xmaz schrieb: Reglementierungswut hoch zehn in diesem Land und die ach so tollen Beispiele anderer Länder interessieren mich dabei net. Deren Rauch oder nicht Rauch sollte uns doch grad worscht sein.
Ich sehe das nicht so.
Ich sehe das Rauchverbot wie das Rechtsfahren auf unseren Straßen. Man könnte auch links fahren. Der Sinn der Regel liegt in sich selbst.
Wenn also jetzt das Rauchen "abgeschafft" wird, dann fährt man jetzt links. Früher mußten die Nicht-Raucher rausgehen (sic!), um frische Luft zu schnappen. Jetzt ist es eben ein wenig andersherum. Wo ist also das Problem?
nö zeus, da bin ich ganz anderer meinung.
die hoheitsrechte über eine strasse haben im normalfall bund, land oder gemeinde. deshalb können sie da die regeln aufstellen.
auf meinem eigenen grundstück ist es mir überlassen wie gefahren wird.
wenn ich pächter einer gaststätte oder gar eigentümer eines gasthofs bin, dann sollte es mir überlassen bleiben wie die regeln aussehen, solange ich nicht zulasse, dass gesetzeswidrige produkte konsumiert werden.
also kann eine saubere lösung nur lauten: prohibitition wie z.B. bei anderen drogen (nikotin hat übrigens einen genauso hohen suchtfaktor wie heroin, rein medizinisch betrachtet). ich meine das ganz ernst. solange der zigarettenkonsum legal ist hat sich der staat aus der privatsphäre herauszuhalten. zumal er massivst abkassiert.
die argumentation mit den angestellten ist auch verlogen. es gibt in der gastronomie viele famillienbetriebe. sind die von der regelung ausgenommen? es gibt in vielen berufen risiken. die werden akzeptiert. von schichtarbeit, die nachweislich ungesund ist, bis hin zur arbeit in lackierereien und bei glühender sonnenhitze strassen zu teeren ist ganz sicher auch nicht gesund.
ich finde jeder gastronom sollte das recht haben sein etablissement entweder als raucher- oder als nichtraucherzone zu deklarieren. und jeder vernunftbegabte mensch sollte dann entscheiden dürfen ob er hineingeht oder nicht.
gegen restriktionen im öffentlichen bereich ist nichts einzuwenden. ich betrachte ein eigenes geschäft jedenfalls als privaten bereich desjenigen der es führt. und solange zigaretten nicht verboten sind sollte es die entscheidung des betreibers sein wie er das geschäft führt.
...Vor allem sollte man arbeitsrechtliche Konsequenzen von vorneherein ausschliessen ...
Warum eigentlich ?
Da würden die Arbeitsrechtler eine Menge Arbeit bekommen. ,-)
M.E. kann ein Arbeitgeber durchaus gewisse Vorgaben, die Vorgänge am Arbeitsplatz regeln, machen. Wenn diese von den Arbeitnehmern nicht eingehalten werden, warum auch immer, dürfte der AG zu entsprechenden Konsequenzen berechtigt sein, wie immer die aussehen.
Auch am Arbeitsplatz kann man ein gewisses Maß an Rücksichtnahme gegenüber dem Kollegen einfordern.
Pro Rauchverbot in Speiselokalen. Kann Ich als Raucher mit leben.
Aber was ist mit den tausenden abgelegenden Dorfkneipen, wo irgendwann nach 23 Uhr noch 5 Gäste(die allesamt Rauchen) mit dem ebenfalls rauchenden Wirt sitzen und Angst haben müssen, jeden Moment von einem Antiraucher-Einsatzkommando der Landesregierung überwältigt zu werden?
Hier sieht man mal wieder die Dummheit und Engstirnigkeit mancher Politiker. Wir sind nicht das typische EU-Volk der Kneipengänger. wir haben eine ganz eigene Kneipenkultur in Deutschland.
peter schrieb: die hoheitsrechte über eine strasse haben im normalfall bund, land oder gemeinde. deshalb können sie da die regeln aufstellen.
So unter uns: Gesetze gelten nicht nur auf Straßen.
auf meinem eigenen grundstück ist es mir überlassen wie gefahren wird.
