Ich habe nur mal eine kleine Frage an die Rechtssicheren hier im Forum:
Hintergrund: Ich handle mit Dingen, die mir nicht gehören, sprich ich bin Immobilienmakler. Unsere Provisionen werden lt. AGB und Rechnung mit Vertragsabschluss fällig, d.h. entweder bar bei Unterschrift oder umgehende Überweisung. Jetzt habe ich eine Wohnung vermittelt, und auf Nachfrage wo nach 2 Wochen denn nun unser Geld bleibt antwortet mir die Dame (selbst in einem Wirtschaftsberatenden Unternehmen tätig) dass es gesetzlich vorgeschrieben sei, bei Dienstleistungen ein Zahlungsziel von 30 Tagen zu gewähren.
Meine Frage nun: Gibt es eine solche gesetzliche Vorschrift? Ich persönlich kann mir das nicht vorstellen, aber das will jetzt ja nix heissen. Wäre lieb, wenn mir das jemand kurz beantworten könnte.
Dortelweil-Adler schrieb: Um sich als Makler selbständig zu machen braucht man nicht die geringste Ausbildung oder Expertise, stimmt das?
DA
Soweit ich weiß, nicht. Kann jeder machen. Aber es soll ja auch Autohändler geben, die keinen blassen Schimmer haben von Autos. Und später dann Fußballmanager ohne jeglichen Plan von Fußball.
Hintergrund:
Ich handle mit Dingen, die mir nicht gehören, sprich ich bin Immobilienmakler. Unsere Provisionen werden lt. AGB und Rechnung mit Vertragsabschluss fällig, d.h. entweder bar bei Unterschrift oder umgehende Überweisung. Jetzt habe ich eine Wohnung vermittelt, und auf Nachfrage wo nach 2 Wochen denn nun unser Geld bleibt antwortet mir die Dame (selbst in einem Wirtschaftsberatenden Unternehmen tätig) dass es gesetzlich vorgeschrieben sei, bei Dienstleistungen ein Zahlungsziel von 30 Tagen zu gewähren.
Meine Frage nun: Gibt es eine solche gesetzliche Vorschrift? Ich persönlich kann mir das nicht vorstellen, aber das will jetzt ja nix heissen. Wäre lieb, wenn mir das jemand kurz beantworten könnte.
Gruß, DBecki
http://www.ra-kotz.de/zahlungsverzug1.htm
Der Linke sieht irgendwie aus wie der Heinzi nur mit Bart....
Nur wenn kein Zahlungstermin vereinbart wurde, dann gilt die 30-Tage-Regel.
DA
Soweit ich weiß, nicht. Kann jeder machen.
Aber es soll ja auch Autohändler geben, die keinen blassen Schimmer haben von Autos. Und später dann Fußballmanager ohne jeglichen Plan von Fußball.
Steht irgendwo was von selbständig? Aber nö, braucht man nicht, könntest sogar Du
Ist geklärt, kann zu, vielen Dank an alle.