Und nun zu meinem Problem: Da das Studentenleben kein billiges ist, habe ich vor 2,5 Monaten angefangen einen 400 Euro Job auszuüben. Ich bin also noch in meiner Probezeit. Natürlich wurde damals ausgemacht, dass ich nur so viel arbeiten werde, wie es mein Studium zulässt (etwa 35 bis 40 Stunden im Monat), da die Uni ja sozusagen mein Hauptberuf ist. Im ersten Monat ist noch alles gut gelaufen, im zweiten waren dann einige fest Angestellte krank, ich machte (ausnahmsweise) 58 Stunden im November. Jetzt komm ich heute wieder hin, und siehe da, ich soll nächste Woche jeden Tag arbeiten, unter anderem auch 2 mal zu Zeiten wo ich noch in der Uni anwesenheitspflichtig bin und auf Nachfrage wurde mir gesagt, da lasse sich nichts dran deichseln und ich solle mich nicht so kindisch anstellen.
Nun zu meiner Frage: Ist das ein ausreichender Grund um fristlos zu kündigen? Ich kann ja schlecht den Aushilfsjob über die Uni stellen.
Wenn dies keiner ist: Was passiert, wenn ich Dienstagmittag in die Uni und nicht zur Arbeit gehe. Dies würde ja meinem Verständnis nach eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen. Können die dann mein bisher noch nicht ausgezahltes Gehalt einbehalten?
Da braucht man eigentlich keinen Anwalt : Im Falle einer Kündigung( auch bei einer fristlosen Kündig.) dürfen die Kasper Dir selbstverständlich den erarbeiteten Lohn nicht vorenthalten.
Wenn sie es trotzdem machen. klagst Du sofort beim Arbeitsgericht.
Hat man bei 400 Euro-Jobs nicht auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im krankheitsfall?? Wenn ja, dann würde ich zum Arzt gehen, die Krankmeldung abholen und die Fa, abschließend noch zunächst mindestens 2 Wochen den lohn fortzahlen lassen.
So ein unseriöser Laden hat es verdient!!! Und dort bleiben wirst Du aus gutem Grund ja ohnehin nicht.
Naja ich will eigentlich ja nicht kündigen, aber wenns nicht anders geht, gehts halt nicht anders.
Es handelt sich übrigens um eine Frankfurter Tochtergesellschaft des Kölner Hauptsponsors. Ich dachte ja eigentlich in einem so großen Unternehmen sollte es möglich sein, dass bei Personalmangel wochenweise Aushilfen von anderen Filialen kommen. Wenn das einmal passiert, hab ich vollstes Verständnis, aber wenn sowas 5 Wochen nacheinander vorkommt reißt halt irgendwann die Geduld Vor allem wenn ich sehe, das die Chefin sich jetzt erstmal 3 Wochen Urlaub geleistet hat und ich 2 Leute kenne, deren Bewerbungen wieder zurückgeschickt wurden, da Personalüberschuss bestehe
Das mit ärztlicher Bescheinigung wurde mir jetzt auch von meinem Mitbewohner schon vorgeschlagen, aber irgendwie will ich mich nicht auf so ein (deren) Niveau begeben.
Bevor ich ein neues Thema aufmache hau ich mein Anliegen in dieses:
Ich hab von März bis Mai in einer öffentlichen Verwaltung (stadtverwaltung) ein dreimonatiges Praktikum absolviert. Grundlage für dieses Praktikum war die Praktikumsverordnung meiner Hochschule. Ebenso wurde ein Praktikumsvertrag für genannten Zeitraum abgeschlossen.
Nachdem ich das Paktikum beendet hatte wurde mir glücklicherweise ab 15. Juni ein befristetet Arbeitsverhältnis als Werkstudent (20 h/woche) angeboten. In der Zeit vom 01. Juni bis 14. Juni bestand aber kein Vertragsverhältnis und somit auch kein Versichungsschutz bei evt Arbeitsunfällen. Meine Frage ist nun:
Hab ich für die 2 Wochen einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung, weil ich auch Tätigkeiten ausgeführt habe die von einer Angestellten wahrgenommen werden? Wenn ja was sagt die Rechtsprechung?
