Liebe Anwaltschaft oder sonstige Kundige, ich habe folgendes Anliegen:
bei den ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) habe ich vor 10 Tagen für meinen zur Einreise vorgesehenen Vadder ein Onlineticket gebucht, bestellt und ausgedruckt.
Soweit, sogut.
Nun kann der ältere Herr die Reise nicht antreten, aus mancherlei Gründen, und die ÖBB will mir den Fahrpreise nicht erstatten, da sich in ihren Tarifbestimmungen unter Punkt 7.1 der Satz "Für Online Tickets besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Umtausch." befindet.
Soweit, auch gut, da ich dies ja vor der Buchung wusste.
Aaaaaaber - kann die ÖBB so einfach das 14-tägige Widerrufsrecht ausser Kraft setzen und negieren? Habe ich das nicht bei jedem Kauf, speziell im Internetz? Oder bin ich hier vollkommen irrig?
Als Laie würde ich sagen, dass die 14 Tage Widerrufsrecht ja durch das BGB geregelt werden. Da die Österreichischen Bundesbahnen ja nicht im Geltungsberich des BGB liegen, kann man sich hier auch nicht darauf berufen. Aber vielleicht können die Profis da ja mehr zu sagen
MrBoccia schrieb: Liebe Anwaltschaft oder sonstige Kundige, ich habe folgendes Anliegen:
bei den ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) habe ich vor 10 Tagen für meinen zur Einreise vorgesehenen Vadder ein Onlineticket gebucht, bestellt und ausgedruckt.
Soweit, sogut.
Nun kann der ältere Herr die Reise nicht antreten, aus mancherlei Gründen, und die ÖBB will mir den Fahrpreise nicht erstatten, da sich in ihren Tarifbestimmungen unter Punkt 7.1 der Satz "Für Online Tickets besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Umtausch." befindet.
Soweit, auch gut, da ich dies ja vor der Buchung wusste.
Aaaaaaber - kann die ÖBB so einfach das 14-tägige Widerrufsrecht ausser Kraft setzen und negieren? Habe ich das nicht bei jedem Kauf, speziell im Internetz? Oder bin ich hier vollkommen irrig?
Schon mal Dank an die Wissenden.
Also ich nehme an, du möchtest wissen, wie es in Deutschland ist, da dein Vater das Ticket wohl hier erstanden hat. Also gem. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge (und damit das Widerrufsrecht) keine Anwendung auf Dienstleistungen im Bereich der Beförderung. Das Widerrufsrecht hat somit keine Geltung für im Internet erstandene Fahrkarten der Bahn.
MrBoccia schrieb: Liebe Anwaltschaft oder sonstige Kundige, ich habe folgendes Anliegen:
bei den ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) habe ich vor 10 Tagen für meinen zur Einreise vorgesehenen Vadder ein Onlineticket gebucht, bestellt und ausgedruckt.
Soweit, sogut.
Nun kann der ältere Herr die Reise nicht antreten, aus mancherlei Gründen, und die ÖBB will mir den Fahrpreise nicht erstatten, da sich in ihren Tarifbestimmungen unter Punkt 7.1 der Satz "Für Online Tickets besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Umtausch." befindet.
Soweit, auch gut, da ich dies ja vor der Buchung wusste.
Aaaaaaber - kann die ÖBB so einfach das 14-tägige Widerrufsrecht ausser Kraft setzen und negieren? Habe ich das nicht bei jedem Kauf, speziell im Internetz? Oder bin ich hier vollkommen irrig?
Schon mal Dank an die Wissenden.
Also ich nehme an, du möchtest wissen, wie es in Deutschland ist, da dein Vater das Ticket wohl hier erstanden hat. Also gem. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge (und damit das Widerrufsrecht) keine Anwendung auf Dienstleistungen im Bereich der Beförderung. Das Widerrufsrecht hat somit keine Geltung für im Internet erstandene Fahrkarten der Bahn.
Hoffe ich konnte helfen.
ne, steht ja oben: ich bei den ÖBB, also in Österreich.
