung beim Zoll bekommen.
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stefank schrieb:
stefank schrieb:
zimbi_popimbi schrieb:

Also in der Beweispflicht bin ich. Ein Kumpel hat ein ipod von seinem Onkel zum Geburtstag geschenkt bekommen und musste diesen bei Rückkehr aus USA (weil über Freimenge) verzollen, weil er keinen Kassenbeleg hatte


...und dann kam er noch ins Gefängnis, und da hat er seine Hausaufgaben verloren.

Im Ernst; Man sollte nicht jede Geschichte glauben. Man ist nicht verpflichtet, Kaufbelege für aus- und wieder eingeführte Elektroartikel vorzulegen. Vielmehr wird der Zoll nur bei einem Anfangsverdacht tätig, also etwa Originalverpackung etc. Und selbst dann lässt sich anhand der Produktionsnummer die Charge feststellen, aus der das Gerät stammt, und wo es gekauft wurde. Auch Zeugenbeweis wäre möglich, in obiger Räuberpistole hätte ja nur der Onkel die Schenkung bestätigen müssen.

Also keine Panik.


Noch ein Nachtrag: In den sehr seltenen Fällen, in denen man Probleme bei der Wiedereinfuhr befürchten könnte, kann man bei der Ausreise eine Ausfuhrbestätigung beim Zoll bekommen.


Das mit der Ausfuhrbestätigung ist ne sehr gute Idee! Das werd ich wohl machen.
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zimbi_popimbi schrieb:
stefank schrieb:
stefank schrieb:
zimbi_popimbi schrieb:

Also in der Beweispflicht bin ich. Ein Kumpel hat ein ipod von seinem Onkel zum Geburtstag geschenkt bekommen und musste diesen bei Rückkehr aus USA (weil über Freimenge) verzollen, weil er keinen Kassenbeleg hatte


...und dann kam er noch ins Gefängnis, und da hat er seine Hausaufgaben verloren.

Im Ernst; Man sollte nicht jede Geschichte glauben. Man ist nicht verpflichtet, Kaufbelege für aus- und wieder eingeführte Elektroartikel vorzulegen. Vielmehr wird der Zoll nur bei einem Anfangsverdacht tätig, also etwa Originalverpackung etc. Und selbst dann lässt sich anhand der Produktionsnummer die Charge feststellen, aus der das Gerät stammt, und wo es gekauft wurde. Auch Zeugenbeweis wäre möglich, in obiger Räuberpistole hätte ja nur der Onkel die Schenkung bestätigen müssen.

Also keine Panik.


Noch ein Nachtrag: In den sehr seltenen Fällen, in denen man Probleme bei der Wiedereinfuhr befürchten könnte, kann man bei der Ausreise eine Ausfuhrbestätigung beim Zoll bekommen.


Das mit der Ausfuhrbestätigung ist ne sehr gute Idee! Das werd ich wohl machen.


Dann würde ich die hier aber auch noch abarbeiten - nur um ganz sicher zu gehen... ,-)
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stefank schrieb:
zimbi_popimbi schrieb:
stefank schrieb:
stefank schrieb:
zimbi_popimbi schrieb:

Also in der Beweispflicht bin ich. Ein Kumpel hat ein ipod von seinem Onkel zum Geburtstag geschenkt bekommen und musste diesen bei Rückkehr aus USA (weil über Freimenge) verzollen, weil er keinen Kassenbeleg hatte


...und dann kam er noch ins Gefängnis, und da hat er seine Hausaufgaben verloren.

Im Ernst; Man sollte nicht jede Geschichte glauben. Man ist nicht verpflichtet, Kaufbelege für aus- und wieder eingeführte Elektroartikel vorzulegen. Vielmehr wird der Zoll nur bei einem Anfangsverdacht tätig, also etwa Originalverpackung etc. Und selbst dann lässt sich anhand der Produktionsnummer die Charge feststellen, aus der das Gerät stammt, und wo es gekauft wurde. Auch Zeugenbeweis wäre möglich, in obiger Räuberpistole hätte ja nur der Onkel die Schenkung bestätigen müssen.

Also keine Panik.


Noch ein Nachtrag: In den sehr seltenen Fällen, in denen man Probleme bei der Wiedereinfuhr befürchten könnte, kann man bei der Ausreise eine Ausfuhrbestätigung beim Zoll bekommen.


Das mit der Ausfuhrbestätigung ist ne sehr gute Idee! Das werd ich wohl machen.


Dann würde ich die hier aber auch noch abarbeiten - nur um ganz sicher zu gehen... ,-)  


Dafür ist die Frau zuständig, ich muß ja immerhin zum Zoll


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