>

Zinslose Darlehen von der ARGE

#
Hallo,

vielleicht hat von euch einer schon Erfahrung gesammelt mit dem Thema zinslose Darlehen von der ARGE.
Folgender Fall: Meine Freundinn ist gerade dabei ihren Führerschein zu machen und hat auch die Theorie scon abgeschlossen. Um die Praxis fortzuführen fehlt aktuell das Geld.
Das Amt finanziert zwar den füherschein jedoch nur komplett. Da sie schon begonnen hat und auch die Theorie schon bestanden hat zahlt sie in diesem fall nicht. (Die Frage des Sinns lass ich mal im Raum stehen).

Um jedoch wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen ist bei uns zwingend ein Führerschein möglich. Speziell hier in der ländlichen Gegend hat man sonst keine Chance von A nach B zu kommen.

Kennt sich einer aus ob und was man da von der ARGE erwarten kann bzw. ob man irgendwie an ein Darlehen kommt über die ARGE um den Führerscheinf ertig zu machen?

Danke crasher
#
Ach so geht das. Frage mich schon seit Ewigkeiten, wie sich ein normaler Jugendlicher, der eh schon wegen iPhone und den ganzen Quatsch hoffnungslos überschuldet ist, sich noch einen Führerschein leisten kann... Jetzt weiß ich das.  
#
3zu7 schrieb:
Ach so geht das. Frage mich schon seit Ewigkeiten, wie sich ein normaler Jugendlicher, der eh schon wegen iPhone und den ganzen Quatsch hoffnungslos überschuldet ist, sich noch einen Führerschein leisten kann... Jetzt weiß ich das.    


Diesen saudummen Kommentar kannst Du Dir sparen  

Wenn es erforderlich ist, für eine Arbeitsstelle einen Führerschein zu besitzen bekommt man das von der ARGE, genau so wenn Du eine Arbeit in der Stadt XY bekommst, der Umzug dahin bezahlt wird.

Wenn man Menschen in Arbeit bringen möchte, muß man ihnen auch die Möglichkeiten geben diese antreten zu können.
#
raideg schrieb:


Diesen saudummen Kommentar kannst Du Dir sparen  

Ja ja, ich habe mich das wirklich immer gefragt. Aber klar, saudumm...  
#
Zur Frage an sich:

Ob und wie in diesem speziellen Falle die ARGE oder das Sozialamt einen Kredit gewährt weiß ich nicht genau.
Deren Entscheidungen kann man manchmal nicht nachvollziehen.

Auf jeden Fall mal bei dem "Fallmanager" nachfragen, ansonsten sich mal an den/die Vorgesetzte (Abteilungsleiter o.ä.) wenden, falls sich der Fallmanager quer stellt.
Die haben Spielraum in solchen Sachen, den die unteren Chargen aber meist nicht ausnutzen, da sie oft Schiss haben sich Ärger einzuhandeln.

Der Kredit an sich wird dann in kleinen Raten vom ALG abgezogen bzw. wenn wieder in Arbeit muss das in Monatsraten zurückgezahlt werden.
#
3zu7 schrieb:
raideg schrieb:


Diesen saudummen Kommentar kannst Du Dir sparen  

Ja ja, ich habe mich das wirklich immer gefragt. Aber klar, saudumm...  



Sorry, habe das wohl in den falschen Hals bekommen.
Dachte das wäre wieder so ein "Bild-Leser" Kommentar ala "mit unseren Steuergeldern" oder so.  
#
Nein. Ich hab das wirklich ernst gemeint -  wenn es auch ein bisschen dumm rüberkam. In unserem Alter hat ein Führerschein weit unter 1000 Mark gekostet. Ein wenig Unterstützung von den Eltern und den Rest konnte man mit Jobs oder sogar Azubi-Gehalt hinbekommen.

Heute kostet alleine die Prüfungsgebühr fast soviel, was früher der gesamte Führerschein gekostet hat. Daher frage ich mich schon oft, wenn ich die ganzen Fahrschulen in Frankfurt sehe, wer sich das eigentlich noch leisten kann. Das mit der Arge wusste ich nicht und gab es früher bestimmt auch nicht.

Ich hoffe ich komme jetzt verständlicher rüber.  
#
3zu7 schrieb:
Nein. Ich hab das wirklich ernst gemeint -  wenn es auch ein bisschen dumm rüberkam. In unserem Alter hat ein Führerschein weit unter 1000 Mark gekostet. Ein wenig Unterstützung von den Eltern und den Rest konnte man mit Jobs oder sogar Azubi-Gehalt hinbekommen.

Heute kostet alleine die Prüfungsgebühr fast soviel, was früher der gesamte Führerschein gekostet hat. Daher frage ich mich schon oft, wenn ich die ganzen Fahrschulen in Frankfurt sehe, wer sich das eigentlich noch leisten kann. Das mit der Arge wusste ich nicht und gab es früher bestimmt auch nicht.

