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Arbeitsgericht prüft "Ossi"-Ablehnung

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Das Arbeitsgericht Stuttgart prüft heute einen wohl einmaligen Fall.

Der Arbeitgeber hatte der ostdeutschen Bewerberin die Mappe zurückgeschickt.Dummerweise stand darauf der Vermerk "Ossi".

Jetzt prüft das Arbeitsgericht , ob die Ablehnung den Sachverhalt der "Diskriminierung"erfüllt.

Ich denke, das Urteil hat insbesondere für unsere Region  exorbitante Bedeutung.

Sollte es tatsächlich möglich sein, daß Bewerbungen künftig  nicht mehr mit dem Begriff "Offebäscher!!" zurückgeschickt werden können.    
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stefank schrieb:
Da war der Gründel schneller: http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/15/11172717/


Hätte ich mir eigentlich denken können


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