Ich will dich bestimmt nicht in Irgendeine Ecke rücken, keine Angst, das liegt mir fern.
Ich gebe zu das ich mit Gesetzestexten so meine probleme habe, wie viele andere auch.
Aber du meinst doch nicht wirklich das man seine Fahrkosten 1:1 zurückerstattet bekommt vom Finanzamt ??
Angenommen die Person X zahlt für 12 Monatskarten 500 Euro im Jahr.. ( ich schau jetzt nicht nach was die genau kosten würden )
Dann macht betreffende Person X ihren Lohnsteuerausgleich und gibt die 12 Monatsfahrkarten ( von mir aus auch nur 11 Monatskarten, man hat ja auch mal Urlaub ) an.
Bekommt Person X dann wirklich die vollen 500 Euro zurückerstattet ??
Also sagen wir mal person X hätte anspruch auf ne Steuerrückzahlung ohne fahrkartenabsatz von 65 Euro. Dann würde diese Person noch zusätzlich 500 Euro an Fahrkartenkosten absetzen. Somit müssten 565 Euro vom Finazamt zurückerstattet werden !! Kannst du das so bestätigen ?? Mir wurden letztes jahr für 4000 Autokilometer fahrtweg zur Arbeit und zurück grade mal ca: 70 Euro gezahlt... ??
Geförderte Altersvorsorgebeträge werden ebenfalls nicht als Einkommen angerechnet.
Diesen Satz verstehe ich auch nicht, was soll der Aussagen. Wie funktioniert das ?? Ich habe keine Riesterrente, und bin deswegen mit den genauen abläufen nicht vertraut. Aber man will mir doch nicht sagen das ich Anspruch auf Riesterrente habe, ohne selbst einen kleinen Beitrag dafür bezahlen zu müssen. Ganz egal ob das vom Brutto oder vom Nettolohn abgeht, oder drauf angerechnet wird oder nicht ?? Will der Arbeitnehmer Vorsorgen, wird er auf jedenfall was von seinem Verdienten geld dafür Investieren müssen und hat somit doch einiges weniger in der Tasche, oder liege ich damit falsch ??
Mich Interesieren nicht die Gesetzestexte, sondern mehr das was unterm Strich übrigbleibt !!
peter schrieb: um etwas absetzen zu können muss man erst mal in der lage sein es vor zu finanzieren.
Hierfür bietet das Gesetz hinreichend Möglichkeiten. Wenn man nicht kundig genug ist, die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, sollte man sich eben helfen lassen. Bei 50,- wg. einer falschen Telefonrechnung rennen doch auch alle zu Gericht. Warum nicht auch mal, wenn es um die eigene Existenz geht.
Gesetze sind manchmal, aber nicht immer, fern der Lebenswirklichkeit gestaltet.
Mal so ganz nebenbei, wer einer Vollzeitarbeit nachgeht, sollte mit dem Gehalt doch eigentlich auch ohne Sozialhilfe auskommen können/müssen. Ist zumindest meine Meinung.
Ich kann solche Jobs ja noch bei Unternehmen verstehen die keine gewinnbringenden Einkünfte haben. Aber wenn man sieht wie ein Unternehmen wie Mc Donalds Milliarden im Jahr macht.. und den Arbeitslohn sieht den die bezahlen.. müsste einem das essen bei Mc Donalds eigentlich nach jedem bissen wieder hochkommen.
peter schrieb: um etwas absetzen zu können muss man erst mal in der lage sein es vor zu finanzieren.
Hierfür bietet das Gesetz hinreichend Möglichkeiten. Wenn man nicht kundig genug ist, die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, sollte man sich eben helfen lassen. Bei 50,- wg. einer falschen Telefonrechnung rennen doch auch alle zu Gericht. Warum nicht auch mal, wenn es um die eigene Existenz geht.
Gesetze sind manchmal, aber nicht immer, fern der Lebenswirklichkeit gestaltet.
von dem € 920,-- job bei der frikadellenbraterei ausgehend, wie kann ich denn die monatliche zusatzbelastung einer monatskarte für € 78,-- so geltend machen, dass ich nicht in vorleistung treten muss?
