ich habe eine sehr wichtige und auch eilige Frage zum Thema Arbeitsrecht.
Ein Bekannter hat nach seiner Ausbildung im letzten Jahr, und kurzer Arbeitslosigkeit, eine Anstellung in Form eines befristeten Ein-Jahresvertrages bekommen.
Dieser lief Ende August 2010 aus. Der Chef der Firma sagte meinem Bekannten zu, dass er ihn weiterbeschäftigen würde, er es aber noch nicht geschafft hätte, den neuen Arbeitsvertrag zu fertigen.
Gutgläubig und wohl auch naiv, hat mein Bekannter dann über den Monat August 2010 - ohne Arbeitsvertrag - gearbeitet, in dem Glauben, dass er ja einen, mündlich zugesichten, Arbeitsvertrag erhalte.
Nun aber hat letzte Woche der Chef meinem Bekannten gedroht, dass wenn er nicht alle offenen Aufträge (Sportgeschäft mit eigener Flockerei) bis zum Monatsende abarbeitet, er für den Monat September kein Geld erhalten wird.
Da die vorliegenden Aufträge nicht fristgerecht zu schaffen sind, mobbt nun der Chef seit drei Tagen meinen Bekannten.
Meine Frage(n) nun:
Ist der befristete Arbeitsvertrag durch mündlicher Zusage und Weiterbeschäftigung über den Monat August 2010 hinaus in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen?
Mein Bekannter hat nun Heute völlig entnervt per Einschreiben gekündigt und will für den Monat Oktober seinen Resturlaub in Höhe von 24 Tage nehmen, da er sich nicht mehr seinem Chef gewachsen fühlt.
Wie sieht es aus mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I ? Verwirkt er durch seine Kündigung den Anspruch bzw. hat er mit einer dreimonatigen Sperre zu rechnen?
Als juristisch interessierter Laie könnte ich mir vorstellen, dass hier TzBfG § 15 Absatz 5 zum Tragen kommt:
"Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."
Demnach befände sich dein Bekannter jetzt in einem unbefristeten Dienstverhältnis, was sich u.U. auf seine Kündigungsfrist auswirkt. Hoffe, dass gibt schon mal nen Hinweis in die richtige Richtung, bevor sich die Forumsanwälte hilfreich zu Wort melden.
"Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablaufe der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht."
Am einfachsten wäre es wohl, wenn er sein Einschreiben wieder abholt (mit Perso - bei uns werden die Briefe zB erst um 18:00 bei der Post abtransportiert) bzw. es morgen im Geschäft selbst entgegennimmt ,-)
Ansonsten müsste doch auch 130 I BGB gelten? § 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden (1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__130.html
Ich habe ihm gerade gesagt, er soll die Hotline anrufen und die Zustellung untersagen, ob es geht, weiß ich allerdings nicht.
Ansonsten soll er morgen einfach den Postboten abfangen und sich die Brief vorm Laden aushändigen lassen. Auch hier weiß ich nicht ob das geht und vorallem, ob dieses rechtens ist.
B-W-X schrieb: Also, er hat das Einschreiben Heute aufgegeben.
Ich habe ihm gerade gesagt, er soll die Hotline anrufen und die Zustellung untersagen, ob es geht, weiß ich allerdings nicht.
Ansonsten soll er morgen einfach den Postboten abfangen und sich die Brief vorm Laden aushändigen lassen. Auch hier weiß ich nicht ob das geht und vorallem, ob dieses rechtens ist.
Immer diese naiven Schäfchen im Bekanntenkreis.
Es ist wirklich schrecklich, ich kann HG nur zustimmen. Wie kann man so blöd sein, ohne Beratung so idiotische Schritte wie die Kündigung und die Selbstbeurlaubung vorzunehmen? Der Junge hatte alle Karten in der Hand, man hätte wirklich ordentlich was für ihn erreichen können, und jetzt steht er wahrscheinlich mit leeren Händen da. Ich kann nur allen Lesern hier anraten, an diesem Bullshit zu lernen und vor so einem Unfug Kontakt mit uns Forumsjuristen aufzunehmen.
Er konnte jetzt aber doch noch heute Morgen das Einschreiben am örtlichen Postamt abfangen und hat sich nun erstmal krank gemeldet und geht zum Arzt.
Ich habe ihm empfohlen, erst mal ein paar Wochen krank zu feiern, was bei Xtrem-Mobbing ja wohl problemlos möglich sein dürfte.
Sobald sich der AG meldet und/oder sein September-Gehalt einbehalten sollte, habe ich ihm geraten, sofort einen RA aufzusuchen. Dieser sollte sich dann evtl. auf eine betriebsbedingte Kündigung durch den AG, zum 31.10.2010, unter Zahlung einer Abfindung und finanzieller Abgeltung des Resturlaubs, verständigen.
