Folgendes, mir ist die Scheibe gerissen und ich habe der Verwaltung den Schaden gemeldet. Nach langem hin und her kam endlich jemand, hat die Scheibe vermessen und nun dem Wohnungseigentümer (ich bin nur Mieter) ein Angebot vorgelegt. Heute meldet sich der Eigentümer und meint, er hätte kaum Geld und seine haftpflicht würde das nicht übernehmen. Dann fragte er mich ob ich eine Versicherung hätte und ob ich da evtl etwas machen könnte.
Kann es wirklich sein das ein Wohnungseigentümer keine Haftpflicht hat die für Glasschäden gerade steht??
adler1807 schrieb: Kann es wirklich sein das ein Wohnungseigentümer keine Haftpflicht hat die für Glasschäden gerade steht??
Haftpflicht ist wohl der falsche Begriff, ich glaube aber zu wissen was du meinst. Klar kann das sein. Den Bodenbelag versichert ja auch kein Vermieter.
OffTopic: Ich verstehe auch nicht, wieso man als Mieter Glasschäden versichert. Wenn ich mich recht erinnere kostet das rund 200€ p.a. Da kann man auch jedes Jahr eine Scheibe zerdeppern und kommt immer noch ungefähr bei +/- Null raus.
Davon abgesehen, kann es Dir doch schnurzegal sein, ob der Vermieter Geld hat oder nicht. Spätestens, wenn Du die nächste Miete überweist, müßte er doch die neue Scheibe bezahlen können. Ich würde mich da auf gar nix einlassen, was in Richtung Versicherungsbetrug (und genau das wäre es) geht.
adler1807 schrieb: Folgendes, mir ist die Scheibe gerissen und ich habe der Verwaltung den Schaden gemeldet. Nach langem hin und her kam endlich jemand, hat die Scheibe vermessen und nun dem Wohnungseigentümer (ich bin nur Mieter) ein Angebot vorgelegt. Heute meldet sich der Eigentümer und meint, er hätte kaum Geld und seine haftpflicht würde das nicht übernehmen. Dann fragte er mich ob ich eine Versicherung hätte und ob ich da evtl etwas machen könnte.
Kann es wirklich sein das ein Wohnungseigentümer keine Haftpflicht hat die für Glasschäden gerade steht??
Moin, also mal prinzipiell... Glasbruch hat für Mieter und Vermieter mit Haftpflicht nichts zu tun, da sich 1. der Mieter separat versichern kann und 2. (normalerweise) die Scheibe im Sondereigentum des Vermieters liegt und er sich nicht selbst haftpflichtig machen kann.
Hier hilft nur eine Glasversicherung. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Fensterscheibe handelt !? Wie / Warum ist sie denn gerissen?
Je nach Mietvertrag und Grund des Schadens kann es auch passieren, dass Du als Mieter den Schaden bezahlen musst.
@goyschak 200 EUR für eine Glasversicherung? Da müsste der TE aber ein 2 Familienhaus alleine bewohnen und wäre noch recht teuer versichert.
reparaturen (keine Schönheitsreparaturen) im einzelfall über 100 E und ohne VErschulden des Mieters sind vom Vermieter zu tragen, eine im Mietvertrag stehende Klausel die etwas anderes sagt ist ungültig.
Im jahr dürfen maximal 200 € bzw. 8 % der Jahreskaltmiete dem Mieter als Kleinreparatur zur Last gelegt werden, der kleinere der beiden Beträge ist die Obergrenze.
Du kannst auch selbst reparieren lassen und die Rechnung von der nächsten Miete abziehen, aber du solltest das mit dem Vermieter besprechen.
Wenn du mit dem Vermieter einig bist, dass du die Reparatur veranlasst und die Kosten von der nächsten Miete abziehst, musst du das UNBEDINGT schriftlich vereinbaren.
Alles andere führt zu Schwierigkeiten. Auf eigene Faust reparieren darfst du erst nach Fristsetzung an den Eigentümer zur Beseitigung des Mangels etc. sehr kompliziert, genaueres habe ich jetzt auch nicht im Kopf.
Kann es wirklich sein das ein Wohnungseigentümer keine Haftpflicht hat die für Glasschäden gerade steht??
Haftpflicht ist wohl der falsche Begriff, ich glaube aber zu wissen was du meinst.
Klar kann das sein. Den Bodenbelag versichert ja auch kein Vermieter.
OffTopic: Ich verstehe auch nicht, wieso man als Mieter Glasschäden versichert. Wenn ich mich recht erinnere kostet das rund 200€ p.a. Da kann man auch jedes Jahr eine Scheibe zerdeppern und kommt immer noch ungefähr bei +/- Null raus.
Davon abgesehen, kann es Dir doch schnurzegal sein, ob der Vermieter Geld hat oder nicht. Spätestens, wenn Du die nächste Miete überweist, müßte er doch die neue Scheibe bezahlen können. Ich würde mich da auf gar nix einlassen, was in Richtung Versicherungsbetrug (und genau das wäre es) geht.
Moin,
also mal prinzipiell... Glasbruch hat für Mieter und Vermieter mit Haftpflicht nichts zu tun, da sich 1. der Mieter separat versichern kann und 2. (normalerweise) die Scheibe im Sondereigentum des Vermieters liegt und er sich nicht selbst haftpflichtig machen kann.
Hier hilft nur eine Glasversicherung.
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Fensterscheibe handelt !?
Wie / Warum ist sie denn gerissen?
Je nach Mietvertrag und Grund des Schadens kann es auch passieren, dass Du als Mieter den Schaden bezahlen musst.
@goyschak
200 EUR für eine Glasversicherung?
Da müsste der TE aber ein 2 Familienhaus alleine bewohnen und wäre noch recht teuer versichert.
Im jahr dürfen maximal 200 € bzw. 8 % der Jahreskaltmiete dem Mieter als Kleinreparatur zur Last gelegt werden, der kleinere der beiden Beträge ist die Obergrenze.
Du kannst auch selbst reparieren lassen und die Rechnung von der nächsten Miete abziehen, aber du solltest das mit dem Vermieter besprechen.
Wenn du mit dem Vermieter einig bist, dass du die Reparatur veranlasst und die Kosten von der nächsten Miete abziehst, musst du das UNBEDINGT schriftlich vereinbaren.
Alles andere führt zu Schwierigkeiten. Auf eigene Faust reparieren darfst du erst nach Fristsetzung an den Eigentümer zur Beseitigung des Mangels etc. sehr kompliziert, genaueres habe ich jetzt auch nicht im Kopf.