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Mal wieder was für die Anwälte... :)

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Is einem Freund von mir passiert, vielleicht weiss ja jemand eine Antwort!

"Ich fahre durch eine Fußgängerzone (nicht erlaubt) vorbei an etwa 10 Taxen (auch die stehen unerlaubt) , am letzten Taxi fast vorbei öffnet ein Gast von aussen die Tür und trifft mein Seitenteil hinten (Gast ist betrunken). Wer hat Schuld? Die Taxen fahren im Minutentakt durch die Straße"

Ich persönlich würde ja sagen 50:50 bin mir aber nicht sicher.

Danke und Gruß
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Ich bin zwar kein Anwalt,aber ich glaube so lange man rollt und nicht steht, bekommt man immer eine Mitschuld.
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adler76 schrieb:
Is einem Freund von mir passiert, vielleicht weiss ja jemand eine Antwort!

"Ich fahre durch eine Fußgängerzone (nicht erlaubt) vorbei an etwa 10 Taxen (auch die stehen unerlaubt) , am letzten Taxi fast vorbei öffnet ein Gast von aussen die Tür und trifft mein Seitenteil hinten (Gast ist betrunken). Wer hat Schuld? Die Taxen fahren im Minutentakt durch die Straße"

Ich persönlich würde ja sagen 50:50 bin mir aber nicht sicher.

Danke und Gruß


Nach meinem Rechtsempfinden trägt dein Freund mehr als 50% Schuld-denn erstens hat er die FGZ unberechtigt befahren,zweitens wahrscheinlich nicht in Schrittgeschwindigkeit u drittens ohne den erforderlichen Seitenabstand zum Taxi einzuhalten.
Damit allein wäre es schon nicht zum Unfall gekommen.
Falls die Taxifahrer ohne Ausnahmegenehmigung dort parkten(oft haben sie aber eine)könnten diese bestenfalls eine Verwarnung wegen Parkens in der FGZ erhalten.(30E)

Bin mal gespannt,was die RA dazu sagen.
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Das ist mal ein interessanter Fall, weil man hier schön erklären kann, wie im Straßenverkehrsrecht die Mitschuldquote gebildet wird.
Vorab aber die Bemerkung, dass es da ja wild zuging. 10 Taxen stehen verbotswidrig in der Fußgängerzone? Ein weiteres Fahrzeug durchfährt diese Zone? War die Polizei an dem Tag auf Betriebsausflug?
Nun aber zur Mitschuldquote. Zunächst geht man bei einem Unfall von einer 50:50 Quote aus. Dann zählt man die jerweils begangenen Verstöße gegen die StVO, wobei die sog. "roten Zebras" doppelt zählen:

1.Verletzung des Durchfahrtsrechts entgegenkommender Fahrzeuge
2.Vorfahrt nicht gewährt
3.Vorrang des Schienenverkehrs missachtet
4.Gegenverkehr beim Linksabbiegen nicht durchgelassen
5.Zebrastreifen missachtet
6.Rotlichtverstoß

Hier haben wir auf Seiten des Taxifahrers

- Verbotenes Parken in der Fußgängerzone
- ob eine Verletzung der Sorgfaltspflichten bei der Personenbeförderung vorliegt, ist schwer zu sagen. Da der Fahrgast betrunken war, gehe ich mal zugunsten des Taxifahrers davon aus, dass dies ein unabwendbares Ereignis war.

Also 1 Punkt gegen den Taxifahrer

Auf Seiten des Autofahrers:

- Befahren der Fußgängerzone
- Nichteinhaltung des Mindestabstands bei der Vorbeifahrt am Taxi

Also 2 Punkte auf Seiten des Autofahrers, kein rotes Zebra dabei, somit 2:1 zungunsten des Autofahrers.

Ergäbe eine Schuldverteilung von ca. 33% zu 66%, selbstverständlich nur, wenn keine weiteren Verstöße festgestellt werden.


