Hilfe: Frage zu Abgaben bei Werbefilmen bzw. Honorarleistungen
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stefank
Ich habe mal wegen der GF-Sache von Peter nachgelesen, und die KSK-Tante hat tatsächlich Recht. Allerdings nicht, weil der Mann als GF tätig ist, sondern weil er Gesellschafter-GF ist. Als bestimmender Gesellschafter ist er nämlich als Selbstständiger einzuordnen, und deswegen sind seine GF-Bezüge KSK-pflichtig. Vermeiden kann er dies nur, wenn er für den künstlerischen Teil seiner Tätigkeit gesonderte Bezüge erhält, dann ist der Rest KSK-frei.