meine freundin und ich drehen langsam am rad. für uns ist der sachverhalt glasklar, ne rechtsschutzversicherung haben wir, die selbstbeteiligung ist leicht zu stemmen (wenn "wir" gewinnen gibts ja die kohle zurück), aber der anbieter stellt sich - weiß der geier wieso - quer.
hier mal die kurzform:
- 22.02.2010: brief vom stromanbieter mit der info, dass sich der kwst preis zum 01.05.2010 leicht erhöht, allerdings die grundgebühr sinkt (hier hätten wir noch nicht gewechselt, weil sich die erhöhung mit dem grundpreis bei unserem verbrauch quasi die waage gehalten hätten)
- 12.03.2010: brief vom stromanbieter. der vormals genannte kwst preis wäre falsch, und würde sich krass erhöhen. die erhöhte monatliche grundgebühr aus dem ersten brief hat bestand (hieraufhin wollten wir wechseln)
- 22.03.2010: wir beauftragen einen neuen stromanbieter hinsichtlich des wechsels. aufgrund der kurzen zeit haben wir den wechsel zum 01.06.2010 beantragt (das waren unsere ersten zwei fehler: bei preiserhöhung kann der neue stromanbieter nicht den wechsel durchführen, da der kunde selbst das außerordentliche kündigungsrecht durchsetzen muss. des weiteren hätten wir "natürlich" zum 01.05.2010 wechseln müssen)
- 24.03.2010: info des neuen stromanbieters, dass die außerordentliche kündigung vom kunden auszustellen ist, und wir die bestätigung des bisherigen stromanbieters bis zum 31.03.2010 weiterleiten sollten, damit wir rechtzeitig zum 01.05.2010 wechseln können.
- 24.03.2010: email von uns an den alten stromanbieter, cc den neuen stromanbieter mit dem hinweis, dass wir von unserem außerordentlichen kündigungsrecht zum 01.05.2010 gebrauch machen, und dies bitte bis 31.03.2010 zu bestätigen.
- keine antwort
- fax am 09.04.2010 mit faxquittung an den alten stromanbieter, dass wir vom außerordentlichen kündigungsrecht gebrauch machen (um die 4 wochen frist einzuhalten (sollte aufgrund des briefes erstellt am 12.03.2010 mit der letzten preiserhöhung gewahrt sein)
- 10.04.2010: kündigungsbestätigung des alten stromanbieters zum 01.05.2011 (zwanzig-elf !!)
- 10.04.2010: email an den alten stromanbieter, dass wir die kündigung form- und fristgemäß eingereicht haben, und die bitte den 01.05.2010 bestätigen sollen
- 13.04.2010: telefonat mit dem alten stromanbieter. kündigungsfax wäre momentan nicht auffindbar. email an den alten stromanbieter mit kopie der faxquittung und der bitte um bestätigung der kündigung.
- 21.04.2010: email an alle emailadressen, die wir vom alten stromanbieter gefunden haben (vorstände, PR mitarbeiter, beschwerdeemails, etc), dass wir bislang keine kündigungsbestätigung erhalten haben. nochmals faxquittung als anhang. des weiteren haben wir die darauf verwiesen, dass die gesetzlich verpflichtet sind, innerhalb von 2 wochen kündigungen zu bestätigen, und dies somit bis spätestens 23.04.2010 erfolgen muss. hinweis, dass wir ansonsten zur bundesnetzagentur und anwalt beauftragen werden.
- 22.04.2010: kündigungsbestätigung vom alten anbieter zum 01.05.2010 per email, bezugnehmend auf das telefonat vom 13.04.2010!!!
endlich... alles geklärt.
- 23.04.2010: Info an rheinernergie, dass wir in den grundversorgertarif wechseln möchten (da wir bei unserem wunschanbieter ja nicht so kurzfristig unterkommen), die kündigungsbestätigung vom alten anbieter beigefügt.
jetzt der hammer
- 29.04.2010: email vom alten anbieter. blablabla... "Wir haben den Sachverhalt ausgiebig geprüft und können Ihnen mitteilen, dass wir die Preisanpassung zum 01.05.2010 nunmehr rückgängig gemacht haben, da uns eine fristgerechte Abmeldung zum 30.04.2010 aufgrund gegebener Fristen nicht mehr möglich ist. Bitte entschuldigen Sie dies.
Da demnach keine Änderung der Tarifkonditionen erfolgten, besteht kein Recht einer außerordentlichen Kündigung. Wir sehen uns daher gezwungen, Ihre Kündigung zum 30.04.2010 abzulehnen und weisen auf die fristgerechte Kündigungsbestätigung hin, die Sie am 22.04.2010 erhielten."
