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Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages - JMStV

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Zu Beginn des neuen Jahres soll die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages in Kraft treten. Das heißt nicht, dass dieses beknackte Wort abgeschafft wird, sondern dass Inhalte im Netz stärker als bislang Altersbeschränkungen unterliegen, die die Seitenbetreiber selbst installieren sollen.

Da die rechtliche Seite über jene Altersfreigabe nur für Fachleute durchschaubar ist, kann der juristische Laie schnell die Inhalte seiner Homepage oder seines Blogs falsch einschätzen - und damit zum Opfer auf Abmahnungen spezialisierter Anwälte werden.

Alternativ könnte man Seiten erst ab 18 freigeben, dann wäre man juristisch auf der sicheren Seite. Jugendliche wären dann aber bspw. von der Eintracht-Homepage ausgeschlossen. Das ist absurd.

Einen kleine Beitrag dazu gibts in Beves Welt - denn auch wir Blogger schlittern auf glattem Eis. Weitaus fundierter könnt ihr euch jedoch hier bei heise-online oder hier schlau machen.
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gut. auch gut, dass die welt, auch die virtuelle, hinter deutschland aufhört.
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Auch andern-www-orts macht man sich Gedanken. Bin auf das folgende hübsche Beispiel gestoßen, das ich hier gern - behutsam eintrachtmäßig angepasst - zitiere. Der juristisch ausgebildete Verfasser schlägt eine Klassifizierung des potentiellen Publikums in "ab 0" sowie "ab 6" vor, wie folgt:

"(...) Die Klassifizierung "ab 0" ist leicht, das zeigt folgende Kontrollüberlegung bzw. Gedankenexperiment: Das Neugeborene wird noch im Kreißsaal einfach vor den Monitor gehalten und wenn es keinen Kollaps ob der Inhalte des Eintrachtforums erleidet, ist die Klassifizierung ok. Bei einem Kandidaten "ab 6" wird analog verfahren. Ich unterstell einfach mal, dass keine bleibenden Schäden durch dieses Forum verursacht werden.

Als zweiten Schritt würde (und werde) ich mich beweisbar, also per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Behörde wenden und von ihr einfach unter Fristsetzung von 14 Tagen verlangen, mein beabsichtigtes Internetangebot dahingehend zu überprüfen, ob meine Einordnung bzw. Kennzeichnung "ab 6" genügend ist.

Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nämlich nur dann, wenn die Altersstufe *vorwerfbar falsch* gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat." (...)

(Quelle: http://www.jgr-apolda.eu/index.php?topic=5954.0)

Dem folgt dann noch der Hinweis, dass besagte Bitte um Überprüfung bitte alle zwischen Weihnachten und Neujahr einreichen mögen.

Wie indessen zu verfahren wäre, wenn das Neugeborene angesichts des Eintrachtforums einen Schreikrampf erleidet, wäre noch zu klären  
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Interessant die Bandbreite möglicher Reaktionen:

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,732166,00.html
(runterscrollen auf "Aus den Blogs")
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da wird wohl die lobby der abmahnanwälte ihre finger im spiel gehabt haben. und einige leute in bestimma-artigen positionen haben offenbar immer noch nicht begriffen, dass das web nicht vor nationalen grenzen halt macht.

konkret hostest du zb. auf ner dotcom-domain eines internationalen anbieters. ist die frage, ob dich das dann betrifft...
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gute frage. muss ich mich echt drum kümmern.

das thema scheint aber sonst nicht wirklich zu interessieren. überlege, testweise das lautern-video im museum bei kinderführungen zu zeigen.
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Beverungen schrieb:

das thema scheint aber sonst nicht wirklich zu interessieren. überlege, testweise das lautern-video im museum bei kinderführungen zu zeigen.


Jepp, danach erfährst du automatisch von den Kleinen welche blutigen Games sie schon auf der Playstation gespielt haben  ,-)
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oder auf welchen miesen seiten aus dem ausland man mal gucken sollte  


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