Unter anderm wird das so begründet. Zitat:" Das Bundesarbeitsgericht begründet die Entscheidung damit, dass ein Dachverband von Gewerkschaften seine Tariffähigkeit ausschließlich von den Mitgliedern ableite. Und der CGZP fehle aufgrund einer zu geringen Zahl an Mitgliedern die erforderliche Tarifmacht. "
Allerdings gilt für alle die betroffen sind : Zitat "Die Nachzahlungen gibt es allerdings nicht automatisch. Arbeitnehmer müssen ihre Forderungen laut einem BAG-Sprecher einklagen - wegen Verjährungsfristen maximal rückwirkend bis 2005. Auch Sozialkassen haben wahrscheinlich Anspruch auf eine Beitragnachzahlung. Sie könnten für vier zurückliegende Jahre höhere Versicherungsbeiträge einfordern. Dies allein mache mehrere Milliarden Euro aus. Für ehemalige Zeitarbeiter könnten sich daraus theoretisch auch höhere Rentenansprüche ergeben, teilte die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,748237,00.html Mich persönlich interesiert das insofern: mein AG vertreten durch den Fachverband Metall Hessen / und die Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) haben 2007 ?Tarifvertrag für Hessen abgeschlossen. In wie weit gibt es hier Zusammenhänge bzw. wo kann ich herausfinden ob die CGM überhaupt tariffähig ist.
In der Sendung Frontal 21 heute um 21.00 Christliche Gewerkschaft - Unchristlicher Handel mit Leiharbeitern
wird über eine Recherche berichtet,bei der festgestellt wurde, das Zeitarbeitsunternehmen bei der Einstellung und anschliessender Arbeitsvertragsunterzeichnung geschummelt haben. Klammheimlich seien die Unterlagen so vorbereitet worden, das viele unfreiwillig Mitglied der CGZP geworden sind und dass ihnen jeden Monat ein Mitgliedsbeitrag vom Lohn abgezogen wurde.
Vom Stundenlohn der oft nur 4,81 Euro beträgt sind auch noch Midgliedsbeiträge abgführt worden. Den Dumping-Tarifvertrag hatte die CGZP ausgehandelt.
Ffm60ziger schrieb: In der Sendung Frontal 21 heute um 21.00 Christliche Gewerkschaft - Unchristlicher Handel mit Leiharbeitern
wird über eine Recherche berichtet,bei der festgestellt wurde, das Zeitarbeitsunternehmen bei der Einstellung und anschliessender Arbeitsvertragsunterzeichnung geschummelt haben. Klammheimlich seien die Unterlagen so vorbereitet worden, das viele unfreiwillig Mitglied der CGZP geworden sind und dass ihnen jeden Monat ein Mitgliedsbeitrag vom Lohn abgezogen wurde.
Vom Stundenlohn der oft nur 4,81 Euro beträgt sind auch noch Midgliedsbeiträge abgführt worden. Den Dumping-Tarifvertrag hatte die CGZP ausgehandelt.
Nach Einschätzung des Fachanwalts für Strafrecht, Professor Tido Park aus Dortmund, besteht der Verdacht des "gewerbsmäßigen Betrugs" seitens des Zeitarbeitsunternehmens. "Und Gewerkschaftsfunktionäre, die sich wissentlich daran beteiligen, begehen eine Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug", so Park gegenüber Frontal21.
Zitat:" Das Bundesarbeitsgericht begründet die Entscheidung damit, dass ein Dachverband von Gewerkschaften seine Tariffähigkeit ausschließlich von den Mitgliedern ableite. Und der CGZP fehle aufgrund einer zu geringen Zahl an Mitgliedern die erforderliche Tarifmacht. "
Allerdings gilt für alle die betroffen sind :
Zitat "Die Nachzahlungen gibt es allerdings nicht automatisch. Arbeitnehmer müssen ihre Forderungen laut einem BAG-Sprecher einklagen - wegen Verjährungsfristen maximal rückwirkend bis 2005. Auch Sozialkassen haben wahrscheinlich Anspruch auf eine Beitragnachzahlung. Sie könnten für vier zurückliegende Jahre höhere Versicherungsbeiträge einfordern. Dies allein mache mehrere Milliarden Euro aus. Für ehemalige Zeitarbeiter könnten sich daraus theoretisch auch höhere Rentenansprüche ergeben, teilte die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,748237,00.html
Mich persönlich interesiert das insofern: mein AG vertreten durch den Fachverband Metall Hessen / und die Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) haben 2007 ?Tarifvertrag für Hessen abgeschlossen. In wie weit gibt es hier Zusammenhänge bzw. wo kann ich herausfinden ob die CGM überhaupt tariffähig ist.
U.a. bei google:
http://lexetius.com/2006,1867
Ist sie also.
danke erstmal für die Info.
Christliche Gewerkschaft -
Unchristlicher Handel mit Leiharbeitern
wird über eine Recherche berichtet,bei der festgestellt wurde, das Zeitarbeitsunternehmen bei der Einstellung und anschliessender Arbeitsvertragsunterzeichnung geschummelt haben.
Klammheimlich seien die Unterlagen so vorbereitet worden, das viele unfreiwillig Mitglied der CGZP geworden sind und dass ihnen jeden Monat ein Mitgliedsbeitrag vom Lohn abgezogen wurde.
Vom Stundenlohn der oft nur 4,81 Euro beträgt sind auch noch Midgliedsbeiträge abgführt worden.
Den Dumping-Tarifvertrag hatte die CGZP ausgehandelt.
Nach Einschätzung des Fachanwalts für Strafrecht, Professor Tido Park aus Dortmund, besteht der Verdacht des "gewerbsmäßigen Betrugs" seitens des Zeitarbeitsunternehmens. "Und Gewerkschaftsfunktionäre, die sich wissentlich daran beteiligen, begehen eine Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug", so Park gegenüber Frontal21.
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,8219213,00.html
Hier ein Teil des Berichtes
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1278312/Verdacht-auf-Wirtschaftskriminalitaet-#/beitrag/video/1278312/Verdacht-auf-Wirtschaftskriminalitaet-