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Warum urteilen Richter so gnädig?

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Jetzt mal allgemein gehalten und nicht auf diesen speziellen fall:

Keine Ahnung warum die Richter so mild urteilen. Mein Vater sagt immer, das liegt an den 68ern die jetzt Richter sind. Vielleicht ist da was dran, vielleicht nicht. aber teilweise wird ganz einfach zu viel Rücksicht auf die täter genommen. "Er hatte eine schwere Kindheit". "Er hat Alk getrunken" oder "Drogen genommen" wirkt sich dann mildernt aus. Und das kann es nicht sein.

Ich kann mich noch gut an den Fall erinnern wo der Täter da den Millionärssohn entführt hatte und der Polizist ihn dann Prügel angedroht wenn er nicht sagt wo er ist (komm nicht mehr auf den Namen in Moment). Und am Ende kommt dabei raus das der Polizist ein rein gewürgt bekommt und der Täter verhätschelt wird obwohl er den Jungen schon lange kaltblütig ermordet hat. (hat der sich nicht letztens beim europäischen Gerichtshof über die Haftbedingungen beschwert   )

Und wenn denn mal ein vernüftiges Urteil kommt, steht auch schon ein schmieriger grinsender Verteidiger da, der Revesion ankündigt, da das Urteil ein Skandal ist, obwohl der Täter zugegeben hat das er ein kaltblütiges Schwein ist.

Schlimm find ich auch die Urteilsverteilung. So bekommt ein Wirtschaftsverbrecher der vielleicht 500000 € Steuerhinterziehung gemacht hat (oder sowas in der Art) so 5 Jahre Haft, während ein Kinder[bad][bad]*****[/bad]r[/bad] der vielleicht 3 Mädchen geschändet hat 3 Jahre bekommt. Da hab ich überhaupt kein Verständniss für
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general_chang schrieb:
Jetzt mal allgemein gehalten und nicht auf diesen speziellen fall:

Keine Ahnung warum die Richter so mild urteilen. Mein Vater sagt immer, das liegt an den 68ern die jetzt Richter sind. Vielleicht ist da was dran, vielleicht nicht. aber teilweise wird ganz einfach zu viel Rücksicht auf die täter genommen. "Er hatte eine schwere Kindheit". "Er hat Alk getrunken" oder "Drogen genommen" wirkt sich dann mildernt aus. Und das kann es nicht sein.

Ich kann mich noch gut an den Fall erinnern wo der Täter da den Millionärssohn entführt hatte und der Polizist ihn dann Prügel angedroht wenn er nicht sagt wo er ist (komm nicht mehr auf den Namen in Moment). Und am Ende kommt dabei raus das der Polizist ein rein gewürgt bekommt und der Täter verhätschelt wird obwohl er den Jungen schon lange kaltblütig ermordet hat. (hat der sich nicht letztens beim europäischen Gerichtshof über die Haftbedingungen beschwert   )

Und wenn denn mal ein vernüftiges Urteil kommt, steht auch schon ein schmieriger grinsender Verteidiger da, der Revesion ankündigt, da das Urteil ein Skandal ist, obwohl der Täter zugegeben hat das er ein kaltblütiges Schwein ist.

Schlimm find ich auch die Urteilsverteilung. So bekommt ein Wirtschaftsverbrecher der vielleicht 500000 € Steuerhinterziehung gemacht hat (oder sowas in der Art) so 5 Jahre Haft, während ein Kinder[bad][bad][bad]*****[/bad][/bad]r[/bad] der vielleicht 3 Mädchen geschändet hat 3 Jahre bekommt. Da hab ich überhaupt kein Verständniss für


du findest lebenslängliche haft eine "verhätschelnde strafe"? eine erfindung der 68 ist das jedenfalls nicht, die todesstrafe wurde nach den nazis abgeschafft. vielleicht trauert denen dein vater ja nach.

https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Magnus_G%C3%A4fgen

entweder hast du keinen plan was du hier schreibst oder du stehst auf sadismus.

beides nicht so schön.
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general_chang schrieb:

Keine Ahnung warum die Richter so mild urteilen. Mein Vater sagt immer, das liegt an den 68ern die jetzt Richter sind.