Aber es ist doch davon auszugehen, dass das, was du anführst, auch in Österreich Geltung hat. Alles sehr kundenfreundlich.
MrBoccia schrieb: Liebe Anwaltschaft oder sonstige Kundige, ich habe folgendes Anliegen:
bei den ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) habe ich vor 10 Tagen für meinen zur Einreise vorgesehenen Vadder ein Onlineticket gebucht, bestellt und ausgedruckt.
Soweit, sogut.
Nun kann der ältere Herr die Reise nicht antreten, aus mancherlei Gründen, und die ÖBB will mir den Fahrpreise nicht erstatten, da sich in ihren Tarifbestimmungen unter Punkt 7.1 der Satz "Für Online Tickets besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Umtausch." befindet.
Soweit, auch gut, da ich dies ja vor der Buchung wusste.
Aaaaaaber - kann die ÖBB so einfach das 14-tägige Widerrufsrecht ausser Kraft setzen und negieren? Habe ich das nicht bei jedem Kauf, speziell im Internetz? Oder bin ich hier vollkommen irrig?
Schon mal Dank an die Wissenden.
5.3 Bei Nutzung des Bankeinzugsverfahrens sind Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben. Zur Durchführung des Bankeinzugsverfahrens hat der Kunde eine ausreichende Kontodeckung sicherzustellen. Der maximale Einkaufsrahmen beträgt im Zeitraum von 12 Tagen ab erstmaliger Nutzung einer Kontoverbindung für Inhaber einer ÖBB VORTEILScard € 100,-, für Kunden ohne ÖBB VORTEILScard € 30,-. Danach sind bei banktechnisch erfolgreicher Abwicklung der ersten Buchungen weitere Buchungen bis maximal € 400,- pro Buchung möglich. Für wegen Widerruf, Falschangabe oder mangelnde Kontodeckung durchgeführte Rückbuchungen wird dem Kunden eine Gebühr von € 10,- in Rechnung gestellt. Werden Kontobelastungen durch die Bank des Kunden nicht eingelöst, wird der Kontoinhaber für den Bankeinzug bei Buchungen über www.oebb.at gesperrt. Die Sperrung bleibt solange wirksam, bis der Kunde die fälligen Aufträge bezahlt hat.
Widerruf wird also eingeräumt.
Muss auch. Sagt Brüssel. Keine Ahnung wie lange das W-Recht ausgeübt werden kann. Nachdem ich einmal im ABGB/AUT lesen musste, fasse ich das nicht mehr an. Hab's nicht verstanden.
MrBoccia schrieb: Liebe Anwaltschaft oder sonstige Kundige, ich habe folgendes Anliegen:
bei den ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) habe ich vor 10 Tagen für meinen zur Einreise vorgesehenen Vadder ein Onlineticket gebucht, bestellt und ausgedruckt.
Soweit, sogut.
Nun kann der ältere Herr die Reise nicht antreten, aus mancherlei Gründen, und die ÖBB will mir den Fahrpreise nicht erstatten, da sich in ihren Tarifbestimmungen unter Punkt 7.1 der Satz "Für Online Tickets besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Umtausch." befindet.
Soweit, auch gut, da ich dies ja vor der Buchung wusste.
Aaaaaaber - kann die ÖBB so einfach das 14-tägige Widerrufsrecht ausser Kraft setzen und negieren? Habe ich das nicht bei jedem Kauf, speziell im Internetz? Oder bin ich hier vollkommen irrig?
Schon mal Dank an die Wissenden.
5.3 Bei Nutzung des Bankeinzugsverfahrens sind Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben. Zur Durchführung des Bankeinzugsverfahrens hat der Kunde eine ausreichende Kontodeckung sicherzustellen. Der maximale Einkaufsrahmen beträgt im Zeitraum von 12 Tagen ab erstmaliger Nutzung einer Kontoverbindung für Inhaber einer ÖBB VORTEILScard 100,-, für Kunden ohne ÖBB VORTEILScard 30,-. Danach sind bei banktechnisch erfolgreicher Abwicklung der ersten Buchungen weitere Buchungen bis maximal 400,- pro Buchung möglich. Für wegen Widerruf, Falschangabe oder mangelnde Kontodeckung durchgeführte Rückbuchungen wird dem Kunden eine Gebühr von 10,- in Rechnung gestellt. Werden Kontobelastungen durch die Bank des Kunden nicht eingelöst, wird der Kontoinhaber für den Bankeinzug bei Buchungen über www.oebb.at gesperrt. Die Sperrung bleibt solange wirksam, bis der Kunde die fälligen Aufträge bezahlt hat.
