Da es weitestgehend zum Thema passt,poste ich mal folgende Frage/folgendes Problem (mit der Hoffnung auf hilfreiche Antworten):
Meine Freundin ist Mitglied beim ADAC,ich war jahrelang Mitglied beim AvD.Da ich (Student) seit geraumer Zeit kein Auto mehr habe und sich so eine Mitgliedschaft nicht lohnt (und viel Geld kostet),hat sie mich als "Partnermitglied" zum ADAC geholt und ich habe die Kündigung an den AvD im Februar 2010 persönlich dort eingeworfen (mit Zeugen).Zudem habe ich den AvD per Mail von der Kündigung (und den Gründen) informiert. Nun behauptet der AvD,dass sie die Kündigung nie bekommen hätten und fordern von mir den vollen Beitrag für das laufende Jahr...
In wie weit muss ich da zahlen bzw. in wie weit "können die mir was"?
Ich bedanke mich vorab für alle hilfreíchen Antworten
Ich würde mal sagen das sieht schlecht aus für dich ,da du keinen schriftlichen Nachweiss hast das die Kündigung dort eingegangen ist.Inform von Rückschein eines Einschreibens,Bestättigungsmail bzw Anschreiben der Kündigungsbestättigung seitens des AvD.Deswegen immer alles Per Einschreiben mit Rückschein,da bist du auf der sicheren Seite.
deddy32 schrieb: Ich würde mal sagen das sieht schlecht aus für dich ,da du keinen schriftlichen Nachweiss hast das die Kündigung dort eingegangen ist.Inform von Rückschein eines Einschreibens,Bestättigungsmail bzw Anschreiben der Kündigungsbestättigung seitens des AvD.Deswegen immer alles Per Einschreiben mit Rückschein,da bist du auf der sicheren Seite.
Dann muss ich doch mal eingreifen. Selbstverständlich reicht es aus, die Kündigung fristgerecht in den Briefkasten einzuwerfen. Als Nachweis dient der erwähnte Zeuge. Zusätzlich kannst du diese Aussage mit der Email glaubhaft machen. Also brauchst du nichts zu befürchten. Ich würde allerdings die weitere Korrespondenz in dieser Sache schriftlich führen, nicht über Telefon.
deddy32 schrieb: Ich würde mal sagen das sieht schlecht aus für dich ,da du keinen schriftlichen Nachweiss hast das die Kündigung dort eingegangen ist.Inform von Rückschein eines Einschreibens,Bestättigungsmail bzw Anschreiben der Kündigungsbestättigung seitens des AvD.Deswegen immer alles Per Einschreiben mit Rückschein,da bist du auf der sicheren Seite.
Dann muss ich doch mal eingreifen. Selbstverständlich reicht es aus, die Kündigung fristgerecht in den Briefkasten einzuwerfen. Als Nachweis dient der erwähnte Zeuge. Zusätzlich kannst du diese Aussage mit der Email glaubhaft machen. Also brauchst du nichts zu befürchten. Ich würde allerdings die weitere Korrespondenz in dieser Sache schriftlich führen, nicht über Telefon.
Das wusste ich auch noch nicht ,das ein Zeuge als Beweiss gilt,bezogen jetzt auf dieser Sache.Wie ist das wenn es vor Gericht geht,man könnte ja zu Bekannten sagen ,sag mal vor Gericht aus ,das du es gesehen hast das ich es eingeworfen habe,obwohl es gar nicht so war.Natürlich mit dem Risiko eines Meineides.
Ich habe deinen Rat mit der empfangsbedürftigen Willenerklärung befolgt und dem AvD das auch so - mehrmals - schriftlich mitgeteilt.Nach einer "Zahlungserinnerung" kam direkt die "2. Mahnung". und gestern eine Antwort auf mein Schreiben.Darin wird mir gesagt,dass "eine rückwirkende Aufhebung nur nach Zusendung des Einschreibebelegs oder Faxsendeberichts erfolgen" kann.
Mitlerweile k...zt mich das Verhalten von denen einfach nur noch an.
Soll ich nun noch weiter "Briefchen" schreiben oder langt es auch per Mail bzw. Telefonat (habe mitlerweile eine "Ansprechpartnerin")?
Ich bedanke mich vorab für alle Antworten und Hilfen!
Bei allen rechtlichen Streitigkeiten gilt: "Wer schreibt, der bleibt". Also immer schriftlich, und am besten mit Zugangsnachweis (Fax/Einschreiben). Da du keinen Beleg für die Kündigung hast, und den Zeugenbeweis antreten musst, könnte man hier an eine eideststattliche Versicherung deines Zeugen denken. Das ist eine schriftliche Erklärung, die lautet: "Ich, XY, erkläre in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung an Eides statt: (Was immer man erklären will)". Sollte ein Mahnbescheid ins Haus flattern, unbedingt Widerspruch dagegen einlegen.
Gegen die Mahnbescheide habe ich mitlerweile 2 mal Widerspruch eingelgt,trotzdem bekomme ich laufend neue - gestern kam der dritte ins Haus,in dem mir mit Inkasso und weiteren Kosten gedroht wird,sollte ich innerhalb der nächsten 8 Tage nicht zahlen.
