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Kündigung und Abfindung?

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AN wird bis 31.03.10 zum 30.06.10 gekündigt aber schon zum 01.05.10 freigestellt, erhält aber das volle Gehalt bis zum Ende Juni weiter und zusätzlich diverse Abfindungen.

Bei der Berechnung der Abfindungen wird seitens des AG der 31.03.10 zu Grunde gelegt. Ist dies rechtens?

Die Abfindungen werden mit dem Junigehalt ausgezahlt. Ich gehe mal davon aus, daß hier ordentlich Abzüge vorhanden sein werden. Kann man diese Abzüge legal etwas mindern d.h. vlt. durch eine gestaffelte Auszahlung? ( sofern der AG das mitmacht ).
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Durch eine gestaffelte Auszahlung kann man nichts ändern.

Es kann jedoch sein, dass sich die u. U. steuerermäßigende "Fünftelregelung" am Jahresende bei Abgabe der Einkommensteuererklärung positiv auswirkt.
Das ist dann der Fall, wenn die Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Abfindung vorliegen (Stichwort "Zusammenballung von Einnahmen") und man ohne den Abfindungsbetrag nicht im Spitzensteuersatz ist.

Dann kann man eine Einkommensteuererstattung erwarten.

Es kann daher manchmal günstig sein, die Abfindungszahlung auf das nächste Jahr zu schieben (Januar), dies ist aber natürlich bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses Mitte des Jahres nur schwer möglich.
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Danke Olli_707  

Wäre noch supi wenn sich jemand zur Berechnung ( ab wann? ) äußern könnte. Ich hab bisher im www nichts gefunden.
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Nicht vergessen(sofort bei Erhaltung der Kündigung)beim Arbeitsamt Arbeitssuchend zu melden, da sonst eine Sperre des Arbeitslosengeldes mit Sicherheit erfogt!!!  

Die Frage ist, was war der Grund der Kündigung?
Aufhebungsvertrag?
Hast Du gekündigt?
Gerichtsurteil?
Arbeitgeber, warum?
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Olli_707 schrieb:
Durch eine gestaffelte Auszahlung kann man nichts ändern.

Es kann jedoch sein, dass sich die u. U. steuerermäßigende "Fünftelregelung" am Jahresende bei Abgabe der Einkommensteuererklärung positiv auswirkt.
Das ist dann der Fall, wenn die Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Abfindung vorliegen (Stichwort "Zusammenballung von Einnahmen") und man ohne den Abfindungsbetrag nicht im Spitzensteuersatz ist.

Dann kann man eine Einkommensteuererstattung erwarten.

Es kann daher manchmal günstig sein, die Abfindungszahlung auf das nächste Jahr zu schieben (Januar), dies ist aber natürlich bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses Mitte des Jahres nur schwer möglich.


Müßte er nicht so oder so mit einer Einkommenssteuererstattung auf das Jahr hin gesehen rechnen können? Und was ist mit den SV-Beiträgen? Die haben ja eine Obergrenze. Wäre in dieser Hinsicht nicht sogar eine Einmalzahlung günstiger? Oder wird das dann auf die anderen Monate umgelegt?
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Abfindungszahlungen sind
1. SV frei
und
2. steuerbegünstigt.

Trotzdem kann es bei der Steuererklärung zu Rückerstattungen kommen.  
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ThorstenH schrieb:
Abfindungszahlungen sind
1. SV frei
und
2. steuerbegünstigt.

Trotzdem kann es bei der Steuererklärung zu Rückerstattungen kommen.  



Da kommt sogar deutlich was an Rückerstattung zusammen. Vorallendingen dann, wenn sein neues Gehalt niedriger ist, als das alte oder er arbeitslos wird...
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Max_Merkel schrieb:
ThorstenH schrieb:
Abfindungszahlungen sind
1. SV frei
und
2. steuerbegünstigt.

Trotzdem kann es bei der Steuererklärung zu Rückerstattungen kommen.  



Da kommt sogar deutlich was an Rückerstattung zusammen. Vorallendingen dann, wenn sein neues Gehalt niedriger ist, als das alte oder er arbeitslos wird...


Ja es hängt aber auch immer vom Zeitpunkt der Zahlung etc. ab. So ist es z.B. sehr günstig wenn die Zahlung im Januar stattfindet und danach die "arbeitslose" Zeit beginnt. Ungünstig wäre die Auszahlung mit dem Dezembergehalt und dann die "arbeitslose" Zeit.
Dazu gehört auch ein bißchen Verhandlungsgeschick beim Auflösungsvertrag. Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass die Formulierung eindeutig einen Auflösungsvertrag auf Wunsch des Arbeitgebers beschreibt, ansonsten kann das Arbeitslosengeld 3 Monate gesperrt werden.
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AN ist zum 30.06.10 gekündigt, betriebsbedingte Kündigung.

Abfindung wird mit Junigehalt ausgezahlt.

AN ist ab 01.07.10 arbeitslos.

Nein, ich bin nicht der Gekündigte.
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AN muss sich 3 Monate vorher oder bei Kenntnis des Arbeitsplatzverlustes Arbeitssuchend melden beim Arbeitsamt, sonst bekommt er eine Sperre des Arbeitslosengeldes!


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