Paramounti schrieb: Das ist ein typischer Halbwissenreflex der immer im Forum kommt wenn das Wort importieren fällt. Isses unter 430 kannst Du bequem den grünen Ausgang wählen
Wenn man den Threadverlauf verfolgt, ist die entstandene Diskussion kein "Halbwissenreflex" sondern eine logische Weiterführung des Threads. Die Reaktionen beziehen sich nämlich auf "eSGEhtgutab" und "Frankfurter Bub". Das von "eSGEhtgutab" war ein gut gemeinter Hinweis. Er gab aber zugleich zum Ausdruck, dass er sich nicht sicher ist. Dies wurde daraufhin aufgefasst und aufgeklärt.
Also bevor sich der Threaderöffner aufregt oder andere meinen, sich über Halbwissen lustig machen zu wollen, sollten sie einen Beitrag in seiner Komplettheit lesen.
Maika-de-Skyman schrieb: Ich war mir nur nicht sicher,ob die Freimenge 175 war oder 430,irgendwie hat ich 175 im Kopf,aber in der Mail vom Zoll stand auch 430.
Dass du 175 € im Kopf hattest, war nicht ganz so verkehrt. Es handelt sich hierbei um die alte Reisefremenge. Diese wurde allerdings zum 01.12.2008 auf 430 € erhöht.
Paramounti schrieb: Das ist ein typischer Halbwissenreflex der immer im Forum kommt wenn das Wort importieren fällt. Isses unter 430 kannst Du bequem den grünen Ausgang wählen
Wenn man den Threadverlauf verfolgt, ist die entstandene Diskussion kein "Halbwissenreflex" sondern eine logische Weiterführung des Threads. Die Reaktionen beziehen sich nämlich auf "eSGEhtgutab" und "Frankfurter Bub". Das von "eSGEhtgutab" war ein gut gemeinter Hinweis. Er gab aber zugleich zum Ausdruck, dass er sich nicht sicher ist. Dies wurde daraufhin aufgefasst und aufgeklärt.
Also bevor sich der Threaderöffner aufregt oder andere meinen, sich über Halbwissen lustig machen zu wollen, sollten sie einen Beitrag in seiner Komplettheit lesen.
Danke, André
Bitte! Du hast schon gelesen, dass ich den Hinweis generell gefasst habe? Egal wo hier das Wort import fällt kommt dieses falsche Halbwissen. Desweiteren habe ich mich hier auch nicht lustig gemacht sondern lediglich in aller Deutlichkeit mal auf diesen weitverbreiteten Irrglauben hingewiesen
Ja, das habe ich durchaus gelesen. Aber dennoch beziehst du dich mit dieser Aussage auch auf die Antworten in diesem Thread. Von Irrglauben war in dem Thread nichts zu erkennen, da ja alles deutlich und klar aufgeführt wurde. Wenn jemand mit seinem Hinweis auf die Freigrenze als Halbwissender tituliert wird, es aber eigentlich nur gut meint, finde ich das schon äußerst bedauerlich. Sicherlich war seine Reaktion nicht fundiert, dies hat sich dann aber im Gesprächsablauf ergeben. Insofern hätte man schlicht und ergreifend doch einfach die Verallgemeinerung stecken lassen können, oder?!
bizzel schrieb: Ja, das habe ich durchaus gelesen. Aber dennoch beziehst du dich mit dieser Aussage auch auf die Antworten in diesem Thread. Von Irrglauben war in dem Thread nichts zu erkennen, da ja alles deutlich und klar aufgeführt wurde. Wenn jemand mit seinem Hinweis auf die Freigrenze als Halbwissender tituliert wird, es aber eigentlich nur gut meint, finde ich das schon äußerst bedauerlich. Sicherlich war seine Reaktion nicht fundiert, dies hat sich dann aber im Gesprächsablauf ergeben. Insofern hätte man schlicht und ergreifend doch einfach die Verallgemeinerung stecken lassen können, oder?!
bizzel schrieb: Ja, das habe ich durchaus gelesen. Aber dennoch beziehst du dich mit dieser Aussage auch auf die Antworten in diesem Thread. Von Irrglauben war in dem Thread nichts zu erkennen, da ja alles deutlich und klar aufgeführt wurde. Wenn jemand mit seinem Hinweis auf die Freigrenze als Halbwissender tituliert wird, es aber eigentlich nur gut meint, finde ich das schon äußerst bedauerlich. Sicherlich war seine Reaktion nicht fundiert, dies hat sich dann aber im Gesprächsablauf ergeben. Insofern hätte man schlicht und ergreifend doch einfach die Verallgemeinerung stecken lassen können, oder?!
Grüße André
Könnt ihr das net per PN klären?
nö .... wenn ich sehe wie hier teilweise der umgangston ist und der toleriert wird und sich an sowas aufgehangen wird wo ich niemand persönlich angegriffen habe, finde ich es einfach mehr als daneben, schöne doppelmoral. jetzt gebt mir endlich meine gelbe karte und lasst die macht des systems sprechen.
Meine Güte. Bizzel hatte mit Beitrag #5 eigentlich alles gesagt, ich war total verpeilt und habe nochmal Mist verzapft, den ich dann sofort zurückgenommen habe und damit war doch die Sache geklärt, oder?
Zählen Zigaretten, Alkohol und Parfüm oder alle anderen Sachen dei man "duty free" kauft eigentlich innerhalb der 430 Euro mit oder kann man die außerdem einführen? Das kommt auf der Zollseite nicht so richtig rüber.
