Gude Eintrachtfans, Ich möchte die Adlerträgern die ein YT Profil haben warnen vor einem Betrüger. Er schickt mit verschiedenen Accounts wie zB: http://www.youtube.com/user/InkassoKammerBerlin PN´s an youtube user wo man beschuldigt wird illegal Music runtergeladen zu haben und man soll ihn 50 Euro zahlen per Paysafecard... und für Fragen würde er unter einer E-Mail bei Hotmail oder Public Files entgegen nehmen. Falls ihr die Nachricht kriegt ignorieren es handelt sich um ein Betrug eine seriöse Firma schickt einem nix über pn´s bei YT.
Ich hoffe ich konnte denen helfen die die Nachricht gekriegt haben bzw. einen YT acc haben
PS: sorry das ich das bei eintracht.de poste aber ist ja auch bei Dies&Das
danke für die Info. Habe nämlich heute auch so eine E-Mail bekommen! Hab nach der Telefonnr. Gegoogelt, bei der Adresse gibts auch keinen Anwalt, und über die Jennsen AG brauchen wir wohl kaum zu reden. Schon ein bisschen professionell wie der das geschrieben hat, im gegensatz zu anderen:
JENSSEN AG schrieb: Mahnschreiben HC/217/84-AZ Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant "Universal Music" festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschützes Materiel in Form von Musik heruntergerladen haben.
Da dies gegen das Urheberrecht Verstößt fordern Wir Sie auf eine Mahngebühr in Höhe von 50€ an uns zu zahlen.
Wenn Sie diese Gebühr bezahlen, entgehen Sie einem Mahnverfahren und einem Gerichtsprozess, (Urheberrechts Verletzungen sind kein Kavaliersdelikt).
Sollten Sie den ausstehenden Betrag jedoch nicht begleichen, sind wir gezwungen ein Mahnverfahren gegen Sie zu eröffnen.
Durch dieses kommen Anwaltskosten sowie Gerichtskosten auf Sie zu. Zudem haben Sie dann eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe zu erwarten.
Mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben, hängt davon ab, ob Sie bereits vorbestraft sind.
Wir fordern Sie auf binnen 3 Tagen eine Mail mit folgendem Inhalt an die folgende E-Mail Adresse zu senden:
(Dieses Bezahlverfahren verwenden wir, damit Sie sicher stellen können, dass wir keine weiteren persönlichen Daten von Ihnen sichern um diese gegen Sie zu verwenden. Sobald die Zahlung eingetroffen ist erhalten Sie natürlich binnen 24 Stunden eine Bestätigung, dass keine weiteren rechtlichen Schritte, gegen Sie unternommen werden.)
In dieser Email sollte ausschließlich der 16 stellige Code aufgeführt sein.
Als Betreff geben Sie ubedingt folgendes ein: Verstoß Urheberrechtsverletzung HC/217/84-AZ
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten: 24,79 Euro vorgerichtliche Inkassogebühren: 21,00 Euro vorgerichtliche Inkassoauslagen: 04,21 Euro ------------------------------------------------------------------------------------------ noch offener Gesamtbetrag (Stand: 03.08.2010): 50,00 Euro
Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 50,00 Euro ist bis spätestens den 09.08.2010 unter Angabe des Aktenzeichens HC/217/84 an uns per Email zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.
Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.
Mit freundlichen Grüßen Herr Jenssen, Abteilung Mahnbescheid
Jenssen AG
Registriert und zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts Berlin nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
Schwiebusserstr. 53 10965 Berlin Telefon: +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min) * (Montag bis Freitag / 10.00 - 18.00 Uhr) * aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 EUR/min
Vorstand: Herr Yannik Jenssen (Vorsitzender),
Aufsichtsrat: Sarah Solberg (Vorsitzender)
GiAdler hast du denn mal Musik runtergeladen über MP3 Converter oder so?
danke für die Info. Habe nämlich heute auch so eine E-Mail bekommen! Hab nach der Telefonnr. Gegoogelt, bei der Adresse gibts auch keinen Anwalt, und über die Jennsen AG brauchen wir wohl kaum zu reden. Schon ein bisschen professionell wie der das geschrieben hat, im gegensatz zu anderen:
JENSSEN AG schrieb: Mahnschreiben HC/217/84-AZ Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant "Universal Music" festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschützes Materiel in Form von Musik heruntergerladen haben.
Da dies gegen das Urheberrecht Verstößt fordern Wir Sie auf eine Mahngebühr in Höhe von 50€ an uns zu zahlen.
Wenn Sie diese Gebühr bezahlen, entgehen Sie einem Mahnverfahren und einem Gerichtsprozess, (Urheberrechts Verletzungen sind kein Kavaliersdelikt).
Sollten Sie den ausstehenden Betrag jedoch nicht begleichen, sind wir gezwungen ein Mahnverfahren gegen Sie zu eröffnen.
Durch dieses kommen Anwaltskosten sowie Gerichtskosten auf Sie zu. Zudem haben Sie dann eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe zu erwarten.
Mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben, hängt davon ab, ob Sie bereits vorbestraft sind.
