>

Parken in Fußgängerzone

#
moin,
ich hab versehentlich in einer fußgängerzone geparkt und prompt einen "strafzettel" erhalten. es ist aber mehr ein kleines stück papier was überhaupt nicht offiziell ausschaut. das vergehen ist nur angekreuzt und es steht auch kein konkrter betrag drauf.
datum und uhrzeit wurden handschriftlich hinzugefügt. auf der rückseite ist das stadtemblem drauf, mehr auch nicht.

ich hab letztens mal gelesen, dass man strafzettel in köln nur verweigern muss, bzw, einspruch einlegen muss und die das dann nicht weiter verfolgen, da der verwaltungsaufwand zu groß wär. habt ihr da erfahrungen gemacht?
lg
Torben
#
Ob du ein "Knöllchen" an deinem Auto hast oder wie dieses aussieht, ist rechtlich völlig egal. Du erhältst in jedem Fall einen Bußgeldbescheid. Wenn du hiergegen Widerspruch einlegst, entstehen zusätzliche Verwaltungskosten, die du zahlen musst. Selbstverständlich wird die Sache weiterverfolgt und der Betrag am Ende vollstreckt.
#
mein gott, zahl die paar ois.tststs
#
30€ bezahlen und abhaken
#
Viel zu gering!!!
#
Viel zu harmlos, viel zu harmlos!

Den müsst man mit der Zunge die ganze Straß ufflegge lasse...
#
Versehentlich in ner Fußgängerzone geparkt?! Ich stell mir grade vor, wie du dein Auto auf der Zeil abstellst und dich freust, dass zwischen den Menschenmassen so außergewöhnlich viele Parkplätze frei sind...  
#
Schobberobber72 schrieb:
Versehentlich in ner Fußgängerzone geparkt?! Ich stell mir grade vor, wie du dein Auto auf der Zeil abstellst und dich freust, dass zwischen den Menschenmassen so außergewöhnlich viele Parkplätze frei sind...    


#
Schobberobber72 schrieb:
Versehentlich in ner Fußgängerzone geparkt?! Ich stell mir grade vor, wie du dein Auto auf der Zeil abstellst und dich freust, dass zwischen den Menschenmassen so außergewöhnlich viele Parkplätze frei sind...    

so offensichtlich wars jetzt nich...  
#
Doch, die verfolgen das schon weiter, auch hier in Köln.

Habe gerade erst einen bekommen, bzw zwei, weil die mich für das gleiche Parken einfach zwei mal aufgeschrieben haben.
Nachdem ich da jetzt Einspruch eingelegt habe, kam immerhin ein Brief zurück, dass ich es nur einmal bezahlen bräuchte.
Allerdings werd ich nochmal Einspruch einlegen, da ich so wie vorgeschrieben geparkt habe, nur leider die Polizisten dies nicht erkannt haben.

Also Einspruch kann sich shcon lohnen (habe auch in anderen Städten schon viele hinter mir). Teurer wirds beim ersten Mal nicht, jedenfalls ist mir das bisher nicht passiert. Damit es eingestellt wird, brauchst du allerdings einen guten Grund. Ein "Versehen" wird da vermutlich nciht reichen
#
So-Wie-Einst-Real-Madrid schrieb:
moin,
ich hab versehentlich in einer fußgängerzone geparkt und prompt einen "strafzettel" erhalten. es ist aber mehr ein kleines stück papier was überhaupt nicht offiziell ausschaut. das vergehen ist nur angekreuzt und es steht auch kein konkrter betrag drauf.
datum und uhrzeit wurden handschriftlich hinzugefügt. auf der rückseite ist das stadtemblem drauf, mehr auch nicht.

ich hab letztens mal gelesen, dass man strafzettel in köln nur verweigern muss, bzw, einspruch einlegen muss und die das dann nicht weiter verfolgen, da der verwaltungsaufwand zu groß wär. habt ihr da erfahrungen gemacht?
lg
Torben


Du wirst in nächster Zeit einen sogenannten Anhörbogen in deinem Briefkasten vorfinden.Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben.
Du erhältst dadurch die Möglichkeit,dich zu dem Vorgang zu äussern u.möglicherweise gute Gründe für dein verbotsw.Parken
in der FGZ vorzubringen.
Versehentliches einfahren u.dort zu Parken ist aber kein guter Grund.
Du solltest aber dankbar sein,dass dein Fz nicht abgeschleppt
wurde,(dies kann in der FGZ sehr schnell gehen)u. deshalb die 30 E unter diesem Gesichtspunkt gerne bezahlen. ,-)

Einsprüche ohne rechtliche o. sachliche Gründe sind   allerdings unsinnig.Die Komune lässt sich deine 30E mit Sicherheit nicht entgehen. Dies ist auch zu 100%in Köln so. Garantiert!
 


Teilen