Kurvenfan schrieb: Mal so ganz nebenbei, wer einer Vollzeitarbeit nachgeht, sollte mit dem Gehalt doch eigentlich auch ohne Sozialhilfe auskommen können/müssen. Ist zumindest meine Meinung.
Ich kann solche Jobs ja noch bei Unternehmen verstehen die keine gewinnbringenden Einkünfte haben. Aber wenn man sieht wie ein Unternehmen wie Mc Donalds Milliarden im Jahr macht.. und den Arbeitslohn sieht den die bezahlen.. müsste einem das essen bei Mc Donalds eigentlich nach jedem bissen wieder hochkommen.
Bekommen die Leuts bei Mc Doof nicht 1000 Euro netto auf die Hand? Wenn ich überlege, dass eine Freundin von mir als Kindergärtnerin 1200 Euro netto erhält...
von dem € 920,-- job bei der frikadellenbraterei ausgehend, wie kann ich denn die monatliche zusatzbelastung einer monatskarte für € 78,-- so geltend machen, dass ich nicht in vorleistung treten muss?
Ausgehend von vorherigem Alg II-Bezug, also mntl. Einkünften von 359,-, die ja der existenzsicherung dienen, wird der Leistungsträger Dir die Karte zum Zwecke der Arbeitsaufnahme auf Antrag vorzustrecken haben.
Prinzipiell ist aus dem neu geschaffenen Vermittlungsbudget (fast) alles förderbar, das einer Beschäftigungsaufnahme dient. Wenn ich also vortragen kann, ohne diese Leistung den bestimmten Job als Würtslwender erst gar nicht annehemen zu können, besteht keine Möglichkeit anderweitiger Ermessensausübung durch die Behörde.
von dem € 920,-- job bei der frikadellenbraterei ausgehend, wie kann ich denn die monatliche zusatzbelastung einer monatskarte für € 78,-- so geltend machen, dass ich nicht in vorleistung treten muss?
Ausgehend von vorherigem Alg II-Bezug, also mntl. Einkünften von 359,-, die ja der existenzsicherung dienen, wird der Leistungsträger Dir die Karte zum Zwecke der Arbeitsaufnahme auf Antrag vorzustrecken haben.
Prinzipiell ist aus dem neu geschaffenen Vermittlungsbudget (fast) alles förderbar, das einer Beschäftigungsaufnahme dient. Wenn ich also vortragen kann, ohne diese Leistung den bestimmten Job als Würtslwender erst gar nicht annehemen zu können, besteht keine Möglichkeit anderweitiger Ermessensausübung durch die Behörde.
interessant, war mir so gar nicht bekannt.
und, entschuldige meine neugierde, wie lange besteht dieser anspruch? die wahrscheinlichkeit mich aus der frikadellenbraterei erolgreich in einen gut oder deutlich besser dotierten job weiter zu entwickeln wäre ja nicht allzu groß. wenn ich nach zehn jahren käse auf frikadellen legen € 78,-- mehr verdienen würde, wäre der anspruch dann hinfällig?
und, entschuldige meine neugierde, wie lange besteht dieser anspruch? die wahrscheinlichkeit mich aus der frikadellenbraterei erolgreich in einen gut oder deutlich besser dotierten job weiter zu entwickeln wäre ja nicht allzu groß. wenn ich nach zehn jahren käse auf frikadellen legen € 78,-- mehr verdienen würde, wäre der anspruch dann hinfällig?
Nichts zu entschuldigen. Deshalb unterhalten wir uns ja.
Jetzt unterliegst Du aber glaube ich einem Mißverständnis: Im ersten Monat fehlt Dir das Geld, also die 78,-. Im zweiten Monat hast Du es ja, da Du ja dann was verdienst. Ein Zuschuss/Darlehen ist also nicht mehr nötig. Von dem dann ja mntl. eingehende anzurechnenden Gehalt werden die 78,- als ewerbsbedingte Aufwendung abzuziehen sein. Die bleiben Dir also, da Du sie ja niemals zur Verfügung hast.
Du brauchst die 78,- also nur einmal. Und nur das stellt den Anspruch dar. Bitte nicht verwechseln mit der danach erfolgenden Abzugsfähigkeit vom Verdienst.