Das kann auch abseits der gesetzlichen Regelungen jeder. Zu Hause darf man ja auch so ziemlich alles machen, was man will.
wenn ich pächter einer gaststätte oder gar eigentümer eines gasthofs bin, dann sollte es mir überlassen bleiben wie die regeln aussehen,
Der Haken ist, daß Gaststätten usf. über sog. Puplikumsverkehr verfügen. Man will ja gerade nicht zu Hause sein und Privatssphäre genießen, sondern jedermann reinlassen.
Aus dem Grund muß das Miteinander in solchen Fällen entsprechend geregelt werden. Erfolgte dies nicht durch eine übergeordnete Instanz wie den Staat, hättest Du mit Deiner Argumentation ein leichtes Problem: dürfte ich dann auch "Neger", "Homos" usf. außen vor lassen in meiner Gaststätte?
Dürfte man Kinder mißhandeln etwa im "Gasthaus zum leckeren Frischfleisch"?
solange ich nicht zulasse, dass gesetzeswidrige produkte konsumiert werden.
Folglich stimmst Du mir ja doch zu: denn mittlerweile sind Zigs quasi-gesetzeswidrige Produkte.
Wäre interessant, wenn all die Ruchverbotsbefürworter ( in Gaststätten ) erfahren würden, das dies nur der erste Schritt zur zwangsweisen Volksgesundheit sein soll.
Geplant ist im zweiten Schritt : Rauschverbot in Gaststätten !
Zeus schrieb: Der Haken ist, daß Gaststätten usf. über sog. Puplikumsverkehr verfügen. Man will ja gerade nicht zu Hause sein und Privatssphäre genießen, sondern jedermann reinlassen.
könnte der pfiffige wirt aus seiner öffentlichen gaststätte dann nicht einfach einen "raucher-privat-club" machen?
"Aus dem Grund muß das Miteinander in solchen Fällen entsprechend geregelt werden. Erfolgte dies nicht durch eine übergeordnete Instanz wie den Staat, hättest Du mit Deiner Argumentation ein leichtes Problem: dürfte ich dann auch "Neger", "Homos" usf. außen vor lassen in meiner Gaststätte?"
ganz falsches argument herr jurist.
ich fordere ja nicht, dass nichtraucher keine raucherkneipe betreten dürfen. ich befürworte lediglich, dass dem besucher eines etablissements bewußt sein sollte welche art laden er betritt.
und ich bleibe bei meinem argument: solange zigaretten nicht verboten sind sollte jeder der hausrecht hat darüber entscheiden dürfen ob es bei ihm gestattet ist zu rauchen oder ob nicht.
Ja Peter, da hast Du recht. Ich habe auch meine größten Zweifel, daß es wirklich möglich ist (Art. 12 GG), erwachsenen Menschen vorzuschreiben, mit wem und unter welchen Umständen sie zukünftig Verträge abschließen. Streng genommen könnte ja der Wirt am Eingang einen Zettel auslegen, in welchem seine Gäste ausdrücklich bestätigen, daß sie in die Körperverletzung durch Rauchen einwilligen. Daß dann dem Wirt immer noch verboten werden können soll, mit diesen Gästen Verträge abzuschließen, erscheint mir zweifelhaft. Das wäre ein Eingriff in die Privatautonomie, den ich verfassungsrechtlich zumindest für bedenklich halten würde. Ich wäre für eine weithin sichtbare Kennzeichnungspflicht des Wirtes, wenn in seiner Gaststätte geraucht werden kann, dann ist dies für Leute, die sich dem Rauch nicht aussetzen wollen, frühzeitig erkennbar und sie können dieses Lokal meiden. Gruß concordia-eagle
Insbesondere Jugendliche, die für die Pflege ihrer Beziehungen auf den Besuch bestimmter Treffs bzw. Diskos angewiesen sind, werden durch den Qualm und den Anreiz zur Nachahmung des Zigarettenkonsums belastet. Die gemessenen Werte für die Giftbelastung in Diskos, in denen durch Aktivitäten wie Tanzen noch entsprechend mehr davon reingezogen wird, sind sehr hoch. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht und steht in Art. 2 Abs.2 GG. Die Aufspaltung der Gaststätten-Bevölkerung in Raucherkneipen und rauchfreie ist unsinnig und lebensfremd. Die meisten gehen wohl mit anderen Menschen in Lokale. Das heißt man müßte seine Beziehungen nach Rauchgewohnheiten sortieren. Die meisten Raucher werden auch keine Probleme damit haben vor die Tür zu gehen. Aber ich verstehe: die meisten hier kommunizieren sowieso nur noch im Internet...Kein Wunder bei dieser Ignoranz.
