A ist ein erfolgreicher, aus der Stadt H stammender Handballer. Er will in Werbefilmen (als Handballer) für die Stadt auftreten. Bei den Verhandlungen um das zu zahlende Honorar taucht die Frage auf, ob die Stadt verpflichtet sein könnte, zusätzlich zur Gage für den Auftritt in den Werbefilmen noch weitere Kosten für den A übernehmen zu müssen?
Welche Abgaben könnten das sein und wie schätzen sie die Rechtslage dazu ein?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn das einzige was mir einfallen würde wären die Sozialabgaben da A in einem Art Arbeitsverhältnis mit der Stadt steht.
ABGer1982 schrieb: A ist ein erfolgreicher, aus der Stadt H stammender Handballer. Er will in Werbefilmen (als Handballer) für die Stadt auftreten. Bei den Verhandlungen um das zu zahlende Honorar taucht die Frage auf, ob die Stadt verpflichtet sein könnte, zusätzlich zur Gage für den Auftritt in den Werbefilmen noch weitere Kosten für den A übernehmen zu müssen?
Welche Abgaben könnten das sein und wie schätzen sie die Rechtslage dazu ein?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn das einzige was mir einfallen würde wären die Sozialabgaben da A in einem Art Arbeitsverhältnis mit der Stadt steht.
falls a den job neben seinem normalen arbeitsverhältnis ausübtr müsste eine rechnung schreiben und die einnahmen selbst versteuern, gegebenenfalls MwSt. berechnen und diese mit seiner Steuererklärung abführen.
allerdings dürfte die künstlersozialkasse ihren obulus in höhe von 3,9% der gage geltend machen, falls sie den auftritt von a als auftritt eines schauspielers und somit künstlers bewertet. die sind sehr "flexibel" wenn es darum geht geld zu kassieren, ähnlich der gez. falls a von einer agentur vertreten wird muss die das abführen, ansonsten die stadt.
wenn handballer a also keinen arbeitsvertrag mit der stadt hat und rechnungen stellt muss er die einnahmen versteuern, sozialabgaben fallen nicht an. er ist ja beim handballverein angestellt und der kommt für die sozialabgaben auf.
so kenne ich das, lasse mich aber auch gerne korrigieren.
so kenne ich das, lasse mich aber auch gerne korrigieren.
Nichts zu korrigieren, es ist nur eindeutiger: Jedes Unternehmen, das nicht nur gelegentlich (ab drei pro Jahr) Aufträge im künstlerischen Bereich vergibt, muss die genannten 3,9 % (Zahl gilt für 2010) für alle Aufträge im künstlerischen Bereich an die KSK zahlen. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob der Honorarempfänger KSK-Mitglied ist oder als Künstler arbeitet; selbst wenn er Ausländer ist und gar nicht in Deutschland wohnt, muss die KSK-Abgabe gezahlt werden.
so kenne ich das, lasse mich aber auch gerne korrigieren.
Nichts zu korrigieren, es ist nur eindeutiger: Jedes Unternehmen, das nicht nur gelegentlich (ab drei pro Jahr) Aufträge im künstlerischen Bereich vergibt, muss die genannten 3,9 % (Zahl gilt für 2010) für alle Aufträge im künstlerischen Bereich an die KSK zahlen. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob der Honorarempfänger KSK-Mitglied ist oder als Künstler arbeitet; selbst wenn er Ausländer ist und gar nicht in Deutschland wohnt, muss die KSK-Abgabe gezahlt werden.
yap. der einzige knackpunkt ist, ob a in dem video eine "künstlerische" tätigkeit ausführt oder bei seinem "alltäglichen tun" abgefilmt wird. die grenze ist da extrem wischiwaschi.
in meiner einschätzung würden "nicht choreographierte" spielszenen nicht ksk-pflichtig sein, erst wenn a einen text beisteuert wäre das anders. und selbst dann wäre es noch einmal ein unterschied, ob es sich um einen vorgelegten auswendig gelernten text handelt oder um eigene worte in interviewform.
es hängt also wesentlich davon ab, was in dem video passiert. die nutella-spots der nationalmannschaft sind ziemlich sicher ksk-pflichtig, eine werbung mit eingestreuten spielszenen eher nicht.
es hängt also wesentlich davon ab, was in dem video passiert. die nutella-spots der nationalmannschaft sind ziemlich sicher ksk-pflichtig, eine werbung mit eingestreuten spielszenen eher nicht.