Wir fordern Sie auf binnen 3 Tagen eine Mail mit folgendem Inhalt an die folgende E-Mail Adresse zu senden:
(Dieses Bezahlverfahren verwenden wir, damit Sie sicher stellen können, dass wir keine weiteren persönlichen Daten von Ihnen sichern um diese gegen Sie zu verwenden. Sobald die Zahlung eingetroffen ist erhalten Sie natürlich binnen 24 Stunden eine Bestätigung, dass keine weiteren rechtlichen Schritte, gegen Sie unternommen werden.)
In dieser Email sollte ausschließlich der 16 stellige Code aufgeführt sein.
Als Betreff geben Sie ubedingt folgendes ein: Verstoß Urheberrechtsverletzung HC/217/84-AZ
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten: 24,79 Euro vorgerichtliche Inkassogebühren: 21,00 Euro vorgerichtliche Inkassoauslagen: 04,21 Euro ------------------------------------------------------------------------------------------ noch offener Gesamtbetrag (Stand: 03.08.2010): 50,00 Euro
Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 50,00 Euro ist bis spätestens den 09.08.2010 unter Angabe des Aktenzeichens HC/217/84 an uns per Email zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.
Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.
Mit freundlichen Grüßen Herr Jenssen, Abteilung Mahnbescheid
Jenssen AG
Registriert und zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts Berlin nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
Schwiebusserstr. 53 10965 Berlin Telefon: +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min) * (Montag bis Freitag / 10.00 - 18.00 Uhr) * aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 EUR/min
Vorstand: Herr Yannik Jenssen (Vorsitzender),
Aufsichtsrat: Sarah Solberg (Vorsitzender)
GiAdler hast du denn mal Musik runtergeladen über MP3 Converter oder so?
Jo, beim Schreiben hat er sich schon Mühe gegeben , und nein ich habe noch nie durch MP3 Converter irgendwas runtergeladen.
Mein youtube Account wurde sogar mal gehackt. Folglich hatten sie meine Adresse und ich bekam plötzlich einen Brief von einem Rechtsanwalt (Olaf Tank!!), ich hätte illegal Musik über youtube heruntergeladen etc. (was nicht mal stimmte). Hatte dann mal bei google nach diesem Herrn gesucht. Der macht scheinbar nur solche Abzockerscheiße! Habe ihm dann per Einschreiben einen netten Brief zukommen lassen, seitdem habe ich nie wieder ein Wort von ihm gehört (5 Monate her).
ajatollarockenrolla schrieb: Ist die Verwendung eines YT to MP3 converters illegal?
Es ist nicht illegal, erlaubt, solange Du die Downloads für private Zwecke nutzt. Falls Du die mit anderen teilst (Torrent, Esel und die üblichen Verdächtigen...) biste dran! Falls ich falsch liege, bitte um Aufklärung.
ajatollarockenrolla schrieb: Ist die Verwendung eines YT to MP3 converters illegal?
Es ist nicht illegal, erlaubt, solange Du die Downloads für private Zwecke nutzt. Falls Du die mit anderen teilst (Torrent, Esel und die üblichen Verdächtigen...) biste dran! Falls ich falsch liege, bitte um Aufklärung.
ajatollarockenrolla schrieb: Ist die Verwendung eines YT to MP3 converters illegal?
Es ist nicht illegal, erlaubt, solange Du die Downloads für private Zwecke nutzt. Falls Du die mit anderen teilst (Torrent, Esel und die üblichen Verdächtigen...) biste dran! Falls ich falsch liege, bitte um Aufklärung.
Das ist genau richtig.
Super, dass man hier im Forum Juristen hat, die sich mit sowas richtig auskennen und solche Hinweise geben. Danke erstmal.
Zum Thema: Über IP-Logs mitgeschnitten, dass via Youtube Musik runtergeladen wurde, ist Quatsch. Sobald man ein Video startet wird es eh komplett runtergeladen, um es ansehen zu können. Und es ist dann im Cache des Browsers, also warum sollte das illegal sein? Wenn ihr dieses Video jetzt mit nem Converter runterzieht, kann man in IP-Logs (die man überigens nur sehr schwer beim jeweiligen Provider erhalten kann) nur sehen das die Seite besucht wurde, nicht, dass es als mp3 konvertiert wurde. Denn der Download funktioniert genau so, wie wenn man die Seite aufruft: Das Video wird heruntergeladen.
Im Prinzip verstößt meiner Meinung nach bei Youtube nur der jenige gegen das Urheberrecht, der es hochgeladen hat, wenn er nicht dazu die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers hat.
Wenn man als User sich ein Video ansieht oder ein Lied anhören will kann man ja vorher nicht wissen, ob der Hochlader diese besitzt.