ABGer1982 schrieb: Ich meine damit das ich in den zwei wochen keinen versicherungsschutz auf arbeit gehabt habe. Das ist auch eher zweitrangig
Ich hab ja Respekt vor Studenten und folglich auch vor Dir.
Aber Ihr Kerle solltet auch auf den Punkt kommen. Wie soll stefank Dir sonst einen Rat geben.
Was war vom 1.- 15.? Warst Du da Praktikant? Wenn ja, dann hast Du wohl auch Unfallversicherungschutz für die Zeit zw. dem 1.-15. Wenn Du Praktikant zw. dem 1.-15. gewesen bist und höherwertige Aufgaben gemacht hast( war es so?), dann kann ein Anwalt dies auch beurteilen.
Ich war vom 1 März bis 31.Mai Praktikant (durch praktikumsvertrag).
In der Zeit vom 01.06 - 14.06. ohne vertragsverhältnis dort tätig und ab 15.06. befristet eingestellt.
Was ich noch erwähnen möchte das ich in den zwei Wochen (01.06 - 14.06.) auf freiwilliger Basis dort war, weil das Praktikum im engen Zusammenhang mit der Abschlußarbeit steht. Der Personalrat hat allerdings einen rückwirkenden Arbeitsbeginn nicht zugestimmt.
ABGer1982 schrieb: Ich war vom 1 März bis 31.Mai Praktikant (durch praktikumsvertrag).
In der Zeit vom 01.06 - 14.06. ohne vertragsverhältnis dort tätig und ab 15.06. befristet eingestellt.
Was ich noch erwähnen möchte das ich in den zwei Wochen (01.06 - 14.06.) auf freiwilliger Basis dort war, weil das Praktikum im engen Zusammenhang mit der Abschlußarbeit steht. Der Personalrat hat allerdings einen rückwirkenden Arbeitsbeginn nicht zugestimmt.
Hoffe es ist nun etwas klarer
wenn selbst ich es jetzt kapiere, Aber die Antwort kann Dir nur einer unserer Experten geben
Ich denke, daß ich Dir alleine für den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfall Auskunft geben kann(bringt Dir nix, weil Du Gott sei Dank keinen hattest)
Im Bereich der gesetzl. Unfallversicherung sind bestimmte Personengruppen versichert. U.a. der für dich maßgebende Personbenkreis der Arbeitnehmer.
Du warst jetzt v. 1. -15, nicht direkt Arbeitnehmer. Es war u.a.freiwillig und Du hättest jederzeit gehen können....... Im Unfallversicherungsrecht besteht aber eine besondere Ausnahmeregelung. Danach sind die Menschen unfallversichert die "wie" einer der im Gesetz genannten Versicherten tätig werden.
Du bist vom 1.-15. "wie"ein unfallversicherter Arbeitnehmer tätig gewesen = deshalb auch unfallversichert.
Insoweit kenn ich mich ganz gut aus.
Da ich kein Arbeitsrechtsexperte bin, kann und will ich Deine Frage wegen der Engeltansprüche v.1.-15. nicht beantworten.( leider sagt mir mein insofern halbseichtes Gefühl da eigentlich nichts Gutes für Dich).
Aber evtl. meldet sich ja noch ein Experte , der sich auf diesem Gebiet auskennt
Dirty-Harry schrieb: Du warst jetzt v. 1. -15, nicht direkt Arbeitnehmer.
DAs würde ich nicht so sehen. Arbeitsleistung angeboten, Arbeitgeber beschäftigt, Arbeitsvertrag kommt zustande. Auch ohne schriftliche Form. Ob ein Anspruch auf Bezahlung besteht, müsste man anhand des Tarfivertrages und der Tätigkeit beurteilen, aber Arbeitnehmer war er nach meinem Wissen schon.
Ich bin mir unsicher, aber ist die Befristung ab 15.06. rechtens, wenn vorher ab 01.06 quasi unbefristet ein Arbeitsverhältnis eingegangen wurde? Ich habe da zweifel.