Widerruf wird also eingeräumt.
Muss auch. Sagt Brüssel. Keine Ahnung wie lange das W-Recht ausgeübt werden kann. Nachdem ich einmal im ABGB/AUT lesen musste, fasse ich das nicht mehr an. Hab's nicht verstanden.
Da gehts um den Widerruf der Einzugsermächtigung und nicht um das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Vom Vertrag kannste dich mit erstgenanntem nicht lösen, zahlst nur 10 € Extragebühren.
MrBoccia schrieb: Liebe Anwaltschaft oder sonstige Kundige, ich habe folgendes Anliegen:
bei den ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) habe ich vor 10 Tagen für meinen zur Einreise vorgesehenen Vadder ein Onlineticket gebucht, bestellt und ausgedruckt.
Soweit, sogut.
Nun kann der ältere Herr die Reise nicht antreten, aus mancherlei Gründen, und die ÖBB will mir den Fahrpreise nicht erstatten, da sich in ihren Tarifbestimmungen unter Punkt 7.1 der Satz "Für Online Tickets besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Umtausch." befindet.
Soweit, auch gut, da ich dies ja vor der Buchung wusste.
Aaaaaaber - kann die ÖBB so einfach das 14-tägige Widerrufsrecht ausser Kraft setzen und negieren? Habe ich das nicht bei jedem Kauf, speziell im Internetz? Oder bin ich hier vollkommen irrig?
Schon mal Dank an die Wissenden.
5.3 Bei Nutzung des Bankeinzugsverfahrens sind Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben. Zur Durchführung des Bankeinzugsverfahrens hat der Kunde eine ausreichende Kontodeckung sicherzustellen. Der maximale Einkaufsrahmen beträgt im Zeitraum von 12 Tagen ab erstmaliger Nutzung einer Kontoverbindung für Inhaber einer ÖBB VORTEILScard € 100,-, für Kunden ohne ÖBB VORTEILScard € 30,-. Danach sind bei banktechnisch erfolgreicher Abwicklung der ersten Buchungen weitere Buchungen bis maximal € 400,- pro Buchung möglich. Für wegen Widerruf, Falschangabe oder mangelnde Kontodeckung durchgeführte Rückbuchungen wird dem Kunden eine Gebühr von € 10,- in Rechnung gestellt. Werden Kontobelastungen durch die Bank des Kunden nicht eingelöst, wird der Kontoinhaber für den Bankeinzug bei Buchungen über www.oebb.at gesperrt. Die Sperrung bleibt solange wirksam, bis der Kunde die fälligen Aufträge bezahlt hat.
Widerruf wird also eingeräumt.
Muss auch. Sagt Brüssel. Keine Ahnung wie lange das W-Recht ausgeübt werden kann. Nachdem ich einmal im ABGB/AUT lesen musste, fasse ich das nicht mehr an. Hab's nicht verstanden.
Da gehts um den Widerruf der Einzugsermächtigung und nicht um das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
Hatte ich anderes behauptet? Falls ja ergeht hiermit Widerruf. Im Ernst: Ich lese das nicht in der von Dir angenommenen Eindeutigkeit. Du magst aber angesichts des Kontexts "Zahlungsverkehr" durchaus recht haben.
Vom Vertrag kannste dich mit erstgenanntem nicht lösen, zahlst nur 10 € Extragebühren.
Das wiederum sehe ich anders. Ein Widerrufsrecht besteht (bestand?) in jedem Fall. Ungeachtet dessen, wie man die Bestimmung zum Tarif liest: Ösi-Seite zum Thema . Offensichtlich sind dort jdoch nur die Mindestanforderungen aus der Richtlinie von 7 Tagen umgesetzt worden.