- 29.04.2010: email an den alten stromanbieter, bezugnehmend auf die letztgenannte obrige email: aufgrund zwischenzeitlichen kündigungsbestätigung sehen wir das schreiben mit der kündigungsablehnung als gegenstandslos an.
- 03.05.2010: email vom alten stromanbieter: sie entschuldigen sich für die kündigungsbestätigung zum 01.05.2010, welche keinen bestand habe. die kündigung sei für den 01.05.2011 vorgemerkt.
- 03.05.2010: email an den alten stromanbieter, frist bis 05.05.2010 die kündigung abermals zu bestätigen. hinweis, dass wir ansonsten zum rechtsanwalt gehen. "Gerne hören wir Ihre Stellungnahme über unseren Anwalt, aufgrund welcher rechtlicher Anspruchsgrundlage (BGB) Ihr Haus eine form- und fristgerechte Kündigung (einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung), deren frist- und formgerechter Eingang bereits durch Ihr Unternehmen bestätigt wurde, nachträglich abgelehnt."
steh ich aufm schlauch?
4 wochen kündigungsfrist, frist ist eingehalten, formgerecht zugegangen, einseitige empfangsbedürftige willenserklärung, zusage vom anbieter, um dann sich so aus der affäre zu ziehen? die kündigung sei gegenstandslos weil man die erhöhung NACHTRÄGLICH rückgängig gemacht hat?!?
dass wir nicht sofort zum neuen wunschanbieter wechseln können (aufgrund der der zeitlichen verzögerung) ist klar. aber wir haben die kündigung ja korrekt ausgesprochen. von daher müßten wir in den grundversorgertarif kommen, um dann den neuen stromanbieter den autrag zum wechsel zu erteilen.
was würdet ihr machen? oder hab ich nen denkfehler? für mich ist die sache eindeutig, für meine freundin auch. und beruflich und ausbildungstechnisch haben wir beide mit recht was (zumindenst am rande) am hut.
wie gesagt: für genau sowas haben wir ne rechtsschutzversicherung. mit der selbstbeteiligung würde ich aufgrund des ärgers sehr gerne in vorkasse gehen. das gerenne und die zeit, die dafür aber drauf geht, würde ich mir gerne sparen.
vielleicht hat wer von euch ja nen rat, oder sowas ähnliches mal durchgemacht. gibts nen rechtsurteil oder ähnliches, welches ich meinem lieben alten (und zur zeit gezwungener maßen pflicht-anbieter) an den kopf knallen kann?
hammerhart.
ach ja: die preiserhöhung, welche ja bereits durch den zweiten brief mit der erneuerlichen erhöhung total unübersichtlich war (erster brief: hier ihre neuen preise, zweiter brief, ups... ihr grundbetrag war falsch, dieser beträgt xx,xx), wurde nirgends erwähnt. auch wurde nicht auf das recht einer außerordentlichen kündigung hingewiesen... kundenservice olé.
arti schrieb: meine freundin und ich drehen langsam am rad. für uns ist der sachverhalt glasklar, ne rechtsschutzversicherung haben wir, die selbstbeteiligung ist leicht zu stemmen (wenn "wir" gewinnen gibts ja die kohle zurück), aber der anbieter stellt sich - weiß der geier wieso - quer.
hier mal die kurzform:
- 22.02.2010: brief vom stromanbieter mit der info, dass sich der kwst preis zum 01.05.2010 leicht erhöht, allerdings die grundgebühr sinkt (hier hätten wir noch nicht gewechselt, weil sich die erhöhung mit dem grundpreis bei unserem verbrauch quasi die waage gehalten hätten)
- 12.03.2010: brief vom stromanbieter. der vormals genannte kwst preis wäre falsch, und würde sich krass erhöhen. die erhöhte monatliche grundgebühr aus dem ersten brief hat bestand (hieraufhin wollten wir wechseln)
- 22.03.2010: wir beauftragen einen neuen stromanbieter hinsichtlich des wechsels. aufgrund der kurzen zeit haben wir den wechsel zum 01.06.2010 beantragt (das waren unsere ersten zwei fehler: bei preiserhöhung kann der neue stromanbieter nicht den wechsel durchführen, da der kunde selbst das außerordentliche kündigungsrecht durchsetzen muss. des weiteren hätten wir "natürlich" zum 01.05.2010 wechseln müssen)
- 24.03.2010: info des neuen stromanbieters, dass die außerordentliche kündigung vom kunden auszustellen ist, und wir die bestätigung des bisherigen stromanbieters bis zum 31.03.2010 weiterleiten sollten, damit wir rechtzeitig zum 01.05.2010 wechseln können.