Dirty-Harry schrieb: Du warst jetzt v. 1. -15, nicht direkt Arbeitnehmer.
DAs würde ich nicht so sehen. Arbeitsleistung angeboten, Arbeitgeber beschäftigt, Arbeitsvertrag kommt zustande. Auch ohne schriftliche Form. Ob ein Anspruch auf Bezahlung besteht, müsste man anhand des Tarfivertrages und der Tätigkeit beurteilen, aber Arbeitnehmer war er nach meinem Wissen schon.
Mit dem nicht direkt Arbeitnehmer wollte ich ja nur aufzeigen , daß er so oder so unfallversichert gewesen ist.
Wenn er darüberhinaus insgesamt Arbeitnehmeransprüche hätte, würde mich dies natürlich freuen
Und nun zu meinem Problem:
Da das Studentenleben kein billiges ist, habe ich vor 2,5 Monaten angefangen einen 400 Euro Job auszuüben. Ich bin also noch in meiner Probezeit. Natürlich wurde damals ausgemacht, dass ich nur so viel arbeiten werde, wie es mein Studium zulässt (etwa 35 bis 40 Stunden im Monat), da die Uni ja sozusagen mein Hauptberuf ist. Im ersten Monat ist noch alles gut gelaufen, im zweiten waren dann einige fest Angestellte krank, ich machte (ausnahmsweise) 58 Stunden im November. Jetzt komm ich heute wieder hin, und siehe da, ich soll nächste Woche jeden Tag arbeiten, unter anderem auch 2 mal zu Zeiten wo ich noch in der Uni anwesenheitspflichtig bin und auf Nachfrage wurde mir gesagt, da lasse sich nichts dran deichseln und ich solle mich nicht so kindisch anstellen.
Nun zu meiner Frage: Ist das ein ausreichender Grund um fristlos zu kündigen? Ich kann ja schlecht den Aushilfsjob über die Uni stellen.
Wenn dies keiner ist: Was passiert, wenn ich Dienstagmittag in die Uni und nicht zur Arbeit gehe. Dies würde ja meinem Verständnis nach eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen. Können die dann mein bisher noch nicht ausgezahltes Gehalt einbehalten?
Merci beaucoup
Rückfrage. Möchtest Du fristlos kündigen?
Wenn sie es trotzdem machen. klagst Du sofort beim Arbeitsgericht.
Hat man bei 400 Euro-Jobs nicht auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im krankheitsfall??
Wenn ja, dann würde ich zum Arzt gehen, die Krankmeldung abholen und die Fa, abschließend noch zunächst mindestens 2 Wochen den lohn fortzahlen lassen.
So ein unseriöser Laden hat es verdient!!! Und dort bleiben wirst Du aus gutem Grund ja ohnehin nicht.
Es handelt sich übrigens um eine Frankfurter Tochtergesellschaft des Kölner Hauptsponsors. Ich dachte ja eigentlich in einem so großen Unternehmen sollte es möglich sein, dass bei Personalmangel wochenweise Aushilfen von anderen Filialen kommen. Wenn das einmal passiert, hab ich vollstes Verständnis, aber wenn sowas 5 Wochen nacheinander vorkommt reißt halt irgendwann die Geduld Vor allem wenn ich sehe, das die Chefin sich jetzt erstmal 3 Wochen Urlaub geleistet hat und ich 2 Leute kenne, deren Bewerbungen wieder zurückgeschickt wurden, da Personalüberschuss bestehe
Das mit ärztlicher Bescheinigung wurde mir jetzt auch von meinem Mitbewohner schon vorgeschlagen, aber irgendwie will ich mich nicht auf so ein (deren) Niveau begeben.
Prost.
Ich hab von März bis Mai in einer öffentlichen Verwaltung (stadtverwaltung) ein dreimonatiges Praktikum absolviert. Grundlage für dieses Praktikum war die Praktikumsverordnung meiner Hochschule. Ebenso wurde ein Praktikumsvertrag für genannten Zeitraum abgeschlossen.