MrBoccia schrieb: Liebe Anwaltschaft oder sonstige Kundige, ich habe folgendes Anliegen:
bei den ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) habe ich vor 10 Tagen für meinen zur Einreise vorgesehenen Vadder ein Onlineticket gebucht, bestellt und ausgedruckt.
Soweit, sogut.
Nun kann der ältere Herr die Reise nicht antreten, aus mancherlei Gründen, und die ÖBB will mir den Fahrpreise nicht erstatten, da sich in ihren Tarifbestimmungen unter Punkt 7.1 der Satz "Für Online Tickets besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Umtausch." befindet.
Soweit, auch gut, da ich dies ja vor der Buchung wusste.
Aaaaaaber - kann die ÖBB so einfach das 14-tägige Widerrufsrecht ausser Kraft setzen und negieren? Habe ich das nicht bei jedem Kauf, speziell im Internetz? Oder bin ich hier vollkommen irrig?
Schon mal Dank an die Wissenden.
5.3 Bei Nutzung des Bankeinzugsverfahrens sind Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben. Zur Durchführung des Bankeinzugsverfahrens hat der Kunde eine ausreichende Kontodeckung sicherzustellen. Der maximale Einkaufsrahmen beträgt im Zeitraum von 12 Tagen ab erstmaliger Nutzung einer Kontoverbindung für Inhaber einer ÖBB VORTEILScard 100,-, für Kunden ohne ÖBB VORTEILScard 30,-. Danach sind bei banktechnisch erfolgreicher Abwicklung der ersten Buchungen weitere Buchungen bis maximal 400,- pro Buchung möglich. Für wegen Widerruf, Falschangabe oder mangelnde Kontodeckung durchgeführte Rückbuchungen wird dem Kunden eine Gebühr von 10,- in Rechnung gestellt. Werden Kontobelastungen durch die Bank des Kunden nicht eingelöst, wird der Kontoinhaber für den Bankeinzug bei Buchungen über www.oebb.at gesperrt. Die Sperrung bleibt solange wirksam, bis der Kunde die fälligen Aufträge bezahlt hat.
Widerruf wird also eingeräumt.
Muss auch. Sagt Brüssel. Keine Ahnung wie lange das W-Recht ausgeübt werden kann. Nachdem ich einmal im ABGB/AUT lesen musste, fasse ich das nicht mehr an. Hab's nicht verstanden.
Da gehts um den Widerruf der Einzugsermächtigung und nicht um das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
Hatte ich anderes behauptet? Falls ja ergeht hiermit Widerruf. Im Ernst: Ich lese das nicht in der von Dir angenommenen Eindeutigkeit. Du magst aber angesichts des Kontexts "Zahlungsverkehr" durchaus recht haben.
Vom Vertrag kannste dich mit erstgenanntem nicht lösen, zahlst nur 10 Extragebühren.
Das wiederum sehe ich anders. Ein Widerrufsrecht besteht (bestand?) in jedem Fall. Ungeachtet dessen, wie man die Bestimmung zum Tarif liest: Ösi-Seite zum Thema . Offensichtlich sind dort jdoch nur die Mindestanforderungen aus der Richtlinie von 7 Tagen umgesetzt worden.
Unter "erstgenanntem" ist der Widerruf der Einzugsermächtigung zu verstehen. Wie man damit von einem Vertrag zurücktreten soll, erklärst du mir bitte mal.
Davon sind ist die Widerrufsmöglichkeit bei Fernabsatzvertrag zu unterscheiden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. In Deutschland wurde die Richtlinie so umgesetzt, dass Verträge über Beförderung von den Widerrufsmöglichkeiten ausgenommen sind. Wie die Ösis das geregelt haben, weiß ich nicht und habe nie behauptet es zu wissen.
bei den ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) habe ich vor 10 Tagen für meinen zur Einreise vorgesehenen Vadder ein Onlineticket gebucht, bestellt und ausgedruckt.
Soweit, sogut.