Auch hier ist es eindeutiger: Als (kaum widerlegbares) Kriterium für die Einordnung als künstlerische Leistung gilt die Honorarzahlung an den Darbietenden.
es hängt also wesentlich davon ab, was in dem video passiert. die nutella-spots der nationalmannschaft sind ziemlich sicher ksk-pflichtig, eine werbung mit eingestreuten spielszenen eher nicht.
Auch hier ist es eindeutiger: Als (kaum widerlegbares) Kriterium für die Einordnung als künstlerische Leistung gilt die Honorarzahlung an den Darbietenden.
das ist in der praxis umstritten. es ist zum beispiel so, dass moderatoren zwingend ksk-pflichtig sind, gastredner beispielsweise nicht zwingend, wenn sie das thema und die inhalte ihres vortrags vorgegeben bekommen. auch bei fotografen und freien grafikern ist das dünnes eis. wenn jemand neben denen steht und ihnen sagt was genau sie machen sollen, dann fällt keine ksk an, wenn die selbstständig arbeiten und motive oder animationen kreieren dann doch.
die wildeste reglung betrifft meinen geschäftsführer. der arbeitet kreativ als 3D grafiker. da dies nicht dem aufgabenbereich eines geschäftsführers entspricht müsste die zeit mitgestoppt werden in der er "künstlerisch" tätig ist und anteilig zu seinem gehalt mit ksk-abgaben belastet werden. ohne dass der dafür eine rechnung stellt. so hat es mir zumindest die dame von der ksk erklärt.
ein anderes beispiel: ein freier mitarbeiter der übersetzungen macht ist nur dann ksk-pflichtig, wenn in seine übersetzungen eigene interpretationen einfließen (wer will das überprüfen, und wie?). wenn der also einen von mir geschriebenen text bezüglich der funktionsweise einer it-struktur übersetzt, dann muss keine ksk abgeführt werden, wenn der allerdings eine von mir verfasste messe-show bezüglich der it-struktur übersetzt wird ksk fällg, da er die sprache "künstlerisch" anpassen muss.
völliges absurdistan, ich habe lange und mehrfach mit denen telefoniert um einigermaßen rechtssicher zu sein. wie gesagt, ganz dünnes eis.
die wildeste reglung betrifft meinen geschäftsführer. der arbeitet kreativ als 3D grafiker. da dies nicht dem aufgabenbereich eines geschäftsführers entspricht müsste die zeit mitgestoppt werden in der er "künstlerisch" tätig ist und anteilig zu seinem gehalt mit ksk-abgaben belastet werden. ohne dass der dafür eine rechnung stellt. so hat es mir zumindest die dame von der ksk erklärt.
Erstmal: Expertengespräch auf hohem Niveau!
Die Auskunft der KSK-Tante scheint mir allerdings kompletter Unfug zu sein. Die abgabenpflichtigen Zahlungen an die KSK beschränken sich ausschließlich auf freie Mitarbeiter. Dein GF bezieht doch wohl ein festes Gehalt, das ja bereits für sich sozialversicherungspflichtig ist. Dies schließt eine KSK-Abgabepflicht zwingend aus. Die wäre ja sogar günstiger, da die normalen Sozialabgaben viel höher als die 3,9% an die KSK sind.
die wildeste reglung betrifft meinen geschäftsführer. der arbeitet kreativ als 3D grafiker. da dies nicht dem aufgabenbereich eines geschäftsführers entspricht müsste die zeit mitgestoppt werden in der er "künstlerisch" tätig ist und anteilig zu seinem gehalt mit ksk-abgaben belastet werden. ohne dass der dafür eine rechnung stellt. so hat es mir zumindest die dame von der ksk erklärt.
Erstmal: Expertengespräch auf hohem Niveau!
