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Frage zum Urheberrecht/ Presse

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Erfreulicherweise steht mein Heimverein immer mal wieder in der Zeitung.
Nun ist die Frage aufgekommen, was man mit den erschienenen Artikeln eigentlich darf und was nicht.

Zitieren - ja
Einen link setzen - ja
Ausschneiden und in der Halle aufhängen - ?
Kopieren und den "Betroffenen" aushändigen - ?
Scannen und den Kumpels schicken - ?
Scannen und bei Facebook als "Bild" reinstellen (m.Q.) - ?

Vielleicht kennt sich ja jemand aus, vielen Dank im Voraus.

DA
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Scannen und den Kumpels schicken - Ja

Würde ich meinen. Stichwort: Privatkopie. Ganz abgesehen davon, dass es sowieso nicht kontroliiert werden kann.


Mein Gefühl sagt mir, dass alles bis auf der FB-Scan klargeht.
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WienerAdler schrieb:
Scannen und den Kumpels schicken - Ja

Würde ich meinen. Stichwort: Privatkopie. Ganz abgesehen davon, dass es sowieso nicht kontroliiert werden kann.


Mein Gefühl sagt mir, dass alles bis auf der FB-Scan klargeht.


Wegen Scannen und ins Internetz stellen:
Müsste gehen, so lange die Quelle angegeben wird.
Noch besser, wenn man sich zu Inhalt und Kontext noch äußert, der Artikel als Beleg für z.B. die Relevanz für Beliebtheit in der region oder mangelnde Bekanntheit eben dort heran gezogen wird.
Oder dass man damit belegen kann, wie wichtig die Verankerung in der Region ist usw usf.
Dann wäre das ein klassischer Fall von Zitatrecht.
Und mit eben dem geht ne ganze Menge...

Die Juristen mögen mich korrigieren, wenn ich da falsch liege.
Ich glaube aber, das sollte möglich sein.
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Die urheberrechtlichen Tatbestände, um die es sich hier handelt, sind "vervielfältigen" (§ 16) "verbreiten" (§ 17) und "öffentlich zugänglich machen" (§19a). Alle dies darf man grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers tun.
Die zwei Ausnahmen sind:
1. Die Privatkopie nach § 53. Hier muss der Kreis aber eng gefasst sein. Erlaubt sind Familien- und Haushaltsmitglieder sowie der enge Freundeskreis. Eine Verbreitung von mehr als 7 Kopien wurde von der Rechtsprechung bereits als nicht mehr zulässig angesehen.
2. Das Zitatrecht, § 51. Dies setzt aber voraus, dass man ein eigenes Werk schafft, und in diesem ein fremdes Werk zitiert, um sich mit ihm auseinanderzusetzen. Auch hierbei darf das Zitat nur so groß sein, wie es zu diesem Zweck notwendig ist. Das Zitieren eines ganzen Artikels nennt man Großzitat. Dies ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, jedenfalls nicht als regelmäßige Handlung.
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Vielen Dank.

DA
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reggaetyp schrieb:


Wegen Scannen und ins Internetz stellen:
Müsste gehen, so lange die Quelle angegeben wird.
Noch besser, wenn man sich zu Inhalt und Kontext noch äußert, der Artikel als Beleg für z.B. die Relevanz für Beliebtheit in der region oder mangelnde Bekanntheit eben dort heran gezogen wird.
(...)
Und mit eben dem geht ne ganze Menge...

Die Juristen mögen mich korrigieren, wenn ich da falsch liege.
Ich glaube aber, das sollte möglich sein.


Stefan sagte es ja schon, aber noch eine Anmerkung: Ein Scan eines Dokumentes, welcher im Netz veröffentlicht wird, ist kein Zitat, auch wenn die Quelle noch so deutlich angegeben ist. Es handelt sich vielmehr um Vervielfältigung. Ohne Einwilligung des Urhebers geht da nichts.
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Da fällt mir noch eine Frage ein, wenn wir den Artikel selbst geschrieben haben und auch das Bild gemacht haben, sind wir dann Urheber oder die Zeitung?

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Da fällt mir noch eine Frage ein, wenn wir den Artikel selbst geschrieben haben und auch das Bild gemacht haben, sind wir dann Urheber oder die Zeitung?

DA


Du bist der Urheber. Fraglich ist, inwieweit du die Verwertungsrechte an den Verlag übertragen hast. Die Verlage verlangen regelmäßig sämtliche Zweit- und Drittverwertungsrechte, sowohl in anderen Printmedien als auch Onlineverwertungen. Ich kann nur empfehlen, diese Rechtsübertragungen aus dem Autorenvertrag zu streichen resp. der Anwendung entsprechender AGBs zu widersprechen.
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OK, dann weiß ich Bescheid. DaZke.

DA


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