Kann mir jemand sagen, wie das bei einem Umzug aussieht, sind das die gleichen Voraussetzungen oder sieht es da schlecht aus mit einer fristlosen Kündigung? Anbieter ist 1und1.
HeinzGründel schrieb: Das obige Urteil gilt nur generell. Passt hier eigentlich nicht.
Ansonsten würde ich sagen, wenn die Leistung nicht geliefert werden kann, setzte eine Frist zur Nacherfüllung und dann kündige.
Danke schon mal für die Antwort. Kann da evtl. auch jemand etwas genaueres zu sagen? Werde mal bei 1und1 anrufen, nur wollen die mich bestimmt nicht ohne weiteres aus dem Vertrag lassen.
Erstmal: Bin kein Anwalt oder ähnliches, habe nur Erfahrungen mit 1&1 und Kündigungen bei denen, daher meine Meinung dazu.
Auch hier gilt wieder mal das Kleingedruckte im DSL-Vertrag "bis zu 6.000 kBit/s". Damit sind die 6 MBit nicht garantiert.
Bei 1&1 läuft das mit Umzügen folgendermaßen ab: Wenn du umziehst nimmst du deinen DSL-Vertrag mit, es sei denn, es befindet sich dort bereits ein Breitbandanschluss, den du übernimmst. Dann kannst du den 1&1 Vertrag kündigen (musst denen eine Rechnung vorlegen, etc.) Beachte: Solltest du noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit sein, so kostet dich diese nicht fristgerechte Kündigung 70 Euro. Guck dir dazu das hier http://hilfe-center.1und1.de/access/11_surf__phone_komplett/umzugs_von_11_komplettpaketen/17.html mal an, das verstecken die ganz gerne auf der Homepage.
Bei 1&1 gibt es wenn ich mich nicht irre folgende DSL Preisstufen: 1.) bis 1.024 kBit 2.) bis 2.048 kBit 3.) bis 6.000 kBit 4.) bis 16.000 kBit
Du bist mit deinem alten Anschluss in Variante 3 gefallen und da an deinem neuen Wohnort 3.000er DSL verfügbar ist, ist diese Stufe (wohl oder übel) nach wie vor für dich gültig, da du mehr als 2 MBit und "bis zu 6 Mbit" hast.
1&1 stellt sich bei sowas gerne stur. Falls du mit 2 MBit leben kannst würde ich vorschlagen, den Vertrag zu ändern auf die niedrigere Stufe.
Aber wie gesagt: Das sind alles nur Erinnerungswerte die nicht mehr stimmen könnten, hab das nur so in Erinnerung. Informiere dich am besten mal selbst auf der 1&1 Homepage.
Auch hier gilt wieder mal das Kleingedruckte im DSL-Vertrag "bis zu 6.000 kBit/s". Damit sind die 6 MBit nicht garantiert.
Bei 1&1 gibt es wenn ich mich nicht irre folgende DSL Preisstufen: 1.) bis 1.024 kBit 2.) bis 2.048 kBit 3.) bis 6.000 kBit 4.) bis 16.000 kBit
Du bist mit deinem alten Anschluss in Variante 3 gefallen und da an deinem neuen Wohnort 3.000er DSL verfügbar ist, ist diese Stufe (wohl oder übel) nach wie vor für dich gültig, da du mehr als 2 MBit und "bis zu 6 Mbit" hast.
1&1 stellt sich bei sowas gerne stur. Falls du mit 2 MBit leben kannst würde ich vorschlagen, den Vertrag zu ändern auf die niedrigere Stufe.
Aber wie gesagt: Das sind alles nur Erinnerungswerte die nicht mehr stimmen könnten, hab das nur so in Erinnerung. Informiere dich am besten mal selbst auf der 1&1 Homepage.
