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Internet-Abzocke oder "eigene Dummheit" ?

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Ich hab da mal ein Problem, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen und kennt sich mit solchen Dingen aus.

Ich habe im Dezember mit iTunes runter geladen von der Seite www.downloadtransfer.de .
Allerdings habe ich überlesen, dass eine Anmeldung ein Abo von 12 Monaten zu jeweils 8,00 Euro bedeutet. Dieser Hinweis war nicht einmal sonderlich versteckt. Nun macht die Seite aber dennoch einen leicht dubiosen Eindruck, da es dort viele oder teilweise nur Software / Programme gibt, die man sich woanders legal und kostenlos downloaden kann.
Nach etwas googeln habe ich nun auch erfahren, dass diese Seite auch anderen schon Probleme bereitet hat, aus meinem Umfeld wird mir zudem auch geraten das Ganze zu ignorieren. Die erste Mahnung kam bereits vor kurzem.
Kann hier vielleicht jemand weiter helfen? Natürlich war es relativ blöd sich da anzumelden. Aber ich bin mir unsicher, ob das rechtlich dennoch einwandfrei ist...
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Ich kenne diese Seite nicht im konkreten, möchte Dir aber mal von meiner Erfahrung berichten:

meine Freundin war auch auf irgendso einer Seite auf der nicht wirklich erkennbar war, dass die Anmeldung dort Geld kostet. Sie hatte auch ne Rechnung erhalten und dann prompt auch schon die erste Mahnung.

Wir haben das konsequent ignoriert, auch wenn die Texte auf den Mahnungen schon arg einschüchternd waren.

Es wird da direkt mit SCHUFA-Eintrag und Pfändung etc gedroht. Allerdings ist dies ohne "richtigen" Rechtsstreit so gar nicht möglich. Irgendwann war dann auch Ruhe.....

In unserem Fall haben wir schnell via Google andere "Opfer" gefunden und alle haben das ignoriert.
Von daher sind wir diesen Weg gegangen....


Aber auf dieser Seite steht ja ganz groß, dass es Geld kostet. Von daher finde ich das nicht dubios. Wer sich da anmeldet, selbst schuld!?
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Also ein Teil eigene Dummheit wars auf jeden Fall.
Da steht nämlich gaaaaaaanz groß und in grün auf der linken Seite, dass es 96 Euro kostet   Wie man das überlesen kann, ist mir schon ein Rätsel.....
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und wieso läd man sich itunes nicht direkt beim apfel runter?
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Ja das ist auch relativ klar, im nachhinein weiß ich das ja selber nicht
Aber dennoch muss es ja nicht zwingend sein, dass dies rechtlich einwandfrei ist. Und bevor ich fast 100 Euro bezahle möchte ich mich wenigstens informieren (auch wenn es vielleicht zu spät ist...)
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Brady schrieb:
und wieso läd man sich itunes nicht direkt beim apfel runter?


Auch das ist mir heute nicht klar. Sicherlich müsste ich allein schon dafür das Geld blechen.   Irgendwas ist da bei mir ausgesetzt. Kann es aber jetzt im nachhinein auch nicht mehr ändern.
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Beim Hereinfallen auf eine Abo-Internetfalle ist immer etwas eigene Dummheit dabei. Das ändert aber nichts daran, dass es eben eine Abzocke ist. Wichtigster Rat: NICHT ZAHLEN! Recht gute Hinweise findest du hier:

http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/49511-abofallen-rechnung-mahnung-mahnbescheid-inkasso.html
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Ganz einfach! Solang ignorieren, bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, diesen dann sofort widersprechen!!!

Soweit wird es aber net kommen, die jenigen die versuchen Dich zu bescheissen gehen nicht vor Gericht  
Also nix zahlen und ignorieren, irgenwann ist Schluss.
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Ja so ähnlich habe ich das auch schon gehört. Deswegen wollte ich mir noch einmal ein paar Meinungen einholen. Danke euch beiden schon einmal
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jetzt mal ganz ehrlich - warum lädt man sich nicht wie jeder normale Mensch auch iTunes direkt bei Apple runter? Oder den Acrobat bei Adobe? oder oder oder ...  
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Ja, habe ich ja schon eingeräumt. Nur ändert das nun leider nichts mehr, außer beim nächsten Mal einfach mal mehr darüber nachzudenken.
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Shmiddy schrieb:
jetzt mal ganz ehrlich - warum lädt man sich nicht wie jeder normale Mensch auch iTunes direkt bei Apple runter? Oder den Acrobat bei Adobe? oder oder oder ...    
Weil es dann solche Seiten nicht geben würde?  
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Also ich habe über das Internet Anfang November einen kostenlosen Telefonanbieter eingerichtet.
Mir ist es ein Rätsel, wie eine Downloadfirma an meine IPAdresse und meine korrekte Adresse gekommen ist.
Ende November bekam ich gleich eine "Zahlungsaufforderung" per E-mail  von dieser Downloadfirma mit dem Hinweis ich hätte einen 2-Jahresvertrag über je 96.- € abgeschlossen.
Habe mich dann kundig gemacht und bin im Internet auf eine Vielzahl Geschädigter in den jeweiligen Foren gestoßen.
Habe dann über das Internet eine Anzeige gemacht wegen "versuchten Betruges in allen Fällen" (damit ist das ganze Gesetzbuch abgedeckt.
Die Geschichte ist mittlerweile bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Darmstadt.
Ich habe von denen nie wieder was gehört.
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Die werden ja nen Teufel tun und damit vor Gericht gehen.
Ich glaube kaum, dass Firmen wie Adobe besonders erfreut darüber wären, dass sich da jemand an ihren Produkten bereichert. Also, einfach aussitzen!
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Also jetzt kommt ein bissi Rechtssprechung, dürfte Dich aber positiv stimmen. Das AG-Marburg Betrug in einem ähnlichen Fall angenommen. Das LG Mannheim hat hatte wohl genau über Deinen Sachverhalt zu  urteilen. Aber lies selbst.


