BA-Kollegen meiner Freundin wurde aus ihrem Betrieb mitgeteilt:
„BA-Studien wären nach einem neuen Gerichtsurteil als (ich nenn es mal) „Voll“-Studium anerkannt worden und somit nicht mehr Sozialversicherungspflichtig. Und es gäbe wohl eine Rückwirkende Zahlung. “
Leider konnte ich zu diesem Thema noch nichts im Netz finden.
BA-Kollegen meiner Freundin wurde aus ihrem Betrieb mitgeteilt:
„BA-Studien wären nach einem neuen Gerichtsurteil als (ich nenn es mal)
„Voll“-Studium anerkannt worden und somit nicht mehr
Sozialversicherungspflichtig. Und es gäbe wohl eine Rückwirkende Zahlung. “
Leider konnte ich zu diesem Thema noch nichts im Netz finden.
Hat jemand eine Ahnung ob das korrekt ist?