stefank schrieb:Da war der Gründel schneller: http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/15/11172717/
Der Arbeitgeber hatte der ostdeutschen Bewerberin die Mappe zurückgeschickt.Dummerweise stand darauf der Vermerk "Ossi".
Jetzt prüft das Arbeitsgericht , ob die Ablehnung den Sachverhalt der "Diskriminierung"erfüllt.
Ich denke, das Urteil hat insbesondere für unsere Region exorbitante Bedeutung.
Sollte es tatsächlich möglich sein, daß Bewerbungen künftig nicht mehr mit dem Begriff "Offebäscher!!" zurückgeschickt werden können.
Hätte ich mir eigentlich denken können