Ja, das waren noch wunderbare Zeiten, als vor 1968 deutsche Gerichtssäle noch von "furchtbaren Juristen'" beherscht wurden, die ihr Handwerk noch unterm Führer gelernt haben oder von Leuten die damals nach dem "gesunden deutschen Volksempfinden" urteilten.

Ich hab gehört diese 68er haben auch diesen Reaktor kaputt gemacht, nur damit sie Wahlen gewinnen. Die gehören alle in den Knast und Kopp ab!!11!
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giordani schrieb:
general_chang schrieb:

Keine Ahnung warum die Richter so mild urteilen. Mein Vater sagt immer, das liegt an den 68ern die jetzt Richter sind.


Ja, das waren noch wunderbare Zeiten, als vor 1968 deutsche Gerichtssäle noch von "furchtbaren Juristen'" beherscht wurden, die ihr Handwerk noch unterm Führer gelernt haben oder von Leuten die damals nach dem "gesunden deutschen Volksempfinden" urteilten.

Ich hab gehört diese 68er haben auch diesen Reaktor kaputt gemacht, nur damit sie Wahlen gewinnen. Die gehören alle in den Knast und Kopp ab!!11!



Dieter Nuhr. Und zwar wechselseitig.
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Ja u. dann gibt es noch einige (zweifelhafte)Fälle ,in denen Gerichte gar nicht so sehr gnädig waren.

zb.der Fall Harry Wörz-
Ein Musterbeispiel Deutscher Rechtsprechung!

Der Fall Vera Brühne-für die etwas jüngeren Forumsleser:
ein (äusserst) zweifelhafter Indizienprozess im damals aufsehenerregensden Mordprozess der 60er Jahre.
 
Und frisch aus den Nachrichten von heute:

Der Fall Pemberski?  Das tote Mädchen vom Bodensee.
Auch nicht gerade ein Glanzstück deutscher Staatsanwälte u. Gerichte ,womit ich allerdings die gewaltsame Entführung des Stiefvaters Dr. K. keinesfalls für gut heisse.

Was General Chang meines Erachtens sagen will,dass im  Rechtsempfinden vieler Bürger die Relationen nicht mehr stimmem.

Ich kenne RA die sehen das ebenfalls so.  
 
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Pardon! Ich hätte fast die Krönung des gesamten vergessen .

Der (schöne) Fall Kachelmann :

Da feiert doch die deutsche Gründlichkeit wahrlich fröhliche Urständ    
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propain schrieb:
Wäre es ein Neffe vom Bouffier gewesen wäre das Verfahren eingestellt worden.


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SGEjobra27 schrieb:
NDA schrieb:

Ab welcher Strafe ist für euch Gerechtigkeit eingetreten?


Auge um Auge, Zahn um Zahn...


Der Mann war weder Augen- noch Zahnarzt. Daher scheint mir Dein Vorschlag unpraktikabel  
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general_chang schrieb:
Jetzt mal allgemein gehalten und nicht auf diesen speziellen fall:

Keine Ahnung warum die Richter so mild urteilen. Mein Vater sagt immer, das liegt an den 68ern die jetzt Richter sind. Vielleicht ist da was dran, vielleicht nicht. aber teilweise wird ganz einfach zu viel Rücksicht auf die täter genommen. "Er hatte eine schwere Kindheit". "Er hat Alk getrunken" oder "Drogen genommen" wirkt sich dann mildernt aus. Und das kann es nicht sein.

Ich kann mich noch gut an den Fall erinnern wo der Täter da den Millionärssohn entführt hatte und der Polizist ihn dann Prügel angedroht wenn er nicht sagt wo er ist (komm nicht mehr auf den Namen in Moment). Und am Ende kommt dabei raus das der Polizist ein rein gewürgt bekommt und der Täter verhätschelt wird obwohl er den Jungen schon lange kaltblütig ermordet hat. (hat der sich nicht letztens beim europäischen Gerichtshof über die Haftbedingungen beschwert   )

Und wenn denn mal ein vernüftiges Urteil kommt, steht auch schon ein schmieriger grinsender Verteidiger da, der Revesion ankündigt, da das Urteil ein Skandal ist, obwohl der Täter zugegeben hat das er ein kaltblütiges Schwein ist.

