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Internet-Abzocke oder "eigene Dummheit" ?

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Wenn ihr irgend ein Programm braucht guckt immer erst auf der Hersteller Seite und danach bei Chip.de oder so, da gibts eigentlich fast alles!
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smoKe89 schrieb:
§ 138 BGB - Wucher, da Freeware.
Einfach ignorieren.


Greift hier nicht den nicht die Software wird verkauft. Hab gerade mal egschaut:

   *  Über 250 Programm-Downloads in 7 Themenbereichen
   * Redaktionelle Beschreibungen der Programme mit Screenshots
   * Schnelle und sichere Downloads von unserem High-Speed-Server
   * Bewertungs- und Kommentarfunktion
   * Regelmäßige Aktualisierungen und Versionsupdates der Datenbank
   * Benachrichtigung bei Neuerscheinungen
   * Komfortable und schnelle Suche der enthaltenen Programme


Es werden also Dienstleistungen Angeboten. Und die Kosten klar und deutlich und auch groß an der Seite stehen wird man hier ncihts machen können. Ob jedoch das Unternehmen den Weg über einen Mahnbescheid bis zur Vollstreckung geht weiss man nie.. ich habe die Erfahrung gemacht das dies meistens nicht so sit..

desweiteren hat man eine gesetzliche Rücktrittsfrist. wie sieht es da aus ?
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crasher1985 schrieb:
smoKe89 schrieb:
§ 138 BGB - Wucher, da Freeware.
Einfach ignorieren.


Greift hier nicht den nicht die Software wird verkauft. Hab gerade mal egschaut:

   *  Über 250 Programm-Downloads in 7 Themenbereichen
   * Redaktionelle Beschreibungen der Programme mit Screenshots
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   * Komfortable und schnelle Suche der enthaltenen Programme


Es werden also Dienstleistungen Angeboten. Und die Kosten klar und deutlich und auch groß an der Seite stehen wird man hier ncihts machen können. Ob jedoch das Unternehmen den Weg über einen Mahnbescheid bis zur Vollstreckung geht weiss man nie.. ich habe die Erfahrung gemacht das dies meistens nicht so sit..

desweiteren hat man eine gesetzliche Rücktrittsfrist. wie sieht es da aus ?


Okay, vielleicht hätte ich mir die Seite ansehen sollen.
Tatsächlich, da steht sogar richtig groß an der Seite, was der Spaß kostet. Hier wird's schon schwieriger.

Bei der ersten Rechnung hätte MrGame jedoch anfechten und auf einen Inhaltsirrtum abstellen können/müssen. Dafür ist es jetzt zum spät.
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smoKe89 schrieb:
crasher1985 schrieb:
smoKe89 schrieb:
§ 138 BGB - Wucher, da Freeware.
Einfach ignorieren.


Greift hier nicht den nicht die Software wird verkauft. Hab gerade mal egschaut:

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Es werden also Dienstleistungen Angeboten. Und die Kosten klar und deutlich und auch groß an der Seite stehen wird man hier ncihts machen können. Ob jedoch das Unternehmen den Weg über einen Mahnbescheid bis zur Vollstreckung geht weiss man nie.. ich habe die Erfahrung gemacht das dies meistens nicht so sit..

desweiteren hat man eine gesetzliche Rücktrittsfrist. wie sieht es da aus ?


Okay, vielleicht hätte ich mir die Seite ansehen sollen.
Tatsächlich, da steht sogar richtig groß an der Seite, was der Spaß kostet. Hier wird's schon schwieriger.

Bei der ersten Rechnung hätte MrGame jedoch anfechten und auf einen Inhaltsirrtum abstellen können/müssen. Dafür ist es jetzt zum spät.


Hat irgend jemand überhaupt die von mir eingestellten Urteile gelesen? Dissens, keine Anfechtung notwendig!
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KroateAusFfm schrieb:
smoKe89 schrieb:
crasher1985 schrieb:
smoKe89 schrieb:
§ 138 BGB - Wucher, da Freeware.
Einfach ignorieren.


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desweiteren hat man eine gesetzliche Rücktrittsfrist. wie sieht es da aus ?


Okay, vielleicht hätte ich mir die Seite ansehen sollen.
Tatsächlich, da steht sogar richtig groß an der Seite, was der Spaß kostet. Hier wird's schon schwieriger.

Bei der ersten Rechnung hätte MrGame jedoch anfechten und auf einen Inhaltsirrtum abstellen können/müssen. Dafür ist es jetzt zum spät.


Hat irgend jemand überhaupt die von mir eingestellten Urteile gelesen? Dissens, keine Anfechtung notwendig!


Der Dissens ist Voraussetzung für eine Anfechtung gem. § 119 BGB. Damit will ich nur sagen, dass man den Hokuspokus auch einfacher beenden kann.
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smoKe89 schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
smoKe89 schrieb:
crasher1985 schrieb:
smoKe89 schrieb:
§ 138 BGB - Wucher, da Freeware.
Einfach ignorieren.


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desweiteren hat man eine gesetzliche Rücktrittsfrist. wie sieht es da aus ?


Okay, vielleicht hätte ich mir die Seite ansehen sollen.
Tatsächlich, da steht sogar richtig groß an der Seite, was der Spaß kostet. Hier wird's schon schwieriger.

Bei der ersten Rechnung hätte MrGame jedoch anfechten und auf einen Inhaltsirrtum abstellen können/müssen. Dafür ist es jetzt zum spät.


Hat irgend jemand überhaupt die von mir eingestellten Urteile gelesen? Dissens, keine Anfechtung notwendig!


Der Dissens ist Voraussetzung für eine Anfechtung gem. § 119 BGB. Damit will ich nur sagen, dass man den Hokuspokus auch einfacher beenden kann.  


Sorry, aber das ist Käse. Irrtum ist Voraussetzung für eine Anfechtung gem. § 119. Nicht zu verwechseln mit dem (versteckten oder offenen) Dissens, der alleine nach den §§ 154,155 zu beurteilen ist.
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KroateAusFfm schrieb:
smoKe89 schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
smoKe89 schrieb:
crasher1985 schrieb:
smoKe89 schrieb:
§ 138 BGB - Wucher, da Freeware.
Einfach ignorieren.


Greift hier nicht den nicht die Software wird verkauft. Hab gerade mal egschaut:

   *  Über 250 Programm-Downloads in 7 Themenbereichen
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Es werden also Dienstleistungen Angeboten. Und die Kosten klar und deutlich und auch groß an der Seite stehen wird man hier ncihts machen können. Ob jedoch das Unternehmen den Weg über einen Mahnbescheid bis zur Vollstreckung geht weiss man nie.. ich habe die Erfahrung gemacht das dies meistens nicht so sit..

desweiteren hat man eine gesetzliche Rücktrittsfrist. wie sieht es da aus ?


Okay, vielleicht hätte ich mir die Seite ansehen sollen.
Tatsächlich, da steht sogar richtig groß an der Seite, was der Spaß kostet. Hier wird's schon schwieriger.

Bei der ersten Rechnung hätte MrGame jedoch anfechten und auf einen Inhaltsirrtum abstellen können/müssen. Dafür ist es jetzt zum spät.


Hat irgend jemand überhaupt die von mir eingestellten Urteile gelesen? Dissens, keine Anfechtung notwendig!


Der Dissens ist Voraussetzung für eine Anfechtung gem. § 119 BGB. Damit will ich nur sagen, dass man den Hokuspokus auch einfacher beenden kann.  


Sorry, aber das ist Käse. Irrtum ist Voraussetzung für eine Anfechtung gem. § 119. Nicht zu verwechseln mit dem (versteckten oder offenen) Dissens, der alleine nach den §§ 154,155 zu beurteilen ist.


Ah stimmt. Du hast Recht. Ich bin davon ausgegangen, dass Dissens und das Auseinanderfallen von Willen und Erklärung gleichzusetzen sind. Das ist aber tatsächlich nicht der Fall. Man möge mein lückenhaftes Erstsemesterwissen verzeihen.

Wäre eine Anfechtung nicht trotzdem empfehlenswert gewesen?
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smoKe89 schrieb:
Wäre eine Anfechtung nicht trotzdem empfehlenswert gewesen?


Okay vergiss es. Bin eben selbst drauf gekommen.
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Wieso gewesen? Er kann ja noch immer seine Anfechtung erklären, unverzüglich gem. § 121 bedeutet ohne schuldhaftes zögern. Eine angemessene Überlegungszeit um die rechtliche Lage zu prüfen ist daher unschädlich.
Aber ja, an sich ist es besser auch die Anfechtung zu erklären. Wenn man nämlich fälschlicherweise von einem Dissens ausgeht und gar nicht reagiert, weil man denkt es sei kein Vertrag zu stande gekommen, kann die Anfechtungsfrist verstreichen und man schaut in die Röhre.
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KroateAusFfm schrieb:
Wieso gewesen? Er kann ja noch immer seine Anfechtung erklären, unverzüglich gem. § 121 bedeutet ohne schuldhaftes zögern. Eine angemessene Überlegungszeit um die rechtliche Lage zu prüfen ist daher unschädlich.
Aber ja, an sich ist es besser auch die Anfechtung zu erklären. Wenn man nämlich fälschlicherweise von einem Dissens ausgeht und gar nicht reagiert, weil man denkt es sei kein Vertrag zu stande gekommen, kann die Anfechtungsfrist verstreichen und man schaut in die Röhre.


Wobei ich hier dennoch etwas anmerken muss:

LG Mannheim schrieb:
...das AG [hat] zu Recht angenommen, dass der Kl. davon ausgehen konnte, dass die Bekl. ihr Angebot kostenlos zur Verfügung stellt. Dies ergibt sich zum einen aus der Aufmachung der Internetseite der Bekl., bei der auf den ersten Seiten kein Hinweis auf Kosten für das Herunterladen von Programmen ersichtlich ist.


Denn das stimmt ja nun so nicht. Offensichtlich handelt es sich hier entweder um eine andere, ähnliche Page, oder sie wurde dahingehend abgeändert, dass auf der Startseite (und direkt neben dem Forumular) sehr wohl (und nicht gerade unersichtlich) auf die Kosten hingewiesen wird. Da wird wirklich nichts versteckt oder verschleiert.
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smoKe89 schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
Wieso gewesen? Er kann ja noch immer seine Anfechtung erklären, unverzüglich gem. § 121 bedeutet ohne schuldhaftes zögern. Eine angemessene Überlegungszeit um die rechtliche Lage zu prüfen ist daher unschädlich.
Aber ja, an sich ist es besser auch die Anfechtung zu erklären. Wenn man nämlich fälschlicherweise von einem Dissens ausgeht und gar nicht reagiert, weil man denkt es sei kein Vertrag zu stande gekommen, kann die Anfechtungsfrist verstreichen und man schaut in die Röhre.


Wobei ich hier dennoch etwas anmerken muss:

LG Mannheim schrieb:
...das AG [hat] zu Recht angenommen, dass der Kl. davon ausgehen konnte, dass die Bekl. ihr Angebot kostenlos zur Verfügung stellt. Dies ergibt sich zum einen aus der Aufmachung der Internetseite der Bekl., bei der auf den ersten Seiten kein Hinweis auf Kosten für das Herunterladen von Programmen ersichtlich ist.


Denn das stimmt ja nun so nicht. Offensichtlich handelt es sich hier entweder um eine andere, ähnliche Page, oder sie wurde dahingehend abgeändert, dass auf der Startseite (und direkt neben dem Forumular) sehr wohl (und nicht gerade unersichtlich) auf die Kosten hingewiesen wird. Da wird wirklich nichts versteckt oder verschleiert.


So wie ich es verstanden habe, stand auf der besagten Startseite, genau wie auch bei der Seite die der Threaderöffner besucht hat, kein Hinweis auf Kosten bezüglich eines Downloads kostenloser Programme. Denn da steht nur, dass durch die Anmeldung kosten in höhe von 12 mal 8€ entstehen. Deshalb wird dem  Interessenten "auf diese Art und Weise [...] suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des Angebots der Bekl. kostenlos erhalten kann". Dann noch die Feststellung, dass man, wenn man auf die Programme klickt zu einer Anmeldemaske geleitet wird, bei der die Entgeltlichkeit des Angebots nicht gut ersichtlich ist. Das ist bei der Website des Threaderöffners absolut genauso.
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smoKe89 schrieb:
...für eine Anfechtung gem. § 119 BGB...


KroateAusFfm schrieb:
...der alleine nach den §§ 154,155 zu beurteilen ist...


Zum Glück habe ich schulbedingt ein BGB zu Hause und kann dann immer mal schnell blättern  
Interessant ist zudem, dass es im Prinzip noch weitere identische Seiten gibt, wie die von www.downloadtransfer.de

http://www.softwarerapid.de/
http://www.hypersoftware.de/imp/

Bis auf den preislichen Unterschied von 1,00 Euro unterscheidet sich da eigentlich nichts. Auch die im Impressum hinterlegte Adresse ist identisch.
Zu diesen Seiten findet man dann bei google auch wieder mehr bezüglich Internet-Abzocke.

Mittlerweile ist auch die zweite Mahnung per Mail angekommen.

sie haben trotz der Mahnung vom 10.01.2011 unsere Rechnung vom 27.12.2010 bis heute
nicht ausgeglichen. Wir geben Ihnen letztmalig die Möglichkeit, den unten aufgeführten
Betrag zzgl. Mahngebühren innerhalb von 5 Tagen zum Ausgleich zu bringen. Sollten Sie diese
Frist erneut verstreichen lassen, werden wir unsere Anwaltskanzlei mit der Eintreibung der Forderung
beauftragen. Die zusätzlichen Kosten haben Sie zu tragen. Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst!


Mal schauen, ob danach noch einmal was kommt  


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