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BAföG - Darlehen = Einkommen? (Streit mit GEZ)

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Ich weiß, ich bin ein kleiner Furz für die, aber ich habe mich gerade wild mit einer GEZ-Tussi gestritten, dass mein BAföG nur zur Hälfte als Einkommen zählen dürfte. Hintergrund ist dieser Sachverhalt:

"Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben."

Ich liege mit Darlehen über diesem Regelsatz, mit Darlehen drunter.

Wenn ich die Hälfte des BAföG's wieder zurückzahlen muss, dann müsste ich doch nach meinem Studium auch wieder GEZ zurückbekommen.

Kennt sich jemand in dieser Sache aus, vielleicht auch ob sich da was gerichtlich klären lässt?
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Deine Rechtsauffassung ist interessant, geht aber fehl. Bei der zitierten Bestimmung geht es darum, ob der GEZ-Pflichtige zu einem bestimmten Zeitpunkt X in der Lage ist, GEZ zu zahlen. Dies ist derzeit bei dir durch das BaföG der Fall.
In der Rückzahlungsphase kann es nicht sein, dass der Betroffene durch die Rückzahlung unter diese Regelung fällt, da bei zu geringem Einkommen nicht zurückgezahlt werden muss.
Eine Art Verrechnung beider Phasen, wie von dir angedacht, ist nicht anwendbar, da es nicht dem Sinn der Regelung entspricht.
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Einfache Lösung: Zieh von zuhause aus.

Ich weiß, ich weiß, die maximal etwas über 200 Euro mehr plus die fehlende GEZ-Gebühr werden kaum zu kompensieren sein, weil die Miete höher ist als der Gewinn.

Aber hochinteressante Info, Stefan, kann ich gut auf der Arbeit gebrauchen.
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Danke für die traurige Info. Trotzdem kann ich nicht verstehen, wie Darlehen als Einkommen gezählt werden darf. Und die Unterscheidung bei Eltern lebend oder nicht macht für mich ebensowenig Sinn, denn dann müsste ich keine Gebühren zahlen, egal wie hoch das BAföG ist. Das wird sich niemals mit meinem Rechtsverständnis decken.

Dann bleibt wohl nur Fernseher zerstören.
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SGE_Werner schrieb:
Einfache Lösung: Zieh von zuhause aus.

Ich weiß, ich weiß, die maximal etwas über 200 Euro mehr plus die fehlende GEZ-Gebühr werden kaum zu kompensieren sein, weil die Miete höher ist als der Gewinn.

Aber hochinteressante Info, Stefan, kann ich gut auf der Arbeit gebrauchen.


Das lohnt sich jetzt nicht mehr. Ich bin die letzten 3 Jahre 45 Minuten mit dem Zug zur Uni gefahren. Und Kassel war für mich als Wohnsitz nie wirklich reizvoll.
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Tuess schrieb:

Dann bleibt wohl nur Fernseher zerstören.  


Deinen Computer auch und falls das Handy internet-kompatibel ist, auch.  

Beim BAföG spielen ohnehin verschiedene Interessen mit rein, das Studentenwerk, das Bildungsministerium, die einzelnen Förderungsämter, die Regierung des Bundes und der Länder, die einen Teil der Kosten ja auch tragen usw usw usw.
Und die GEZ ist da noch mal extra nebendran.

Kein Wunder, dass man da so nen Kram rauskriegt. Leidliche eigene Erfahrung. Jeden Tag.
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Ganz einfache Lösung!

GEZ anschreiben und alles abmelden, angeben du hast nix, Begründung und fertig! Jedenfalls bis 2013...

Würde mir den Stress mit dieser Pseudo-Behörde gar net geben. Wenn die dich zu Hause dann besuchen wollen, einfach net rein lassen!
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stefank schrieb:
Deine Rechtsauffassung ist interessant, geht aber fehl. Bei der zitierten Bestimmung geht es darum, ob der GEZ-Pflichtige zu einem bestimmten Zeitpunkt X in der Lage ist, GEZ zu zahlen. Dies ist derzeit bei dir durch das BaföG der Fall.
In der Rückzahlungsphase kann es nicht sein, dass der Betroffene durch die Rückzahlung unter diese Regelung fällt, da bei zu geringem Einkommen nicht zurückgezahlt werden muss.
Eine Art Verrechnung beider Phasen, wie von dir angedacht, ist nicht anwendbar, da es nicht dem Sinn der Regelung entspricht.


Du als Anwalt wirst wohl recht haben - aber logisch ist es für den Normalverbraucher nicht.

Du hast recht, selbst bei Unterhaltszahlungen wird es angerechnet.

Also dann schau doch bei deinen Eltern fern...
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Soweit ich weiß, sind BaFög-Empfänger von der GEZ befreit.
Zumindest ist oder war es in NRW so
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niederrheiner_adler schrieb:
Soweit ich weiß, sind BaFög-Empfänger von der GEZ befreit.
Zumindest ist oder war es in NRW so


Kann ich bestätigen. Wer Bafög bekommt, kann einen Antrag auf GEZ-Befreiung stellen.
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francisco_copado schrieb:
niederrheiner_adler schrieb:
Soweit ich weiß, sind BaFög-Empfänger von der GEZ befreit.
Zumindest ist oder war es in NRW so


Kann ich bestätigen. Wer Bafög bekommt, kann einen Antrag auf GEZ-Befreiung stellen.


Leider aber nur, wenn er nicht zu Hause wohnt.
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Bist du dir da sicher?
Ich kenn jemanden, der zu Hause wohnt, Bafög bekommt und trotzdem keine GEZ zahlen muss.
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niederrheiner_adler schrieb:
Bist du dir da sicher?
Ich kenn jemanden, der zu Hause wohnt, Bafög bekommt und trotzdem keine GEZ zahlen muss.


Dann liegt er sicher unter den 290 € als Regelsatz.
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niederrheiner_adler schrieb:
Bist du dir da sicher?
Ich kenn jemanden, der zu Hause wohnt, Bafög bekommt und trotzdem keine GEZ zahlen muss.

Das ist wohl der Grund:
liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig
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Tuess schrieb:
Trotzdem kann ich nicht verstehen, wie Darlehen als Einkommen gezählt werden darf. Dann bleibt wohl nur Fernseher zerstören.  


Darlehen ist kein Einkommen. Es geht um deine finanzielle Leistungsfähigkeit. Die könnte ja auch durch Ersparnisse gegeben sein.
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Tuess schrieb:
niederrheiner_adler schrieb:
Bist du dir da sicher?
Ich kenn jemanden, der zu Hause wohnt, Bafög bekommt und trotzdem keine GEZ zahlen muss.


Dann liegt er sicher unter den 290 € als Regelsatz.


Ist das ein Schüler? Sprich Berufsfachschule etc. , die sind, wenn sie bei den Eltern wohnen, so oder so unter der Grenze.

Bei Studierenden sind es, wenn man das Darlehen einrechnet, immer über 290 Euro, außer natürlich das Einkommen ist über der Grenze (was ja bedeuten würde, dass dies aber eingerechnet wird bei der GEZ und somit egal ist) oder es gibt andere Einschränkungen, warum das BAföG geringer ist (Vermögen?).


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