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Lost-Season Finale im Kino-Urheberrechtsverletzung?

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Hallo liebe ForumGemeinde,

ich bin gerade bei Facebook über einen Gruppe gestolpert, die vorhat das Lost Finale in einem Kino zu zeigen. Die würden über Itunes sich ganz legal die Folge laden und diese in einem privat angemieteten Kino vorführen. Das ganze wird eine geschlossene Gesellschaft sein und nur wer sich vorher anmeldet kommt ins Kino rein.(Es soll die Amerikanische Folge gezeigt werden, eine Woche nach dem SeasonFinale in Amiland)

Ich bin da sofort hellhörig geworden und dachte mir, das kann nie und nimmer legal sein. Denn soweit ich weiß, erwirbt man, wenn man sich sowas kauft nur eine PrivatLizenz, D.h man darf sowas nur im privaten Kreis vorführen (engste Freunde und Familie)

Vielleicht ist ja zufällig jemand hier, der sich mit dem Urheberrecht ein bissel besser auskennt. Mich würde einfach nur interessierern, ob das so legal ist oder ob die Studentenköppen sich da gerade unfassbar aufs dünne Eis sich bewegen und schonmal ihr letztes Geld zusammensparen müssen um die Anwälte zu bezahlen.
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1.: Facebook ist blöd.
2.: Deren Problem oder?
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3. Lost ist langweilig
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gleich mal drei bescheurte Antworten gegeben...

...vielleicht bekommst du ja noch ne vernuenftige

Lass die Anwaelte erstmal aufstehen
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dawiede schrieb:
gleich mal drei bescheurte Antworten gegeben...

...vielleicht bekommst du ja noch ne vernuenftige

Lass die Anwaelte erstmal aufstehen


Gibt doch erst um zwölf Mittag...
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Ich würde mal stark sagen, dass es auf die Lizenz ankommt. Bei Videoload kann man ja auch die Lost-Folgen einen Tag später anschauen und die Lizenz ist bestimmt eine andere. Aber immerhin kann ich die zitieren
Videoload AGB schrieb:
5 Nutzungsrechte

5.1 Die Deutsche Telekom räumt dem Kunden ein auf die Dauer von 24 Stunden ab Vertragsschluss zeitlich befristetes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Filmen ein. Räumlich ist das Nutzungsrecht nach Ziffer B.I.2.2 auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland be-schränkt.

5.2 Der Kunde darf die erworbenen Filme entweder zur Speicherung aus dem Videoload Portal herunterladen und auf der Festplatte des Computer vervielfältigen und von dort für die Dauer von 24 Stunden ab Vertragsschluss beliebig oft an-schauen oder im Streamingverfahren für die Dauer von 24 Stunden beliebig oft ansehen.

5.3 Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet. Eine über die in Ziffer B.I.5.2 gewährten Rechte hinausgehende Ver-vielfältigung der Filme ist ausgeschlossen. Auch die kommerzielle Nutzung der Filme ist ausgeschlossen, insbe-sondere deren Veräußerung, Verteilung und der Vertrieb.

5.4 Jede Nutzung der Filme, die über die vorstehende Nutzungs-erlaubnis hinausgeht, stellt nach geltendem Recht eine Urheberrechtsverletzung dar und ist deshalb verboten.


Kann also schon sein, dass das im geschlossenem Kreis nicht als kommerzielle Veranstaltung gilt.
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Brady schrieb:
dawiede schrieb:
gleich mal drei bescheurte Antworten gegeben...

...vielleicht bekommst du ja noch ne vernuenftige

Lass die Anwaelte erstmal aufstehen


Gibt doch erst um zwölf Mittag...


Guten Morgen. Die Veranstaltung ist dann legal, wenn sie nicht-öffentlich ist. Eine Veranstaltung ist dann nicht-öffentlich, wenn sie 1. Nur einem ebgrenzbaren Personenkreis zugänglich ist, der 2. mit dem Veranstalter in einer persönlichen Beziehung steht.

So, genug gearbeitet. Kann ich mich jetzt wieder zum Mittagsschlaf hinlegen? Ich muss nachher schließlich noch zur Konsti, das wird wieder anstrengend.
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stefank schrieb:
Brady schrieb:
dawiede schrieb:
gleich mal drei bescheurte Antworten gegeben...

...vielleicht bekommst du ja noch ne vernuenftige

Lass die Anwaelte erstmal aufstehen


Gibt doch erst um zwölf Mittag...