Das Herunterladen ist dann erlaubt, wenn man nicht offenkundig illegal handelt. Bei den großen Plattformen wie YouTube kann man sich darauf berufen, von der Legalität ausgegangen zu sein, zumal diese Übereinkünfte mit den Verwertungsgesellschaften haben bzw. darüber verhandeln, wie im Fall der GEMA. Anders ist dies bei den Tauschbörsen. Hier muss man laut Rechtssprechung davon ausgehen, dass die angebotenen Werke illegal sind. Eine teure Abmahnung und Schadenersatzforderung ist hier oft die Folge, besonders, wenn man wie bei Torrent gleichzeitig Down- und Uploader ist.
stefank schrieb: Das Herunterladen ist dann erlaubt, wenn man nicht offenkundig illegal handelt. Bei den großen Plattformen wie YouTube kann man sich darauf berufen, von der Legalität ausgegangen zu sein, zumal diese Übereinkünfte mit den Verwertungsgesellschaften haben bzw. darüber verhandeln, wie im Fall der GEMA. Anders ist dies bei den Tauschbörsen. Hier muss man laut Rechtssprechung davon ausgehen, dass die angebotenen Werke illegal sind. Eine teure Abmahnung und Schadenersatzforderung ist hier oft die Folge, besonders, wenn man wie bei Torrent gleichzeitig Down- und Uploader ist.
Ich möchte die Adlerträgern die ein YT Profil haben warnen vor einem Betrüger.
Er schickt mit verschiedenen Accounts wie zB: http://www.youtube.com/user/InkassoKammerBerlin
PN´s an youtube user wo man beschuldigt wird illegal Music runtergeladen zu haben und man soll ihn 50 Euro zahlen per Paysafecard...
und für Fragen würde er unter einer E-Mail bei Hotmail oder Public Files entgegen nehmen.
Falls ihr die Nachricht kriegt ignorieren es handelt sich um ein Betrug eine seriöse Firma schickt einem nix über pn´s bei YT.
Ich hoffe ich konnte denen helfen die die Nachricht gekriegt haben bzw. einen YT acc haben
PS: sorry das ich das bei eintracht.de poste aber ist ja auch bei Dies&Das
danke für die Info. Habe nämlich heute auch so eine E-Mail bekommen!
Hab nach der Telefonnr. Gegoogelt, bei der Adresse gibts auch keinen Anwalt, und über die Jennsen AG brauchen wir wohl kaum zu reden. Schon ein bisschen professionell wie der das geschrieben hat, im gegensatz zu anderen:
GiAdler hast du denn mal Musik runtergeladen über MP3 Converter oder so?
Jo, beim Schreiben hat er sich schon Mühe gegeben ,
und nein ich habe noch nie durch MP3 Converter irgendwas runtergeladen.
Es ist nicht illegal,
erlaubt, solange Du die Downloads für private Zwecke nutzt.
Falls Du die mit anderen teilst (Torrent, Esel und die üblichen Verdächtigen...) biste dran!
Falls ich falsch liege, bitte um Aufklärung.
Oohh der nette Herr Tank aus... Osnabrück glaub ich. Ein Paradebeispiel für einen Abzockeranwalt der sich für nichts zu schade ist.
so Leute sind echt ohne Gewissen geboren worden
Und ich glaube auch nicht, dass ein Anwalt, das Geld über 'ne Paysafekart haben will! Schaut euch mal dieses Video an, das klärt euch auf.
auf die Weise will sich ein 16jähriger sein Taschengeld aufbessern
Die Jugend von heute.
zu meiner Zeit hat man nen Kaugummiautomaten eingeschlagen...aber sowas geht im web 2.0 nicht
Das ist genau richtig.
Super, dass man hier im Forum Juristen hat, die sich mit sowas richtig auskennen und solche Hinweise geben. Danke erstmal.
Zum Thema: Über IP-Logs mitgeschnitten, dass via Youtube Musik runtergeladen wurde, ist Quatsch. Sobald man ein Video startet wird es eh komplett runtergeladen, um es ansehen zu können. Und es ist dann im Cache des Browsers, also warum sollte das illegal sein? Wenn ihr dieses Video jetzt mit nem Converter runterzieht, kann man in IP-Logs (die man überigens nur sehr schwer beim jeweiligen Provider erhalten kann) nur sehen das die Seite besucht wurde, nicht, dass es als mp3 konvertiert wurde. Denn der Download funktioniert genau so, wie wenn man die Seite aufruft: Das Video wird heruntergeladen.
Im Prinzip verstößt meiner Meinung nach bei Youtube nur der jenige gegen das Urheberrecht, der es hochgeladen hat, wenn er nicht dazu die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers hat.
Wenn man als User sich ein Video ansieht oder ein Lied anhören will kann man ja vorher nicht wissen, ob der Hochlader diese besitzt.
Anders ist dies bei den Tauschbörsen. Hier muss man laut Rechtssprechung davon ausgehen, dass die angebotenen Werke illegal sind. Eine teure Abmahnung und Schadenersatzforderung ist hier oft die Folge, besonders, wenn man wie bei Torrent gleichzeitig Down- und Uploader ist.
Klingt logisch.
Darum is er ja Anwalt. *duck und weg*
wurde er ein Anwalt weil er kein Gewissen hat oder hat er das Gewissen bei der Anwaltskammer abgeben müssen?