Ich möchte 2 Zimmer meines Hauses an bekannte (die gefühlt zur Familie gehören) "vermieten", allerdings sollen diese nur für die Nebnekosten aufkommen.
Erklär bitte mal genauer was du für Vorraussetzungen hast ? Nimmst du quasi steuerliche Abschreibungen auf diese 2 Zimmer vor, setzt die Instandhaltungskosten ab etc. oder willst du einfach nur 2 Zimmer im Haus "kostenlos" ausser NK vermieten und hast Angst die erstatteten NK von deinen Freunden als Einnahmen versteuern zu müssen ?
Glaube ich nicht, wenn du die 2 Zimmer nicht zu deinem Vorteil steuerlich geltend machst, das heißt Ausgaben für sie abzusetzen.
Die Erstattung der NK ist ja kein Ertrag sondern ein durchlaufender Posten, bleibt ja bei dir nichts von hängen.
Wir in der Immobilienwirtschaft weisen die NK und HK-Vorauszahlung jedenfalls nicht als Einnahme aus, nur die Kaltmiete, und die nimmst du ja nicht.
Sonst müsste das Finanzamt ja bei jedem vorstellig werden der jemanden bei sich wohnen lässt, theoretisch sogar jede WG wenn einer der Hauptmieter ist so gesehen.
Du könntest aber auch einen Vorteil für dich daraus ziehen, indem du negative Einkünfte aus der Vermietung erzielst und somit (neben deiner eventuelle Arbeitnehmertätigkeit) eine höhere Steuererstattung aus der Jahreserklärung erhalten würdest. ,-)
-kowa schrieb: Du könntest aber auch einen Vorteil für dich daraus ziehen, indem du negative Einkünfte aus der Vermietung erzielst und somit (neben deiner eventuelle Arbeitnehmertätigkeit) eine höhere Steuererstattung aus der Jahreserklärung erhalten würdest. ,-)
Meines Wissens nach ist eine Verrechnung nur noch innerhalb einer Einkommensart zulässig. Eine Verrechnung zwischen verschiedenen Einkommensarten ist nicht mehr möglich.
Ich kann mir schwerlich vorstellen dass du in deiner Erklärung auf einmal negative Einkünfte aus Vermietung deklarieren kannst wenn du vorher nie irgendwas gemacht hast, dafür müsstest du ja wie gesagt alles geltend machen, wenn du nie Einkünfte erzielt hast wie willst du jetzt negative machen ?
Sonst könnten meine Eltern ja auch hingehen und die beiden inzwischen leerstehenden Zimmer von mir und meiner Sis mindernd geltend machen
Und zu den Zimmern deiner Eltern, vereinbar ein Mietvertrag mit einer Miete die mindestens 56% der ortsüblichen Miete entspricht und zieh alle Kosten ab! und schwup haste deine negativen Einkünfte!
-kowa schrieb: Du könntest aber auch einen Vorteil für dich daraus ziehen, indem du negative Einkünfte aus der Vermietung erzielst und somit (neben deiner eventuelle Arbeitnehmertätigkeit) eine höhere Steuererstattung aus der Jahreserklärung erhalten würdest. ,-)
Nein, Kosten für vermieteten Wohnraum steuerlich geltend zu machen geht nur dann, wenn mit der Vermietung eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist, also die Mieteinnahmen auf lange Sicht gesehen höher sind wie die Ausgaben für das vermietete Objekt. Bei 0 Euro Mieteinnahme also unmöglich.
Fazit für den TE: Du kannst das so machen wie gedacht ohne dass das Finanzamt sich für dich interessiert. Weder wollen die was von dir noch hast du was von denen zu erwarten.
-kowa schrieb: Du könntest aber auch einen Vorteil für dich daraus ziehen, indem du negative Einkünfte aus der Vermietung erzielst und somit (neben deiner eventuelle Arbeitnehmertätigkeit) eine höhere Steuererstattung aus der Jahreserklärung erhalten würdest. ,-)
Nein, Kosten für vermieteten Wohnraum steuerlich geltend zu machen geht nur dann, wenn mit der Vermietung eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist, also die Mieteinnahmen auf lange Sicht gesehen höher sind wie die Ausgaben für das vermietete Objekt. Bei 0 Euro Mieteinnahme also unmöglich.
Fazit für den TE: Du kannst das so machen wie gedacht ohne dass das Finanzamt sich für dich interessiert. Weder wollen die was von dir noch hast du was von denen zu erwarten.
Danke sehr, ich hatte keine Lust mehr nach dem Verweis auf seinen Job noch weiter zu argumentieren, Totschlagargument...