ich bin auch für ein rauchverbot in deutschen gaststätten. ich denke dass rauchen, besonders von jugendlichen, viel zu unterschätzt ist. das schlimmst was einem passieren kann als raucher ist, denk ich mal, lungenkrebs. das ist eine echt üble angelegenheit. und dann gibts es ja noch dinge wie raucherbein, asthma, usw. das alles durch das rauchen verursacht werden kann. außerdem ist es einfach nervig wenn man aus einer gaststäte kommt und riecht wie son aschebäscher obwohl man gar nichts geraucht hat.
concordia-eagle schrieb: Ich habe auch meine größten Zweifel, daß es wirklich möglich ist (Art. 12 GG), erwachsenen Menschen vorzuschreiben, mit wem und unter welchen Umständen sie zukünftig Verträge abschließen. Streng genommen könnte ja der Wirt am Eingang einen Zettel auslegen, in welchem seine Gäste ausdrücklich bestätigen, daß sie in die Körperverletzung durch Rauchen einwilligen.
Und so etwas will Jurist sein?
Gilt das auch für Minderjährige? War da was wegen AGB usf.? Schon mal gehört, daß AGB-Freizeichungen nicht wirklich auf die §§823 ff. durchschlagen? Und kann der Wirt die §§223 ff. StGB auch Dritte für das schädigende Verhalten freizeichnen?
Was machen die ArbeitsplatzSchVOs?
Ich wäre für eine weithin sichtbare Kennzeichnungspflicht des Wirtes, wenn in seiner Gaststätte geraucht werden kann, dann ist dies für Leute, die sich dem Rauch nicht aussetzen wollen, frühzeitig erkennbar und sie können dieses Lokal meiden.
Oh, jetzt halte ich Dir aber den Art. 12 entgegen und das öffentliche Interesse an der Volksgesundheit.
nackenwiesel schrieb: ich bin auch für ein rauchverbot in deutschen gaststätten. ich denke dass rauchen, besonders von jugendlichen, viel zu unterschätzt ist. das schlimmst was einem passieren kann als raucher ist, denk ich mal, lungenkrebs. das ist eine echt üble angelegenheit. und dann gibts es ja noch dinge wie raucherbein, asthma, usw. das alles durch das rauchen verursacht werden kann. außerdem ist es einfach nervig wenn man aus einer gaststäte kommt und riecht wie son aschebäscher obwohl man gar nichts geraucht hat.
Ich kann auch morgen über die Strasse gehn und vom Auto erfasst werden....
nackenwiesel schrieb: ich bin auch für ein rauchverbot in deutschen gaststätten. ich denke dass rauchen, besonders von jugendlichen, viel zu unterschätzt ist. das schlimmst was einem passieren kann als raucher ist, denk ich mal, lungenkrebs. das ist eine echt üble angelegenheit. und dann gibts es ja noch dinge wie raucherbein, asthma, usw. das alles durch das rauchen verursacht werden kann. außerdem ist es einfach nervig wenn man aus einer gaststäte kommt und riecht wie son aschebäscher obwohl man gar nichts geraucht hat.
Ich kann auch morgen über die Strasse gehn und vom Auto erfasst werden....
Vielleicht sollte man dann - zur Sicherheit - das über-die-Strasse-gehen auch verbieten....
nackenwiesel schrieb: ich bin auch für ein rauchverbot in deutschen gaststätten. ich denke dass rauchen, besonders von jugendlichen, viel zu unterschätzt ist. das schlimmst was einem passieren kann als raucher ist, denk ich mal, lungenkrebs. das ist eine echt üble angelegenheit. und dann gibts es ja noch dinge wie raucherbein, asthma, usw. das alles durch das rauchen verursacht werden kann. außerdem ist es einfach nervig wenn man aus einer gaststäte kommt und riecht wie son aschebäscher obwohl man gar nichts geraucht hat.
Ich kann auch morgen über die Strasse gehn und vom Auto erfasst werden....
nackenwiesel schrieb: ich bin auch für ein rauchverbot in deutschen gaststätten. ich denke dass rauchen, besonders von jugendlichen, viel zu unterschätzt ist. das schlimmst was einem passieren kann als raucher ist, denk ich mal, lungenkrebs. das ist eine echt üble angelegenheit. und dann gibts es ja noch dinge wie raucherbein, asthma, usw. das alles durch das rauchen verursacht werden kann. außerdem ist es einfach nervig wenn man aus einer gaststäte kommt und riecht wie son aschebäscher obwohl man gar nichts geraucht hat.
