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Rechtsfrage ....

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was macht man mit einem Anwalt, der einen nur unzureichend vertritt, und sich nicht meldet trotz mehrfachen Versuchen, ihn zu erreichen ?

gruß
christian
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Einen neuen suchen?  
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und die bisher geleistete arbeit ? die zu keinem ergebnis geführt hat ?
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Wie du schon ganz richtig ahnst, verfallen bei einem Anwaltswechsel die bisher angefallenen Gebühren. Eine Möglichkeit Schadenersatz zu bekommen ist nur bei einer Pflichtverletzung, etwa einer Fristversäumnis, gegeben.
Mein Rat: Dem Anwalt schreiben, Brief oder Fax, nicht Email, ihm sachlich deine Beschwerden vortragen und auffordern, die Sache nunmehr zügig zu bearbeiten, möglicht konkret, also etwa "den Schriftsatz an den Gegner bis zum x.x. zu erstellen". Schlusssatz: "Ich würde es bedauern, in dieser Angelegenheit die Anwaltskammer zwecks Schlichtung bemühen zu müssen." Auch ein in seinen Akten "abgesoffener" Anwalt sollte sich dann bequemen, die Sache zu erledigen und den lästigen Mandanten so vom Hals zu bekommen.
Wenn nicht, bleibt ja tatsächlich die Anwaltskammer.
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stefank schrieb:
Wie du schon ganz richtig ahnst, verfallen bei einem Anwaltswechsel die bisher angefallenen Gebühren.

Falsch ausgedrückt oder muss man dann keine Kohle mehr an den Anwalt abdrücken...wenn man sich nen Neuen nimmt?
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Brady schrieb:
stefank schrieb:
Wie du schon ganz richtig ahnst, verfallen bei einem Anwaltswechsel die bisher angefallenen Gebühren.

Falsch ausgedrückt oder muss man dann keine Kohle mehr an den Anwalt abdrücken...wenn man sich nen Neuen nimmt?


Je nach Gang des Verfahrens fallen nach der RAG Gebühren an. Die Gebühren, die bereits angefallen sind, muss man zahlen (oft: Verrechnet der Anwalt mit dem geleisteten Vorschuss, deswegen "verfallen").


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