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Was ist ein Güteversuch - Vergleich ?

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Hallo,

hier tummeln sich doch Anwälte rum und dacht, ich frag einfach mal:

Folgende Situation:

2005 bin ich im Juni mit einem Fahrrad in eine Person gefahren,die meinen Weg gekreuzt hat. Ich fuhr um eine gebogene Ecke. Rechts war die Hecke verwachsen,sodass ich den Weg nich einsehen konnte.
War man durch die Ecke durch so war links ein Parkplatz und rechts ein Zugang zu Wohnhäusern. Die Person kam vom Zugang und wollte auf den Parkplatz,da der Wohnungsschlüsel noch im Auto war. Ich erwischte die Person kurz vor dem Zugang zum  Parkpllatz. Als Hinweis sei gesagt,dass der Weg sowohl für Radfahrer als auch Fußgänger gedacht ist.
Beim Hinfallen brach die Person sich das Handgelenk. Wir wurden beide ins Krankenhaus gebracht und naja ich durfte dann wieder heim. Meine Eltern haben eine Haftpflicht un diesen Unfall auch sofort der Haftpflicht gemeldet. Damit dachten wir, wär der Fall erledigt. Dachten..

Im Herbst 2006 kam ein Brief mit einer naja hohen Schadensersatzforderung,direkt an mich adressiert. Diesen Brief übergaben wir der Haftpflicht, die einen Anwalt bestellte. Gerichtsstand ist das OLG Frankfurt. Seit 2006 geht das nun mit regelmässigen Briefn von den beiden Anwälten hin und her. 2007 war ich am OLG und erzählte meine Sicht des Unfalls. Dann ging es wieder hin und her mit den Briefen.

Heute kam eine Vorladung zu einem Güteversuch  - Vergleich?

Was ist das und wie soll ich mich nun bei dem Termin verhalten?
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Rechtsberatung hier im Forum von einem Anwalt ist problematisch! Vorallem für den Anwalt.

Besprech Dein Vorgehen mit dem Anwalt der Haftpflichtversicherung.

Im Gütetermin versucht das Gericht auf einen Vergleich hinzuwirken.

Erstinstanzlich kann die Sache aber nicht beim OLG sein. Wenn Streitwert über 5000 € dann zunächst beim LG.
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Ok, damit keiner Probleme bekommt.. Ich möchte nur wissen, ob ich da einfach die Version noch mal erzähle und der Richter hört sich beides an und schlägt dann was vor, was ich dann akzeptieren kann? Ich hab über mir halt die Haftpflicht. Die muss am Ende ja hoffentlich zahlen und nich ich. Wie kann ich dann etwas akzeptieren,wenn der ganze Gerichtskram von der Haftpflichtt und dem Kläger kam..

Das is wahrscheinlich auch nicht mehr Erstinstanz. Auf der Vorladung steht OLG.
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Nein. Gewiss nicht. Mein Anliegen datiert auf den 03.06.2005. =(
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Gerichte versuchen immer die Arbeit vom Tisch zu bekommen, sie wollen nicht "die Wahrheit" ergründen, sondern schnell die Akten schließen, also Vergleichs-Versuch. Löhnen muss dann (hoffentlich!) Deine Versicherung, dafür hat man sie ja.
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sotirios005 schrieb:
Gerichte versuchen immer die Arbeit vom Tisch zu bekommen, sie wollen nicht "die Wahrheit" ergründen, sondern schnell die Akten schließen, also Vergleichs-Versuch. Löhnen muss dann (hoffentlich!) Deine Versicherung, dafür hat man sie ja.


Man sollte dann gütliche Einigungen abschaffen, stets Kampf bis zur letzten Instanz ausrufen und auf Kosten deiner Steuergelder ein paar zigtausend Richter mehr einstellen und das Waldstadion während der Woche wegen überfüllter Gerichtssäle als Freilichtgericht für Massenverfahren nutzen..

"Gerechtigkeit" muß bestehn und sollt die ganze Welt zugrunde gehn..
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Pedrogranata schrieb:
sotirios005 schrieb:
Gerichte versuchen immer die Arbeit vom Tisch zu bekommen, sie wollen nicht "die Wahrheit" ergründen, sondern schnell die Akten schließen, also Vergleichs-Versuch. Löhnen muss dann (hoffentlich!) Deine Versicherung, dafür hat man sie ja.


