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Erster Mietvertrag für ein Hochhaus mit Islamklausel [Vorsicht, evtl. nur Bild-Propaganda!]

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pelo schrieb:
stefank schrieb:
Dirty-Harry schrieb:

(...) Aber auch Druck , was mich vermutlich von den Grünen unterscheidet.
Du hast evtl, mitbekommen , daß in der aktuellen Diskussion
auch "polit. Druckmittel "eingeführt werden sollen. Die Regierung beabsichtigt solche einzuführen. Z.B. die Kürzung des Sozialhilfegeldes , wenn jemand Kurse(integration) nicht besucht.
Die wollen insgesamt über Druck- und Sanktionsmodelle im Zusammenhang mit Integration beraten.
Ich find es richtig. Nicht nur anbieten , sondern auch fordern. Fordern kann ich aber nur mit Druck und Sanktionen.


Du möchtest also Druck und Sanktionen, wenn jemand die Integration, vor allem die sprachliche, verweigert. Wie sieht denn dein Strafmaß für Gekas und Caio aus?


Entschuldige bitte Stefank wenn ich mich kurz einmische.
Caio u.Gekas sind hier nur "Gastarbeiter"auf Zeit.
Sie werden wohl kaum ihr restliches Leben in Deutschland verbringen.
Deshalb brauchen sie auch nicht zwingend Deutsch lernen ,obwohl ich dies natürlich begrüssen würde.-
Auf Sozialhilfe werden sie vermutlich auch nie angewiesen sein.
Insofern finde ich deinen Vergleich nicht besonders passend.


beide sind zudem in der Situation kein Deutsch sprechen zu müssen in ihrem Tätigkeitsfeld (zumal mit Chris und Ama noch 2 Dolmetscher) - daher bieten sich beide in der Tat nicht als Beispiel
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Aspekte schrieb:
Um eines klarzustellen ....ich habe hier lediglich gepostet um meine Skepsis darüber zum Ausdruck zu bringen, dass nun Gekas und Caio als Beispiele in diesem Thread angeführt werden. Deren Lebensführung dürfte wohl kein besonders relevanter Inhalt für die aktuelle Integrationsdebatte und vor allem für das Threadthema "Erster Mietvertrag für ein Hochhaus mit Islamklausel" sein.

Ich habe diesen Threadverlauf nicht verfolgt und werde wohl kaum Zeit dafür haben mich hier "einzulesen". Daher wäre ich auch dankbar die Anführungen nicht als weitere Diskussionsgrundlage zum Kernthema dieses Threads zu nutzen.

Wenn jemand darauf besteht, kann er mich ja per pn anschreiben und wird zu gegebener Zeit eine Antwort erhalten.
Für den Thread wäre es definitiv nicht förderlich hier womöglich schon vielfach angeführte Argumente und Gegenargumente aufzutauschen.  


du hast in der forensuche gekas und caio eingegeben, bist dann zufällig auf diesen thread gestoßen und hast dann kurz etwas zum thema beigetragen?

in echt jetzt?

hast du dir schon mal gedanken darüber gemacht, dass einige hier lesenden ein gedächtnis haben und bei der addition 2+2 bei 4 landen? deine beiträge betreffend?

nö, hast du nicht?

na dann...

interessierst du dich eigentlich auch für fussball?
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was kommt bei ihm denn raus peter?seine beiträge betreffend?
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Brady schrieb:
was kommt bei ihm denn raus peter?seine beiträge betreffend?


4
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peter schrieb:
Brady schrieb:
was kommt bei ihm denn raus peter?seine beiträge betreffend?


4


eine rechts schlechte 4, so wie ich dich kenne
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pelo schrieb:
stefank schrieb:
Dirty-Harry schrieb:

(...) Aber auch Druck , was mich vermutlich von den Grünen unterscheidet.
Du hast evtl, mitbekommen , daß in der aktuellen Diskussion
auch "polit. Druckmittel "eingeführt werden sollen. Die Regierung beabsichtigt solche einzuführen. Z.B. die Kürzung des Sozialhilfegeldes , wenn jemand Kurse(integration) nicht besucht.
Die wollen insgesamt über Druck- und Sanktionsmodelle im Zusammenhang mit Integration beraten.
Ich find es richtig. Nicht nur anbieten , sondern auch fordern. Fordern kann ich aber nur mit Druck und Sanktionen.