Ich hoffe ich komme jetzt verständlicher rüber.    


Erstmal danke für die Antworten.
Mal so am Rande der Führerschein kostet indgesamt etwa 1800 Euro als auch kein betrag den ich als Freund mal irgendwo her zaubern kann. Zum Glück ist wneigstens die Hälfte schon bezahlt.

Wir werden uns auf dem Amt nochmal kumdig machen vllt. gibts ja doch einen Weg.
#
crasher1985 schrieb:
Hallo,

vielleicht hat von euch einer schon Erfahrung gesammelt mit dem Thema zinslose Darlehen von der ARGE.
Folgender Fall: Meine Freundinn ist gerade dabei ihren Führerschein zu machen und hat auch die Theorie scon abgeschlossen. Um die Praxis fortzuführen fehlt aktuell das Geld.
Das Amt finanziert zwar den füherschein jedoch nur komplett. Da sie schon begonnen hat und auch die Theorie schon bestanden hat zahlt sie in diesem fall nicht. (Die Frage des Sinns lass ich mal im Raum stehen).

Um jedoch wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen ist bei uns zwingend ein Führerschein möglich. Speziell hier in der ländlichen Gegend hat man sonst keine Chance von A nach B zu kommen.

Kennt sich einer aus ob und was man da von der ARGE erwarten kann bzw. ob man irgendwie an ein Darlehen kommt über die ARGE um den Führerscheinf ertig zu machen?

Danke crasher


Es gibt die Möglichkeit der Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III).

Die Arbeitsanweisungen der BA findest Du hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Publikation/HEGA-05-2009-VA-Vermittlungsbudget-Anlage-GA.pdf

Da es sich um eine Kann-Leistung handelt, hat die Behörde bei der Gewährung Ermessen hinsichtlich des Ob und Wie  auszuüben.
Es ist also an Deiner Freundin, darzulegen, weshalb dieses Ermessen so eingeschränkt ist, dass Leistungen zu fließen haben (zB konkretes Jobangebot, das nur mit Fahrerlaubnis angenommen werden kann).

Absoluter Blödsinn ist natürlich, dass ein Führerschein entweder ganz oder gar nicht übernommen würde. Tatsächlich würde unter die Vorschrift sogar eine Förderung in Form einer Busfahrkarte zur Prüfung oder neue Sohlen für die Gehstrecke dorthin fallen.
Die Einführung des Vermittlungsbudgets diente ja gerade dazu, die Förderung im Einzelfall flexibel zu gestalten nach dem Motto: Förderungsfähig ist, was Beschäftigungsperspektive schafft (und somit "notwendig" im Sinne des Gesetzes ist).

Die Leistungen nach § 45 SGB II sind übrigens nicht zurückzuzahlen...
#
raideg schrieb:
Zur Frage an sich:

Ob und wie in diesem speziellen Falle die ARGE oder das Sozialamt einen Kredit gewährt weiß ich nicht genau.
Deren Entscheidungen kann man manchmal nicht nachvollziehen.

Auf jeden Fall mal bei dem "Fallmanager" nachfragen, ansonsten sich mal an den/die Vorgesetzte (Abteilungsleiter o.ä.) wenden, falls sich der Fallmanager quer stellt.
Die haben Spielraum in solchen Sachen, den die unteren Chargen aber meist nicht ausnutzen, da sie oft Schiss haben sich Ärger einzuhandeln.

Der Kredit an sich wird dann in kleinen Raten vom ALG abgezogen bzw. wenn wieder in Arbeit muss das in Monatsraten zurückgezahlt werden.


Ich stimme grundsätzlich zu, würde aber erstmal nicht mit dem Fallmanager darüber reden. Da besteht die Gefahr, daß er evtl.restriktiv im Sinne von Ablehnung argumentiert, obwohl evtl. doch was geht.........leider läuft dies heute doch öfter so.

Es muß doch möglich sein , den Leistungskatalog in Erfahrung zu bringen....  

Verteilen die nicht Broschüren an ihre "Kunden".... wo die Leistungen bzw.Ermessensleistungen aufgeführt sind.?
#
Krass...ich hab damals 1.500 DM gezahlt...
#
Ich knapp 800 Mark. Bin aber auch ein alter Sack.  
Das sind dann 400 Euro. Mehr als 2-3 Fahrstunden und Prüfungskosten dürften da nicht drin sein...
#
Dirty-Harry schrieb:
raideg schrieb:
Zur Frage an sich:

Ob und wie in diesem speziellen Falle die ARGE oder das Sozialamt einen Kredit gewährt weiß ich nicht genau.
Deren Entscheidungen kann man manchmal nicht nachvollziehen.