Schlimm find ich auch die Urteilsverteilung. So bekommt ein Wirtschaftsverbrecher der vielleicht 500000 € Steuerhinterziehung gemacht hat (oder sowas in der Art) so 5 Jahre Haft, während ein Kinder[bad][bad][bad]*****[/bad][/bad]r[/bad] der vielleicht 3 Mädchen geschändet hat 3 Jahre bekommt. Da hab ich überhaupt kein Verständniss für


Das war der Fall Jakob von Metzler. War sogar letztes Jahr nochmal in der Presse als Magnus Gäfgen sogar noch Schmerzensgeld erstreiten wollte.

Man muss immer entscheiden zwischen Rechts-/Gerechtigkeitsempfinden und geltendem Recht. Moralisch hatte Daschner natürlich das Recht und vielleicht sogar die Pflicht alles zu tun, um das Leben von Jakob zu retten. Aber es gibt auch gute Gründe, dass Folter oder auch nur de bloße Androhung davon unter Strafe stehen.

Manmchmal schwer zu verstehen und in EInzelfällen auch wirklich ein Ärgenerniss, aber eben nicht zu ändern!
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Jemand der vorsätzlich eines Anderen Leben nimmt, sollte bis zu seinem Tod im Gefängnis verrotten.....
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stefank schrieb:
DougH schrieb:
"""Richtig, lebenslänglich mit  Sicherungsverwahrung, er hat bewußt alles in Kauf genommen auch den Tod von Patienten.
Normalerweise würde ich aber die Mex. ...... bevorzugen."""

Aber 4 Jahre Berufsverbot sind genug    



Da haben wir ja die Wahl. Entweder ein Urteil, dass nach Erhebung Beweislage, Würdigung aller Umstände unter Berücksichtigung von über 100 Jahren Beschäftigung und Diskussion von Juristen mit unserem Strafgesetzbuch herauskommt.

Oder wir lassen Doug entscheiden, der ohne jegliche Rechtskenntnis, ohne Kenntnis des Falls zumindest nach Aktenlage, ohne bei einem Verfahren dabeigewesen zu sein, sein Strafmaß im Hau-drauf-Buch findet, damit seine eigene  Empörung ordentlich bedient wird.
Also ich weiß, was ich nehme.


Hätte ich meine Meinung besser artikulieren...zum Ausdruck bringen sollen, "nein ich bin doch ein hau-drauf-Depp."

...eiss doch auf die Opfer, Hauptsache es wurde gut "gedealt"  

...und zu Peterchen einfach nur  
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DougH schrieb:
stefank schrieb:
DougH schrieb:
"""Richtig, lebenslänglich mit  Sicherungsverwahrung, er hat bewußt alles in Kauf genommen auch den Tod von Patienten.
Normalerweise würde ich aber die Mex. ...... bevorzugen."""

Aber 4 Jahre Berufsverbot sind genug    



Da haben wir ja die Wahl. Entweder ein Urteil, dass nach Erhebung Beweislage, Würdigung aller Umstände unter Berücksichtigung von über 100 Jahren Beschäftigung und Diskussion von Juristen mit unserem Strafgesetzbuch herauskommt.

Oder wir lassen Doug entscheiden, der ohne jegliche Rechtskenntnis, ohne Kenntnis des Falls zumindest nach Aktenlage, ohne bei einem Verfahren dabeigewesen zu sein, sein Strafmaß im Hau-drauf-Buch findet, damit seine eigene  Empörung ordentlich bedient wird.
Also ich weiß, was ich nehme.


Hätte ich meine Meinung besser artikulieren...zum Ausdruck bringen sollen, "nein ich bin doch ein hau-drauf-Depp."

...eiss doch auf die Opfer, Hauptsache es wurde gut "gedealt"  

...und zu Peterchen einfach nur    


jederzeit gerne.
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Gut, der Depp bietet an...Degen o. Pistole...GD vor dem Werderspiel  ,-)
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DougH schrieb:
Gut, der Depp bietet an...Degen o. Pistole...GD vor dem Werderspiel  ,-)  


Gegen dich reicht ein zahnstocher
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DougH schrieb:
Gut, der Depp bietet an...Degen o. Pistole...GD vor dem Werderspiel  ,-)  


du hast mich missverstanden. du darfst jederzeit gerne über mich lachen. und eine streitaxt werde ich sicherlich nicht zum stadion schleppen.
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nein, das mache ich sowieso, für alles andere hätte ich gesorgt, end of ot  

Brady b. g. Forumsclown du kannst mit dem wienern aufhören  

back...