Du möchtest also Druck und Sanktionen, wenn jemand die Integration, vor allem die sprachliche, verweigert. Wie sieht denn dein Strafmaß für Gekas und Caio aus?


Entschuldige bitte Stefank wenn ich mich kurz einmische.
Caio u.Gekas sind hier nur "Gastarbeiter"auf Zeit.
Sie werden wohl kaum ihr restliches Leben in Deutschland verbringen.
Deshalb brauchen sie auch nicht zwingend Deutsch lernen ,obwohl ich dies natürlich begrüssen würde.-
Auf Sozialhilfe werden sie vermutlich auch nie angewiesen sein.
Insofern finde ich deinen Vergleich nicht besonders passend.


Gekas ist EU-Bürger und benötigt für seinen Aufenthalt hier lediglich eine Freizügigkeitsbescheinigung nach dem Freizügigkeitsgesetz.
Caio benötigt eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz.

Berufssportler oder Berufstrainer, die aus EU- oder Nicht-EU-Ländern kommen und in deutschen Sportvereinen eingesetzt werden, bedürfen keiner Arbeitsgenehmigung, wenn der Sportfachverband ihre sportliche Qualifikation bzw fachliche Eignung als Trainer bestätigt und der Verein für den Lebensunterhalt ein ausreichendes Gehalt zahlt.

Für hochqualifizierte Berufssportler ist ein Zwang zur Teilnahme an Integrationskursen "unzumutbar" (§ 44a Abs.2 Nr.3 AufenthG).


Ansonsten gilt auch für EU-Bürger (und sogar für deutsche Staatsangehörige, wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind)

§ 44a Aufenthaltsgesetz:

Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

(1) Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn

1.er nach § 44 einen Anspruch auf Teilnahme hat und
a.sich nicht zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann oder
b.zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 23 Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 30 nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt oder
2.er Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht und die Teilnahme am Integrationskurs in einer Eingliederungsvereinbarung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen ist oder
3.er in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und die Ausländerbehörde ihn zur Teilnahme am Integrationskurs auffordert.
In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 stellt die Ausländerbehörde bei der Erteilung des Aufenthaltstitels fest, dass der Ausländer zur Teilnahme verpflichtet ist. In den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 ist der Ausländer auch zur Teilnahme verpflichtet, wenn der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ihn zur Teilnahme auffordert. Der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 und 3 beim Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für die Maßnahmen nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch der Verpflichtung durch die Ausländerbehörde im Regelfall folgen. Sofern der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Einzelfall eine abweichende Entscheidung trifft, hat er dies der Ausländerbehörde mitzuteilen, die die Verpflichtung widerruft. Die Verpflichtung ist zu widerrufen, wenn einem Ausländer neben seiner Erwerbstätigkeit eine Teilnahme auch an einem Teilzeitkurs nicht zuzumuten ist.

(2) Von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sind Ausländer,

1.die sich im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden,
2.die die Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebiet nachweisen oder
3.deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist.
(2a) Von der Verpflichtung zur Teilnahme am Orientierungskurs sind Ausländer ausgenommen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzen, wenn sie nachweisen, dass sie bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Erlangung ihrer Rechtsstellung als langfristig Aufenthaltsberechtigte an Integrationsmaßnahmen teilgenommen haben.

(3) Kommt ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nach oder legt er den Abschlusstest nicht erfolgreich ab, weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen seines Handelns (§ 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 8 dieses Gesetzes, § 10 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) hin. Die Ausländerbehörde kann den Ausländer mit Mitteln des Verwaltungszwangs zur Erfüllung seiner Teilnahmepflicht anhalten. Bei Verletzung der Teilnahmepflicht kann der voraussichtliche Kostenbeitrag auch vorab in einer Summe durch Gebührenbescheid erhoben werden.


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