Der Anspruch auf die 78,- hat demzufolge auch nichts mit der Gehaltshöhe nach 10 Jahren zu tun. Es ist eine Starthilfe in den Job. Egal wie hoch die Starthilfe, egal wie hoch das Gehalt, die Relation muss eben stimmen. Dann ist ganz vieles möglich. Auch wenn man's selten freiwillig bekommt.
Die Nichtanrechnung von Aufwendungen bleibt stets erhalten. Unabhängig von der Einkommenshöhe. Bis du eines schönen Tages keine Einkommensnachweise mehr zur Behörde tragen musst, weil du genug verdienst.
ok, mal schauen ob ich das kapiert habe. ich hätte also nach dem ersten monat nicht mehr € 180,-- mehr gegenüber dem alg II, sondern nur noch €100,--, da ich die aufwendungen für den weg zum arbeitsplatz selbst zu tragen hätte. und für diese € 100,-- mehr würde ich 160 - 180 stunden im monat den aktienkurs meiner frikadellenbraterei befördern.
irgendwie ein bisschen absurd, wenn man das so durchrechnet.
Welcher Prozentsatz wirklich verweigert, kann man schlecht sagen. Gauck sagte zu dem Thema mal (nicht wörtlich): man müsse den Leuten, die abgehängt sind, die Möglichkeiten geben, wieder Anschluss zu finden. Das schlechteste wäre, die durch eine halbwegs-Versorgung ruhig zu stellen. Ich wurde vor 15 Jahren für blöd gehalten, weil ich damals Leiharbeit machte. Nach dem Motto: für das bisschen Kohle lohnt das nicht, der X macht mal nen Gelegenheitsjob und hat mehr. Das dürfte heute u. U. noch ähnlich laufen. Zu dieser Zeit war auch mal eine Sendung in der Arbeitslose sich lautstark und plump über ihre Situation beschwerten, denen hätte man mal sagen sollen: Morgen 6.00 Frühschicht Knettenbrech bei Fa. Opel. Da wäre kaum einer oder gar keiner gekommen. Natürlich sind Verschärfungen und Druck auf die Arbeitslosen leider oft so, dass es genau die Falschen trifft, die Abzocker winden sich irgendwie raus. Einerseits so zu tun, als ob es nur eine minimale Verweigere Quote gibt, ist genauso abwegig wie zu behaupten, alle wären Faulenzer. Die Wahrheit steckt wie immer in der Mitte.....
ok, mal schauen ob ich das kapiert habe. ich hätte also nach dem ersten monat nicht mehr € 180,-- mehr gegenüber dem alg II, sondern nur noch €100,--, da ich die aufwendungen für den weg zum arbeitsplatz selbst zu tragen hätte. und für diese € 100,-- mehr würde ich 160 - 180 stunden im monat den aktienkurs meiner frikadellenbraterei befördern.
Nene. Du gehst davon aus, dass Du komplett aus dem sog. aufstockenden Bezug fallen würdest. Da müsste aber mehr Gehalt fließen.
Von den 920,- bleiben nach Abzug der Alg II-Freibeträge nur noch 668,- übrig. Davon werden nochmals die 78,- abgezogen. Vielleicht noch mehr, wenn mehr Aufwendungen anfallen. Bleiben also nur noch 590,- anzurechnen. Davon geht der Regelsatz 359,- in Gedanken jetzt mal weg. Sind wir bei 231,-. Wenn du in unserem Bsp. höhere Mietkosten als 231,- hast, bleibst Du im Leistungsbezug. Dann bekämst Du also den Alg II-Satz (359,- + z.B. 361,- Miete = 720,-). Davon hast Du selbst 590,- (s.o.) verdient. Das Amt hätte also noch 130,- an Dich zu zahlen. Letztlich hättest Du in dem Monat dann 920,- + 130,- = 1.050,-,- zur Verfügung. OK, das Ticket für 78,- müsstest Du noch zahlen. Insgesamt könntest Du also über 252,- mehr verfügen. Ist doch immerhin 5/3 dessen, wovon man mit Alg II den ganzen Monat auskommen muss.