Auf jeden Fall mal bei dem "Fallmanager" nachfragen, ansonsten sich mal an den/die Vorgesetzte (Abteilungsleiter o.ä.) wenden, falls sich der Fallmanager quer stellt.
Die haben Spielraum in solchen Sachen, den die unteren Chargen aber meist nicht ausnutzen, da sie oft Schiss haben sich Ärger einzuhandeln.

Der Kredit an sich wird dann in kleinen Raten vom ALG abgezogen bzw. wenn wieder in Arbeit muss das in Monatsraten zurückgezahlt werden.


Ich stimme grundsätzlich zu, würde aber erstmal nicht mit dem Fallmanager darüber reden. Da besteht die Gefahr, daß er evtl.restriktiv im Sinne von Ablehnung argumentiert, obwohl evtl. doch was geht.........leider läuft dies heute doch öfter so.


Ich rate dazu, gar nicht zu diskutieren. Antrag stellen und um baldige Entscheidung ersuchen.

Es muß doch möglich sein , den Leistungskatalog in Erfahrung zu bringen....  

Es gibt seit Einführung des Vermittlungsbudgets keinen Leistungskatalog mehr. den gab es zuvor in §§ 53 ff SGB  III, den man allerdings immer noch als erstes im Blick haben sollte, um die Nachfolgevorschrift zu verstehen. Siehe obiger Beitrag.

Verteilen die nicht Broschüren an ihre "Kunden".... wo die Leistungen bzw.Ermessensleistungen aufgeführt sind.?

Das ginge nicht. Kein Katalog = keine abschließende Liste.
Ergo: Immer Antrag stellen.

Die Ablehnungsbescheide sind eigentlich immer rechtswidrig. Ich habe noch niemals eine saubere Ermessenbegründung einer ARGE gelesen. Niemals.
#
Misanthrop schrieb:
crasher1985 schrieb:
Hallo,

vielleicht hat von euch einer schon Erfahrung gesammelt mit dem Thema zinslose Darlehen von der ARGE.
Folgender Fall: Meine Freundinn ist gerade dabei ihren Führerschein zu machen und hat auch die Theorie scon abgeschlossen. Um die Praxis fortzuführen fehlt aktuell das Geld.
Das Amt finanziert zwar den füherschein jedoch nur komplett. Da sie schon begonnen hat und auch die Theorie schon bestanden hat zahlt sie in diesem fall nicht. (Die Frage des Sinns lass ich mal im Raum stehen).

Um jedoch wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen ist bei uns zwingend ein Führerschein möglich. Speziell hier in der ländlichen Gegend hat man sonst keine Chance von A nach B zu kommen.

Kennt sich einer aus ob und was man da von der ARGE erwarten kann bzw. ob man irgendwie an ein Darlehen kommt über die ARGE um den Führerscheinf ertig zu machen?

Danke crasher


Es gibt die Möglichkeit der Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III).

Die Arbeitsanweisungen der BA findest Du hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Publikation/HEGA-05-2009-VA-Vermittlungsbudget-Anlage-GA.pdf

Da es sich um eine Kann-Leistung handelt, hat die Behörde bei der Gewährung Ermessen hinsichtlich des Ob und Wie  auszuüben.
Es ist also an Deiner Freundin, darzulegen, weshalb dieses Ermessen so eingeschränkt ist, dass Leistungen zu fließen haben (zB konkretes Jobangebot, das nur mit Fahrerlaubnis angenommen werden kann).

Absoluter Blödsinn ist natürlich, dass ein Führerschein entweder ganz oder gar nicht übernommen würde. Tatsächlich würde unter die Vorschrift sogar eine Förderung in Form einer Busfahrkarte zur Prüfung oder neue Sohlen für die Gehstrecke dorthin fallen.
Die Einführung des Vermittlungsbudgets diente ja gerade dazu, die Förderung im Einzelfall flexibel zu gestalten nach dem Motto: Förderungsfähig ist, was Beschäftigungsperspektive schafft (und somit "notwendig" im Sinne des Gesetzes ist).

Die Leistungen nach § 45 SGB II sind übrigens nicht zurückzuzahlen...

§ 45 SGB III natürlich. Wie eingangs geschrieben.
#
Misanthrop schrieb:
[

Das ginge nicht. Kein Katalog = keine abschließende Liste.
Ergo: Immer Antrag stellen.

Die Ablehnungsbescheide sind eigentlich immer rechtswidrig. Ich habe noch niemals eine saubere Ermessenbegründung einer ARGE gelesen. Niemals.




Ich kann nur zustimmen. Das sehen auch die Sozialgerichte so, die zwei Drittel der Klagen gegen ablehnende Bescheide stattgeben. Ein Tipp: Ein freundliches "Sie geben mir doch den Bescheid schriftlich, nicht wahr? Notfalls müssen wir halt schauen, was das Sozialgericht dazu sagt" gegenüber dem Fallmanager wirkt oft bewilligungsfördernd.


Teilen