irgend so eine Vollhorst Bude schickt mir seit Monaten Rechnungen und Mahnungen, obwohl ich längst gekündigt hatte. Blöderweise find ich die Bestätigung nicht mehr bzw. mein Schreiben.
Egal, das ist nicht das Ding hier.
Sie schicken die Briefe zu meinen ELtern, obwohl ich seit 15 Jahren nicht mehr da wohne und nicht mehr da gemeldet bin. Ich hatte die Adresse vor paar Jahren wohl mal angegeben.
Meine ELtern shcicken die Briefe alle schön mit "unbekannt verzogen" zurück, und nun kommt echt ein "einwurfeinschreiben".
Ich meine, "einwerfen" kann man das ja, aber das heisst ja nicht, das ich es bekommen habe ..... mal angenommen ich hätte KEINEN Kontakt zu meinen Eltern .... ?
SOllen / können sie das dem Briefträger in die Hand drücken ?
Rechtlich kann eine Zustellung nur an den Wohnsitz bewirkt werden.Du kannst die Schreiben also unbeachtet lassen.
Aber: Was nützt dir das? Bevor die einen Mahnbescheid beantragen, können sie leicht mit einer EMA (Einwohnermeldeauskunft) deinen Wohnsitz erfahren. Und gegen diese, dann ordnungsgemäße Zustellung sehen deine Chancen doch wohl eher schlecht aus, wenn du die Kündigung nicht beweisen kannst.
stefank schrieb: Rechtlich kann eine Zustellung nur an den Wohnsitz bewirkt werden.Du kannst die Schreiben also unbeachtet lassen.
Aber: Was nützt dir das? Bevor die einen Mahnbescheid beantragen, können sie leicht mit einer EMA (Einwohnermeldeauskunft) deinen Wohnsitz erfahren. Und gegen diese, dann ordnungsgemäße Zustellung sehen deine Chancen doch wohl eher schlecht aus, wenn du die Kündigung nicht beweisen kannst.
Er könnte stattdessen mit einem Wanderzirkus mitfahren und hätte keine zustellfähige Adresse...
irgend so eine Vollhorst Bude schickt mir seit Monaten Rechnungen und Mahnungen, obwohl ich längst gekündigt hatte. Blöderweise find ich die Bestätigung nicht mehr bzw. mein Schreiben.
Egal, das ist nicht das Ding hier.
Sie schicken die Briefe zu meinen ELtern, obwohl ich seit 15 Jahren nicht mehr da wohne und nicht mehr da gemeldet bin. Ich hatte die Adresse vor paar Jahren wohl mal angegeben.
Meine ELtern shcicken die Briefe alle schön mit "unbekannt verzogen" zurück, und nun kommt echt ein "einwurfeinschreiben".
Ich meine, "einwerfen" kann man das ja, aber das heisst ja nicht, das ich es bekommen habe ..... mal angenommen ich hätte KEINEN Kontakt zu meinen Eltern .... ?
SOllen / können sie das dem Briefträger in die Hand drücken ?
gruß chris
generell ist es mir einem einwurf einschreiben nicht getan. wenn dann schon einschreiben mit rückschein, dann wären die auf der sicheren seite, weil der empfänger dies ja unterschreiben muss. wenn es zum mahnbescheid kommt siehste trotzdem alt aus, wenn du nicht beweisen kannst die kündigung rausgeschickt zu haben. keine kündigungsbestätigung erhalten?
generell ist es mir einem einwurf einschreiben nicht getan. wenn dann schon einschreiben mit rückschein, dann wären die auf der sicheren seite, weil der empfänger dies ja unterschreiben muss. (...)
In diesem Fall irrelevant. An eine Adresse, die nicht der Wohnsitz des Empfängers ist, kann man schicken was man will und wie man will, es entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung.
sotirios005 schrieb:
Er könnte stattdessen mit einem Wanderzirkus mitfahren und hätte keine zustellfähige Adresse...
In diesem Fall könnte eine öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO durch Aushängung an der Gerichtstafel bewirkt werden.
irgend so eine Vollhorst Bude schickt mir seit Monaten Rechnungen und Mahnungen, obwohl ich längst gekündigt hatte. Blöderweise find ich die Bestätigung nicht mehr bzw. mein Schreiben.
Egal, das ist nicht das Ding hier.
Sie schicken die Briefe zu meinen ELtern, obwohl ich seit 15 Jahren nicht mehr da wohne und nicht mehr da gemeldet bin. Ich hatte die Adresse vor paar Jahren wohl mal angegeben.
Meine ELtern shcicken die Briefe alle schön mit "unbekannt verzogen" zurück, und nun kommt echt ein "einwurfeinschreiben".
Ich meine, "einwerfen" kann man das ja, aber das heisst ja nicht, das ich es bekommen habe ..... mal angenommen ich hätte KEINEN Kontakt zu meinen Eltern .... ?
SOllen / können sie das dem Briefträger in die Hand drücken ?
gruß
chris
Aber: Was nützt dir das? Bevor die einen Mahnbescheid beantragen, können sie leicht mit einer EMA (Einwohnermeldeauskunft) deinen Wohnsitz erfahren. Und gegen diese, dann ordnungsgemäße Zustellung sehen deine Chancen doch wohl eher schlecht aus, wenn du die Kündigung nicht beweisen kannst.
lies doch einfach mal, bevor du nachfragst:
Da fällt mir sofort die GEZ ein...
ok
Er könnte stattdessen mit einem Wanderzirkus mitfahren und hätte keine zustellfähige Adresse...
generell ist es mir einem einwurf einschreiben nicht getan. wenn dann schon einschreiben mit rückschein, dann wären die auf der sicheren seite, weil der empfänger dies ja unterschreiben muss.
wenn es zum mahnbescheid kommt siehste trotzdem alt aus, wenn du nicht beweisen kannst die kündigung rausgeschickt zu haben. keine kündigungsbestätigung erhalten?
In diesem Fall irrelevant. An eine Adresse, die nicht der Wohnsitz des Empfängers ist, kann man schicken was man will und wie man will, es entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung.
In diesem Fall könnte eine öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO durch Aushängung an der Gerichtstafel bewirkt werden.