Und daraus den Stundenlohn nach Abzug von Alg II zu errechnen ist ja so ne Sache. Das müssten wir ja dann alle tun.
irgendwie ein bisschen absurd, wenn man das so durchrechnet.
Jetzt nicht mehr, oder? Einfacher formuliert: Erst wenn das anzurechnende (!) Gehalt abzgl. aller Erwerbsaufwendungen höher sind als der Alg II-Satz, bist Du raus (und musst Deint Ticket selbst zahlen).
Eintracht-Er schrieb: Welcher Prozentsatz wirklich verweigert, kann man schlecht sagen. Gauck sagte zu dem Thema mal (nicht wörtlich): man müsse den Leuten, die abgehängt sind, die Möglichkeiten geben, wieder Anschluss zu finden. Das schlechteste wäre, die durch eine halbwegs-Versorgung ruhig zu stellen. Ich wurde vor 15 Jahren für blöd gehalten, weil ich damals Leiharbeit machte. Nach dem Motto: für das bisschen Kohle lohnt das nicht, der X macht mal nen Gelegenheitsjob und hat mehr. Das dürfte heute u. U. noch ähnlich laufen. Zu dieser Zeit war auch mal eine Sendung in der Arbeitslose sich lautstark und plump über ihre Situation beschwerten, denen hätte man mal sagen sollen: Morgen 6.00 Frühschicht Knettenbrech bei Fa. Opel. Da wäre kaum einer oder gar keiner gekommen. Natürlich sind Verschärfungen und Druck auf die Arbeitslosen leider oft so, dass es genau die Falschen trifft, die Abzocker winden sich irgendwie raus. Einerseits so zu tun, als ob es nur eine minimale Verweigere Quote gibt, ist genauso abwegig wie zu behaupten, alle wären Faulenzer. Die Wahrheit steckt wie immer in der Mitte.....
ich habe meine studienzeit mit zeitarbeit überstanden. man hat nicht gut verdient, aber es war ok und wenn man sich nicht zu schade ist kartons zu komissionieren oder kanister auf ein fließband zu stellen, dann war das schon ok.
die zeiten sind aber vorbei. bei zeitarbeitsfirmen die auf bürojobs spezialisiert sind kommt man kaum noch rein ohne hochqualifiziertem profil. eine mir befreundete personalleiterin, bei einem großen und seriösen unternehmen, konnte einer freundin, die ein diplom in englisch und spanisch hat, nicht weiterhelfen, da der lebenslauf den ansprüchen der "mietenden" unternehmen nicht ausreiche.
bei industriejobs ist es mittlerweile so, dass große unternehmen einfach subunternehmen ausgründen und von denen leute mieten, die katastrophal bezahlt werden und die fast keinerlei kündigungsschutz unterliegen. unser hauptsponsor ist da auch dick dabei.
die letzten 10 - 15 jahre hat sich da ganz massiv etwas verändert.
mir persönlich sind deutlich mehr menschen begegnet, die ernsthaft einen angemessenen job (früher nannte man das beruf) suchen als totalverweigerer.
ok, mal schauen ob ich das kapiert habe. ich hätte also nach dem ersten monat nicht mehr € 180,-- mehr gegenüber dem alg II, sondern nur noch €100,--, da ich die aufwendungen für den weg zum arbeitsplatz selbst zu tragen hätte. und für diese € 100,-- mehr würde ich 160 - 180 stunden im monat den aktienkurs meiner frikadellenbraterei befördern.
Nene. Du gehst davon aus, dass Du komplett aus dem sog. aufstockenden Bezug fallen würdest. Da müsste aber mehr Gehalt fließen.
