Vor einigen Wochen habe ich den Kreuzworträtsel-Wettbewerb eines renommierten Zeitungsverlages gewonnen (60,00 €) und das wurde auch in der Folgeausgabe veröffentlicht (Ausschnitt habe ich noch).
Sie haben mich weder per E-Mail noch schriftlich über den Gewinn informiert, erst ein Nachbar machte mich aufmerksam.
Anrufe und Mails an die Redaktion ergaben: Es komme ein Scheck, Überweisungsverfahren sei noch nicht eingeführt.
Wie ist meine rechtliche Anspruchsgrundlage nach Gewinn der Auslobung? Könnte ich theoretisch einen Rechtsanwalt schreiben lassen mit Kostenweiterbelastung? Das Risiko möchte ich natürlich nicht gehen. Wegen 60 €... , aber androhen!
sotirios005 schrieb: Das Risiko möchte ich natürlich nicht gehen. Wegen 60 €... , aber androhen!
Genau das musst du sowieso machen, das Androhen. Du musst den Verlag "in Verzug setzen", also eine Mahnung mit Fristsetzung und der Androhung, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Sie haben mich weder per E-Mail noch schriftlich über den Gewinn informiert, erst ein Nachbar machte mich aufmerksam.
Anrufe und Mails an die Redaktion ergaben: Es komme ein Scheck, Überweisungsverfahren sei noch nicht eingeführt.
Wie ist meine rechtliche Anspruchsgrundlage nach Gewinn der Auslobung? Könnte ich theoretisch einen Rechtsanwalt schreiben lassen mit Kostenweiterbelastung? Das Risiko möchte ich natürlich nicht gehen. Wegen 60 €... , aber androhen!
Genau das musst du sowieso machen, das Androhen. Du musst den Verlag "in Verzug setzen", also eine Mahnung mit Fristsetzung und der Androhung, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Das übliche Spiel, wenn man eine Forderung realisieren will.