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BA-Studiengang Sozialversicherungspflichtig? Neues Urteil?

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Hallo,

BA-Kollegen meiner Freundin wurde aus ihrem Betrieb mitgeteilt:

„BA-Studien wären nach einem neuen Gerichtsurteil als (ich nenn es mal)
„Voll“-Studium anerkannt worden und somit nicht mehr
Sozialversicherungspflichtig. Und es gäbe wohl eine Rückwirkende Zahlung.  

Leider konnte ich zu diesem Thema noch nichts im Netz finden.

Hat jemand eine Ahnung ob das korrekt ist?


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