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Ist Trunkenheit am Steuer kein rotes Zebra?
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Das ist ein pinker Elefant.
*scnr*
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stefank schrieb:


Also 2 Punkte auf Seiten des Autofahrers, kein rotes Zebra dabei, somit 2:1 zungunsten des Autofahrers.

Ergäbe eine Schuldverteilung von ca. 33% zu 66%, selbstverständlich nur, wenn keine weiteren Verstöße festgestellt werden.
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Erstmal vielen dank für die ausführliche Antwort.

Aber eine Frage hätte ich noch. Ich denke da oben sollte es wohl heissen zu ungunsten des Autofahrers und er muss 66% und der andere 33% tragen. Hab ich das so richtig verstanden??

Danke und Gruß
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Selbstverständlich zu Ungunsten des Autofahrers. aber wie gesagt, dies ist nach der Fallschilderung bewertet und kann sich schon allein durch die Beurteilung der Sorgfaltspflicht des Taxifahrers ändern.
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goyschak schrieb:
Ist Trunkenheit am Steuer kein rotes Zebra?


Nein, weil Trunkenheit am Steuer zu realtiver oder absoluter Fahruntüchtigkeit führt und regelmäßig ein alleiniges Verschulden an der Unfallverursachung anzunehmen ist, von groben Ausnahmen abgesehen.
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stefank schrieb:
Selbstverständlich zu Ungunsten des Autofahrers. aber wie gesagt, dies ist nach der Fallschilderung bewertet und kann sich schon allein durch die Beurteilung der Sorgfaltspflicht des Taxifahrers ändern.


Ok danke!
Und der Fahrgast ist ganz raus aus der Sache weil er betrunken war oder ist immer der Halter bei so Dingen haftbar??
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adler76 schrieb:
stefank schrieb:
Selbstverständlich zu Ungunsten des Autofahrers. aber wie gesagt, dies ist nach der Fallschilderung bewertet und kann sich schon allein durch die Beurteilung der Sorgfaltspflicht des Taxifahrers ändern.


Ok danke!
Und der Fahrgast ist ganz raus aus der Sache weil er betrunken war oder ist immer der Halter bei so Dingen haftbar??


Jetzt geraten hier die Dinge durcheinander. Die Beteiligten haften als Fahrzeugführer. Die Halterhaftung ist hier ohne Relevanz.
Der Fahrgast des Taxis ist grundsätzlich raus, nicht weil er betrunken war, sondern weil er Fahrgast des für ihn haftenden Taxifahrers war. Erst bei Hinzutreten besonderer Faktoren (z.B., wenn er gegen die Warnung des Taxifahrers die Tür geöffnet hat), könnte sich eine eigene Haftung des Fahrgastes ergeben.
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Ok vielen Dank. Ich dachte nämlich wenn ich "Fahrgast" bin muss ich zum Beispiel beim ein- und aussteigen immer darauf achten, keine Auto, Fahrradfahrer oder Fussgänger zu gefährden. D.h. für mich im Umkehrschluss ich wäre fein raus wenn mir das mal passieren würde oder kann der Taxifahrer dann wiederum bei mir den enstandenen Schaden geltend machen?

Das interessiert mich jetzt aus reinem Interesse selbst

Aber nochmals vielen Dank für deine Antworten.
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Als Fahrgast in einem Taxi hast du einen Beförderungsvertrag geschlossen, und der Taxifahrer haftet als  Personenbeförderer grundsätzlich für deine Sicherheit, auch beim Ein- und Aussteigen.
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stefank schrieb:
Als Fahrgast in einem Taxi hast du einen Beförderungsvertrag geschlossen, und der Taxifahrer haftet als  Personenbeförderer grundsätzlich für deine Sicherheit, auch beim Ein- und Aussteigen.  


Ok, danke. D.h. sobald ich den Türgriff in der Hand habe haftet der Taxifahrer. Gut zu wissen vielen Dank!


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