Die Auskunft der KSK-Tante scheint mir allerdings kompletter Unfug zu sein. Die abgabenpflichtigen Zahlungen an die KSK beschränken sich ausschließlich auf freie Mitarbeiter. Dein GF bezieht doch wohl ein festes Gehalt, das ja bereits für sich sozialversicherungspflichtig ist. Dies schließt eine KSK-Abgabepflicht zwingend aus. Die wäre ja sogar günstiger, da die normalen Sozialabgaben viel höher als die 3,9% an die KSK sind.
das würde ich auch so interpretieren wie du. die aussage kam aber von der ksk-tante. und ksk wird ja beispielsweise auch fällig, wenn man eine person engagiert, die in einem festen anderen arbeitsverhältnis steht.
beispiel: ich habe bernd heller als moderator für eine veranstaltung gebucht. da wird trotzdem ksk fällig, da seine tätigkeit nichts mit seinem anstellungsvertrag (den er ja annahmeweise bei - ich glaube aktuell nt-v - hat) zu tun hat.
ich habe frank schirrmacher gebucht der ganz sicher nicht selbstständig ist und einen arbeitsvertrag bei der faz hat.
da deren tätigkeiten für mich/uns nichts mit ihren arbeitsverträgen zu tun haben sind beide ksk-pflichtig.
bezüglich meines gf begründet das die ksk damit, dass ein teil des gehalts für eine mehr oder weniger selbstständig ausgeführte tätigkeit bezahlt wird, die nichts mit seinem arbeitsvertrag als gf zu tun hat.
wie wasserdicht das ist kann ich nicht beurteilen. steuerrechtlich finde ich das auch extrem merkwürdig, da keine separaten rechnungen für eine tätigkeit als grafiker gestellt werden. aber so wird da agumentiert. und mein gf arbeitet seitdem auch nicht mehr im grafischen bereich.
und über steuerrechtlich daraus erwachsende vorteile möchte ich ganz sicher nicht mit einem schlecht gelaunten prüfer bei der nächsten lohnsteuerprüfung diskutieren. ,-)
Genau da liegt der rechtliche Denkfehler der KSK-Tante. Zahle ich ein Honorar (wie gesagt das entscheidende Kriterium), so kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger sonstwo ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt bezieht, nicht in Deutschland wohnender Ausländer ist, kein KSK-Mitglied ist etc. Ausnahme ist die Zahlung an eine juristische Person, da diese dann selbst KSK-pflichtig wird. Das Herausrechnen eines KSK-Anteils aus einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt ist dagegen völliger Quatsch. Wenn ich z.B. einen Musiker in meinem Orchester beschäftige, und auf dessen Festgehalt den Arbeitgeberanteil an Sozialabgaben bezahle und den AN-Anteil abführe, ist eine KSK-Abgabenpflicht ausgeschlossen.
stefank schrieb: Genau da liegt der rechtliche Denkfehler der KSK-Tante. Zahle ich ein Honorar (wie gesagt das entscheidende Kriterium), so kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger sonstwo ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt bezieht, nicht in Deutschland wohnender Ausländer ist, kein KSK-Mitglied ist etc. Ausnahme ist die Zahlung an eine juristische Person, da diese dann selbst KSK-pflichtig wird. Das Herausrechnen eines KSK-Anteils aus einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt ist dagegen völliger Quatsch. Wenn ich z.B. einen Musiker in meinem Orchester beschäftige, und auf dessen Festgehalt den Arbeitgeberanteil an Sozialabgaben bezahle und den AN-Anteil abführe, ist eine KSK-Abgabenpflicht ausgeschlossen.
wie geschrieben, das sehe ich genauso. die ksk nicht.
ich denke bei einem musterprozeß würden die auch hinten runter fallen, aber wer hat schon die zeit und das geld sich damit langwierig auseinander zu setzen? ganz sicher keine 25 personen firma.
auf deren website kannst du die einzelnen kriterien durchlesen, ich rate aber davon ab, da man von ständigem kopfschütteln irgendwann kopfschmerzen bekommt. die betrachten quasi jeden freien mitarbeiter, der kein "stagehand" oder "veranstaltungshiwi" ist als künstler. ein freier steht am mischpult? ksk! ein freier besorgt requisite? ksk! und so weiter und so fort.
von unserem steuerbüro und agenturen, mit denen ich zusammenarbeite, weiß ich auch, dass die ganz mächtig aufgerüstet haben und reichlich prüfen.