Kachelmännchen, wird er freigesprochen o. wie lange wird sich das noch hinziehen  
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Das mit dem "dealen" in den Gerichtsälen ist doch eine normale Sache, das "Volk" regt sich eben nur dann auf, wenn es um solche extremen Sachen wie in diesem Beispiel des Threaderöffners geht.

Mir persönlich hat solch ein Deal auch schon einmal in meinem Leben geholfen und ich war froh darum, denn im Falle der Höchsstrafe hätte mein Leben einen anderen Verlauf genommen, deshalb werde ich mich aus meiner Sicht nie über solche Deals auslassen, egal um welchen Prozess es geht, ich bin der Meinung, das ich davon partizipiert habe, also kann ich mich darüber auch nicht aufregen, wie gesagt ist ne subjektive Sache.

Dann nochmal zu den Sätzen wie, der ist ein Alk, der nimmt Drogen usw, natürlich und glücklicherweise werden die Lebensumstände eines Täters immer mit in die Überlegungen mit einbezogen, es geht ja im Urteil nicht nur um die Verurteilung und weg mit ihm / ihr, sondern auch gleichzeitig um die Chancen einer Resozialisierung und nicht immer geht es um Mord oder Kinderschändung, das sind doch die Extremfälle und man kann schlecht nach verschiedenen Rechtssprechungen entscheiden.
Warum soll z.B. ein "ehrbarer" Dieb oder Bankräuber nicht mehr die Gelegenheit haben, nach Verbüßung seiner Strafe wieder am allgemeinen Leben teilzuhaben, auch hier muss man die Lebensumstände des Täters berücksichtigen. Es gibt immer vielschichtige Gründe warum jemand zum Täter wird.

Ich beispielsweise, würde alles dafür tun um meine Familie, wie man im Ruhrpott so schön sagt am "Kacken zu halten", hätte ich keine Freunde oder Familie die mich in extremen Krisenzeiten unsterstützen würden, könnte ich mir vorstellen auf "Alternativen" die ausserhalb des Gesetzes liegen zurückgreifen zu müßen.

Das ist kein einfaches Thema und weit davon entfernt pauschale Urteile abgeben zu können über Menschen die man aus der Zeitung kennt, wie gesagt das ist meine persönlcihe Sicht der Dinge, bitte jetzt keine "Bundeswehrfragen an das Gewissen"...
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stefank schrieb:
DougH schrieb:
"""Richtig, lebenslänglich mit  Sicherungsverwahrung, er hat bewußt alles in Kauf genommen auch den Tod von Patienten.
Normalerweise würde ich aber die Mex. ...... bevorzugen."""

Aber 4 Jahre Berufsverbot sind genug    



Da haben wir ja die Wahl. Entweder ein Urteil, dass nach Erhebung Beweislage, Würdigung aller Umstände unter Berücksichtigung von über 100 Jahren Beschäftigung und Diskussion von Juristen mit unserem Strafgesetzbuch herauskommt.

Oder wir lassen Doug entscheiden, der ohne jegliche Rechtskenntnis, ohne Kenntnis des Falls zumindest nach Aktenlage, ohne bei einem Verfahren dabeigewesen zu sein, sein Strafmaß im Hau-drauf-Buch findet, damit seine eigene  Empörung ordentlich bedient wird.

Also ich weiß, was ich nehme.



Sei mir nicht böse, für mich kommt das ein wenig überheblich rueber.

Vielleicht gibt es ja noch ein Mittelding.

Es ist gang und gebe, dass sich gute Anwälte, Richter und Staatsanwaltschaft vorher zusammen setzten, um einen Deal auszuhandeln. Dieser Deal soll oft den Schuldigen helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Er dient auch dazu ein langwieriges Verfahren abzukürzen.

All das finde ich ok. Wenn aber so ein Deal nur den Schuldigen als großen Sieger sieht, dann muss sich der Richter und die Staatsanwaltschaft schon gefallen lassen, dass man ihr Handeln hinterfragt.

