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[Hilfe] @Bänker & RA`s

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Hallo,

ich habe ein Problemchen, mit dem ich mich weder anfreunden noch abfinden möchte.

Beim Rechnungsabschluss habe ich festgestellt, dass insgesamt 75 EUR mehr berechnet wurden, als es hätte sein dürfen.

Nach Rückfrage bei meinem Bankberater teilte dieser mir mit, das es sich um Gebühren für Auslandsüberweisungen auf mein Konto handelt.
Sprich 10 Überweisungen auf mein Konto a 7.50 EUR Gebühr.

Nach erneuter Nachfrage und Forderung, mir diese Kosten wieder meinem Konto gutzuschreiben, teilte mir mein Berater mit, dass dieses nicht gehen würde, da der Zahler an die Bank übermittelt hätte, dass ich diese Kosten tragen würde.

Richtig ist, dass der Zahler/Überweiser sich vereinbarte 5 EUR für die Überweisung von den Rechnungen einhalten darf, was er auch bei allen Rechnungen getan hat.

Meine Bank weigert sich nun, mir die Kosten zu erstatten und verweist auf den Zahler, bei dem ich mir diese Kosten zurückholen soll.

Aber es kann doch nicht sein, dass die Bank mir hier Kosten in Rechnung setzt für eine Leistung, die sie mir gegenüber weder erbracht hat noch zu der ich sie beauftragt habe.

Habt Ihr hier Rat?
Wie sieht die Rechtslage aus?
Darf die Bank mir einfach diese Kosten in Rechnung setzen?
Muss sich die Bank nicht wenn, ihre Kosten vom Leistungsanspruchnehmer (Zahler) erstatten lassen?


Danke & Gruß
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Habt Ihr hier Rat?
Die Problematik darfst Du mit dem Auftraggeber regeln.

Wie sieht die Rechtslage aus?
Deine Bank weigert sich zurecht. Dienstleistung wurde erbracht und darf gepriced werden.

Gebührenregelung Auslandszahlungsverkehr:
"SHA" = Teilung (standard)
"OUR" = Alle Entgelte z.Lst. Auftraggeber
"BEN" = Alle Entgelte z.Lst. Empfänger

Im europäischen Zahlungsverkehr (SEPA) entfällt die letzte Variante. Ich schließe daraus, dass Du keinen SEPA Eingang erhalten hast...

Muss sich die Bank nicht wenn, ihre Kosten vom Leistungsanspruchnehmer (Zahler) erstatten lassen?

Nö, das wäre der Fall, wenn es sich um einen "OUR" Auftrag gehandelt hätte
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Kameruner schrieb:
Habt Ihr hier Rat?
Die Problematik darfst Du mit dem Auftraggeber regeln.

Wie sieht die Rechtslage aus?
Deine Bank weigert sich zurecht. Dienstleistung wurde erbracht und darf gepriced werden.

Gebührenregelung Auslandszahlungsverkehr:
"SHA" = Teilung (standard)
"OUR" = Alle Entgelte z.Lst. Auftraggeber
"BEN" = Alle Entgelte z.Lst. Empfänger

Im europäischen Zahlungsverkehr (SEPA) entfällt die letzte Variante. Ich schließe daraus, dass Du keinen SEPA Eingang erhalten hast...

Muss sich die Bank nicht wenn, ihre Kosten vom Leistungsanspruchnehmer (Zahler) erstatten lassen?

Nö, das wäre der Fall, wenn es sich um einen "OUR" Auftrag gehandelt hätte


Danke für Deine Antwort.

Ich war heute eine halbe Stunde persönlich bei meinem Bankberater und war dermaßen uneinsichtig, dass dieser mir völlig entnervt die kompletten Gebühren (aus Kulanz) wieder gutgeschrieben hat.  
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Respekt, so gehts natürlich auch  
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B-W-X schrieb:


Ich war heute eine halbe Stunde persönlich bei meinem Bankberater und war dermaßen uneinsichtig, ...



Ich hatte mal vor mehr als 20 Jahren einen Kunden, der ist in seiner Kreditangelegenheit in der großen Kassenhalle der Bank ganz schön laut (aber nicht ausfallend) geworden, da musste ich rasch mit meinem Chef telefonieren und - schwupps - hatte der Kunde sein Interesse durchgesetzt gehabt...  


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