Völlig richtig. Tatsächlich prüfen die auf Teufel komm raus. Das hat aber auch einen positiven Effekt: Durch die Prüfungen wurden die Einnahmen derart gesteigert, dass der Abgabesatz von über 5% in 2008 auf 3,9% im Jahr 2010 gesenkt wurde. Entscheidendes Kriterium ist aber das Honorar für freie Mitarbeiter. Einem Verfahren kann man hier relativ gelassen entgegensehen.
da die ksk nur über eingangsrechnungen prüfen kann ist das sowieso nur ein heißluftballon. die hoffen einfach: vielleicht zahlt ja irgend jemand.
als einrichtung finde ich die ksk auch gar nicht schlecht. aber die praktische umsetzung ist ein desaster und völlig wirklichkeitsfremd. mehr als 90% derjenigen, für die wir abgaben zahlen, werden davon nie profitieren.
Ist das aber nicht genau das falsche Denken im Bereich der Sozialversicherung? Ich kenne so viele Künstler, die ohne die KSK im Leben nicht existieren könnten. Und nochmal: Für jeden normalen Mitarbeiter zahle ich als AG 25% (inklusive des abzuführenden AN-Anteils). Da sind die derzeit 3,9% auf die freien Künstler doch nicht der Rede wert, auch wenn ich im Einzelfall mal "in den Topf" zahle. Sowiel sollte einem Unternehmen, das in diesem Bereich arbeitet und somit ja auch von einer unabhängigen Kultur profitiert, die soziale Absicherung der Künstler wert sein.
stefank schrieb: Ist das aber nicht genau das falsche Denken im Bereich der Sozialversicherung? Ich kenne so viele Künstler, die ohne die KSK im Leben nicht existieren könnten. Und nochmal: Für jeden normalen Mitarbeiter zahle ich als AG 25% (inklusive des abzuführenden AN-Anteils). Da sind die derzeit 3,9% auf die freien Künstler doch nicht der Rede wert, auch wenn ich im Einzelfall mal "in den Topf" zahle. Sowiel sollte einem Unternehmen, das in diesem Bereich arbeitet und somit ja auch von einer unabhängigen Kultur profitiert, die soziale Absicherung der Künstler wert sein.
ich habe ja geschrieben, dass ich eine einrichtung wie die ksk erst einmal grundsätzlich befürworte. ich finde es lediglich extrem scheinheilig wie da argumentiert wird.
von mir aus soll für jeden freien mitarbeiter ein betrag x in eine solche kasse fließen. dann erspart man sich unlogische argumentationen und gut ist´s. das was nervt sind die juristisch ausgeklügelten wischiwaschi-regelungen.
die führen dazu, dass man sich ständig in einer grauzone bewegt und eine prüfung fürchten muss. bei der ksk geht es mir wie mit dem steuerrecht. es ist darauf ausgelegt, dass möglichst wenige menschen merken, dass sie zu viel bezahlen. und das hat eine systematik.
ich argumentiere nicht gegen eine ksk. ich argumentiere gegen die durchführung
peter schrieb: mehr als 90% derjenigen, für die wir abgaben zahlen, werden davon nie profitieren.
Ich misch mich mal kurz ein: Ohne die KSK wäre es zum Beispiel vielen Schauspielern oder Schriftstellern überhaupt nicht möglich, ihrem Beruf nachzugehen. Entscheidend am KSK-System ist, dass die Beiträge für Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung vom Einkommen abhängen und bei schlechter Auftragslage quasi sofort angepasst werden können. Ich könnte sofort Bücher nennen, die ohne diese Absicherung nie geschrieben worden wären und die ich gern gelesen habe.
peter schrieb: mehr als 90% derjenigen, für die wir abgaben zahlen, werden davon nie profitieren.
