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Motorradanmeldung

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Hallo Forumsgemeinde,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe ein gebrauchtes Motorrad erstanden, welches ich nach dem Kauf erst einmal abgemeldet habe.
Das Maschinchen muss noch auf 25 kW gedrosselt werden, da ich Motorrad-Fahranfänger bin. Wie muss ich nach dem Drosseln verfahren?
Erst eine Deckungskarte besorgen, dann die Drossel eintragen lassen (online bestellt, selbst von nem Kumpel eingebaut, mit Bescheinigung), Anmelden und dann versichern? Oder wie genau ist es von Reihenfolge her am cleversten?
Eine weitere Frage ist dann, wie ich das Motorrad unangemeldet zur Zulassungsstelle bekomme? Ist die einfach Fahrt zur Zulassungsstelle ohne Kennzeichen erlaubt oder muss ich mir ein rotes Schild besorgen? Gibt es die überhaupt für Motorräder oder muss ich mir gar einen Hänger organisieren?
Ihr seht... viel Unwissenheit auf einem Fleck. Bin für Hilfe echt dankbar.

boesi
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Ja, merkt man

Du brauchst das Motorrad ueberhaupt nicht dabeihaben zur Anmeldung, sondern nur alle dazugehoerigen Papiere.


Gruss aus Oslo
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Zur Eintragung der Drossel beim TÜV auch nicht? Die werden das doch mit sicherheit kontrolliern wollen ob das Teil wirklich drin ist... Und ohne Drossel anzumelden wär ja erst mal unsinnig?! Oder seh ich das jetzt falsch?
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boesi schrieb:
Zur Eintragung der Drossel beim TÜV auch nicht? Die werden das doch mit sicherheit kontrolliern wollen ob das Teil wirklich drin ist... Und ohne Drossel anzumelden wär ja erst mal unsinnig?! Oder seh ich das jetzt falsch?


du musst erst zum tüv, natürlich mit krad, der will ja sehen was gemacht wurde. dann ein gutachten erstellen lassen und damit zur zulassung....


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