Von den 920,- bleiben nach Abzug der Alg II-Freibeträge nur noch 668,- übrig. Davon werden nochmals die 78,- abgezogen. Vielleicht noch mehr, wenn mehr Aufwendungen anfallen. Bleiben also nur noch 590,- anzurechnen. Davon geht der Regelsatz 359,- in Gedanken jetzt mal weg. Sind wir bei 231,-. Wenn du in unserem Bsp. höhere Mietkosten als 231,- hast, bleibst Du im Leistungsbezug. Dann bekämst Du also den Alg II-Satz (359,- + z.B. 361,- Miete = 720,-). Davon hast Du selbst 590,- (s.o.) verdient. Das Amt hätte also noch 130,- an Dich zu zahlen. Letztlich hättest Du in dem Monat dann 920,- + 130,- = 1.050,-,- zur Verfügung. OK, das Ticket für 78,- müsstest Du noch zahlen. Insgesamt könntest Du also über 252,- mehr verfügen. Ist doch immerhin 5/3 dessen, wovon man mit Alg II den ganzen Monat auskommen muss.
Und daraus den Stundenlohn nach Abzug von Alg II zu errechnen ist ja so ne Sache. Das müssten wir ja dann alle tun.
irgendwie ein bisschen absurd, wenn man das so durchrechnet.
Jetzt nicht mehr, oder? Einfacher formuliert: Erst wenn das anzurechnende (!) Gehalt abzgl. aller Erwerbsaufwendungen höher sind als der Alg II-Satz, bist Du raus (und musst Deint Ticket selbst zahlen).
ok, danke.
transparenz sieht wohl anders aus und ich möchte nicht wissen wie viele sich der diversen möglichkeiten gar nicht bewußt sind.
Wer im übrigen einen guten SB hat, kann bis zu 6 Monate die Fahrtkosten der Arbeitsaufnahme erstattet bekommen. Ist aber eine Kann-Leistung der ARGE, sprich des zuständigen SB.
Ich will dich bestimmt nicht in Irgendeine Ecke rücken, keine Angst, das liegt mir fern.
Ich gebe zu das ich mit Gesetzestexten so meine probleme habe, wie viele andere auch.
Aber du meinst doch nicht wirklich das man seine Fahrkosten 1:1 zurückerstattet bekommt vom Finanzamt ??
Angenommen die Person X zahlt für 12 Monatskarten 500 Euro im Jahr.. ( ich schau jetzt nicht nach was die genau kosten würden )
Dann macht betreffende Person X ihren Lohnsteuerausgleich und gibt die 12 Monatsfahrkarten ( von mir aus auch nur 11 Monatskarten, man hat ja auch mal Urlaub ) an.
Bekommt Person X dann wirklich die vollen 500 Euro zurückerstattet ??
Also sagen wir mal person X hätte anspruch auf ne Steuerrückzahlung ohne fahrkartenabsatz von 65 Euro.
Dann würde diese Person noch zusätzlich 500 Euro an Fahrkartenkosten absetzen.
Somit müssten 565 Euro vom Finazamt zurückerstattet werden !! Kannst du das so bestätigen ?? Mir wurden letztes jahr für 4000 Autokilometer fahrtweg zur Arbeit und zurück grade mal ca: 70 Euro gezahlt... ??
Geförderte Altersvorsorgebeträge werden ebenfalls nicht als Einkommen angerechnet.
Diesen Satz verstehe ich auch nicht, was soll der Aussagen.
Wie funktioniert das ??
Ich habe keine Riesterrente, und bin deswegen mit den genauen abläufen nicht vertraut. Aber man will mir doch nicht sagen das ich Anspruch auf Riesterrente habe, ohne selbst einen kleinen Beitrag dafür bezahlen zu müssen. Ganz egal ob das vom Brutto oder vom Nettolohn abgeht, oder drauf angerechnet wird oder nicht ?? Will der Arbeitnehmer Vorsorgen, wird er auf jedenfall was von seinem Verdienten geld dafür Investieren müssen und hat somit doch einiges weniger in der Tasche, oder liege ich damit falsch ??
Mich Interesieren nicht die Gesetzestexte, sondern mehr das was unterm Strich übrigbleibt !!
Hierfür bietet das Gesetz hinreichend Möglichkeiten. Wenn man nicht kundig genug ist, die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, sollte man sich eben helfen lassen.
Bei 50,- wg. einer falschen Telefonrechnung rennen doch auch alle zu Gericht. Warum nicht auch mal, wenn es um die eigene Existenz geht.
Gesetze sind manchmal, aber nicht immer, fern der Lebenswirklichkeit gestaltet.
Verständlich.
Sollte aber jetzt oben glaube ich erklärt sein.
