vor gut 2 Wochen habe ich mir ein neues Auto gekauft gehabt (ohne Zulassung).
Nun ist es so, das ich das Auto nicht auf mich angemeldet bekomme, da dieser noch Euro4 hat (EU Wagen).
Am Montag wollte ich (wohnhaft in Hessen) mit der Ausnahmegenehmigung für Euro4-PKW (ausgestellt von Bezirksregierung Köln) meinen PKW zulassen. Wurde mir verweigert mit der Begründigung, das die AG vom KBA sein müsse.
Jetzt hat mein Händler (der mir das Auto verkauft hat) mir das Fahrzeug gestern in Nordrhein-Westfalen angemeldet und ich wollte es heute morgen auf mich ummelden.
Abgelehnt worden mit derselben Begründung.
Dürften die das denn? Ich meine, die AG ist nur bei Erstzulassung erforderlich.
vor gut 2 Wochen habe ich mir ein neues Auto gekauft gehabt (ohne Zulassung).
Nun ist es so, das ich das Auto nicht auf mich angemeldet bekomme, da dieser noch Euro4 hat (EU Wagen).
Am Montag wollte ich (wohnhaft in Hessen) mit der Ausnahmegenehmigung für Euro4-PKW (ausgestellt von Bezirksregierung Köln) meinen PKW zulassen. Wurde mir verweigert mit der Begründigung, das die AG vom KBA sein müsse.
Jetzt hat mein Händler (der mir das Auto verkauft hat) mir das Fahrzeug gestern in Nordrhein-Westfalen angemeldet und ich wollte es heute morgen auf mich ummelden.
Abgelehnt worden mit derselben Begründung.
Dürften die das denn? Ich meine, die AG ist nur bei Erstzulassung erforderlich.
Danke für´s lesen und eventuelle Hilfe im Voraus.
Viele Grüße
den kenne ich schon, aber leider steht nichts drin, wie die Rechtslage bei schon angemeldeten Fahrzeugen ist.
den kenne ich schon, aber leider steht nichts drin, wie die Rechtslage bei schon angemeldeten Fahrzeugen ist. [/quote]
Probier es doch mal hier
http://www.bmv.de/DE/Service/service_node.html
danke, habe da jetzt mal einen Eintrag ins Forum platziert. Aber vielleicht weiß ja hier auch noch jemand bescheid...