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Hilfe Gemeinschaftskonto

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Hallo Leute,

kann man ein gemeinschaftliches Girokonto (Oder-Konto) einseitig kündigen, das heißt auch ohne Zustimmung des zweiten Kontoinhabers?
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Mir wurde damals auf der Bank gesagt: Nein.
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Wenns ein Gemeinschaftskonto ist: ja!
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Also kann ich nun ein Konto einseitig kündigen?

Wenn der Zweite Inhaber sich sperren würde käme ich ja sonst nie aus dem Konto raus.... das kann ja auch net sein....

Wie ist es, wenn man zur Bank geht und denen schonmal die Bankkarte zurückgibt, damit zeige ich ja auch an, dass ich in dem Moment keine Verfügungsgewalt mehr habe... oder ist das der Bank wurscht?
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Das Gemeinschaftskonto kann nur gemeinsam gekündigt werden.

Entgegen deiner Annahme ist dies auch nicht schädlich. Kredite, die über dieses Konto aufgenommen werden, müssen auch beim  Oder-Konto gemeinschaftlich unterschrieben werden, der andere Kontoinhaber kann dies nicht alleine tun.

Sperrt sich der andere Kontoinhaber gegen die Kündigung, kann man ihm androhen, dass Konto in ein Und-Konto umzuwandeln, das ist nämlich jederzeit einseitig möglich. Das sollte ihn dazu bewegen, die gemeinschaftliche Kündigung vorzunehmen. Letztlich kann man ihn auch gerichtlich zur Abgabe der gemeinschaftlichen Kündigung zwingen. Hierzu sind allerdings einige Vorausetzungen nötig, bei Bedarf bitte PN.
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Okay, danke erstmal... vielleicht melde ich mich wirklich bei Bedarf!  ,-)
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Ein Gemeinschaftskonto in Form eines "Oder-Kontos" kann von Dir alleine gekündigt werden. Ich war drei Jahre lang Kundenberater in der Bank, ich weiß es....
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Flyer86 schrieb:
Ein Gemeinschaftskonto in Form eines "Oder-Kontos" kann von Dir alleine gekündigt werden. Ich war drei Jahre lang Kundenberater in der Bank, ich weiß es....

jetzt verwundert mich die Bankenkrise nimmer
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Troubadix schrieb:
Wenn der Zweite Inhaber sich sperren würde käme ich ja sonst nie aus dem Konto raus.... das kann ja auch net sein....

Ist aber so. Deshalb macht man ja so einen Blödsinn auch nicht. Heutzutage, wo Konten nichts mehr kosten.

Ich sehe allerdings das Problem nicht. Benutze es doch einfach nicht mehr und mache ein eigenes auf.

Die Bankkarte ist allerdings irrelevant. Du hast ja u.U. noch online Zugriff.

DA
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Es geht net direkt um mich...  

Aber um jemand mir sehr nahe stehendes...  ,-)
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MrBoccia schrieb:
Flyer86 schrieb:
Ein Gemeinschaftskonto in Form eines "Oder-Kontos" kann von Dir alleine gekündigt werden. Ich war drei Jahre lang Kundenberater in der Bank, ich weiß es....

jetzt verwundert mich die Bankenkrise nimmer


Deswegen iss es ja ein Oder-Konto!
Bevor man so urteilt, sollte man sich erstmal informieren!


AGB der Banken schrieb:
Allgemeine Bestimmungen

Jeder Kontoinhaber ist selbständig berechtigt, allein über die Gemeinschaftskundenbeziehung sowie über
Gemeinschaftskonten und depots zu verfügen, diese aufzulösen und hinsichtlich seiner Befugnisse Vollmachten
zu erteilen


Forza SGE
Grüße aus einer Bank!
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Ok, ich korrigiere meine Aussage: iss bei jeder Bank anders!
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Flyer86 schrieb:
Ok, ich korrigiere meine Aussage: iss bei jeder Bank anders!  

jep. Wie halt üblich in Deutschland - nix ohne Ausnahmen und Sonderregelungen.
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Flyer86 schrieb:
Ok, ich korrigiere meine Aussage: iss bei jeder Bank anders!  


Nein, ist es nicht, und ,sorry, du hast nur einfach die Konditionen deines eigenen Arbeitgebers nicht verstanden. Verfügungen über das Konto und Auflösung eines Depots etc. hat rechtlich nichts mit der Kündigung eines Kontos zu tun. Deine Auskunft ist schlicht falsch.
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stefank schrieb:
Flyer86 schrieb:
Ok, ich korrigiere meine Aussage: iss bei jeder Bank anders!  


Nein, ist es nicht, und ,sorry, du hast nur einfach die Konditionen deines eigenen Arbeitgebers nicht verstanden. Verfügungen über das Konto und Auflösung eines Depots etc. hat rechtlich nichts mit der Kündigung eines Kontos zu tun. Deine Auskunft ist schlicht falsch.


Also das was da oben steht kann man schon so lesen "Gemeinschaftskundenbeziehung (...) aufzulösen". Ich will nicht wissen wie viele Kunden darauf schon reingefallen sind.

