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Kameraüberwachung - Rechtslage?

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Hallo zusammen;

ich bräuchte in folgender Angelegenheit mal eure (jurist.) Einschätzung:
Meine Großtante ist in einem Pflegeheim untergebracht. Zuletzt fiel auf, daß Geldbeträge zwischen 10 und 70 Euro aus ihrem Geldbeutel/Zimmer verschwunden sind.

Nachdem wir zunächst auf Schusseligkeit getippt haben (obwohl sie mit ihren 96 noch gut fit im Kopf ist), gehen wir inzwischen absolut sicher davon aus, daß sie beklaut wird, denn auch bei einer anderen Bewohnerin wird Geld vermisst.

Wir haben uns natürlich jetzt erst mal an die Heimleitung gewandt, die allerdings lässt verlauten, daß sie nicht gedenkt, irgendwelche Schritte zu unternehmen.

Jetzt kocht meine Verwandtschaft natürlich und will im Zimmer meiner Tante unbedingt eine "spy cam" installieren.

Jetzt meine Frage an euch. Ist man mit so einer Aktion rechtlich abgesichert (zumal die Verwandtschaft die Heimleitung da jetzt auf jeden Fall raushalten will) - immerhin ist das ja nicht unser Grund und Boden, dementsprechend unsicher bin ich mir da hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte.

Danke schon mal im Voraus für die Hilfe.
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Klar, ist man da rechtlich abgesichert. Das ist zu 100% nicht legal.
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JaNik schrieb:
Klar, ist man da rechtlich abgesichert. Das ist zu 100% nicht legal.


Warum denn nicht? Man kann in seinem Zimmer doch kameras aufhängen, wie man will, oder nicht? nur halt nicht in öffentlichen Räumen nicht. Es geht ja um ihr eigenes Zimmer, nicht um von der Allgemeinheit benutzte Flure oder WCs.
Und das ist doch eigentlich vom Status einer Mietwohnung gleichgestellt.
In der eigenen Mietwohnung dürfte ich auch Kameras anbringen. Man sollte halt nichts baulich verändern.

Aber mich würde mal interessieren, welcher § dagegen spricht, den eigenen persönlichen Wohn- und Lebensbereich kameratechnisch nicht überwachen zu dürfen.
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Wenn sie eine gut sichtbare Cam an der Wand befestigt, alle Pflegekräfte auf die Kamera freundlich hinweist und sagt, dass es der Kommunikation mit den Enkelkindern, etc. dient, dann sollte es gehen.

Selbst bei einer Atrappe würde sehr wahrscheinlich nix mehr wegkommen.
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Maabootsche schrieb:
http://www.elbex.de/UserFiles/File/Art_4_rechtslage_de.pdf


Da geht's aber nur um grundsätzlich öffentlich-zugängliche Räume, wie Vorräume von Geldautomaten oder Miethaus-Eingänge.

Aber in meiner eigenen Wohnung - die Auffassung vertrete ich zumindest - kann man so viel Kameras aufhängen, wie man will. Das gilt in Häusern genauso wie in Mietwohnungen.
Der einzige Punkt, den ich kritisch sehe: Hat das Zimmer, in dem jemand alleine wohnt, gleichen Status wie der einer Mietwohnung? Klar, es kommen ab und zu Pfleger rein, aber trotzdem. Für mich zählt das Zimmer als privater Wohnraum und nicht als grundsätzlich öffentlich zugänglich.

Von daher bezweifle ich, dass man da nicht auch ohne Hinweis Kameras aufstellen darf. Abgesehen davon - was bringt eine aufgehängte Kamera, wenn man den Dieb erwischen will? Der Dieb wird sich bei Überwachung nicht noch mal zu seinem Tun hinreißen lassen. Wie soll man den denn sonst erwischen?
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Wie verhällt es sich denn wenn ein Arbeitgeber (Einzelhandel z.B.) seine Mitarbeiter per Kamera überwachen lässt ohne sie darüber zu informieren (ob man die Kamera nun selbst bemerkt oder nicht ist da unerheblich?) und daraus eine (fristlose) Kündigung erfolgt?


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