Ich kann auch morgen über die Strasse gehn und vom Auto erfasst werden....
nackenwiesel schrieb: ich bin auch für ein rauchverbot in deutschen gaststätten. ich denke dass rauchen, besonders von jugendlichen, viel zu unterschätzt ist. das schlimmst was einem passieren kann als raucher ist, denk ich mal, lungenkrebs. das ist eine echt üble angelegenheit. und dann gibts es ja noch dinge wie raucherbein, asthma, usw. das alles durch das rauchen verursacht werden kann. außerdem ist es einfach nervig wenn man aus einer gaststäte kommt und riecht wie son aschebäscher obwohl man gar nichts geraucht hat.
Ich kann auch morgen über die Strasse gehn und vom Auto erfasst werden....
nicht wirklich. stochastisch gesehen stirbt man als raucher eher an lungenkrebs als als fußgänger an einem autounfall.
nö zeus, da bin ich ganz anderer meinung.
die hoheitsrechte über eine strasse haben im normalfall bund, land oder gemeinde. deshalb können sie da die regeln aufstellen.
auf meinem eigenen grundstück ist es mir überlassen wie gefahren wird.
wenn ich pächter einer gaststätte oder gar eigentümer eines gasthofs bin, dann sollte es mir überlassen bleiben wie die regeln aussehen, solange ich nicht zulasse, dass gesetzeswidrige produkte konsumiert werden.
also kann eine saubere lösung nur lauten: prohibitition wie z.B. bei anderen drogen (nikotin hat übrigens einen genauso hohen suchtfaktor wie heroin, rein medizinisch betrachtet). ich meine das ganz ernst. solange der zigarettenkonsum legal ist hat sich der staat aus der privatsphäre herauszuhalten. zumal er massivst abkassiert.
die argumentation mit den angestellten ist auch verlogen. es gibt in der gastronomie viele famillienbetriebe. sind die von der regelung ausgenommen? es gibt in vielen berufen risiken. die werden akzeptiert. von schichtarbeit, die nachweislich ungesund ist, bis hin zur arbeit in lackierereien und bei glühender sonnenhitze strassen zu teeren ist ganz sicher auch nicht gesund.
ich finde jeder gastronom sollte das recht haben sein etablissement entweder als raucher- oder als nichtraucherzone zu deklarieren. und jeder vernunftbegabte mensch sollte dann entscheiden dürfen ob er hineingeht oder nicht.
gegen restriktionen im öffentlichen bereich ist nichts einzuwenden. ich betrachte ein eigenes geschäft jedenfalls als privaten bereich desjenigen der es führt. und solange zigaretten nicht verboten sind sollte es die entscheidung des betreibers sein wie er das geschäft führt.
peter
Warum eigentlich ?
Da würden die Arbeitsrechtler eine Menge Arbeit bekommen. ,-)
M.E. kann ein Arbeitgeber durchaus gewisse Vorgaben, die Vorgänge am Arbeitsplatz regeln, machen. Wenn diese von den Arbeitnehmern nicht eingehalten werden, warum auch immer, dürfte der AG zu entsprechenden Konsequenzen berechtigt sein, wie immer die aussehen.
Auch am Arbeitsplatz kann man ein gewisses Maß an Rücksichtnahme gegenüber dem Kollegen einfordern.
Kann Ich als Raucher mit leben.
Aber was ist mit den tausenden abgelegenden Dorfkneipen, wo irgendwann nach 23 Uhr noch 5 Gäste(die allesamt Rauchen) mit dem ebenfalls rauchenden Wirt sitzen und Angst haben müssen, jeden Moment von einem Antiraucher-Einsatzkommando der Landesregierung überwältigt zu werden?
Hier sieht man mal wieder die Dummheit und Engstirnigkeit mancher Politiker. Wir sind nicht das typische EU-Volk der Kneipengänger. wir haben eine ganz eigene Kneipenkultur in Deutschland.
PRO Rauchen in der Dorf-oder Bierkneipe.
So unter uns: Gesetze gelten nicht nur auf Straßen.