- 24.03.2010: email von uns an den alten stromanbieter, cc den neuen stromanbieter mit dem hinweis, dass wir von unserem außerordentlichen kündigungsrecht zum 01.05.2010 gebrauch machen, und dies bitte bis 31.03.2010 zu bestätigen.
- keine antwort
- fax am 09.04.2010 mit faxquittung an den alten stromanbieter, dass wir vom außerordentlichen kündigungsrecht gebrauch machen (um die 4 wochen frist einzuhalten (sollte aufgrund des briefes erstellt am 12.03.2010 mit der letzten preiserhöhung gewahrt sein)
- 10.04.2010: kündigungsbestätigung des alten stromanbieters zum 01.05.2011 (zwanzig-elf !!)
- 10.04.2010: email an den alten stromanbieter, dass wir die kündigung form- und fristgemäß eingereicht haben, und die bitte den 01.05.2010 bestätigen sollen
- 13.04.2010: telefonat mit dem alten stromanbieter. kündigungsfax wäre momentan nicht auffindbar. email an den alten stromanbieter mit kopie der faxquittung und der bitte um bestätigung der kündigung.
- 21.04.2010: email an alle emailadressen, die wir vom alten stromanbieter gefunden haben (vorstände, PR mitarbeiter, beschwerdeemails, etc), dass wir bislang keine kündigungsbestätigung erhalten haben. nochmals faxquittung als anhang. des weiteren haben wir die darauf verwiesen, dass die gesetzlich verpflichtet sind, innerhalb von 2 wochen kündigungen zu bestätigen, und dies somit bis spätestens 23.04.2010 erfolgen muss. hinweis, dass wir ansonsten zur bundesnetzagentur und anwalt beauftragen werden.
- 22.04.2010: kündigungsbestätigung vom alten anbieter zum 01.05.2010 per email, bezugnehmend auf das telefonat vom 13.04.2010!!!
endlich... alles geklärt.
- 23.04.2010: Info an rheinernergie, dass wir in den grundversorgertarif wechseln möchten (da wir bei unserem wunschanbieter ja nicht so kurzfristig unterkommen), die kündigungsbestätigung vom alten anbieter beigefügt.
jetzt der hammer
- 29.04.2010: email vom alten anbieter. blablabla... "Wir haben den Sachverhalt ausgiebig geprüft und können Ihnen mitteilen, dass wir die Preisanpassung zum 01.05.2010 nunmehr rückgängig gemacht haben, da uns eine fristgerechte Abmeldung zum 30.04.2010 aufgrund gegebener Fristen nicht mehr möglich ist. Bitte entschuldigen Sie dies.
Da demnach keine Änderung der Tarifkonditionen erfolgten, besteht kein Recht einer außerordentlichen Kündigung. Wir sehen uns daher gezwungen, Ihre Kündigung zum 30.04.2010 abzulehnen und weisen auf die fristgerechte Kündigungsbestätigung hin, die Sie am 22.04.2010 erhielten."
- 29.04.2010: email an den alten stromanbieter, bezugnehmend auf die letztgenannte obrige email: aufgrund zwischenzeitlichen kündigungsbestätigung sehen wir das schreiben mit der kündigungsablehnung als gegenstandslos an.
- 03.05.2010: email vom alten stromanbieter: sie entschuldigen sich für die kündigungsbestätigung zum 01.05.2010, welche keinen bestand habe. die kündigung sei für den 01.05.2011 vorgemerkt.
- 03.05.2010: email an den alten stromanbieter, frist bis 05.05.2010 die kündigung abermals zu bestätigen. hinweis, dass wir ansonsten zum rechtsanwalt gehen. "Gerne hören wir Ihre Stellungnahme über unseren Anwalt, aufgrund welcher rechtlicher Anspruchsgrundlage (BGB) Ihr Haus eine form- und fristgerechte Kündigung (einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung), deren frist- und formgerechter Eingang bereits durch Ihr Unternehmen bestätigt wurde, nachträglich abgelehnt."
steh ich aufm schlauch?