Ich habe mich diese Woche aber bei der "persönlichen Ansprechpartnerin" gemeldet (bei der ich mich melden sollte) - diese ist aber bis einschließlich heute im Urlaub...
Ich finde das Ganze einfach nur noch zum kot...Und Service kennen die auch nicht.Ich meine,ich habe ja schon das Jahr 2010 komplett gezahlt (den vollen Beitrag,obwohl ich Student bin),ohne ein Auto zu haben usw.Und jetzt soll ich das Ganze nochmal so machen?!
Unnötiger Stress und Ärger - vor allem wegen so was...
MatzeGiessen schrieb: So,wird immer schöner mit dem Verein:
Gegen die Mahnbescheide habe ich mitlerweile 2 mal Widerspruch eingelgt,trotzdem bekomme ich laufend neue - gestern kam der dritte ins Haus,in dem mir mit Inkasso und weiteren Kosten gedroht wird,sollte ich innerhalb der nächsten 8 Tage nicht zahlen.
Hier liegt ein Missverständnis vor: Einen Mahnbescheid bekommt man vom Gericht. Was du bekommst, sind Mahnungen.
Da es weitestgehend zum Thema passt,poste ich mal folgende Frage/folgendes Problem (mit der Hoffnung auf hilfreiche Antworten):
Meine Freundin ist Mitglied beim ADAC,ich war jahrelang Mitglied beim AvD.Da ich (Student) seit geraumer Zeit kein Auto mehr habe und sich so eine Mitgliedschaft nicht lohnt (und viel Geld kostet),hat sie mich als "Partnermitglied" zum ADAC geholt und ich habe die Kündigung an den AvD im Februar 2010 persönlich dort eingeworfen (mit Zeugen).Zudem habe ich den AvD per Mail von der Kündigung (und den Gründen) informiert.
Nun behauptet der AvD,dass sie die Kündigung nie bekommen hätten und fordern von mir den vollen Beitrag für das laufende Jahr...
In wie weit muss ich da zahlen bzw. in wie weit "können die mir was"?
Ich bedanke mich vorab für alle hilfreíchen Antworten
Dann muss ich doch mal eingreifen. Selbstverständlich reicht es aus, die Kündigung fristgerecht in den Briefkasten einzuwerfen. Als Nachweis dient der erwähnte Zeuge. Zusätzlich kannst du diese Aussage mit der Email glaubhaft machen. Also brauchst du nichts zu befürchten. Ich würde allerdings die weitere Korrespondenz in dieser Sache schriftlich führen, nicht über Telefon.
Das wusste ich auch noch nicht ,das ein Zeuge als Beweiss gilt,bezogen jetzt auf dieser Sache.Wie ist das wenn es vor Gericht geht,man könnte ja zu Bekannten sagen ,sag mal vor Gericht aus ,das du es gesehen hast das ich es eingeworfen habe,obwohl es gar nicht so war.Natürlich mit dem Risiko eines Meineides.
Ich habe deinen Rat mit der empfangsbedürftigen Willenerklärung befolgt und dem AvD das auch so - mehrmals - schriftlich mitgeteilt.Nach einer "Zahlungserinnerung" kam direkt die "2. Mahnung". und gestern eine Antwort auf mein Schreiben.Darin wird mir gesagt,dass "eine rückwirkende Aufhebung nur nach Zusendung des Einschreibebelegs oder Faxsendeberichts erfolgen" kann.
Mitlerweile k...zt mich das Verhalten von denen einfach nur noch an.
Soll ich nun noch weiter "Briefchen" schreiben oder langt es auch per Mail bzw. Telefonat (habe mitlerweile eine "Ansprechpartnerin")?
Ich bedanke mich vorab für alle Antworten und Hilfen!
Matze
Da du keinen Beleg für die Kündigung hast, und den Zeugenbeweis antreten musst, könnte man hier an eine eideststattliche Versicherung deines Zeugen denken. Das ist eine schriftliche Erklärung, die lautet: "Ich, XY, erkläre in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung an Eides statt: (Was immer man erklären will)".
Sollte ein Mahnbescheid ins Haus flattern, unbedingt Widerspruch dagegen einlegen.
Gegen die Mahnbescheide habe ich mitlerweile 2 mal Widerspruch eingelgt,trotzdem bekomme ich laufend neue - gestern kam der dritte ins Haus,in dem mir mit Inkasso und weiteren Kosten gedroht wird,sollte ich innerhalb der nächsten 8 Tage nicht zahlen.
Ich habe mich diese Woche aber bei der "persönlichen Ansprechpartnerin" gemeldet (bei der ich mich melden sollte) - diese ist aber bis einschließlich heute im Urlaub...
Ich finde das Ganze einfach nur noch zum kot...Und Service kennen die auch nicht.Ich meine,ich habe ja schon das Jahr 2010 komplett gezahlt (den vollen Beitrag,obwohl ich Student bin),ohne ein Auto zu haben usw.Und jetzt soll ich das Ganze nochmal so machen?!
Unnötiger Stress und Ärger - vor allem wegen so was...
Hier liegt ein Missverständnis vor: Einen Mahnbescheid bekommt man vom Gericht. Was du bekommst, sind Mahnungen.