hier geht es um punkte um die zu holen wird gedichtet das gedicht macht die füsse des gegners schwerer das gedicht erfüllt seinen zweck geheiligt seien die mittel wer millarde falsch schreibt will nichts als drei punkte drei punkte kann ich schreiben das ist einfach
Ein untauglicher Versuch liegt vor, wenn die Ausführung des Tatentschlusses entgegen den Vorstellungen des Täters aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zur Vollendung des objektiven Tatbestandes führen kann (umgekehrter Tatbestandsirrtum).
Dies ist bei einer vom Täter nicht erkannten Untauglichkeit des Tatobjekts oder Tatmittels sowie des Tatsubjekts bei Sonderdelikten der Fall.
=> Der untaugliche Versuch ist grundsätzlich wie jeder andere Versuch strafbar.
Ausnahmen
- grober Unverstand, das heißt eine völlig abwegige Vorstellung von gemeinhin bekannten Ursachenzusammenhängen (§ 23 III StGB) - straflos bleibt der abergläubische Versuch mit irrealen, der menschlichen Beherrschbarkeit und Verfügungsgewalt entzogenen Mitteln.
UliSteinoder schrieb: hier geht es um punkte um die zu holen wird gedichtet das gedicht macht die füsse des gegners schwerer das gedicht erfüllt seinen zweck geheiligt seien die mittel wer millarde falsch schreibt will nichts als drei punkte drei punkte kann ich schreiben das ist einfach
das gedicht hat seinen zweck erfüllt
ich finde dichten oder ähnliche angenehme aktivitäten für 3 punkte gut
um die zu holen wird gedichtet
das gedicht macht die füsse des gegners schwerer
das gedicht erfüllt seinen zweck
geheiligt seien die mittel
wer millarde falsch schreibt will nichts als drei punkte
drei punkte kann ich schreiben
das ist einfach
Ein untauglicher Versuch liegt vor, wenn die Ausführung des Tatentschlusses entgegen den Vorstellungen des Täters aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zur Vollendung des objektiven Tatbestandes führen kann (umgekehrter Tatbestandsirrtum).
Dies ist bei einer vom Täter nicht erkannten Untauglichkeit des Tatobjekts oder Tatmittels sowie des Tatsubjekts bei Sonderdelikten der Fall.
=> Der untaugliche Versuch ist grundsätzlich wie jeder andere Versuch strafbar.
Ausnahmen
- grober Unverstand, das heißt eine völlig abwegige Vorstellung von gemeinhin bekannten Ursachenzusammenhängen (§ 23 III StGB)
- straflos bleibt der abergläubische Versuch mit irrealen, der menschlichen Beherrschbarkeit und Verfügungsgewalt entzogenen Mitteln.
Somit Freispruch.
das gedicht hat seinen zweck erfüllt
ich finde dichten oder ähnliche angenehme aktivitäten für 3 punkte gut
(Deng Xiaoping)
"Weisse Kazz, schwarze Kazz - egal, Hauptsache sie blüht!"
(Hommage, unterdrückte, von Deng an Miao)