4 wochen kündigungsfrist, frist ist eingehalten, formgerecht zugegangen, einseitige empfangsbedürftige willenserklärung, zusage vom anbieter, um dann sich so aus der affäre zu ziehen? die kündigung sei gegenstandslos weil man die erhöhung NACHTRÄGLICH rückgängig gemacht hat?!?
dass wir nicht sofort zum neuen wunschanbieter wechseln können (aufgrund der der zeitlichen verzögerung) ist klar. aber wir haben die kündigung ja korrekt ausgesprochen. von daher müßten wir in den grundversorgertarif kommen, um dann den neuen stromanbieter den autrag zum wechsel zu erteilen.
was würdet ihr machen? oder hab ich nen denkfehler? für mich ist die sache eindeutig, für meine freundin auch. und beruflich und ausbildungstechnisch haben wir beide mit recht was (zumindenst am rande) am hut.
wie gesagt: für genau sowas haben wir ne rechtsschutzversicherung. mit der selbstbeteiligung würde ich aufgrund des ärgers sehr gerne in vorkasse gehen. das gerenne und die zeit, die dafür aber drauf geht, würde ich mir gerne sparen.
vielleicht hat wer von euch ja nen rat, oder sowas ähnliches mal durchgemacht. gibts nen rechtsurteil oder ähnliches, welches ich meinem lieben alten (und zur zeit gezwungener maßen pflicht-anbieter) an den kopf knallen kann?
hammerhart.
ach ja: die preiserhöhung, welche ja bereits durch den zweiten brief mit der erneuerlichen erhöhung total unübersichtlich war (erster brief: hier ihre neuen preise, zweiter brief, ups... ihr grundbetrag war falsch, dieser beträgt xx,xx), wurde nirgends erwähnt. auch wurde nicht auf das recht einer außerordentlichen kündigung hingewiesen... kundenservice olé.
Alles Irrsinn, Du wirst Dir den Weg zum RA nicht ersparen können, da Du gegen denen Ihre Rechtsabteilung keine Chance hast.
hier mal die kurzform:
- 22.02.2010: brief vom stromanbieter mit der info, dass sich der kwst preis zum 01.05.2010 leicht erhöht, allerdings die grundgebühr sinkt (hier hätten wir noch nicht gewechselt, weil sich die erhöhung mit dem grundpreis bei unserem verbrauch quasi die waage gehalten hätten)
- 12.03.2010: brief vom stromanbieter. der vormals genannte kwst preis wäre falsch, und würde sich krass erhöhen. die erhöhte monatliche grundgebühr aus dem ersten brief hat bestand (hieraufhin wollten wir wechseln)
- 22.03.2010: wir beauftragen einen neuen stromanbieter hinsichtlich des wechsels. aufgrund der kurzen zeit haben wir den wechsel zum 01.06.2010 beantragt (das waren unsere ersten zwei fehler: bei preiserhöhung kann der neue stromanbieter nicht den wechsel durchführen, da der kunde selbst das außerordentliche kündigungsrecht durchsetzen muss. des weiteren hätten wir "natürlich" zum 01.05.2010 wechseln müssen)
- 24.03.2010: info des neuen stromanbieters, dass die außerordentliche kündigung vom kunden auszustellen ist, und wir die bestätigung des bisherigen stromanbieters bis zum 31.03.2010 weiterleiten sollten, damit wir rechtzeitig zum 01.05.2010 wechseln können.
- 24.03.2010: email von uns an den alten stromanbieter, cc den neuen stromanbieter mit dem hinweis, dass wir von unserem außerordentlichen kündigungsrecht zum 01.05.2010 gebrauch machen, und dies bitte bis 31.03.2010 zu bestätigen.
- keine antwort
- fax am 09.04.2010 mit faxquittung an den alten stromanbieter, dass wir vom außerordentlichen kündigungsrecht gebrauch machen (um die 4 wochen frist einzuhalten (sollte aufgrund des briefes erstellt am 12.03.2010 mit der letzten preiserhöhung gewahrt sein)
- 10.04.2010: kündigungsbestätigung des alten stromanbieters zum 01.05.2011 (zwanzig-elf !!)
- 10.04.2010: email an den alten stromanbieter, dass wir die kündigung form- und fristgemäß eingereicht haben, und die bitte den 01.05.2010 bestätigen sollen
- 13.04.2010: telefonat mit dem alten stromanbieter. kündigungsfax wäre momentan nicht auffindbar. email an den alten stromanbieter mit kopie der faxquittung und der bitte um bestätigung der kündigung.
- 21.04.2010: email an alle emailadressen, die wir vom alten stromanbieter gefunden haben (vorstände, PR mitarbeiter, beschwerdeemails, etc), dass wir bislang keine kündigungsbestätigung erhalten haben. nochmals faxquittung als anhang. des weiteren haben wir die darauf verwiesen, dass die gesetzlich verpflichtet sind, innerhalb von 2 wochen kündigungen zu bestätigen, und dies somit bis spätestens 23.04.2010 erfolgen muss. hinweis, dass wir ansonsten zur bundesnetzagentur und anwalt beauftragen werden.
