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"Rentengarantiezeit" bei privaten Altersversorgungen

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Wir haben einige private Altersvorsorgeversicherungen abgeschlossen. Der berechtigte Kampf, im Alter nicht gänzlich zu verarmen,macht insofern auch vor uns nicht halt.

In den Verträgen wird im allgemeinen von einer 10 jährigen Rentengarantiezeit gesprochen.

Nach meinen Infos bedeutet dies:

Die jeweilige mtl. Privatrente wird garantiert auch dann 10 Jahre gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf der 10 Jahren verstirbt und deshalb der Ehepartner begünstigt ist.

Stirbt der Versicherungsnehmer nicht innerhalb dieser 10 jährigen Garantiezeit, dann erhält er die Rente über 10 Jahre hinaus bis zu seinem späteren Lebensende.

Stimmt doch so ?

Bei Privatversicherungsregelungen bin ich immer etwas verunsichert. Und davon abgesehen , versichere ich mich insoweit auch gerne mehrfach.Hintergrund ist halt so eine Versicherungmitteilung die jetzt ins Haus geflattert ist.

Danke deshalb, wenn meine o.g. Einschätzung noch mal kurz von einem Experten bestätigt werden könnte.
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Dirty-Harry schrieb:
... Stimmt doch so ? ...


Ja. Oftmals erhalten die Hinterbliebenen allerdings nur die garantierte Rente ohne Überschüsse.
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Bigbamboo schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
... Stimmt doch so ? ...


Ja. Oftmals erhalten die Hinterbliebenen allerdings nur die garantierte Rente ohne Überschüsse.  


Dankeschön Bigbamboo. Genau auf Deine Antwort hab ich spekuliert, da Du Dich insoweit auskennst. ,-)  

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