Nun kann der ältere Herr die Reise nicht antreten, aus mancherlei Gründen, und die ÖBB will mir den Fahrpreise nicht erstatten, da sich in ihren Tarifbestimmungen unter Punkt 7.1 der Satz "Für Online Tickets besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Umtausch." befindet.
Soweit, auch gut, da ich dies ja vor der Buchung wusste.
Aaaaaaber - kann die ÖBB so einfach das 14-tägige Widerrufsrecht ausser Kraft setzen und negieren? Habe ich das nicht bei jedem Kauf, speziell im Internetz? Oder bin ich hier vollkommen irrig?
Schon mal Dank an die Wissenden.
Also ich nehme an, du möchtest wissen, wie es in Deutschland ist, da dein Vater das Ticket wohl hier erstanden hat. Also gem. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge (und damit das Widerrufsrecht) keine Anwendung auf Dienstleistungen im Bereich der Beförderung. Das Widerrufsrecht hat somit keine Geltung für im Internet erstandene Fahrkarten der Bahn.
Hoffe ich konnte helfen.
ne, steht ja oben: ich bei den ÖBB, also in Österreich.
Aber es ist doch davon auszugehen, dass das, was du anführst, auch in Österreich Geltung hat. Alles sehr kundenfreundlich.
Danke für die Infos.
5.3
Bei Nutzung des Bankeinzugsverfahrens sind Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben. Zur Durchführung des Bankeinzugsverfahrens hat der Kunde eine ausreichende Kontodeckung sicherzustellen. Der maximale Einkaufsrahmen beträgt im Zeitraum von 12 Tagen ab erstmaliger Nutzung einer Kontoverbindung für Inhaber einer ÖBB VORTEILScard € 100,-, für Kunden ohne ÖBB VORTEILScard € 30,-. Danach sind bei banktechnisch erfolgreicher Abwicklung der ersten Buchungen weitere Buchungen bis maximal € 400,- pro Buchung möglich. Für wegen Widerruf, Falschangabe oder mangelnde Kontodeckung durchgeführte Rückbuchungen wird dem Kunden eine Gebühr von € 10,- in Rechnung gestellt. Werden Kontobelastungen durch die Bank des Kunden nicht eingelöst, wird der Kontoinhaber für den Bankeinzug bei Buchungen über www.oebb.at gesperrt. Die Sperrung bleibt solange wirksam, bis der Kunde die fälligen Aufträge bezahlt hat.
Widerruf wird also eingeräumt.
Muss auch. Sagt Brüssel. Keine Ahnung wie lange das W-Recht ausgeübt werden kann.
Nachdem ich einmal im ABGB/AUT lesen musste, fasse ich das nicht mehr an. Hab's nicht verstanden.
Da gehts um den Widerruf der Einzugsermächtigung und nicht um das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Vom Vertrag kannste dich mit erstgenanntem nicht lösen, zahlst nur 10 € Extragebühren.
Hatte ich anderes behauptet? Falls ja ergeht hiermit Widerruf.
Im Ernst: Ich lese das nicht in der von Dir angenommenen Eindeutigkeit. Du magst aber angesichts des Kontexts "Zahlungsverkehr" durchaus recht haben.
Das wiederum sehe ich anders.
Ein Widerrufsrecht besteht (bestand?) in jedem Fall. Ungeachtet dessen, wie man die Bestimmung zum Tarif liest:
Ösi-Seite zum Thema .
Offensichtlich sind dort jdoch nur die Mindestanforderungen aus der Richtlinie von 7 Tagen umgesetzt worden.
Unter "erstgenanntem" ist der Widerruf der Einzugsermächtigung zu verstehen. Wie man damit von einem Vertrag zurücktreten soll, erklärst du mir bitte mal.
Davon sind ist die Widerrufsmöglichkeit bei Fernabsatzvertrag zu unterscheiden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. In Deutschland wurde die Richtlinie so umgesetzt, dass Verträge über Beförderung von den Widerrufsmöglichkeiten ausgenommen sind. Wie die Ösis das geregelt haben, weiß ich nicht und habe nie behauptet es zu wissen.