Guten Morgen. Die Veranstaltung ist dann legal, wenn sie nicht-öffentlich ist. Eine Veranstaltung ist dann nicht-öffentlich, wenn sie 1. Nur einem ebgrenzbaren Personenkreis zugänglich ist, der 2. mit dem Veranstalter in einer persönlichen Beziehung steht.

So, genug gearbeitet. Kann ich mich jetzt wieder zum Mittagsschlaf hinlegen? Ich muss nachher schließlich noch zur Konsti, das wird wieder anstrengend.


wieviel wuerde dieser Beitrag normalerweise kosten
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Was bitte war die Intention deiner Frage? Sorry, aber entweder du möchtest Leute anschwärzen oder du mischst dich in Dinge ein die dich nichts angehen. Aber wahrscheinlich wolltest du den Jungs nur einen Gefallen tun und sie darüber Informieren, dass sie den von stefank genannten Rahmen einhalten müssen.

Wie dem auch sei. Gute Nacht.
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bla_blub schrieb:
Was bitte war die Intention deiner Frage? Sorry, aber entweder du möchtest Leute anschwärzen oder du mischst dich in Dinge ein die dich nichts angehen. Aber wahrscheinlich wolltest du den Jungs nur einen Gefallen tun und sie darüber Informieren, dass sie den von stefank genannten Rahmen einhalten müssen.

Wie dem auch sei. Gute Nacht.


Was ne Unterstellung. Es kann ihn auch einfach interessiert haben...
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dawiede schrieb:
stefank schrieb:
Brady schrieb:
dawiede schrieb:
gleich mal drei bescheurte Antworten gegeben...

...vielleicht bekommst du ja noch ne vernuenftige

Lass die Anwaelte erstmal aufstehen


Gibt doch erst um zwölf Mittag...


Guten Morgen. Die Veranstaltung ist dann legal, wenn sie nicht-öffentlich ist. Eine Veranstaltung ist dann nicht-öffentlich, wenn sie 1. Nur einem ebgrenzbaren Personenkreis zugänglich ist, der 2. mit dem Veranstalter in einer persönlichen Beziehung steht.

So, genug gearbeitet. Kann ich mich jetzt wieder zum Mittagsschlaf hinlegen? Ich muss nachher schließlich noch zur Konsti, das wird wieder anstrengend.


wieviel wuerde dieser Beitrag normalerweise kosten


§ 34 Beratung, Gutachten und Mediation
(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.


Um Überweisung von 250,- Euro sowie 20,- Euro Postpauschale, jeweils zzgl. 19% Umsatzsteuer, wird gebeten.
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Unterstellung? Ja, vielleicht. Aber wenn man so etwas liest, dann könnte man auf die Idee kommen das der Herr sich wichtig machen möchte.
TheDude schrieb:
Ich bin da sofort hellhörig geworden und dachte mir, das kann nie und nimmer legal sein. Denn soweit ich weiß, erwirbt man, wenn man sich sowas kauft nur eine PrivatLizenz, D.h man darf sowas nur im privaten Kreis vorführen (engste Freunde und Familie)
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dawiede schrieb:
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Sehr geehrter Herr dawiede,

wir sind hier nicht auf dem Basar.

Wie Sie § 34 RVG entnehmen wollen, wurde i.v.F. schriftlicher Rat erteilt. Die von Ihnen angesprochen Euro 190,- gelten hingegen für ein Erstberatungsgespräch, also für mündlichen Rat.
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stefank schrieb:
dawiede schrieb:
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Sehr geehrter Herr dawiede,

wir sind hier nicht auf dem Basar.

Wie Sie § 34 RVG entnehmen wollen, wurde i.v.F. schriftlicher Rat erteilt. Die von Ihnen angesprochen Euro 190,- gelten hingegen für ein Erstberatungsgespräch, also für mündlichen Rat.  


isn das hier net son bissi wie muendlich?
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dawiede schrieb:
stefank schrieb:
dawiede schrieb:
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Sehr geehrter Herr dawiede,

wir sind hier nicht auf dem Basar.

Wie Sie § 34 RVG entnehmen wollen, wurde i.v.F. schriftlicher Rat erteilt. Die von Ihnen angesprochen Euro 190,- gelten hingegen für ein Erstberatungsgespräch, also für mündlichen Rat.  


isn das hier net son bissi wie muendlich?  


Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung dieser Frage die o.g. Gebühr nach § 34 RVG erneut auslösen würde, da es sich um eine völlig neue, von der ursprünglichen Rechtsfrage unabhängige Beratung handeln würde.
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stefank schrieb:
dawiede schrieb:
stefank schrieb:
dawiede schrieb:
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Sehr geehrter Herr dawiede,

wir sind hier nicht auf dem Basar.