Dortelweil-Adler schrieb: Zählen Zigaretten, Alkohol und Parfüm oder alle anderen Sachen dei man "duty free" kauft eigentlich innerhalb der 430 Euro mit oder kann man die außerdem einführen? Das kommt auf der Zollseite nicht so richtig rüber.
DA
Wenn du dir die Sachen einführst, wird der Zoll es eh nicht merken.
Dortelweil-Adler schrieb: Zählen Zigaretten, Alkohol und Parfüm oder alle anderen Sachen dei man "duty free" kauft eigentlich innerhalb der 430 Euro mit oder kann man die außerdem einführen? Das kommt auf der Zollseite nicht so richtig rüber.
DA
Für Zigaretten und Alkohol gelten gesonderte Freimengen...bei diesen Waren gibt es Mengenbeschränkungen... dazu kannst du dann noch andere Waren (z.B. Parfüm) bis zu 430 Euro kaufen. Es spielt aber keine Rolle, ob du das vorher Duty Free gekauft hast oder nicht.
bizzel schrieb: BestBuy würde ich an dieser Stelle auch vorschlagen oder in einem WalMart, die dürften das auch haben. Du hast bei den Mobilfunkläden auch explizit nachgefragt, ob du das iPhone auch ohne Vertrag haben kannst? Wundert mich, dass das nicht gehen soll.
Zum Zoll: 1. Einfuhrumsatzsteuer ist erst fällig, wenn die Höchstgrenze überschritten wird. Diese beträgt aus den USA (oder allgemein "Nicht-EU-Ländern) 430,- €. Liegt der Betrag lt. aktuellem Umrechnungskurs darunter, ist es nicht anzumelden. Trotzdem sollte dann sicherheitshalber der Beleg mitgenommen werden, um dies nachweisen zu können, sonst wird geschätzt.
2. Strafzoll ist immer nur dann fällig, wenn man den Gesamtwert von über 430,- € überschreitet und dies vorher dem Zollbeamten nicht mitteilt (so genannte Unterscheidung am Flughafen zwischen "Grünem" und "Rotem Kanal) - man also absichtlich/wissentlich den Zoll umgehen will.
3. "Das bekommt doch keine Sau mit" --> Doch, bei einer Kontrolle ist das ganz einfach für den Zollbeamten anhand der Seriennummer feststellbar. Dann tritt Punkt 2 in Kraft.
------------------
Man sollte bei elektronischen Anschaffungen aus den USA immer bedenken, dass einem die Gewährleistungsansprüche "flöten" gehen. Sollte also etwas mit dem Gerät nicht in Ordnung sein, bleibt einem nur noch zu hoffen, dass der Hersteller kulant ist.
Grüße André
gelten diese 430 € zollgrenze pro Person ???? Bei einer 4 köpfigen Familie also 4x 430?
Wenn man den Threadverlauf verfolgt, ist die entstandene Diskussion kein "Halbwissenreflex" sondern eine logische Weiterführung des Threads. Die Reaktionen beziehen sich nämlich auf "eSGEhtgutab" und "Frankfurter Bub". Das von "eSGEhtgutab" war ein gut gemeinter Hinweis. Er gab aber zugleich zum Ausdruck, dass er sich nicht sicher ist. Dies wurde daraufhin aufgefasst und aufgeklärt.
Also bevor sich der Threaderöffner aufregt oder andere meinen, sich über Halbwissen lustig machen zu wollen, sollten sie einen Beitrag in seiner Komplettheit lesen.
Danke,
André
Dass du 175 € im Kopf hattest, war nicht ganz so verkehrt. Es handelt sich hierbei um die alte Reisefremenge. Diese wurde allerdings zum 01.12.2008 auf 430 € erhöht.
Bitte! Du hast schon gelesen, dass ich den Hinweis generell gefasst habe? Egal wo hier das Wort import fällt kommt dieses falsche Halbwissen. Desweiteren habe ich mich hier auch nicht lustig gemacht sondern lediglich in aller Deutlichkeit mal auf diesen weitverbreiteten Irrglauben hingewiesen
Insofern hätte man schlicht und ergreifend doch einfach die Verallgemeinerung stecken lassen können, oder?!
Grüße
André
Könnt ihr das net per PN klären?
nö .... wenn ich sehe wie hier teilweise der umgangston ist und der toleriert wird und sich an sowas aufgehangen wird wo ich niemand persönlich angegriffen habe, finde ich es einfach mehr als daneben, schöne doppelmoral. jetzt gebt mir endlich meine gelbe karte und lasst die macht des systems sprechen.
Bizzel hatte mit Beitrag #5 eigentlich alles gesagt, ich war total verpeilt und habe nochmal Mist verzapft, den ich dann sofort zurückgenommen habe und damit war doch die Sache geklärt, oder?
DA
Wenn du dir die Sachen einführst, wird der Zoll es eh nicht merken.
Für Zigaretten und Alkohol gelten gesonderte Freimengen...bei diesen Waren gibt es Mengenbeschränkungen... dazu kannst du dann noch andere Waren (z.B. Parfüm) bis zu 430 Euro kaufen. Es spielt aber keine Rolle, ob du das vorher Duty Free gekauft hast oder nicht.
gelten diese 430 € zollgrenze pro Person ???? Bei einer 4 köpfigen Familie also 4x 430?
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html
ok pro Erwachsener also 430 und pro Kind 175
thanks das wollt ich wissen. Dann sind die Ipods eben für Papa und Mama...