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Urheberrecht: Wo hört die "private" Nutzung auf?

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Hallo Rechtsexperten und Forumsjuristen,  

es geht um folgendes:

Unser EFC plant eine Zaunfahne, die neben unserem Logo und Namen noch eine Grafik tragen soll. Die Rechte an dieser Grafik liegen nicht beim EFC. Jetzt ist mir aber immer öfter zu Ohren gekommen, dass man Grafiken (, Bilder, weiss-der-Geier, ...) privat auch nutzen darf, wenn man die Rechte daran nicht hat. Bis hierher ersteinmal gleich die Frage: Stimmt das so?

Falls ja, ist natürlich die nächste Frage, wo die private Nutzung aufhört. Sobald man die Grafik gewerblich nutzt? Oder etwa schon als Verein, also EFC? Wo wird hier die Grenze gezogen?

Danke im Voraus.
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Bei einer Zaunfahne stellen sich keine urheberrechtlichen Fragen, da keiner der Verbreitungstatbestände des Urheberrechtsgesetz erfüllt wird.
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stefank schrieb:
Bei einer Zaunfahne stellen sich keine urheberrechtlichen Fragen, da keiner der Verbreitungstatbestände des Urheberrechtsgesetz erfüllt wird.


Demzufolge kann man also tatsächlich jede x-beliebige Grafik aus dem Internet auf seine Zaunfahne drucken? Ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen?
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Malt sie doch einfach. Sieht schöner aus und ihr müsst nicht über Rechtliches nachdenken...  
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FrankieVallie schrieb:
stefank schrieb:
Bei einer Zaunfahne stellen sich keine urheberrechtlichen Fragen, da keiner der Verbreitungstatbestände des Urheberrechtsgesetz erfüllt wird.


Demzufolge kann man also tatsächlich jede x-beliebige Grafik aus dem Internet auf seine Zaunfahne drucken? Ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen?
Naja, die Bilder von Privatpersonen natürlich nicht. Das würde aber dann nicht gegen das Urheberrecht sondern gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.
-ohne Gewähr-
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yeboah1981 schrieb:
FrankieVallie schrieb:
stefank schrieb:
Bei einer Zaunfahne stellen sich keine urheberrechtlichen Fragen, da keiner der Verbreitungstatbestände des Urheberrechtsgesetz erfüllt wird.


Demzufolge kann man also tatsächlich jede x-beliebige Grafik aus dem Internet auf seine Zaunfahne drucken? Ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen?
Naja, die Bilder von Privatpersonen natürlich nicht. Das würde aber dann nicht gegen das Urheberrecht sondern gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.
-ohne Gewähr-



Muss ich meinen y81-Doppelhalter dann morgen zu Hause lassen?  :neutral-face
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Bigbamboo schrieb:
yeboah1981 schrieb:
FrankieVallie schrieb:
stefank schrieb:
Bei einer Zaunfahne stellen sich keine urheberrechtlichen Fragen, da keiner der Verbreitungstatbestände des Urheberrechtsgesetz erfüllt wird.


Demzufolge kann man also tatsächlich jede x-beliebige Grafik aus dem Internet auf seine Zaunfahne drucken? Ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen?
Naja, die Bilder von Privatpersonen natürlich nicht. Das würde aber dann nicht gegen das Urheberrecht sondern gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.
-ohne Gewähr-



Muss ich meinen y81-Doppelhalter dann morgen zu Hause lassen?  :neutral-face  


Wenn Du keine Schmerzengeldzahlungen an betroffene Zuschauer leisten willst....
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FrankieVallie schrieb:
stefank schrieb:
Bei einer Zaunfahne stellen sich keine urheberrechtlichen Fragen, da keiner der Verbreitungstatbestände des Urheberrechtsgesetz erfüllt wird.


Demzufolge kann man also tatsächlich jede x-beliebige Grafik aus dem Internet auf seine Zaunfahne drucken? Ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen?


Drucken? Für mich ist eine Zaunfahne ein selbstgemaltes Ding, das man im Stadion hinhängt. Wenn du eine rechtssichere Antwort willst, dann erzähl doch, was du nun konkret machen willst.
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stefank schrieb:
FrankieVallie schrieb:
stefank schrieb:
Bei einer Zaunfahne stellen sich keine urheberrechtlichen Fragen, da keiner der Verbreitungstatbestände des Urheberrechtsgesetz erfüllt wird.


Demzufolge kann man also tatsächlich jede x-beliebige Grafik aus dem Internet auf seine Zaunfahne drucken? Ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen?


Drucken? Für mich ist eine Zaunfahne ein selbstgemaltes Ding, das man im Stadion hinhängt. Wenn du eine rechtssichere Antwort willst, dann erzähl doch, was du nun konkret machen willst.



Sorry, ist wohl missverständlich rübergekommen. Die Zaunfahne soll gedruckt werden, nicht selbst gemalt. Bevor hier jetzt eine Grundsatzdiskussion startet: Meinetwegen bräuchte der EFC gar keine Zaunfahne. Ich weiss jetzt schon, dass dann eh keiner Bock hat, das Ding immer aufzuhängen. Daher halte ich persönlich es für überflüssig.

Es geht mir nur darum zu erfahren, ob wir dafür eine Grafik benutzen könnten, deren Rechte nicht beim EFC liegen. Siehe erster Beitrag, wo hört die sogenannte "private Nutzung" auf bzw. stimmt das überhaupt alles so?
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Nachdem wir uns per PN ausgetauscht haben, hier meine Sicht der Rechtslage:

Zunächst mal besteht in urheberrechtlicher Hinsicht ein Unterschied zwischen Drucken und Malen. Das Selbermalen eines Motivs auf eine Zaunfahne fällt unter freie Benutzung, man schafft selbst ein Werk unter Nutzung eines bereits bestehenden. Aber auch hier darf man die Vorlage nicht sklavisch kopieren, sondern darf sie bloß als Grundlage der eigenen Schöpfung nutzen.
Drucken hingegen ist ganz klar die Herstellung eines Vervielfältigungsstückes. Dies ist ohne die Zustimmung des Berechtigten nur zur privaten Nutzung erlaubt, § 53 UrHG. Ein Fall der gewerblichen Nutzung liegt nicht vor, da spielt es auch keine Rolle, dass ihr das als EFC macht. Probleme macht der Absatz 6. Hiernach dürfen die privaten Vervielfältigungsstücke nicht verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden. Ohne einen Kommentar zur Verfügung zu haben (und ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass der Fall "Zaunfahne" schon mal Gegenstand rechtlicher Erörterung war), würde ich doch davon ausgehen, dass der Berechtigte diese Form der Nutzung untersagen kann. Dies folgt für mich schon aus der starken Stellung des Urhebers in § 15 UrHG. Mein Rat: Entweder die Zustimmung des Urhebers einholen oder auf ein freies Werk, am besten ein selbst geschaffenes, ausweichen.
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Mal eine ganz andere Frage - wie will Dich jemand im Falle einer Urheberrechtsverletzung überhaupt haftbar machen
Auf der Zaunfahne steht doch sicherlich nicht der Name, EFC, Anschrift... und den Namen rausprügeln kann ja auch keiner...
Oder wo ist hier mein Denkfehler ?
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Auf einer Zaunfahne steht doch wohl der Name des EFC. Der Rest ist dann Routinearbeit.
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Alles klar, dann weiss ich bescheid. Vielen Dank @stefank für deine Mühe.


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