Ich persönlich sehe hier aber eine Ausnahme (der genannte Fall). Vielmehr überkommt mich das Gefühl, guter Verteidiger mit guten Kontakten zum Staatsanwalt und Richter hilft immens. Gut wer sich das leisten kann.

Gruß Afrigaaner
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Afrigaaner schrieb:


[Sei mir nicht böse, für mich kommt das ein wenig überheblich rueber.



Ich bin nicht böse, weil es tatsächlich überheblich ist. Und zwar erhebe ich das Prinzip des Strafverfahrens über eine Auffassung, die als Strafziel nur auf das Vergeltungsprinzip abstellt. Dabei geht es mir überhaupt nicht um den konkreten Fall. Diesen kann ich nämlich als advocatus diaboli auch so darstellen: Eine völlig überlastete Kammer, die abzusaufen droht, lässt sich auf einen Deal mit dem Verteidiger ein, bei dem sie alle Möglichkeiten ausnutzt, um das Strafmaß herunterzurechnen. Dies hat selbstverständlich etwas mit der Qualität der Verteidigung zu tun, und wahrscheinlich auch mit der Person des Angeklagten. Zum einen, weil er sich, wie du richtig anmerkst, einen Verteidiger leisten kann, der weit über dem Gebührensatz abrechnet. In solch aufwändigen Verfahren kostet das locker 50.000 Euro, und da ist sogar noch Luft nach oben. Zm anderen gelten solche Menschen wie der Angeklagte als "besonders strafempfindlich", weil sie es nicht, wie mancher Kleinkriminelle,  gewohnt sind, öfter mal für eine Weile einzufahren.
Dies alles berücksichtigt, verlasse ich mich trotzdem lieber auf ein Urteil, dass nach den Regeln des Strafrechts zustande gekommen ist, als auf unreflektierte Vergeltungswünsche.  
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Etwas älter aber nicht minder interessant.

Ein Auszug aus Logik und Methodik des juristischen Denkens

IV) Juristische Logik
Juristische Logik beschäftigt sich mit abstrakten und konkreten Sollensurteilen, die einen Anspruch auf Richtigkeit erheben, und mit der Begründung dieses Anspruchs. Sie ist die Logik einer normativen Wissenschaft.
Dabei stellen sich zuächst die Fragen, wie juristische Sollensurteile überhaupt möglich sind, ob und wie sie sich als "richtig", als "wahr" begründen lassen. Die Logik fragt also nach dem Rechtsgrund des Rechts, wie aus dem Inhalt angemaßter Richtschnuren unter Anwendung der Logik etwas werden kann, was jeden einzelnen angeht (Emge; Einführung i.d. Rechtsph.; S. 151 f.).
Wie bereits oben erwähnt, ist es fraglich, ob juristische Sollensurteile überhaupt als objektiv gültige Urteile möglich sind, da der Anspruch auf "Wahrheit" oder "Richtigkeit" auf schwachen Füßen stehen kann. Aufgabe der juristischen Logik ist daher, auf die Grenzen zu achten, innerhalb derer ein Anspruch berechtigt ist.

V) Objektiv "wahr"
Kommen wir zurück zu der Aufgabe der juristischen Logik, abstrakte oder konkrete juristische Sollensurteile so zu begründen, daß ihr Anspruch auf Wahrheit als berechtigt erscheint.
Hier gilt es zunächst festzustellen, daß es auch juristische Sollensurteile gibt, die zwar den Anspruch auf Wirklichkeit erheben, über deren Anspruch aber nicht objektiv entschieden werden kann, die also lediglich "subjektiv" oder "relativ" wahr sein können. Die Begründung dieser Sollensurteile ist dann auf eine persönliche Entscheidung zurückzuführen. Daraus ergibt sich die Frage, ob diese "subjektiv-gültigen" Urteile in der Rechtswissenschaft überhaupt eine Rolle spielen dürfen, ob man zwischen "Wahrheit" und "Richtigkeit", wobei sich letzteres auf die subjektiven Sollensurteile bezieht, unterscheiden kann bzw. sogar muß.
An dieser Stelle soll jedoch zunächst nur auf die Begründung objektiv-wahrer Sollensurteile abgestellt werden.

http://www.barkemeyer.de/plaintext/english/lawonline/publications/logikundmethodikdesjuristischendenkens.html


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