Ich misch mich mal kurz ein: Ohne die KSK wäre es zum Beispiel vielen Schauspielern oder Schriftstellern überhaupt nicht möglich, ihrem Beruf nachzugehen. Entscheidend am KSK-System ist, dass die Beiträge für Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung vom Einkommen abhängen und bei schlechter Auftragslage quasi sofort angepasst werden können. Ich könnte sofort Bücher nennen, die ohne diese Absicherung nie geschrieben worden wären und die ich gern gelesen habe.
auf die gefahr hin mich zu wiederholen, ich finde eine solche absicherung auch gut und notwendig. lediglich die systematik ist absolut hinterfragenswert.
da kann man zwar auf dem standpunkt stehen, dass es egal ist wo das geld herkommt, aber der anderen seite der baustelle (mein geld bzw.das geld der fa. in der ich arbeite kostet es nicht, das wird an den endkunden weiter gegeben) sollte man auch relativ einfach klar machen, für wen das abgeführt werden muss (damit meine ich nicht den empfänger).
es geht mir wirklich nicht ums geld. mir geht es darum eine imanente logik zu erkennen, die es mir ermöglicht das nach zu vollziehen.
und das finde ich aktuell völlig unmöglich.
ich habe morgen einen dreh in coburg. für den kameramann zahlen wir keine ksk, da ich die perspektiven festlege und er nur die kamera einrichtet. für den tontechniker wird ksk fällig, da der seinen job selbstständig macht und für den beleuchter auch, da ich nicht die spur einer ahnung von beleuchtung habe.
Vielen Dank erstmal für die kompetenten Antworten.
Dürfte die Stadt auch nicht verpflichtet seit A evt entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten,...) zu erstatten? Wenn ja auf Grund welcher Rechtsgrundlage? (tendiere zum BGB).
ABGer1982 schrieb: Vielen Dank erstmal für die kompetenten Antworten.
Dürfte die Stadt auch nicht verpflichtet seit A evt entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten,...) zu erstatten? Wenn ja auf Grund welcher Rechtsgrundlage? (tendiere zum BGB).
das kommt auf den vertrag an und ist frei verhandelbar. da das reine "durchlaufkosten" sind werden die meist vom auftraggeber auf nachweis erstattet, da der sie wieder absetzen kann. verpflichtet ist er zu nichts.
Bei der Fahrtkostenerstattung sollte man unbedingt die Abrechnung nach steuerlichen Grundsätzen, also nach Kilometern, vereinbaren. Eine pauschale Fahrtkostenerstattung ist nämlich wiederum KSK-pflichtig.
ich habe morgen einen dreh in coburg. für den kameramann zahlen wir keine ksk, da ich die perspektiven festlege und er nur die kamera einrichtet. für den tontechniker wird ksk fällig, da der seinen job selbstständig macht und für den beleuchter auch, da ich nicht die spur einer ahnung von beleuchtung habe.
ist das logisch?
Ihr zahlt für den Kameramann keine KSK? Das geht? Also ich meine, klar geht das, meine Frage ist nur, ob das von der KSK so abgesegnet ist. Ich kenne da auch andere Fälle. Z.B.: wenn du "aus Versehen" angibst, dass du als Kameramann auch "im Verbund", also z.B. live im Studio arbeitest, lehnt dich die KSK ab, weil du nicht "künstlerisch + selbstständig" arbeiten würdest. Wenn du dann als Freier für einen solchen Job gebucht wirst, kann es aber durchaus sein, dass der Auftraggeber für eben diesen Job KSK abdrücken muss. Für mich. Obwohl mich die KSK als Mitglied abgelehnt hat, d.h. ohne, dass ich auch nur die theoretische Möglichkeit besitze die Leistung in Anspruch zu nehmen. Absurd. (ich selbst bin kein KSK Mitglied und will da auch nicht rein) Ich habe übrigens einen Auftraggeber der konsequent keine KSK-Abgaben für Freie abdrückt, die nicht selbst bei der KSK versichert sind. Und für die Leute, die bei der KSK sind, auch nur unter Vorbehalt. Das ganze ist mit deren Steuerberater/Rechtsbeistand abgeklärt und die KSK hat bisher noch nicht versucht dagegen vorzugehen. Stichwort: Zwangsabgabe, Steuer. (EU-Recht?)
Ich halte die KSK durchaus für eine gute Einrichtung, die Umsetzung erscheint mir in einigen Teilen aber etwas, äh.. seltsam.