Man sollte dann gütliche Einigungen abschaffen, stets Kampf bis zur letzten Instanz ausrufen und auf Kosten deiner Steuergelder ein paar zigtausend Richter mehr einstellen und das Waldstadion während der Woche wegen überfüllter Gerichtssäle als Freilichtgericht für Massenverfahren nutzen..

"Gerechtigkeit" muß bestehn und sollt die ganze Welt zugrunde gehn..


Ich will auch schnell meine Arbeit vom Schreibtisch bekommen. Ich kann die Justiz da vollkommen verstehen. Ich wollte  nur aufzeigen, dass es nicht um "Recht bekommen" geht, sondern um möglichst schnelle Erledigung des Verfahrens. Man nennt es auch "Deal".
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sotirios005 schrieb:
Pedrogranata schrieb:
sotirios005 schrieb:
Gerichte versuchen immer die Arbeit vom Tisch zu bekommen, sie wollen nicht "die Wahrheit" ergründen, sondern schnell die Akten schließen, also Vergleichs-Versuch. Löhnen muss dann (hoffentlich!) Deine Versicherung, dafür hat man sie ja.


Man sollte dann gütliche Einigungen abschaffen, stets Kampf bis zur letzten Instanz ausrufen und auf Kosten deiner Steuergelder ein paar zigtausend Richter mehr einstellen und das Waldstadion während der Woche wegen überfüllter Gerichtssäle als Freilichtgericht für Massenverfahren nutzen..

"Gerechtigkeit" muß bestehn und sollt die ganze Welt zugrunde gehn..


Ich will auch schnell meine Arbeit vom Schreibtisch bekommen. Ich kann die Justiz da vollkommen verstehen. Ich wollte  nur aufzeigen, dass es nicht um "Recht bekommen" geht, sondern um möglichst schnelle Erledigung des Verfahrens. Man nennt es auch "Deal".


Das Zivilverfahren liegt ja in den Händen der streitenden Parteien und geht auch bezüglich der Kosten zu Lasten ihrer Brieftaschen. Bei, wie zumeist, unklarem Ausgang des Verfahrens ist es für die Parteien angesichts des Risikos meist vernünftig, sich zu einigen.

@TEin Wenn aber, wie hier, eine Versicherung die Kosten und bei Prozeßverlust auch die Klageforderung vollständig zahlt, sollte man dieser bzw deren Anwalt auch die Entscheidung über den Vergleich überlassen.
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@Pedro:
Danke. Die Meinung habe ich auch. Ich kann doch nicht für die Versicherung entscheiden.. glaube ich rufe mal bei der Anwaltschaft an, ob die auch eine Mitteilung erhalten haben.. Mit Sicherheit, oder?

Sonst steh ich bei dem Termin ein bisschen blöd da, weil wie gesagt, ich kann ja nich für die Haftpflicht sprechen..
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Seraphina schrieb:
@Pedro:
Danke. Die Meinung habe ich auch. Ich kann doch nicht für die Versicherung entscheiden.. glaube ich rufe mal bei der Anwaltschaft an, ob die auch eine Mitteilung erhalten haben.. Mit Sicherheit, oder?

Sonst steh ich bei dem Termin ein bisschen blöd da, weil wie gesagt, ich kann ja nich für die Haftpflicht sprechen..


Ich verstehe deine Unsicherheit, Seraphina, aber sorry, das überfordert uns Juristen hier im Forum. Offenkundig ist das Verfahren bereit weit fortgeschritten und im Instanzenzug bereits vor dem OLG gelandet. Jedes Wort hierzu wäre angesicht dieses Standes ohne Kenntnis der Aktenlage grob fahrlässig.
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Seraphina schrieb:
@Pedro:
Danke. Die Meinung habe ich auch. Ich kann doch nicht für die Versicherung entscheiden.. glaube ich rufe mal bei der Anwaltschaft an, ob die auch eine Mitteilung erhalten haben.. Mit Sicherheit, oder?

Sonst steh ich bei dem Termin ein bisschen blöd da, weil wie gesagt, ich kann ja nich für die Haftpflicht sprechen..


Ja, tu das, telefoniere mit deinem Anwalt.


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