- 22.04.2010: kündigungsbestätigung vom alten anbieter zum 01.05.2010 per email, bezugnehmend auf das telefonat vom 13.04.2010!!!
endlich... alles geklärt.
- 23.04.2010: Info an rheinernergie, dass wir in den grundversorgertarif wechseln möchten (da wir bei unserem wunschanbieter ja nicht so kurzfristig unterkommen), die kündigungsbestätigung vom alten anbieter beigefügt.
jetzt der hammer
- 29.04.2010: email vom alten anbieter. blablabla... "Wir haben den Sachverhalt ausgiebig geprüft und können Ihnen mitteilen, dass wir die Preisanpassung zum 01.05.2010 nunmehr rückgängig gemacht haben, da uns eine fristgerechte Abmeldung zum 30.04.2010 aufgrund gegebener Fristen nicht mehr möglich ist. Bitte entschuldigen Sie dies.
Da demnach keine Änderung der Tarifkonditionen erfolgten, besteht kein Recht einer außerordentlichen Kündigung. Wir sehen uns daher gezwungen, Ihre Kündigung zum 30.04.2010 abzulehnen und weisen auf die fristgerechte Kündigungsbestätigung hin, die Sie am 22.04.2010 erhielten."
- 29.04.2010: email an den alten stromanbieter, bezugnehmend auf die letztgenannte obrige email: aufgrund zwischenzeitlichen kündigungsbestätigung sehen wir das schreiben mit der kündigungsablehnung als gegenstandslos an.
- 03.05.2010: email vom alten stromanbieter: sie entschuldigen sich für die kündigungsbestätigung zum 01.05.2010, welche keinen bestand habe. die kündigung sei für den 01.05.2011 vorgemerkt.
- 03.05.2010: email an den alten stromanbieter, frist bis 05.05.2010 die kündigung abermals zu bestätigen. hinweis, dass wir ansonsten zum rechtsanwalt gehen. "Gerne hören wir Ihre Stellungnahme über unseren Anwalt, aufgrund welcher rechtlicher Anspruchsgrundlage (BGB) Ihr Haus eine form- und fristgerechte Kündigung (einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung), deren frist- und formgerechter Eingang bereits durch Ihr Unternehmen bestätigt wurde, nachträglich abgelehnt."
steh ich aufm schlauch?
4 wochen kündigungsfrist, frist ist eingehalten, formgerecht zugegangen, einseitige empfangsbedürftige willenserklärung, zusage vom anbieter, um dann sich so aus der affäre zu ziehen? die kündigung sei gegenstandslos weil man die erhöhung NACHTRÄGLICH rückgängig gemacht hat?!?
dass wir nicht sofort zum neuen wunschanbieter wechseln können (aufgrund der der zeitlichen verzögerung) ist klar. aber wir haben die kündigung ja korrekt ausgesprochen. von daher müßten wir in den grundversorgertarif kommen, um dann den neuen stromanbieter den autrag zum wechsel zu erteilen.
was würdet ihr machen? oder hab ich nen denkfehler? für mich ist die sache eindeutig, für meine freundin auch. und beruflich und ausbildungstechnisch haben wir beide mit recht was (zumindenst am rande) am hut.
wie gesagt: für genau sowas haben wir ne rechtsschutzversicherung. mit der selbstbeteiligung würde ich aufgrund des ärgers sehr gerne in vorkasse gehen. das gerenne und die zeit, die dafür aber drauf geht, würde ich mir gerne sparen.
vielleicht hat wer von euch ja nen rat, oder sowas ähnliches mal durchgemacht. gibts nen rechtsurteil oder ähnliches, welches ich meinem lieben alten (und zur zeit gezwungener maßen pflicht-anbieter) an den kopf knallen kann?
hammerhart.
ach ja: die preiserhöhung, welche ja bereits durch den zweiten brief mit der erneuerlichen erhöhung total unübersichtlich war (erster brief: hier ihre neuen preise, zweiter brief, ups... ihr grundbetrag war falsch, dieser beträgt xx,xx), wurde nirgends erwähnt. auch wurde nicht auf das recht einer außerordentlichen kündigung hingewiesen... kundenservice olé.
Alles Irrsinn, Du wirst Dir den Weg zum RA nicht ersparen können, da Du gegen denen Ihre Rechtsabteilung keine Chance hast.
Jetzt ist das aber die Realität.
Ich finde das verdient schon, dass Ross und Reiter genannt werden.
Gruß Afrigaaner