Soweit richtig von mir gedacht, oder habt Ihr noch Tipps zur weiteren Vorgehensweise?
ich habe eine sehr wichtige und auch eilige Frage zum Thema Arbeitsrecht.
Ein Bekannter hat nach seiner Ausbildung im letzten Jahr, und kurzer Arbeitslosigkeit, eine Anstellung in Form eines befristeten Ein-Jahresvertrages bekommen.
Dieser lief Ende August 2010 aus.
Der Chef der Firma sagte meinem Bekannten zu, dass er ihn weiterbeschäftigen würde, er es aber noch nicht geschafft hätte, den neuen Arbeitsvertrag zu fertigen.
Gutgläubig und wohl auch naiv, hat mein Bekannter dann über den Monat August 2010 - ohne Arbeitsvertrag - gearbeitet, in dem Glauben, dass er ja einen, mündlich zugesichten, Arbeitsvertrag erhalte.
Nun aber hat letzte Woche der Chef meinem Bekannten gedroht, dass wenn er nicht alle offenen Aufträge (Sportgeschäft mit eigener Flockerei) bis zum Monatsende abarbeitet, er für den Monat September kein Geld erhalten wird.
Da die vorliegenden Aufträge nicht fristgerecht zu schaffen sind, mobbt nun der Chef seit drei Tagen meinen Bekannten.
Meine Frage(n) nun:
Ist der befristete Arbeitsvertrag durch mündlicher Zusage und Weiterbeschäftigung über den Monat August 2010 hinaus in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen?
Mein Bekannter hat nun Heute völlig entnervt per Einschreiben gekündigt und will für den Monat Oktober seinen Resturlaub in Höhe von 24 Tage nehmen, da er sich nicht mehr seinem Chef gewachsen fühlt.
Wie sieht es aus mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I ?
Verwirkt er durch seine Kündigung den Anspruch bzw. hat er mit einer dreimonatigen Sperre zu rechnen?
Danke & Gruß
"Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."
Demnach befände sich dein Bekannter jetzt in einem unbefristeten Dienstverhältnis, was sich u.U. auf seine Kündigungsfrist auswirkt. Hoffe, dass gibt schon mal nen Hinweis in die richtige Richtung, bevor sich die Forumsanwälte hilfreich zu Wort melden.
"Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablaufe der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht."
Die Eigenkündigung war ziemlich dämlich. Dein Freund hat mit einer Sperrzeit zu rechnen, da er am Verlust seines Arbeitsplatzes mitgewirkt hat.
Die eigenmächtige " Selbstbeurlaubung" dürfte gleichfalls unzulässig sein.
Ansonsten müsste doch auch 130 I BGB gelten?
§ 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__130.html
Ich habe ihm gerade gesagt, er soll die Hotline anrufen und die Zustellung untersagen, ob es geht, weiß ich allerdings nicht.
Ansonsten soll er morgen einfach den Postboten abfangen und sich die Brief vorm Laden aushändigen lassen. Auch hier weiß ich nicht ob das geht und vorallem, ob dieses rechtens ist.
Immer diese naiven Schäfchen im Bekanntenkreis.
Es ist wirklich schrecklich, ich kann HG nur zustimmen. Wie kann man so blöd sein, ohne Beratung so idiotische Schritte wie die Kündigung und die Selbstbeurlaubung vorzunehmen? Der Junge hatte alle Karten in der Hand, man hätte wirklich ordentlich was für ihn erreichen können, und jetzt steht er wahrscheinlich mit leeren Händen da. Ich kann nur allen Lesern hier anraten, an diesem Bullshit zu lernen und vor so einem Unfug Kontakt mit uns Forumsjuristen aufzunehmen.
wem sagt Ihr das?
Er konnte jetzt aber doch noch heute Morgen das Einschreiben am örtlichen Postamt abfangen und hat sich nun erstmal krank gemeldet und geht zum Arzt.
Ich habe ihm empfohlen, erst mal ein paar Wochen krank zu feiern, was bei Xtrem-Mobbing ja wohl problemlos möglich sein dürfte.
Sobald sich der AG meldet und/oder sein September-Gehalt einbehalten sollte, habe ich ihm geraten, sofort einen RA aufzusuchen. Dieser sollte sich dann evtl. auf eine betriebsbedingte Kündigung durch den AG, zum 31.10.2010, unter Zahlung einer Abfindung und finanzieller Abgeltung des Resturlaubs, verständigen.
Soweit richtig von mir gedacht, oder habt Ihr noch Tipps zur weiteren Vorgehensweise?
Gruß & Danke schon mal an Euch Alle.