>

Kur abgelehnt - was nun?

#
Hi,
Ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe eine Kur beantragt (nach 7 Jahren wieder) und diese wurde abgelehnt. Tenor: Ihre Wehwehchen können Sie auch beim Hausarzt behandeln.
Es handelt sich um Angina Pectoris (hatte mal einen Herzinfarkt), Bluthochdruck, Diabetes und noch einiges. Ich werde jetzt gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Weiss jemand wie ich diesen Widerspruch am besten (Mit Aussicht auf Erfolg) begründen soll?
#
Ein Attest von einem Facharzt könnte hilfreich sein. Daraus sollte hervorgehen, dass ambulante Maßnahmen nicht ausreichen und die berufliche Leistungsfähigkeit erheblich gefährdet ist (falls es sich um eine Kur im Sinne einer beruflichen Rehabilitation handelt). Außerdem sollten Stressfaktoren, die im häuslichen und beruflichen Umfeld wirksam sind und bei einer stationären Maßnahme vorübergehend außer Kraft gesetzt werden, aufgezählt werden. Das alles sollte sehr dringend gemacht werden, dann besteht Aussicht auf Erfolg.
#
Ich weiß nur, dass es bei Mutter-Kind-Kuren sozusagen normal ist, dass abgelehnt wird. Dann muss man Widerspruch einlegen und es geht doch durch.
Vielleicht ist das bei "normalen" Kuren auch so? Ich weiß es nicht, aber Widerspruch solltest du auf jeden Fall einlegen.
#
theeagleshaslanded schrieb:
Hi,
Ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe eine Kur beantragt (nach 7 Jahren wieder) und diese wurde abgelehnt. Tenor: Ihre Wehwehchen können Sie auch beim Hausarzt behandeln.
Es handelt sich um Angina Pectoris (hatte mal einen Herzinfarkt), Bluthochdruck, Diabetes und noch einiges. Ich werde jetzt gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Weiss jemand wie ich diesen Widerspruch am besten (Mit Aussicht auf Erfolg) begründen soll?


In dem Du sachl ich aber knallhart argumentierst. Ich hab schon einige Kuren bzw. Rehamaßnahmen für andere Menschen  durchgesetzt. Die Krankenkassen lehnen halt erst mal sehr gerne ab.Etliche akzeptieren die Ablehnung und schon hat die Krankenkasse ne ordentliche Summe gespart.

Ich geh davon aus, daß Du Deinen Kurantrag zusammen mit Deinem Arzt , also mit ärztl. Begründung gestellt hast ? Oder?

Jetzt legst Du gegen die Ablehnung(spätestens innerhalb von 4 wochen nach Eingang des Ablehnungsschreiben!!)Widerspruch ein.
Das Wort "Widerspruch" stellst Du an den Beginn Deiner Ausführungen.

Dann führst Du aus, daß aufgrund der bei Dir vorliegenden erheblichen gesundheitl. Beeinträchtigungen-wie auch Dein Arzt Dr.xy unzweifelhaft ausgeführt hat -die Voraussetzungen für eine Kur oder Rehabilitationsmaßnahme zweifelsfrei vorliegen.

Die Krankenkasse ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts und mittelbare Staatsverwaltung -unter staatl. Aufsicht- verpflichtet,Anträge auf Ermessenleistungen ,wie  hier Kur-und Rehabilitationsmaßnahmen ,pflichtgemäß zu beurteilen.

Für andere Kriterien,wie z.B. Kosten einzusparen oder  sonstige willkürliche Ablehnungsgründe, ist insoweit ein rechtl. Beurteilungsraum bei der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens nicht gegeben!!

Dies ist in meinem Fall aber offensichlich geschehen.

Sollten Sie an Ihrer Ablehnung in meinem Fall festhalten wollen, wird deshalb eine Klageerhebung bei der zuständigen Sozialgerichtsbarkeit unverzüglich von mir eingeleitet werden.
Für diesen Fall wollen Sie bitte einen qualifizierten Verwaltungsakt mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung erstellen.

Seien sie sich versichert, daß ich diesem Rechtsstreit sehr gelassen entgegensehe. Die von meinem Arzt, Hernn XY, genannten Diagnosen und gesundheitl. Beschwerden werden selbstverständlich bei einer vom Sozialgericht beauftragten oder veranlaßten medizinischen Begutachtung die Rechtmäßigkeit meiner beantragten Kurmaßnahme bestätigen.

Daneben behalte ich mir gleichwohl vor, daß ich die Öffentlichkeit im Rahmen geeigneter Medien über ihre zweifelhafte Verfahrenspraxis in Kenntnis setzen werde..

Ihr abschließenden Nachricht sehe ich insoweit mit Interesse entgegen.


so machst du es in etwa. Unbedingt per Einschreiben mit Rückschein.


sollten die krankenkassenkasper-ich hab lange genug als oberdepp für die gearbeitet, bei der Ablehnung bleiben..... dann klagst Du wirklich beim Sozialgericht. kostet dich ja nix(Anwalt brauchst Du nicht)

Oft ziehen sie aber bei Schreiben/Widersprüchen in der von mir angedeuteten Art vorher den Schwanz ein    

Viel Glück und Erfolg !! ,-)
#
theeagleshaslanded schrieb:
Hi,
Ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe eine Kur beantragt (nach 7 Jahren wieder) und diese wurde abgelehnt. Tenor: Ihre Wehwehchen können Sie auch beim Hausarzt behandeln.
Es handelt sich um Angina Pectoris (hatte mal einen Herzinfarkt), Bluthochdruck, Diabetes und noch einiges. Ich werde jetzt gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Weiss jemand wie ich diesen Widerspruch am besten (Mit Aussicht auf Erfolg) begründen soll?


Die geschilderte Diagnose erinnert mich an die Leiden meines Großvaters. Auch das Alter passt zur damaligen Geschichte dazu.
Insofern fühle ich mich mit Dir verbunden.

Auch mich wundert die Ablehnung der Krankenkasse nicht. Die wolle Geld sparen.

Aber mit den Ausführungen von Dirty-Harry, glaube ich, kannst Du Deiner Kur in Ruhe entgegen sehen.

Ich drücke Dir die Daumen. Das wird schon.  
#
Als Mitglied einer DGB-Gewerkschaft genießt Du "Sozialrechtsschutz": Also alles streitige, im Bereich gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung u. dgl.

Mal drüber nachdenken, ob Du Mitglied bist oder eventuell werde willst.

Evtl. auch Mitgliedschaft beim VDK prüfen und mit denen mal reden.


Teilen