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Turbo Defekt/ Gewährleistung?

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So da wir ja eingie Rechtsexperten hier haben, habe ich auch mal ein problemchen^^

Ich habe mir vor fast genau 1,5 Jahren einen gebrauchtwagen von Renault beim Händler gekauft.
Nun ist es so das der Turbo stark pfeifft. Die Werstatt meint das dies durchaus auf Dauer zum Turbo Tod führen könnte weil wohl die Welle zu viel Spiel hat.
Da der turbo jedoch kein Verschleissteil ist und ich ja noch gewährleistung auf das Auto habe kam mir in den Sinn ob man dies nicht eventuell über diese Gewährleistung abdecken könnte?

Was ich nun nicht weiss wie das ganze gehandhabt wird. Muss ich anchweisen das der defekt durch einen Fehler entstanden sit der beim kauf vorlag?

Und nebenbei gefragt verfällt eine Gewährleistung wenn ich die Wartung nicht offiziel machen lasse?`
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Der Turbo an meinem Bulli pfeift jetzt mittlerweile seit 3 Jahren. Da habe ich ihn gekauft. Wie lange vorher schon weiß ich gar nicht. Ist jetzt keine Antwort auf deine Frage, ich wollte dich nur etwas beruhigen !
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crasher1985 schrieb:
Und nebenbei gefragt verfällt eine Gewährleistung wenn ich die Wartung nicht offiziel machen lasse?


Bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich denke zu wissen: ja!
Die Wartungen müssen von einer authorisierten Fachwerkstatt gemacht werden und im Checkheft eingepflegt werden, sonst verfällt die Gewährleistung.
Zumindest war das immer unser Argument in der Peugeot-Fachwerkstatt.
Falls dem rechtlich nicht so ist, bitte ich um Aufklärung!
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peacemaker8 schrieb:
crasher1985 schrieb:
Und nebenbei gefragt verfällt eine Gewährleistung wenn ich die Wartung nicht offiziel machen lasse?


Bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich denke zu wissen: ja!
Die Wartungen müssen von einer authorisierten Fachwerkstatt gemacht werden und im Checkheft eingepflegt werden, sonst verfällt die Gewährleistung.
Zumindest war das immer unser Argument in der Peugeot-Fachwerkstatt.
Falls dem rechtlich nicht so ist, bitte ich um Aufklärung!


Genau das wollte mir mein netter Händler auch erzählen wobei ich der Meinung bin das zwar die Grantie welche ich ohnehin ncith mehr hätte verfällt jedoch die gewährleistung davon nicht betroffen ist.
man findet auch bei google diverse Aussagen die das bestätigen jedoch qahb ich noch nirgends nen urteil doe rähnliches dazu gefunden auf das man sich berufen könnte.
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Jetzt nur aus dem Kopf, hab keine Zeit genau nachzuschauen:

Beweislastumkehr hast Du die ersten 6 Monate, danach musst Du beweisen dass der Mangel bzw. der Grundmangel bei Gefahrenübergang (also bei Übergabe des Fahrzeugs) vorgelegen hat.

Wenn Du die Instandhaltung in einer freien Werkstatt hast machen lassen, kann es sein dass die Gewährleistung auf Grund einer AGB-Klausel flöten gegangen ist. Ich meine aber die EU (bzw. die Kommission) hat eine Verordnung erlassen, dass solche Klauseln ungültig sind, um die freien Werkstätten zu stärken und den Wettbewerb zu fördern. Ab wann die jedoch Geltung hat und ob das auch für Altfälle (also bei Abschluss des Kaufvertrages vor Inkrafttreten der Verordnung) gilt, kann ich Dir gerade aber nicht sagen.
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Wobei die freie Werkstatt durchaus auch die authorisierte Fachwerkstatt sein kann. Es heisst ja nicht, dass du das bei deinem Händler machen musst, sondern einfach nur eine Werkstatt die dir einen Stempel in dein Inspektionsheft geben darf. Und das kann durchaus auch die freie Werkstatt sein.
Wenn dieser Stempel fehlt, ist die Garantie dahin.


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