-kowa schrieb: Und zu den Zimmern deiner Eltern, vereinbar ein Mietvertrag mit einer Miete die mindestens 56% der ortsüblichen Miete entspricht und zieh alle Kosten ab! und schwup haste deine negativen Einkünfte!
Erzählste sowas in deinem Job deinen Klienten oder was auch immer die sind und arbeitest noch da?
-kowa schrieb: Und zu den Zimmern deiner Eltern, vereinbar ein Mietvertrag mit einer Miete die mindestens 56% der ortsüblichen Miete entspricht und zieh alle Kosten ab! und schwup haste deine negativen Einkünfte!
Nein, man hat "schwup" positive Einkünfte, eben die Mieteinnahme. Die von dir gemeinten Verluste aus Vermietung und Verpachtung ergeben sich nur, wenn man den Wert der Immobilie als AfA abschreiben kann (2% pro Jahr). Dies geht aber nur, wenn man als Eigentümer die ganze Wohnung vermietet. Weiter gegen die Mieteinnahmen rechnen lassen sich Zinsaufwendungen sowie die sonstigen Kosten des Unterhalts der Wohnung, soweit sie nicht auf den Mieter umlegbar sind. Da dies alles hier nicht gegeben ist, geht dein Rat ins steuerliche Nirvana.
Da seine Eltern das Haus noch keine 50 Jahre besitzen werden, ist eine anteilige AfA von 2% möglich. Als Bemessungsgrundlage könnte man einen geschätzen Wert des Hauses nehmen.
Aber du hast recht, wenn man überhaupt keine Kosten für die Wohnung hat, macht es wenig Sinn.
Wie wird so etwas steuerlich bewertet?
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1271144611.56
Mein Vadder sagt aber, das Finanzamt würde trotzdem Steuern erheben,????
Die Erstattung der NK ist ja kein Ertrag sondern ein durchlaufender Posten, bleibt ja bei dir nichts von hängen.
Wir in der Immobilienwirtschaft weisen die NK und HK-Vorauszahlung jedenfalls nicht als Einnahme aus, nur die Kaltmiete, und die nimmst du ja nicht.
Sonst müsste das Finanzamt ja bei jedem vorstellig werden der jemanden bei sich wohnen lässt, theoretisch sogar jede WG wenn einer der Hauptmieter ist so gesehen.
Hoffe das hilft dir weiter
Meines Wissens nach ist eine Verrechnung nur noch innerhalb einer Einkommensart zulässig. Eine Verrechnung zwischen verschiedenen Einkommensarten ist nicht mehr möglich.
Du nimmst deine Einnahmen aus der AN-Tätigkeit und ziehst dann sozusagen die negativen Einkünfte aus der Vermietung ab.
Mal ganz leicht ausgedrückt
Sonst könnten meine Eltern ja auch hingehen und die beiden inzwischen leerstehenden Zimmer von mir und meiner Sis mindernd geltend machen
Quelle: Mein Job !
und schwup haste deine negativen Einkünfte!
Nein, Kosten für vermieteten Wohnraum steuerlich geltend zu machen geht nur dann, wenn mit der Vermietung eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist, also die Mieteinnahmen auf lange Sicht gesehen höher sind wie die Ausgaben für das vermietete Objekt. Bei 0 Euro Mieteinnahme also unmöglich.
Fazit für den TE:
Du kannst das so machen wie gedacht ohne dass das Finanzamt sich für dich interessiert. Weder wollen die was von dir noch hast du was von denen zu erwarten.
Danke sehr, ich hatte keine Lust mehr nach dem Verweis auf seinen Job noch weiter zu argumentieren, Totschlagargument...
Erzählste sowas in deinem Job deinen Klienten oder was auch immer die sind und arbeitest noch da?
Also glaub es mir oder lass es
Nein, man hat "schwup" positive Einkünfte, eben die Mieteinnahme. Die von dir gemeinten Verluste aus Vermietung und Verpachtung ergeben sich nur, wenn man den Wert der Immobilie als AfA abschreiben kann (2% pro Jahr). Dies geht aber nur, wenn man als Eigentümer die ganze Wohnung vermietet. Weiter gegen die Mieteinnahmen rechnen lassen sich Zinsaufwendungen sowie die sonstigen Kosten des Unterhalts der Wohnung, soweit sie nicht auf den Mieter umlegbar sind.
Da dies alles hier nicht gegeben ist, geht dein Rat ins steuerliche Nirvana.
Aber du hast recht, wenn man überhaupt keine Kosten für die Wohnung hat, macht es wenig Sinn.