Da stehen zwar ganz viele Sachen, "was mache ich wenn....." zum Thema Umzug, aber nicht wirklich etwas zu meiner Problematik. Aber genau das widerspricht ja eigentlich dem Urteil des AG Fürth, wenn ich 6.000 bestelle "kann" 1und1 nicht einfach sagen "Pech gehabt, die Leitung gibt nicht mehr her". Oder ist damit einfach nur ein "Neuanschluss" gemeint? Ich denke, ich rufe dort morgen mal an und höre mal, was die dazu sagen. Wenn die nicht wollen, schicke ich einfach mal ne Kündigung hin und beziehe mich auf das Urteil...
Ich bin vor kurzem umgezogen, seit dem ist meine 6000Flat nur noch eine 3000Flat (Download: 2.954 kbit/s)
Nun bin ich auf dieses Urteil gestoßen:
http://www.online-und-recht.de/urteile/Fristlose-Kuendigung-bei-Nichterreichen-der-vereinbarten-DSL-Bandbreite-340-C-3088-08-Amtsgericht-Fuerth-20090507.html
Kann mir jemand sagen, wie das bei einem Umzug aussieht, sind das die gleichen Voraussetzungen oder sieht es da schlecht aus mit einer fristlosen Kündigung?
Anbieter ist 1und1.
Ansonsten würde ich sagen, wenn die Leistung nicht geliefert werden kann, setzte eine Frist zur Nacherfüllung und dann kündige.
Danke schon mal für die Antwort.
Kann da evtl. auch jemand etwas genaueres zu sagen?
Werde mal bei 1und1 anrufen, nur wollen die mich bestimmt nicht ohne weiteres aus dem Vertrag lassen.
Auch hier gilt wieder mal das Kleingedruckte im DSL-Vertrag "bis zu 6.000 kBit/s". Damit sind die 6 MBit nicht garantiert.
Bei 1&1 läuft das mit Umzügen folgendermaßen ab:
Wenn du umziehst nimmst du deinen DSL-Vertrag mit, es sei denn, es befindet sich dort bereits ein Breitbandanschluss, den du übernimmst. Dann kannst du den 1&1 Vertrag kündigen (musst denen eine Rechnung vorlegen, etc.) Beachte: Solltest du noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit sein, so kostet dich diese nicht fristgerechte Kündigung 70 Euro.
Guck dir dazu das hier http://hilfe-center.1und1.de/access/11_surf__phone_komplett/umzugs_von_11_komplettpaketen/17.html mal an, das verstecken die ganz gerne auf der Homepage.
Bei 1&1 gibt es wenn ich mich nicht irre folgende DSL Preisstufen:
1.) bis 1.024 kBit
2.) bis 2.048 kBit
3.) bis 6.000 kBit
4.) bis 16.000 kBit
Du bist mit deinem alten Anschluss in Variante 3 gefallen und da an deinem neuen Wohnort 3.000er DSL verfügbar ist, ist diese Stufe (wohl oder übel) nach wie vor für dich gültig, da du mehr als 2 MBit und "bis zu 6 Mbit" hast.
1&1 stellt sich bei sowas gerne stur. Falls du mit 2 MBit leben kannst würde ich vorschlagen, den Vertrag zu ändern auf die niedrigere Stufe.
Aber wie gesagt: Das sind alles nur Erinnerungswerte die nicht mehr stimmen könnten, hab das nur so in Erinnerung. Informiere dich am besten mal selbst auf der 1&1 Homepage.
Da stehen zwar ganz viele Sachen, "was mache ich wenn....." zum Thema Umzug, aber nicht wirklich etwas zu meiner Problematik.
Aber genau das widerspricht ja eigentlich dem Urteil des AG Fürth, wenn ich 6.000 bestelle "kann" 1und1 nicht einfach sagen "Pech gehabt, die Leitung gibt nicht mehr her".
Oder ist damit einfach nur ein "Neuanschluss" gemeint?
Ich denke, ich rufe dort morgen mal an und höre mal, was die dazu sagen. Wenn die nicht wollen, schicke ich einfach mal ne Kündigung hin und beziehe mich auf das Urteil...