Ist zumindest meine Meinung.
Ich kann solche Jobs ja noch bei Unternehmen verstehen die keine gewinnbringenden Einkünfte haben. Aber wenn man sieht wie ein Unternehmen wie Mc Donalds Milliarden im Jahr macht.. und den Arbeitslohn sieht den die bezahlen.. müsste einem das essen bei Mc Donalds eigentlich nach jedem bissen wieder hochkommen.
von dem € 920,-- job bei der frikadellenbraterei ausgehend, wie kann ich denn die monatliche zusatzbelastung einer monatskarte für € 78,-- so geltend machen, dass ich nicht in vorleistung treten muss?
Bekommen die Leuts bei Mc Doof nicht 1000 Euro netto auf die Hand? Wenn ich überlege, dass eine Freundin von mir als Kindergärtnerin 1200 Euro netto erhält...
Ausgehend von vorherigem Alg II-Bezug, also mntl. Einkünften von 359,-, die ja der existenzsicherung dienen, wird der Leistungsträger Dir die Karte zum Zwecke der Arbeitsaufnahme auf Antrag vorzustrecken haben.
Prinzipiell ist aus dem neu geschaffenen Vermittlungsbudget (fast) alles förderbar, das einer Beschäftigungsaufnahme dient.
Wenn ich also vortragen kann, ohne diese Leistung den bestimmten Job als Würtslwender erst gar nicht annehemen zu können, besteht keine Möglichkeit anderweitiger Ermessensausübung durch die Behörde.
interessant, war mir so gar nicht bekannt.
und, entschuldige meine neugierde, wie lange besteht dieser anspruch? die wahrscheinlichkeit mich aus der frikadellenbraterei erolgreich in einen gut oder deutlich besser dotierten job weiter zu entwickeln wäre ja nicht allzu groß. wenn ich nach zehn jahren käse auf frikadellen legen € 78,-- mehr verdienen würde, wäre der anspruch dann hinfällig?
Nichts zu entschuldigen. Deshalb unterhalten wir uns ja.
Jetzt unterliegst Du aber glaube ich einem Mißverständnis:
Im ersten Monat fehlt Dir das Geld, also die 78,-. Im zweiten Monat hast Du es ja, da Du ja dann was verdienst. Ein Zuschuss/Darlehen ist also nicht mehr nötig. Von dem dann ja mntl. eingehende anzurechnenden Gehalt werden die 78,- als ewerbsbedingte Aufwendung abzuziehen sein. Die bleiben Dir also, da Du sie ja niemals zur Verfügung hast.
Du brauchst die 78,- also nur einmal. Und nur das stellt den Anspruch dar.
Bitte nicht verwechseln mit der danach erfolgenden Abzugsfähigkeit vom Verdienst.
Der Anspruch auf die 78,- hat demzufolge auch nichts mit der Gehaltshöhe nach 10 Jahren zu tun. Es ist eine Starthilfe in den Job. Egal wie hoch die Starthilfe, egal wie hoch das Gehalt, die Relation muss eben stimmen. Dann ist ganz vieles möglich. Auch wenn man's selten freiwillig bekommt.
Die Nichtanrechnung von Aufwendungen bleibt stets erhalten. Unabhängig von der Einkommenshöhe. Bis du eines schönen Tages keine Einkommensnachweise mehr zur Behörde tragen musst, weil du genug verdienst.
ok, mal schauen ob ich das kapiert habe. ich hätte also nach dem ersten monat nicht mehr € 180,-- mehr gegenüber dem alg II, sondern nur noch €100,--, da ich die aufwendungen für den weg zum arbeitsplatz selbst zu tragen hätte. und für diese € 100,-- mehr würde ich 160 - 180 stunden im monat den aktienkurs meiner frikadellenbraterei befördern.
irgendwie ein bisschen absurd, wenn man das so durchrechnet.
Gauck sagte zu dem Thema mal (nicht wörtlich): man müsse den Leuten, die abgehängt sind, die Möglichkeiten geben, wieder Anschluss zu finden. Das schlechteste wäre, die durch eine halbwegs-Versorgung ruhig zu stellen.