Hilfe: Frage zu Abgaben bei Werbefilmen bzw. Honorarleistungen
Teilen
Willkommen bei der Eintracht! Wir wollen auf unseren Webseiten und Social Media-Kanälen bestmöglichen Service und übergreifende Funktionen anbieten sowie Werbung entsprechend der Interessen anzeigen. Dies wird durch die Einbindung von sogenannten Cookies ermöglicht.
Welche Abgaben könnten das sein und wie schätzen sie die Rechtslage dazu ein?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn das einzige was mir einfallen würde wären die Sozialabgaben da A in einem Art Arbeitsverhältnis mit der Stadt steht.
falls a den job neben seinem normalen arbeitsverhältnis ausübtr müsste eine rechnung schreiben und die einnahmen selbst versteuern, gegebenenfalls MwSt. berechnen und diese mit seiner Steuererklärung abführen.
allerdings dürfte die künstlersozialkasse ihren obulus in höhe von 3,9% der gage geltend machen, falls sie den auftritt von a als auftritt eines schauspielers und somit künstlers bewertet. die sind sehr "flexibel" wenn es darum geht geld zu kassieren, ähnlich der gez. falls a von einer agentur vertreten wird muss die das abführen, ansonsten die stadt.
wenn handballer a also keinen arbeitsvertrag mit der stadt hat und rechnungen stellt muss er die einnahmen versteuern, sozialabgaben fallen nicht an. er ist ja beim handballverein angestellt und der kommt für die sozialabgaben auf.
so kenne ich das, lasse mich aber auch gerne korrigieren.
Nichts zu korrigieren, es ist nur eindeutiger: Jedes Unternehmen, das nicht nur gelegentlich (ab drei pro Jahr) Aufträge im künstlerischen Bereich vergibt, muss die genannten 3,9 % (Zahl gilt für 2010) für alle Aufträge im künstlerischen Bereich an die KSK zahlen. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob der Honorarempfänger KSK-Mitglied ist oder als Künstler arbeitet; selbst wenn er Ausländer ist und gar nicht in Deutschland wohnt, muss die KSK-Abgabe gezahlt werden.
yap. der einzige knackpunkt ist, ob a in dem video eine "künstlerische" tätigkeit ausführt oder bei seinem "alltäglichen tun" abgefilmt wird. die grenze ist da extrem wischiwaschi.
in meiner einschätzung würden "nicht choreographierte" spielszenen nicht ksk-pflichtig sein, erst wenn a einen text beisteuert wäre das anders. und selbst dann wäre es noch einmal ein unterschied, ob es sich um einen vorgelegten auswendig gelernten text handelt oder um eigene worte in interviewform.
es hängt also wesentlich davon ab, was in dem video passiert. die nutella-spots der nationalmannschaft sind ziemlich sicher ksk-pflichtig, eine werbung mit eingestreuten spielszenen eher nicht.
Auch hier ist es eindeutiger: Als (kaum widerlegbares) Kriterium für die Einordnung als künstlerische Leistung gilt die Honorarzahlung an den Darbietenden.
das ist in der praxis umstritten. es ist zum beispiel so, dass moderatoren zwingend ksk-pflichtig sind, gastredner beispielsweise nicht zwingend, wenn sie das thema und die inhalte ihres vortrags vorgegeben bekommen. auch bei fotografen und freien grafikern ist das dünnes eis. wenn jemand neben denen steht und ihnen sagt was genau sie machen sollen, dann fällt keine ksk an, wenn die selbstständig arbeiten und motive oder animationen kreieren dann doch.
die wildeste reglung betrifft meinen geschäftsführer. der arbeitet kreativ als 3D grafiker. da dies nicht dem aufgabenbereich eines geschäftsführers entspricht müsste die zeit mitgestoppt werden in der er "künstlerisch" tätig ist und anteilig zu seinem gehalt mit ksk-abgaben belastet werden. ohne dass der dafür eine rechnung stellt. so hat es mir zumindest die dame von der ksk erklärt.
ein anderes beispiel: ein freier mitarbeiter der übersetzungen macht ist nur dann ksk-pflichtig, wenn in seine übersetzungen eigene interpretationen einfließen (wer will das überprüfen, und wie?). wenn der also einen von mir geschriebenen text bezüglich der funktionsweise einer it-struktur übersetzt, dann muss keine ksk abgeführt werden, wenn der allerdings eine von mir verfasste messe-show bezüglich der it-struktur übersetzt wird ksk fällg, da er die sprache "künstlerisch" anpassen muss.
völliges absurdistan, ich habe lange und mehrfach mit denen telefoniert um einigermaßen rechtssicher zu sein. wie gesagt, ganz dünnes eis.