Das kann auch abseits der gesetzlichen Regelungen jeder. Zu Hause darf man ja auch so ziemlich alles machen, was man will.
Der Haken ist, daß Gaststätten usf. über sog. Puplikumsverkehr verfügen. Man will ja gerade nicht zu Hause sein und Privatssphäre genießen, sondern jedermann reinlassen.
Aus dem Grund muß das Miteinander in solchen Fällen entsprechend geregelt werden. Erfolgte dies nicht durch eine übergeordnete Instanz wie den Staat, hättest Du mit Deiner Argumentation ein leichtes Problem: dürfte ich dann auch "Neger", "Homos" usf. außen vor lassen in meiner Gaststätte?
Dürfte man Kinder mißhandeln etwa im "Gasthaus zum leckeren Frischfleisch"?
Folglich stimmst Du mir ja doch zu: denn mittlerweile sind Zigs quasi-gesetzeswidrige Produkte.
Schade, dass es hier keinen Kotz-Smiley gibt!
Wäre interessant, wenn all die Ruchverbotsbefürworter ( in Gaststätten ) erfahren würden, das dies nur der erste Schritt zur zwangsweisen Volksgesundheit sein soll.
Geplant ist im zweiten Schritt : Rauschverbot in Gaststätten !
"Aus dem Grund muß das Miteinander in solchen Fällen entsprechend geregelt werden. Erfolgte dies nicht durch eine übergeordnete Instanz wie den Staat, hättest Du mit Deiner Argumentation ein leichtes Problem: dürfte ich dann auch "Neger", "Homos" usf. außen vor lassen in meiner Gaststätte?"
ganz falsches argument herr jurist.
ich fordere ja nicht, dass nichtraucher keine raucherkneipe betreten dürfen. ich befürworte lediglich, dass dem besucher eines etablissements bewußt sein sollte welche art laden er betritt.
und ich bleibe bei meinem argument: solange zigaretten nicht verboten sind sollte jeder der hausrecht hat darüber entscheiden dürfen ob es bei ihm gestattet ist zu rauchen oder ob nicht.
peter
da hast Du recht. Ich habe auch meine größten Zweifel, daß es wirklich möglich ist (Art. 12 GG), erwachsenen Menschen vorzuschreiben, mit wem und unter welchen Umständen sie zukünftig Verträge abschließen. Streng genommen könnte ja der Wirt am Eingang einen Zettel auslegen, in welchem seine Gäste ausdrücklich bestätigen, daß sie in die Körperverletzung durch Rauchen einwilligen. Daß dann dem Wirt immer noch verboten werden können soll, mit diesen Gästen Verträge abzuschließen, erscheint mir zweifelhaft. Das wäre ein Eingriff in die Privatautonomie, den ich verfassungsrechtlich zumindest für bedenklich halten würde.
Ich wäre für eine weithin sichtbare Kennzeichnungspflicht des Wirtes, wenn in seiner Gaststätte geraucht werden kann, dann ist dies für Leute, die sich dem Rauch nicht aussetzen wollen, frühzeitig erkennbar und sie können dieses Lokal meiden.
Gruß
concordia-eagle
Und so etwas will Jurist sein?
Gilt das auch für Minderjährige? War da was wegen AGB usf.? Schon mal gehört, daß AGB-Freizeichungen nicht wirklich auf die §§823 ff. durchschlagen? Und kann der Wirt die §§223 ff. StGB auch Dritte für das schädigende Verhalten freizeichnen?
Was machen die ArbeitsplatzSchVOs?
Oh, jetzt halte ich Dir aber den Art. 12 entgegen und das öffentliche Interesse an der Volksgesundheit.
Klag mal. Ich amüsiere mich jetzt schon.
Ich kann auch morgen über die Strasse gehn und vom Auto erfasst werden....
Vielleicht sollte man dann - zur Sicherheit - das über-die-Strasse-gehen auch verbieten....
Deshalb verkaufst du auch nur noch Fahrräder...
von Opel
von Opel
[/quote]
Nee von Opel verkauf ich nix....noch net mal ein Scheibenwischergestänge für Tani....
nicht wirklich. stochastisch gesehen stirbt man als raucher eher an lungenkrebs als als fußgänger an einem autounfall.
falls du dein Gegaggere hier für das Gelbe vom Ei hältst, muß ich dir leider sagen: