gibt es hier "experten" zum Thema PKV ? Seit 2007 galt ja das Gesetz, das man 3 Jahre in Folge über der Bemessungsgrenze aus "Nicht-Selbständiger Arbeit" verdienen muß.
Ich war in 2007-2009 selbständig, erst seit 1.1.2010 wieder angestellt, also müßte ich noch 2 Jahre warten mit dem Wechsel ..... falls das nicht geändert wurde ....
wurde es das ?`wenn ja, zu wann kann man bei der gesetzlichen kündigen ?
Das wurde wieder geändert, zur Zeit kann man Wechseln, wenn man in 2010 über der BBG war und aller voraussicht nach in 2011 auch drüber kommen wird, allerdings zählen dafür nur die "garantierten" Einnahmen. Deine Selbstständgikeit spielt also keine Rolle mehr. Kündigungsfrist müsste 2 Monate zum Ende eines Kalendermonas sein.
gibt es hier "experten" zum Thema PKV ? Seit 2007 galt ja das Gesetz, das man 3 Jahre in Folge über der Bemessungsgrenze aus "Nicht-Selbständiger Arbeit" verdienen muß.
Ich war in 2007-2009 selbständig, erst seit 1.1.2010 wieder angestellt, also müßte ich noch 2 Jahre warten mit dem Wechsel ..... falls das nicht geändert wurde ....
wurde es das ?`wenn ja, zu wann kann man bei der gesetzlichen kündigen ?
grüße
chris