Erstmal: Expertengespräch auf hohem Niveau!
Die Auskunft der KSK-Tante scheint mir allerdings kompletter Unfug zu sein. Die abgabenpflichtigen Zahlungen an die KSK beschränken sich ausschließlich auf freie Mitarbeiter. Dein GF bezieht doch wohl ein festes Gehalt, das ja bereits für sich sozialversicherungspflichtig ist. Dies schließt eine KSK-Abgabepflicht zwingend aus. Die wäre ja sogar günstiger, da die normalen Sozialabgaben viel höher als die 3,9% an die KSK sind.
das würde ich auch so interpretieren wie du. die aussage kam aber von der ksk-tante. und ksk wird ja beispielsweise auch fällig, wenn man eine person engagiert, die in einem festen anderen arbeitsverhältnis steht.
beispiel: ich habe bernd heller als moderator für eine veranstaltung gebucht. da wird trotzdem ksk fällig, da seine tätigkeit nichts mit seinem anstellungsvertrag (den er ja annahmeweise bei - ich glaube aktuell nt-v - hat) zu tun hat.
ich habe frank schirrmacher gebucht der ganz sicher nicht selbstständig ist und einen arbeitsvertrag bei der faz hat.
da deren tätigkeiten für mich/uns nichts mit ihren arbeitsverträgen zu tun haben sind beide ksk-pflichtig.
bezüglich meines gf begründet das die ksk damit, dass ein teil des gehalts für eine mehr oder weniger selbstständig ausgeführte tätigkeit bezahlt wird, die nichts mit seinem arbeitsvertrag als gf zu tun hat.
wie wasserdicht das ist kann ich nicht beurteilen. steuerrechtlich finde ich das auch extrem merkwürdig, da keine separaten rechnungen für eine tätigkeit als grafiker gestellt werden. aber so wird da agumentiert. und mein gf arbeitet seitdem auch nicht mehr im grafischen bereich.
und über steuerrechtlich daraus erwachsende vorteile möchte ich ganz sicher nicht mit einem schlecht gelaunten prüfer bei der nächsten lohnsteuerprüfung diskutieren. ,-)
Das Herausrechnen eines KSK-Anteils aus einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt ist dagegen völliger Quatsch. Wenn ich z.B. einen Musiker in meinem Orchester beschäftige, und auf dessen Festgehalt den Arbeitgeberanteil an Sozialabgaben bezahle und den AN-Anteil abführe, ist eine KSK-Abgabenpflicht ausgeschlossen.
wie geschrieben, das sehe ich genauso. die ksk nicht.
ich denke bei einem musterprozeß würden die auch hinten runter fallen, aber wer hat schon die zeit und das geld sich damit langwierig auseinander zu setzen? ganz sicher keine 25 personen firma.
auf deren website kannst du die einzelnen kriterien durchlesen, ich rate aber davon ab, da man von ständigem kopfschütteln irgendwann kopfschmerzen bekommt. die betrachten quasi jeden freien mitarbeiter, der kein "stagehand" oder "veranstaltungshiwi" ist als künstler. ein freier steht am mischpult? ksk! ein freier besorgt requisite? ksk! und so weiter und so fort.
von unserem steuerbüro und agenturen, mit denen ich zusammenarbeite, weiß ich auch, dass die ganz mächtig aufgerüstet haben und reichlich prüfen.