DA
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stefank schrieb:
Flyer86 schrieb:
Ok, ich korrigiere meine Aussage: iss bei jeder Bank anders!  


Nein, ist es nicht, und ,sorry, du hast nur einfach die Konditionen deines eigenen Arbeitgebers nicht verstanden. Verfügungen über das Konto und Auflösung eines Depots etc. hat rechtlich nichts mit der Kündigung eines Kontos zu tun. Deine Auskunft ist schlicht falsch.



Ist ja interessant, wie allwissend Du zu sein scheinst!    
Woher willst Du die Bedingungen aller Bankhäuser wissen?

Ich habe es hier schwarz auf weiß vorliegen, von manchen Banken weiß ich, dass es ähnlich ist, bei anderen Banken ist es anders.

Ich habe wegen diesem Thread extra in unserem Back-Office nachgefragt die mir bestätigten, dass dies bei uns so ist und zusätzlich die zuständigen AGBs hierzu mir per Mail zuschicken lassen- Zitat iss oben!

Des Weiteren habe ich es in meiner Vergangenheit als Kundenberater so gehandhabt, auch andere Kollegen hier im Büro haben dies so gehandhabt.
Wenn ich unwissend gewesen wäre, hätte es das Back-Office, dass die Löschungen ja final bearbeitet, meinen Löschungsauftrag nicht bearbeitet, da dieser ja falsch wäre.
Ich erspare mir deswegen in unserer Rechtsabteilung anzurufen, da alle Prozesse, AGBs und Formulare zig mal von mehreren Anwälten auf rechtmäßigkeit geprüft wurden!

Du kannst also wenig beurteilen, ob dies hier so ist oder nicht.  

@Threaderöffner: frag einfach bei Deiner Bank nach und/oder lass Dir hierzu die Vertragdetails geben!
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Dortelweil-Adler schrieb:
Ich will nicht wissen wie viele Kunden darauf schon reingefallen sind.



Was heißt denn reingefallen?
Die Verträge sind so und, wie ich bereits sagte, rechtmäßig!

Ich sag dazu nur "Gefährliches Halbwissen"    
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stefank schrieb:
Flyer86 schrieb:
Ok, ich korrigiere meine Aussage: iss bei jeder Bank anders!  


Nein, ist es nicht, und ,sorry, du hast nur einfach die Konditionen deines eigenen Arbeitgebers nicht verstanden. Verfügungen über das Konto und Auflösung eines Depots etc. hat rechtlich nichts mit der Kündigung eines Kontos zu tun. Deine Auskunft ist schlicht falsch.


Es lässt mir irgendwie keine Ruhe!      

Nochmals alle Sonderbedingungen eines Gemeinschaftskontos in unserem Hause

AGB schrieb:
Bedingungen für Gemeinschaftskundenbeziehungen
bzw. Gemeinschaftskonten und -depots

1. Allgemeine Bestimmungen
Jeder Kontoinhaber ist selbständig berechtigt, allein über die Gemeinschaftskundenbeziehung sowie über
Gemeinschaftskonten und -depots zu verfügen, diese aufzulösen und hinsichtlich seiner Befugnisse Vollmachten
zu erteilen.

2. Kreditaufnahme
Jeder Kontoinhaber ist selbständig berechtigt, Verbindlichkeiten zu Lasten der Gemeinschaftskonten unter
gesamtschuldnerischer Haftung der Kontoinhaber einzugehen, sofern es sich um Verfügungskredite oder Konto-
überziehungen im banküblichen Rahmen handelt. Über auf dem Gemeinschaftskonto eingerichtete Kreditlinien
kann jeder Kontoinhaber uneingeschränkt verfügen und damit die gesamtschuldnerische Haftung des Konto-
inhabers durch die Kreditinanspruchnahme begründen.

3. Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung
Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers jederzeit mit Wirkung
auf die Zukunft der Bank gegenüber widerrufen. Sodann können alle Kontoinhaber nur noch gemeinsam über das
Konto / Depot verfügen.

4. Regelung für den Todesfall des Kontoinhabers
Nach dem Tode eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des / der anderen Kontoinhaber/s unverändert
bestehen. Der / Die Überlebende(n) Kontoinhaber kann / können ohne Mitwirkung der Erben das Konto / Depot
auflösen.Die Rechte desVerstorbenenwerden durch dessen Erben gemeinschaftlichwahrgenommen. Das Recht
zum Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung steht jedem Erben allein zu. Widerruft einMiterbe, bedarf jede
Verfügung über das Konto / Depot seiner Mitwirkung. Widerrufen sämtliche Miterben die Einzelverfügungs-
berechtigung eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit sämtlichen
Miterben über das Konto / Depot verfügen.


Durch Punkt 3, dem Widerruf, wird das Konto zu einem UND-Konto.
Ansonsten gelten die normalen AGB eines normalen Girokontos.

Und bei Punkt 1 steht definitiv auflösen (=Löschen) und nicht kündigen!


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