Nachdem ich das Paktikum beendet hatte wurde mir glücklicherweise ab 15. Juni ein befristetet Arbeitsverhältnis als Werkstudent (20 h/woche) angeboten. In der Zeit vom 01. Juni bis 14. Juni bestand aber kein Vertragsverhältnis und somit auch kein Versichungsschutz bei evt Arbeitsunfällen. Meine Frage ist nun:
Hab ich für die 2 Wochen einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung, weil ich auch Tätigkeiten ausgeführt habe die von einer Angestellten wahrgenommen werden? Wenn ja was sagt die Rechtsprechung?
Über hilfreiche Antworten bin ich dankbar.
Ich hab ja Respekt vor Studenten und folglich auch vor Dir.
Aber Ihr Kerle solltet auch auf den Punkt kommen. Wie soll stefank Dir sonst einen Rat geben.
Was war vom 1.- 15.? Warst Du da Praktikant?
Wenn ja, dann hast Du wohl auch Unfallversicherungschutz für die Zeit zw. dem 1.-15.
Wenn Du Praktikant zw. dem 1.-15. gewesen bist und höherwertige Aufgaben gemacht hast( war es so?), dann kann ein Anwalt dies auch beurteilen.
DeinText ist etwas unverständlich ,-)
In der Zeit vom 01.06 - 14.06. ohne vertragsverhältnis dort tätig und ab 15.06. befristet eingestellt.
Was ich noch erwähnen möchte das ich in den zwei Wochen (01.06 - 14.06.) auf freiwilliger Basis dort war, weil das Praktikum im engen Zusammenhang mit der Abschlußarbeit steht. Der Personalrat hat allerdings einen rückwirkenden Arbeitsbeginn nicht zugestimmt.
Hoffe es ist nun etwas klarer
wenn selbst ich es jetzt kapiere,
Aber die Antwort kann Dir nur einer unserer Experten geben
Ich denke, daß ich Dir alleine für den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfall Auskunft geben kann(bringt Dir nix, weil Du Gott sei Dank keinen hattest)
Im Bereich der gesetzl. Unfallversicherung sind bestimmte Personengruppen versichert. U.a. der für dich maßgebende Personbenkreis der Arbeitnehmer.
Du warst jetzt v. 1. -15, nicht direkt Arbeitnehmer. Es war u.a.freiwillig und Du hättest jederzeit gehen können.......
Im Unfallversicherungsrecht besteht aber eine besondere Ausnahmeregelung. Danach sind die Menschen unfallversichert die "wie" einer der im Gesetz genannten Versicherten tätig werden.
Du bist vom 1.-15. "wie"ein unfallversicherter Arbeitnehmer tätig gewesen =
deshalb auch unfallversichert.
Insoweit kenn ich mich ganz gut aus.
Da ich kein Arbeitsrechtsexperte bin, kann und will ich Deine Frage wegen der Engeltansprüche v.1.-15. nicht beantworten.( leider sagt mir mein insofern halbseichtes Gefühl da eigentlich nichts Gutes für Dich).
Aber evtl. meldet sich ja noch ein Experte , der sich auf diesem Gebiet auskennt
Heinz hatte sich gemeldet aber keine Antwort erhalten.
Selbst wenn sie jetzt per PN unterwegs wären, hätte das der TE ja mal kundtun können.
DAs würde ich nicht so sehen.
Arbeitsleistung angeboten, Arbeitgeber beschäftigt, Arbeitsvertrag kommt zustande.
Auch ohne schriftliche Form. Ob ein Anspruch auf Bezahlung besteht, müsste man anhand des Tarfivertrages und der Tätigkeit beurteilen, aber Arbeitnehmer war er nach meinem Wissen schon.
rechtens, wenn vorher ab 01.06 quasi unbefristet ein
Arbeitsverhältnis eingegangen wurde? Ich habe da zweifel.
Mit dem nicht direkt Arbeitnehmer wollte ich ja nur aufzeigen , daß er so oder so unfallversichert gewesen ist.
Wenn er darüberhinaus insgesamt Arbeitnehmeransprüche hätte, würde mich dies natürlich freuen
Wenn Fragen sein sollten ruhig raus damit