Entscheidendes Kriterium ist aber das Honorar für freie Mitarbeiter. Einem Verfahren kann man hier relativ gelassen entgegensehen.
als einrichtung finde ich die ksk auch gar nicht schlecht. aber die praktische umsetzung ist ein desaster und völlig wirklichkeitsfremd. mehr als 90% derjenigen, für die wir abgaben zahlen, werden davon nie profitieren.
ich habe ja geschrieben, dass ich eine einrichtung wie die ksk erst einmal grundsätzlich befürworte. ich finde es lediglich extrem scheinheilig wie da argumentiert wird.
von mir aus soll für jeden freien mitarbeiter ein betrag x in eine solche kasse fließen. dann erspart man sich unlogische argumentationen und gut ist´s. das was nervt sind die juristisch ausgeklügelten wischiwaschi-regelungen.
die führen dazu, dass man sich ständig in einer grauzone bewegt und eine prüfung fürchten muss. bei der ksk geht es mir wie mit dem steuerrecht. es ist darauf ausgelegt, dass möglichst wenige menschen merken, dass sie zu viel bezahlen. und das hat eine systematik.
ich argumentiere nicht gegen eine ksk. ich argumentiere gegen die durchführung
Ich misch mich mal kurz ein:
Ohne die KSK wäre es zum Beispiel vielen Schauspielern oder Schriftstellern überhaupt nicht möglich, ihrem Beruf nachzugehen. Entscheidend am KSK-System ist, dass die Beiträge für Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung vom Einkommen abhängen und bei schlechter Auftragslage quasi sofort angepasst werden können. Ich könnte sofort Bücher nennen, die ohne diese Absicherung nie geschrieben worden wären und die ich gern gelesen habe.
auf die gefahr hin mich zu wiederholen, ich finde eine solche absicherung auch gut und notwendig. lediglich die systematik ist absolut hinterfragenswert.
da kann man zwar auf dem standpunkt stehen, dass es egal ist wo das geld herkommt, aber der anderen seite der baustelle (mein geld bzw.das geld der fa. in der ich arbeite kostet es nicht, das wird an den endkunden weiter gegeben) sollte man auch relativ einfach klar machen, für wen das abgeführt werden muss (damit meine ich nicht den empfänger).
es geht mir wirklich nicht ums geld. mir geht es darum eine imanente logik zu erkennen, die es mir ermöglicht das nach zu vollziehen.
und das finde ich aktuell völlig unmöglich.
ich habe morgen einen dreh in coburg. für den kameramann zahlen wir keine ksk, da ich die perspektiven festlege und er nur die kamera einrichtet. für den tontechniker wird ksk fällig, da der seinen job selbstständig macht und für den beleuchter auch, da ich nicht die spur einer ahnung von beleuchtung habe.
ist das logisch?
Dürfte die Stadt auch nicht verpflichtet seit A evt entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten,...) zu erstatten? Wenn ja auf Grund welcher Rechtsgrundlage? (tendiere zum BGB).
das kommt auf den vertrag an und ist frei verhandelbar. da das reine "durchlaufkosten" sind werden die meist vom auftraggeber auf nachweis erstattet, da der sie wieder absetzen kann. verpflichtet ist er zu nichts.
Ihr zahlt für den Kameramann keine KSK? Das geht? Also ich meine, klar geht das, meine Frage ist nur, ob das von der KSK so abgesegnet ist.
Ich kenne da auch andere Fälle. Z.B.: wenn du "aus Versehen" angibst, dass du als Kameramann auch "im Verbund", also z.B. live im Studio arbeitest, lehnt dich die KSK ab, weil du nicht "künstlerisch + selbstständig" arbeiten würdest. Wenn du dann als Freier für einen solchen Job gebucht wirst, kann es aber durchaus sein, dass der Auftraggeber für eben diesen Job KSK abdrücken muss. Für mich. Obwohl mich die KSK als Mitglied abgelehnt hat, d.h. ohne, dass ich auch nur die theoretische Möglichkeit besitze die Leistung in Anspruch zu nehmen. Absurd. (ich selbst bin kein KSK Mitglied und will da auch nicht rein)
Ich habe übrigens einen Auftraggeber der konsequent keine KSK-Abgaben für Freie abdrückt, die nicht selbst bei der KSK versichert sind. Und für die Leute, die bei der KSK sind, auch nur unter Vorbehalt. Das ganze ist mit deren Steuerberater/Rechtsbeistand abgeklärt und die KSK hat bisher noch nicht versucht dagegen vorzugehen.
Stichwort: Zwangsabgabe, Steuer. (EU-Recht?)
Ich halte die KSK durchaus für eine gute Einrichtung, die Umsetzung erscheint mir in einigen Teilen aber etwas, äh.. seltsam.