AG Marburg MMR 2010, 329f.:

"Der Kunde, der auf die Beschaffung des für ihn gewünschten bzw. notwendigen Programms fokussiert ist, wird an anderer Stelle dazu gebracht, um den Vorgang des kostenlosen Herunterladens zu vollziehen, einen Abonnementvertrag über 24 Monate zu [euro ] 8,– im Monat abzuschließen. Dieses Beigeschäft ist für einen durchschnittlichen Internetnutzer so weit weg von seinem ursprünglichen Wunsch, auf den er fokussiert ist, dass er den Abschluss des am Rand angepriesenen Beigeschäfts nicht sachgerecht realisiert bzw. realisieren kann. ...
Für einen ... Interessenten mag es nachvollziehbar sein, wenn er für die Leistung, die er begehrt, Herunterladen eines Programms, Gebühren oder ein Entgelt zu zahlen hat. Jedoch ist das Beiangebot der Bekl. zu 1) für das Hauptinteresse, einen Abonnementvertrag abschließen zu müssen mit einer Laufzeit von über 24 Monaten, so weit entfernt vom Vorstellungsbild, dass beim derartigen Vorgehen von einer sog. Abo-Falle gesprochen werden muss."

"Eine kurze Produktbeschreibung und eine redaktionelle Bewertung eines zum Download angebotenen kostenlosen Programms stellt keinen Mehrwert dar, der Abo-Kosten von 24 Monaten zu je [euro ] 8,– rechtfertigt."


LG Mannheim MMR 2010, 241 f.:

"...das AG [hat] zu Recht angenommen, dass der Kl. davon ausgehen konnte, dass die Bekl. ihr Angebot kostenlos zur Verfügung stellt. Dies ergibt sich zum einen aus der Aufmachung der Internetseite der Bekl., bei der auf den ersten Seiten kein Hinweis auf Kosten für das Herunterladen von Programmen ersichtlich ist. Unstreitig handelt es sich auch um Programme, die anderweitig legal kostenlos heruntergeladen werden können, sodass eine Kostenpflicht fernliegend erscheint. Auf diese Art und Weise wird dem Interessenten suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des Angebots der Bekl. kostenlos erhalten kann. Zum Herunterladen eines solchen unentgeltlichen Programms wird man aber immer zur Anmeldemaske geleitet, wo der angebrachte Hinweis auf die Kosten einer Anmeldung jedenfalls nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar ist, dass der Durchschnittsverbraucher über die entstehenden Kosten ohne weiteres informiert wird. Dies ergibt sich außer aus dem unstreitigen Bild der Maske auch aus dem unstreitigen Umstand, dass eine sehr große Zahl von Verbrauchern die Kostenpflichtigkeit bei der Anmeldung übersehen haben. Demgegenüber wollte die Bekl. ihr nach Anmeldung zugängliches Angebot nicht kostenlos zur Verfügung stellen.Wenn – wie in vorliegendem Fall – ein Formular des Empfängers – hier der Bekl. – verwendet wird, ist für die gem. §§?BGB § 133, BGB § 157 BGB vorzunehmende Auslegung des objektiven Sinns der Erklärungen der Parteien darauf abzustellen, wie der Erklärende das Formular verstehen durfte (Palandt-Ellenberger, BGB, 69. Aufl., §?133 Rdnr. 10). Danach durfte auf Grund der Gestaltung der Internetseite durch die Bekl. der Kl. davon ausgehen, das Angebot der Bekl. werde keine Kosten verursachen. Nur so hat er es auch verstanden, sodass ein Dissens gem. §?BGB § 155 BGB vorliegt, der dazu führt, dass ein Vertrag zwischen den Parteien nicht zu Stande gekommen ist. Die Bekl. hat daher dem Kl. zu Unrecht am 25.12.2008 eine Rechnung geschickt"
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Gegen sowas lohnt sich auch immer ein kleines aber feines add-on.
Damit wär dir das nicht passiert!!!
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dignity schrieb:
Gegen sowas lohnt sich auch immer ein kleines aber feines add-on.
Damit wär dir das nicht passiert!!!


Word. Wollte ich auch gerade sagen. Absolut empfehlenswert!
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dignity schrieb:
Gegen sowas lohnt sich auch immer ein kleines aber feines add-on.
Damit wär dir das nicht passiert!!!


Is halt nur doof wenn man einen anderen Browser verwendet.
Nicht jeder ist ein Firefox-Junkie  
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raideg schrieb:
dignity schrieb:
Gegen sowas lohnt sich auch immer ein kleines aber feines add-on.
Damit wär dir das nicht passiert!!!


Is halt nur doof wenn man einen anderen Browser verwendet.
Nicht jeder ist ein Firefox-Junkie    


Dann muss man aber damit leben
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§ 138 BGB - Wucher, da Freeware.
Einfach ignorieren.


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