Wie Sie § 34 RVG entnehmen wollen, wurde i.v.F. schriftlicher Rat erteilt. Die von Ihnen angesprochen Euro 190,- gelten hingegen für ein Erstberatungsgespräch, also für mündlichen Rat.  


isn das hier net son bissi wie muendlich?  


Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung dieser Frage die o.g. Gebühr nach § 34 RVG erneut auslösen würde, da es sich um eine völlig neue, von der ursprünglichen Rechtsfrage unabhängige Beratung handeln würde.




Ich wollte dich eigentlich noch fragen, ob du gerne den Flug auf die Malediven plus Hotel kostenlos von mir bekommen moechtest. Ich habe die Reise gewonnen, kann sie aber leider net antreten. Ich lasse es aber lieber bleiben. Fragen ist gefaehrlich
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dawiede schrieb:

Ich wollte dich eigentlich noch fragen, ob du gerne den Flug auf die Malediven plus Hotel kostenlos von mir bekommen moechtest. Ich habe die Reise gewonnen, kann sie aber leider net antreten. Ich lasse es aber lieber bleiben. Fragen ist gefaehrlich


Ich nehm die Reise und übernehm dafür die Bezahlung des Honorares an stefank...  
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dawiede schrieb:
stefank schrieb:
dawiede schrieb:
stefank schrieb:
dawiede schrieb:
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Sehr geehrter Herr dawiede,

wir sind hier nicht auf dem Basar.

Wie Sie § 34 RVG entnehmen wollen, wurde i.v.F. schriftlicher Rat erteilt. Die von Ihnen angesprochen Euro 190,- gelten hingegen für ein Erstberatungsgespräch, also für mündlichen Rat.  


isn das hier net son bissi wie muendlich?  


Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung dieser Frage die o.g. Gebühr nach § 34 RVG erneut auslösen würde, da es sich um eine völlig neue, von der ursprünglichen Rechtsfrage unabhängige Beratung handeln würde.




Ich wollte dich eigentlich noch fragen, ob du gerne den Flug auf die Malediven plus Hotel kostenlos von mir bekommen moechtest. Ich habe die Reise gewonnen, kann sie aber leider net antreten. Ich lasse es aber lieber bleiben. Fragen ist gefaehrlich


Ach ja, das FDP-Malle. Jedesmal, wenn mein Privatjet dort zur Landung ansetzt, genieße ich bei einem Fläschchen Roederer den Anblick. Wenn du ja nun selbst hinfliegst, könntest du bitte bei meiner Villa nachschauen, ob das Personal alles schön in Ordnung hält?
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stefank schrieb:
dawiede schrieb:
stefank schrieb:
dawiede schrieb:
stefank schrieb:
dawiede schrieb:
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Sehr geehrter Herr dawiede,

wir sind hier nicht auf dem Basar.

Wie Sie § 34 RVG entnehmen wollen, wurde i.v.F. schriftlicher Rat erteilt. Die von Ihnen angesprochen Euro 190,- gelten hingegen für ein Erstberatungsgespräch, also für mündlichen Rat.  


isn das hier net son bissi wie muendlich?  




Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung dieser Frage die o.g. Gebühr nach § 34 RVG erneut auslösen würde, da es sich um eine völlig neue, von der ursprünglichen Rechtsfrage unabhängige Beratung handeln würde.




Ich wollte dich eigentlich noch fragen, ob du gerne den Flug auf die Malediven plus Hotel kostenlos von mir bekommen moechtest. Ich habe die Reise gewonnen, kann sie aber leider net antreten. Ich lasse es aber lieber bleiben. Fragen ist gefaehrlich


Ach ja, das FDP-Malle. Jedesmal, wenn mein Privatjet dort zur Landung ansetzt, genieße ich bei einem Fläschchen Roederer den Anblick. Wenn du ja nun selbst hinfliegst, könntest du bitte bei meiner Villa nachschauen, ob das Personal alles schön in Ordnung hält?

Lieber StefanK,

Ihnen ist bewusst, dass ich als Konsulent in Spezialistengesundheitssystem taetig bin? Wir leiten auch Personal an. Das kostet Sie aber ein Vermoegen...Ich wuerde vorschlagen, sie nehmen davon Abstand und schauen sich vor Ort nach einem Anleiter um.

MfG
dawiede


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