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Frage zum gerichtlichen Mahnbescheid?

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Es gibt zwei Möglichkeiten den Vollstreckungsbescheid  zustellen zu lassen.

1.) Die Zustellung des Vollstreckungsbescheid soll vom Gericht veranlasst werden.

2.) Ich lasse den Vollstreckungsbescheid selbst durch einen Gerichtsvollzieher zustellen.

Was ist angebrachter und warum?
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Wiki sagt folgendes:

"Der Vollstreckungsbescheid wird wahlweise vom Gericht automatisch („von Amts wegen“) dem Antragsgegner zugestellt oder durch einen vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollzieher. Letzteres kann Zeit sparen, da der Gerichtsvollzieher zeitgleich schon die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Die Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes angegeben wird, an die Adresse, die im Mahnbescheid angegeben wurde."
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Danke Dir  


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