Ich wurde vor 15 Jahren für blöd gehalten, weil ich damals Leiharbeit machte.
Nach dem Motto: für das bisschen Kohle lohnt das nicht, der X macht mal nen Gelegenheitsjob und hat mehr. Das dürfte heute u. U. noch ähnlich laufen.
Zu dieser Zeit war auch mal eine Sendung in der Arbeitslose sich lautstark und plump über ihre Situation beschwerten, denen hätte man mal sagen sollen:
Morgen 6.00 Frühschicht Knettenbrech bei Fa. Opel. Da wäre kaum einer oder gar keiner gekommen.
Natürlich sind Verschärfungen und Druck auf die Arbeitslosen leider oft so, dass es genau die Falschen trifft, die Abzocker winden sich irgendwie raus.
Einerseits so zu tun, als ob es nur eine minimale Verweigere Quote gibt, ist genauso abwegig wie zu behaupten, alle wären Faulenzer. Die Wahrheit steckt wie immer in der Mitte.....
Nene. Du gehst davon aus, dass Du komplett aus dem sog. aufstockenden Bezug fallen würdest. Da müsste aber mehr Gehalt fließen.
Von den 920,- bleiben nach Abzug der Alg II-Freibeträge nur noch 668,- übrig. Davon werden nochmals die 78,- abgezogen. Vielleicht noch mehr, wenn mehr Aufwendungen anfallen. Bleiben also nur noch 590,- anzurechnen. Davon geht der Regelsatz 359,- in Gedanken jetzt mal weg. Sind wir bei 231,-. Wenn du in unserem Bsp. höhere Mietkosten als 231,- hast, bleibst Du im Leistungsbezug.
Dann bekämst Du also den Alg II-Satz (359,- + z.B. 361,- Miete = 720,-). Davon hast Du selbst 590,- (s.o.) verdient. Das Amt hätte also noch 130,- an Dich zu zahlen. Letztlich hättest Du in dem Monat dann 920,- + 130,- = 1.050,-,- zur Verfügung. OK, das Ticket für 78,- müsstest Du noch zahlen.
Insgesamt könntest Du also über 252,- mehr verfügen. Ist doch immerhin 5/3 dessen, wovon man mit Alg II den ganzen Monat auskommen muss.
Und daraus den Stundenlohn nach Abzug von Alg II zu errechnen ist ja so ne Sache. Das müssten wir ja dann alle tun.
Jetzt nicht mehr, oder?
Einfacher formuliert: Erst wenn das anzurechnende (!) Gehalt abzgl. aller Erwerbsaufwendungen höher sind als der Alg II-Satz, bist Du raus (und musst Deint Ticket selbst zahlen).
ich habe meine studienzeit mit zeitarbeit überstanden. man hat nicht gut verdient, aber es war ok und wenn man sich nicht zu schade ist kartons zu komissionieren oder kanister auf ein fließband zu stellen, dann war das schon ok.
die zeiten sind aber vorbei. bei zeitarbeitsfirmen die auf bürojobs spezialisiert sind kommt man kaum noch rein ohne hochqualifiziertem profil. eine mir befreundete personalleiterin, bei einem großen und seriösen unternehmen, konnte einer freundin, die ein diplom in englisch und spanisch hat, nicht weiterhelfen, da der lebenslauf den ansprüchen der "mietenden" unternehmen nicht ausreiche.
bei industriejobs ist es mittlerweile so, dass große unternehmen einfach subunternehmen ausgründen und von denen leute mieten, die katastrophal bezahlt werden und die fast keinerlei kündigungsschutz unterliegen. unser hauptsponsor ist da auch dick dabei.
die letzten 10 - 15 jahre hat sich da ganz massiv etwas verändert.
mir persönlich sind deutlich mehr menschen begegnet, die ernsthaft einen angemessenen job (früher nannte man das beruf) suchen als totalverweigerer.
ok, danke.
transparenz sieht wohl anders aus und ich möchte nicht wissen wie viele sich der diversen möglichkeiten gar nicht bewußt sind.
Wenn die Jungs und Mädels vom Amt sich dessen alle bewußt und etwas mitteilsamer wären, wär' für viele schon viel erreicht.